Auszug mit 16 von zuhause

Ich habe mich bereits ein wenig mit der Materie beschäftigt und bin bereits auf § 1666 BGB gestoßen, welcher aussagt, das in bestimmten Situationen das Erziehungsrecht/Umgangsrecht der Eltern eingeschränkt oder gar entzogen werden kann. Nun würde ich aber gerne mal etwas gezieltere Informationen einholen, und denke das ich damit hier genau richtig liege.

Wie sähe es aus, wenn ein junger Mann oder eine junge Frau von 16 Jahren (ich denke mal das Geschlecht spielt bei solch einer Frage sicherlich keine Rolle, oder ?), derzeit „auf Probe“, bei seinem/ihrem Freund (Beziehungmässig) mit dessen Familie zusammen lebt. Ihr Elternhaus ist fast 30 km weit weg. Er/Sie hat hier seit kurzem einen Ausbildungsplatz und geht diesem auch Regelmässig nach. Dies war auch der Grund warum das wohnen auf Probe geduldet wurde. Nun soll er/sie aber ihre Arbeit nicht korrekt ausführen, was allerdings nicht der Wahrheit entspricht. Allerdings soll er/sie, deswegen wieder zurück nach Hause kommen. Er/Sie möchte aber nicht nach Hause, weil er dort ständigen Zoff mit einem der Elternteile hat, und das Verhältnis durch das quasi zwanghafte zurückholen des 2ten Elternteils, nun auch gestört ist. Desweiteren würde er mit sehr höher wahrscheinlichkeit den Ausbildungsplatz nicht halten können.

Die Betreffende Person, würde am liebsten dort bleiben wo sie derzeit ist, da dies sowohl für ihr seelischen Wohlbefinden, als auch vom Aufwand der Fahrzeit ins Geschäft wesentlich besser ist, als ihr Eltern Haus. Ein Betreutes wohnen würde hier auch nicht in Frage kommen, wenn die Ausbildung fortgeführt werden sollte, da im zumutbaren umfeld, so eine Einrichtung nicht vorhanden ist.

Wie groß sind die Chancen das sie nicht zurück nach Hause muss, wie sieht es aus, wenn sie mit Gewalt geholt werden sollte oder vielleicht sogar von der Polizei, müsste er rausgegeben werde bzw mitgehen, da am Wochenende ja kein Jugendamt offen hat, ist dies ja erst am Montag wieder machbar, wie sieht es am Wochenende aus, da ihm bereits angedroht wurde, er würde notfalls mit (Polizei)Gewalt zurück geholt werden. Und vor allem, wie sieht es aus zwecks Wohnung, hat man ein Stück weit einfluss darauf, wo man wohlen will ? Da die Familie ihres Freundes ein eigenes Haus hat, würde sie hier mietfrei wohnen können, was ihr kosten sparen würde. Hat soetwas einfluss auf die Entscheidung des Jugendamtes ? Intressiert es das Jugendamt, dass er/sie sonst nirgendswo hin möchte ? Macht es hierbei unterschiede wo man wohnt ?

ich danke euch im Vorraus für eure Hilfe und wünsche euch ein schönes Wochenende.

Hallo,

ich glaube, hier wird falsch angesetzt. So wie ich es lese, bestehen zwischen dem Jugendlichen und seinen Eltern nur pubertätstypische Wortgefechte. Vielleicht arten diese auch etwas aus, aber es bleibt bei Wortgefechten… körperliche und psychische Gewalt ist hier nicht im Spiel - oder?
Das Jugendamt ist in jedem Fall bestrebt, den Jugendlichen in der Familie zu belassen, als ihn extern unterzubringen und den Eltern das Sorgerecht zu entziehen. Es gibt noch zahlreiche andere Hilfen, die hier greifen könnten.

Was ich lese ist, dass der Jugendliche Auszubildender ist. Zwar darf der Jugendliche ohne die Zustimmung der Eltern nicht ausziehen, aber ich denke, hier sollte angesetzt werden. Gibt es für den Jugendlichen finanzielle Unterstützung z.B. BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)?
Gut, wäre auch fast egal, wenn sie kostenlos wohnen kann…

Ich würde dem Jugendlichen raten, das Gespräch mit den Eltern zu suchen (ggf. mit Hilfe von außen) und ein „Konzept“ vorlegen, wie es weitergehen soll. Vielleicht kann der Arbeitgeber kurz zu den Leistungen des Jugendlichen Stellung nehmen.
Ich halte ein Sorgerechtsentzug nach den bisherigen Informationen viel zu übertrieben.

Zur Info:

  • Betreutes Wohnen ist nicht immer erkennbar und stehen auch nicht in den gelben Seiten. Es gibt öfters Außenwohngruppen, die im Ort gut integriert sind und nach außen nicht als solche erkennbar sind.
  • Jugendämter haben oft ein 24-Stunden-Telefon und sind in Notfällen durchaus erreichbar.
  • Das Jugendamt wird den Jugendlichen nicht ohne gravierende Gründe aus seinem Umfeld reißen, wenn dieser bereits einem Ausbildungsverhältnis nachgeht.

Gruß
Tato, Rechtslaie

Es ist so, dass sich der Jugendliche von sich aus weigert zurück nach Hause zu gehen, er besteht darauf dort zu bleiben wo er derzeit ist und hat auch angekündigt dass er nirgendwo anders bleiben würde. Wie sicherlich jeder weiß stellt es für einen Jugendlichen kein Problem dar, von irgendwo wegzulaufen. Weiterhin ist der Jugendliche psychisch sehr labil, und hat zuhause täglich mit einem der Eltern Streit - dies ist kein pupatär bedingter Streit, sondern es ging so weit das dieser Jugendliche Bereits mit 14 von zuhause weg wollte und nur wegen seiner Schwester zuhause geblieben ist. Zu meinem Bedauern muss durch die bereits angesprochene Labilität des Jugendlichen befürchtet werden, dass dieser sich selbst und/oder seine Umgebung aus Verzweiflung schädigt sollte die Möglichkeit die Örtlichkeiten zu verlassen nicht gegeben sein.

Weiterhin ist zu befürchten, dass die Eltern provozieren das die Ausbildung nicht weitergeführt werden kann. Genauer Wortlaut der hier verlautet wurde war:„Die Ausbildung ist egal, dann such ich halt was neues“ - dies wurde in einem Vermittlungsgespräch, welches der Erziehungsberechtigte des Lebenspartners, gesucht hat geäußert - hierzu gibt es auch 2 Zeugen -, und viele andere Dinge, die nicht dem Wohl des Jugendlichen Entsprechen. Es ist so, dass hier von außen intregiert wird, und Tatsachen soweit verdreht wurden, dass die Erziehungsberechtigen des Jugendlichen nichtmehr mit sich reden lassen, bei dem Versuch des Vermittlungsgespräch wurde behauptet, dass Versucht würde, ihn in die Ecke zu drängen. Nach einem Vergeblichen Versuch mit ihm zu reden, ergriff der Erziehungsberechtigte des Jugendlichen kurzerhand die Flucht.

Ich hoffe das diese Informationen ein wenig weiterhelfen, allzu detailliert ist das schreiben leider nicht möglich, da befürchtet werden müsste, das die Erziehungsberechtigten der Eltern hierüber stoßen könnten.

ich danke euch trotzdem für jede Hilfe. Auch ist es dem jugendlichen nicht wichtig ob die Eltern das Erziehungsrecht behalten oder nicht, ihm ist wichtig dass er da bleiben kann wo er ist und seit Gestern kommt erschwerend hinzu, dass er sehr wenig Wert darauf legt, die Eltern nochmal sehen zu müssen.

Hi,

  • Das Jugendamt wird den Jugendlichen nicht ohne gravierende
    Gründe aus seinem Umfeld reißen, wenn dieser bereits einem
    Ausbildungsverhältnis nachgeht.

solang nicht erkennbar gravierende Gründe ein Eingreifen erfordern, wird
ein Jugendamt genau nichts dagegen tun, wenn Eltern von ihrem Sorge- und
Aufenthaltsbestimmungsrecht Gebrauch machen.

Soweit hier aus den zwei Beiträgen erkennbar, gibt es da zwar durchaus
Gründe, aber die sind im Zweifel für einen Außenstehenden nicht
erkennbar. Wenn die Eltern sich also halbwegs benehmen, dann dürfte es
keinerlei Problem sein, den Jugendlichen nach Hause zu holen.

Gruß,

Malte

Hallo,

solang nicht erkennbar gravierende Gründe ein Eingreifen
erfordern, wird ein Jugendamt genau nichts dagegen tun, wenn Eltern :von ihrem Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht Gebrauch machen.

Nichts anderes wollte ich damit ausdrücken.
Wenn gravierende Gründe vorliegen, wird das Jugendamt eingreifen. Im Anschluss: Sie werden den Jugendlichen aber von Berlin nach München ziehen lassen (und weg von seiner Ausbildungsstelle), wenn es dafür keine weiteren gravierenden Gründe gibt.

Gruß
Tato

reicht als Gravierender Grund nicht die Gefahr einer selbstgefärdung des Jugendlichen weil er unter keinen Umständen nach Hause will ?

Ich persönlich sehe dies als sehr! Gravierenden Grund.
Wie sieht es aus mit der Polizei, wenn diese Sonntag abend vor der Tür stehen würde, müssten wir sie in diesem Fall rausgeben ? Bzw müssen wir sie überhaupt in die Wohnung lassen ?

reicht als Gravierender Grund nicht die Gefahr einer
selbstgefärdung des Jugendlichen weil er unter keinen
Umständen nach Hause will ?

Ich persönlich sehe dies als sehr! Gravierenden Grund.

Die Frage ist nicht, was Du persönlich als „sehr gravierend“ ansiehst.
Die Frage ist, was ein Jugendamtssachbearbeiter, der keine tiefere
Kenntnis von dem Fall hat, überhaupt erkennen kann.

Gruß,

Malte

Hallo nektar,

*Seufz* Also besagter Jugendlicher ist auf der einen Seite psychisch zu labil, um sich, meinetwegen via Jugendhilfe wieder einigermaßen mit den Eltern auf einen gemeinsamen Nenner einigen zu können.

Denne wiederum starrköpfig genug, um auf Deibel komm raus seinen Willen durchsetzen zu müssen, und sei es mit dem Argument der massiven Fremd-oder Eigengefährdung, richtig? Nach dem Motto wehe, ich kriege meinen Willen nicht, dann wedet ihr alle schon sehen, was ihr davon habt.

Also er/sie will nicht wieder in den elterlichen Haushalt zurück, sondern nur ganz genau dort und ums Verrecken nirgendwo sonst bleiben, obwohl er/sie in Zukunft den Ausbildungsplatz verlieren wird, richtig?

Somit der einzige vernünftige Grund für den Aufenthalt genau im Haushalt seines Freundes flachfiele, korrekt so?

Mit Verlaub, eben dies ist nicht nur pubertär, sondern massiv infantil.

Wenn es für die Sozialarbeiter im Jugendamt nachvollziehbare Gründe gibt, das Kind nicht mehr bei seinen Sorgeberechtigten zu lassen, gäbe es meistens in hinreichender Auswahl andere Unterbringungsmöglichkeiten.

Aber man möchte ja unbedingt seinen Kopf durchsetzen, nicht wahr.

Ich will dir jetzt eigentlich keine Unterstellungen unterbreiten, aber diese Anspruchshaltung endet leider meistens darin, dass man irgendwie keinen Bock hat auf Schule oder Ausbildung, weil es eben voll scheiße ist, um sechs Uhr morgens aufzustehen.

Viel lustiger ist es, bis um sonstwann im Bett liegen zu bleiben, den ganzen Tag Playstation oder kollektives anner Bushaltestelle rumlungern und abends Party. Unbenommen einigermaßen reizvoll *g*.

Seit 15 Jahren darf ich mich glücklich schätzen, unter anderem (nicht ausschließlich zum Glück) mit derlei Klientel meinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Man sehe es mir daher mal ausnahmsweise nach, wenn ich hier manchmal rein subjektiv das Bedürfnis verspüre, euch so ab und an mal den Kopf waschen zu müssen.

Was hiermit geschehen ist.

Trotzdem herzliche Grüße von

Awful Annie

Nein, da hast du etwas völlig falsch verstanden, der betreffende Jugendliche könnte aufgrund der Entfernung des Elternhauses die Ausbildung nicht halten, sondern müsste dafür in nähe der Ausbildung wohnhaft bleiben (was eben der Fall wäre, dort wo er derzeit ist).

Ebenso versucht das Elternhaus des Jugendlichen dieses aus der Ausbildung zu drücken, dies wurde uns mittlerweile bestätigt, d.h. würde der Jugendliche zurück müssen, würde er 100 % seien Ausbildung abbrechen müssen.

Hallo,

Ebenso versucht das Elternhaus des Jugendlichen dieses aus der
Ausbildung zu drücken, dies wurde uns mittlerweile bestätigt,
d.h. würde der Jugendliche zurück müssen, würde er 100 % seien
Ausbildung abbrechen müssen.

Warum? Sind nicht alle Eltern bestrebt, dass ihr Kind einen Ausbildungsplatz bekommt und diese Ausbildung auch weiterführen kann? Was macht das für einen Sinn?
Oben stand, dass wohl die Eltern den Eindruck haben, dass der Jugendliche die Ausbildung vernachlässigt. Dann kann ich verstehen, dass sie denken, ihr Kind daheim besser im Ausbildungsverlauf begleiten zu können. Aber sie sorgen sich um die Leistung in der Ausbildung und zwingen den Jugendlichen die Ausbildung abzubrechen? Irgendwo ist da ein Widerspruch…

Und wieso sind 30km unüberwindbar und nicht erreichbar? Es gibt neben dem Auto auch Fahrräder, Busse, Bahnen, Roller, Fahrgemeinschaften (oder die Kombination aus mehreren) etc. Das Argument zählt m.E. nicht.

Ich denke, dass wir mittlerweile im Bereich Sozialpädagogik / Erziehung / Pädagogik angelangt sind und es nicht mehr um Recht geht…

Gruß
Tato

Es ist so, dass sich der Jugendliche von sich aus weigert
zurück nach Hause zu gehen, er besteht darauf dort zu bleiben
wo er derzeit ist und hat auch angekündigt dass er nirgendwo
anders bleiben würde. Wie sicherlich jeder weiß stellt es für
einen Jugendlichen kein Problem dar, von irgendwo wegzulaufen.

Klar - „wenn ich meinen Willen nicht bekomme, dann lauf ich halt weg, tue mir selbst oder anderen etwas an…“
Der Jugendliche scheint gar nicht an einer Klärung interessiert zu sein. Es zählt nur sein Wille und er versucht ein Gesetz oder eine Institution zu finden, die genau seinen Willen unterstützt. Das ist zu einfach gedacht…

Zu meinem
Bedauern muss durch die bereits angesprochene Labilität des
Jugendlichen befürchtet werden, dass dieser sich selbst
und/oder seine Umgebung aus Verzweiflung schädigt sollte die
Möglichkeit die Örtlichkeiten zu verlassen nicht gegeben sein.

  • Entweder ist die Situation daheim unerträglich und das Jugendamt nimmt dies genauso wahr. Dann wird das Jugendamt eingreifen - wie auch immer.
  • Oder der Jugendliche benötigt aufgrund seiner Labilität dringend psychologische Hilfe.
  • Oder es handelt sich wirklich nur um pubertäres Verhalten (welches der Jugendliche selbst nicht wirklich beurteilen kann) und er ist nicht wirklich gefährdet, noch stellen die Eltern eine Gefährdung dar.

Weiterhin ist zu befürchten, dass die Eltern provozieren das
die Ausbildung nicht weitergeführt werden kann. Genauer
Wortlaut der hier verlautet wurde war:„Die Ausbildung ist
egal, dann such ich halt was neues“

Das finde ich etwas unglaubwürdig. Was steckt hinter dieser Aussage?

dies wurde in einem Vermittlungsgespräch, welches der :Erziehungsberechtigte des Lebenspartners, gesucht hat geäußert - … :und viele andere Dinge, die nicht dem Wohl des
Jugendlichen Entsprechen.

Wer hat das „Wohl des Jugendlichen“ definiert? Der Jugendliche selbst?

seit Gestern kommt erschwerend hinzu, dass er
sehr wenig Wert darauf legt, die Eltern nochmal sehen zu müssen.

Entweder gibt es eine Gefährdung oder nicht. Wenn nicht, dann muss die Situation anderweitig geklärt werden, auch wenn der Jugendliche dies nicht hören will…
Mit Klären meine ich nicht, dass der Jugendliche sich die nächsten zwei Jahre stumm fügen muss… Unter Klären verstehe ich ein gemeinsames Gespräch mit allen Beteiligten und ggf. einem Experten.

Gruß
Tato

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Leider kann ich nicht beantworten was in den Köpfen der Erziehungsberechtigten vorgeht, da wir diese Information nicht haben.

Das Problem daran ist, das die Ausbildung in einem Betrieb ist, bei welchem der Arbeitsbeginn morgens um 5.00 Uhr ist. Zu diesem Zeitpunkt fahren nicht ausreichend Busse, das Fahrrad ist auch nicht gerade Praktisch da die Fahrrad wege eine wesentlich längere Strecke sind, und die 30 km ohnehin zwischen den Wohnungen liegen, zur Ausbildung würden nochmals rund 10km hinzukommen, als die Fahrt mit dem Auto, darüber hinaus sind die Straßen die befahren werden nicht ausreichend beleuchtet, das ein jugendlicher dort mit Roller/Fahrrad unterwegs sein sollte. Natürlich wäre das machbar, aber es wäre ein heiden Aufwand, derzeit hat der Jugendliche eine fahrzeit von 5 minuten ins Geschäft, dies würde sich drastisch erhöhen, und der Jugendliche müsste 1 - 1½ Stunden früher aufstehen, was die Ausbildung alleine schon gefärden würde, da bereits der Ausbildungsberuf gewechselt wurde, weil der Jugendliche nicht mit einem Beruf zurecht gekommen ist, wo er um 3 Uhr anfangen musste zu arbeiten.

Für die von dem Elternhaus entstehenden wiedersprüche sind wir auch nicht wirklich verantwortlich, da ich nur wiedergebe was derzeit der Situation entspricht.Ich hoffe ich konnte es halbwegs verständlich formulieren.

Es ist so, dass sich der Jugendliche von sich aus weigert
zurück nach Hause zu gehen, er besteht darauf dort zu bleiben
wo er derzeit ist und hat auch angekündigt dass er nirgendwo
anders bleiben würde. Wie sicherlich jeder weiß stellt es für
einen Jugendlichen kein Problem dar, von irgendwo wegzulaufen.

Klar - „wenn ich meinen Willen nicht bekomme, dann lauf ich
halt weg, tue mir selbst oder anderen etwas an…“
Der Jugendliche scheint gar nicht an einer Klärung
interessiert zu sein. Es zählt nur sein Wille und er versucht
ein Gesetz oder eine Institution zu finden, die genau seinen
Willen unterstützt. Das ist zu einfach gedacht…

Natürlich wird nach einem Gesetz/Institution gesucht, die diesem Willen entspricht, allerdings nicht weil dies der Jugendliche möchte, sondern weil es das richtige wäre.

Zu meinem
Bedauern muss durch die bereits angesprochene Labilität des
Jugendlichen befürchtet werden, dass dieser sich selbst
und/oder seine Umgebung aus Verzweiflung schädigt sollte die
Möglichkeit die Örtlichkeiten zu verlassen nicht gegeben sein.

  • Entweder ist die Situation daheim unerträglich und das
    Jugendamt nimmt dies genauso wahr. Dann wird das Jugendamt
    eingreifen - wie auch immer.
  • Oder der Jugendliche benötigt aufgrund seiner Labilität
    dringend psychologische Hilfe.
  • Oder es handelt sich wirklich nur um pubertäres Verhalten
    (welches der Jugendliche selbst nicht wirklich beurteilen
    kann) und er ist nicht wirklich gefährdet, noch stellen die
    Eltern eine Gefährdung dar.

In diesem Fall wäre es wohl eine Kombination aus den ersten 2 möglichkeiten, wobei Punkt 1 eher zu trifft. Ich denke nicht das ein täglicher Streit ohne das der Jugendliche etwas tut zweckmässig ist. Als beispiel: sitzt der Jugendliche nur zuhause wird er angemeckert weil er nicht raus geht, geht er raus, wird er angemeckert weil er nicht zuhause ist. Mit gemeckert meine ich in diesem Fall massive Streitigkeiten die bis zu dem Tod eines nahen Verwandten (Großelternteil) noch von diesem Gemäßigt wurden. Seit diesem Zeitpunkt eskalieren diese Situationen soweit, das der Jugendliche meist nah am Nervenzusammenbruch ist.

Weiterhin ist zu befürchten, dass die Eltern provozieren das
die Ausbildung nicht weitergeführt werden kann. Genauer
Wortlaut der hier verlautet wurde war:„Die Ausbildung ist
egal, dann such ich halt was neues“

Das finde ich etwas unglaubwürdig. Was steckt hinter dieser
Aussage?

Dies ist keineswegs unglaubwürdig. Wenn allerdings darauf bestanden wird, das ich hier nicht die Wahrheit schreibe, würde ich bitten mir nichtmehr zu antworten, ich versuche hier lediglich zu helfen und da mein Wissen nicht ausreicht, bitte ich eben hier um hilfe. Ich schildere hier die Situation wie ich sie erlebe und einschätzen kann, ich war selbst beteiligter bei dem Gespräch mit dem Elternteil und konnte dies selbst hören. Dies stammt also nicht aus einer fixen Idee des Jugendlichen, sondern ist wenn man mir helfen möchte, bitte als Fakt anzusehen. Ich verstehe durchaus, das viele Jugendliche sich dies einbilden, aber ich bin schon lange kein Pupatierender Jugendlicher mehr und sehe diese Situation mehr oder weniger als ausenstehender und versuche nun eben diesem jugendlichen zu helfen.

dies wurde in einem Vermittlungsgespräch, welches der :Erziehungsberechtigte des Lebenspartners, gesucht hat geäußert - … :und viele andere Dinge, die nicht dem Wohl des
Jugendlichen Entsprechen.

Wer hat das „Wohl des Jugendlichen“ definiert? Der Jugendliche
selbst?

Das Wohl des Jugendlichen würde ich hier sagen, definiert sich aus dem Umfeld des Jugendlichen, selbst ihre eigene Chefin, sagte das dies keine Lösung wäre, somit ist das Wohl nicht vom Jugendlichen Definiert und entspricht keiner fixen Idee. Falls dies damit ausgedrückt werden sollte.

seit Gestern kommt erschwerend hinzu, dass er
sehr wenig Wert darauf legt, die Eltern nochmal sehen zu müssen.

Entweder gibt es eine Gefährdung oder nicht. Wenn nicht, dann
muss die Situation anderweitig geklärt werden, auch wenn der
Jugendliche dies nicht hören will…
Mit Klären meine ich nicht, dass der Jugendliche sich die
nächsten zwei Jahre stumm fügen muss… Unter Klären verstehe
ich ein gemeinsames Gespräch mit allen Beteiligten und ggf.
einem Experten.

Was bringt es einen Jugendliche von 16 Jahren der zum Teil sicherlich schon beurteilen kann, was er will, unter Zwang nach hause zu holen, wo befürchtet werden kann, dass dieser weg läuft und/oder sich selbst oder anderen Schaden zufügen könnte. Dies ist eigentlich gegen unsere Rechtsauffassung, da das Wohl des Kindes und nicht der Wille der Eltern an erster Stelle stehen sollte.

So zumindest ist unser deutsches Gesetzt in Bezug auf Kindern gestrickt und derzeit versuchen die Erziehungsberechtigten NUR ihren Willen durchzuboxen. Wir haben mehrere Vorschläge zur Lösung des Problems angeboten und die einzige Antwort die wir zu hören bekommen haben war: „Es wird das gemacht was ich sage und damit ist die Diskussion beendet“.

Pupertät, pubertieren owT
.

.

und du meinst sowas ist ne Hilfe ? werd erwachsen!

Hallo,

und du meinst sowas ist ne Hilfe ?

Es könnte eine sein.

werd erwachsen!

Fass dich an deine eigene Nase.
Es war eine Randbemerkung. Man kann erwachsen auf so etwas reagieren.
/t/einblendung-von-presseleuten/4811189/5

Gruß
Elke

Sry Elke, aber ich stehe derzeit „etwas“ unter Stress, allerdings war deine Aussage trotz allem nicht hilfreich, da mein Problem nicht meine Rechtschreibung ist, sondern ein völlig anderes. Wenn du dich daran aufhängen willst, dass ich Pupertätpubertieren falsch geschrieben hast, dann lass mich bitte einfach in ruhe ich habe ernsthaftere Probleme zu bewältigen.

Wenn du mir ernsthaft helfen willst, und das owT dahinter einen tieferen Sinn hat, der mir entgangen sein sollte, dann kläre mich doch bitte auf. Dato sieht das ganze für mich einfach nur nach Kindergarten Niveau aus, aka ätsch du hast da was falsch geschrieben.

Als ich in der Ausbildung war, habe ich eine Entfernung von ca. 80 km zu meinem Ausbildungsplatz in Kauf nehmen müssen. Die einfache Fahrzeit betrug damals ca. 2,5 Stunden (wenn die Bahn pünktlich war, ansonsten auch mal länger). Das kann man durchaus überleben.

Das Jugendamt wird mit Sicherheit nicht dulden, das die 16jährige bei ihrem Lebensgefährten wohnt. Sollten die Umstände daheim wirklich unzumutbar sein (wovon ich hier aber nicht ausgehe), wird es wohl auf ein betreutes Wohnen herauslaufen.

Ansonsten kann ich mich nur den Vorrednern anschließen.

Gruß
Tina

Hallo,

aber ich stehe derzeit „etwas“ unter Stress,
allerdings war deine Aussage trotz allem nicht hilfreich, da
mein Problem nicht meine Rechtschreibung ist, sondern ein
völlig anderes.

Meine Erfahrung ist, dass bei den Leuten, bei denen es zählt, die richtige Rechtschreibung gerade solcher Wörter dazu führt, dass man ernst genommen wird.

Wenn du dich daran aufhängen willst, dass ich
Pupertätpubertieren falsch geschrieben hast, dann lass
mich bitte einfach in ruhe ich habe ernsthaftere Probleme zu
bewältigen.

Ich wollte mich nirgends aufhängen. Ich sehe nur, dass Pupertät zusammen mit Standart das am meisten falschgeschriebene Wort in diesem Forum ist (das kann durchaus selektive Wahrnehmung sein) und meiner Theorie nach liegt das AUCH daran, dass man es selten richtig geschrieben sieht.
Aber dein Stress kann nicht sehr groß sein, wenn du über eine solche Nebensächlichkeit nicht hinweglesen kannst.

Wenn du mir ernsthaft helfen willst, und das owT dahinter
einen tieferen Sinn hat,

es heißt einfach „ohne weiteren Text“ und die Sache hätte man mit einem Schulterzucken abtun können, wenn man es nicht für wichtig hält.

der mir entgangen sein sollte, dann
kläre mich doch bitte auf. Dato sieht das ganze für mich
einfach nur nach Kindergarten Niveau aus, aka ätsch du hast da
was falsch geschrieben.

Eben nicht.

Gruß
Elke