Ich habe mich bereits ein wenig mit der Materie beschäftigt und bin bereits auf § 1666 BGB gestoßen, welcher aussagt, das in bestimmten Situationen das Erziehungsrecht/Umgangsrecht der Eltern eingeschränkt oder gar entzogen werden kann. Nun würde ich aber gerne mal etwas gezieltere Informationen einholen, und denke das ich damit hier genau richtig liege.
Wie sähe es aus, wenn ein junger Mann oder eine junge Frau von 16 Jahren (ich denke mal das Geschlecht spielt bei solch einer Frage sicherlich keine Rolle, oder ?), derzeit „auf Probe“, bei seinem/ihrem Freund (Beziehungmässig) mit dessen Familie zusammen lebt. Ihr Elternhaus ist fast 30 km weit weg. Er/Sie hat hier seit kurzem einen Ausbildungsplatz und geht diesem auch Regelmässig nach. Dies war auch der Grund warum das wohnen auf Probe geduldet wurde. Nun soll er/sie aber ihre Arbeit nicht korrekt ausführen, was allerdings nicht der Wahrheit entspricht. Allerdings soll er/sie, deswegen wieder zurück nach Hause kommen. Er/Sie möchte aber nicht nach Hause, weil er dort ständigen Zoff mit einem der Elternteile hat, und das Verhältnis durch das quasi zwanghafte zurückholen des 2ten Elternteils, nun auch gestört ist. Desweiteren würde er mit sehr höher wahrscheinlichkeit den Ausbildungsplatz nicht halten können.
Die Betreffende Person, würde am liebsten dort bleiben wo sie derzeit ist, da dies sowohl für ihr seelischen Wohlbefinden, als auch vom Aufwand der Fahrzeit ins Geschäft wesentlich besser ist, als ihr Eltern Haus. Ein Betreutes wohnen würde hier auch nicht in Frage kommen, wenn die Ausbildung fortgeführt werden sollte, da im zumutbaren umfeld, so eine Einrichtung nicht vorhanden ist.
Wie groß sind die Chancen das sie nicht zurück nach Hause muss, wie sieht es aus, wenn sie mit Gewalt geholt werden sollte oder vielleicht sogar von der Polizei, müsste er rausgegeben werde bzw mitgehen, da am Wochenende ja kein Jugendamt offen hat, ist dies ja erst am Montag wieder machbar, wie sieht es am Wochenende aus, da ihm bereits angedroht wurde, er würde notfalls mit (Polizei)Gewalt zurück geholt werden. Und vor allem, wie sieht es aus zwecks Wohnung, hat man ein Stück weit einfluss darauf, wo man wohlen will ? Da die Familie ihres Freundes ein eigenes Haus hat, würde sie hier mietfrei wohnen können, was ihr kosten sparen würde. Hat soetwas einfluss auf die Entscheidung des Jugendamtes ? Intressiert es das Jugendamt, dass er/sie sonst nirgendswo hin möchte ? Macht es hierbei unterschiede wo man wohnt ?
ich danke euch im Vorraus für eure Hilfe und wünsche euch ein schönes Wochenende.