Autobatterie Defekt / Kaputt, Gewährleistung ?

Guten Tag
Der Sachverhalt:
Ich habe mir vor genau 5 Monaten einen Gebrauchtwagen bei einem Autohaus gekauft. Das Bedeutet also das ich noch im Gewährleistungszeitraum von 6 Monaten liege.

Nun vor rund einem Monat habe ich schon gemerkt das die Batterie so langsam den Geist aufgibt, nun ist meine Befürchtung war geworden.

Ich habe mich schon über dieses Thema zu tote gegoogelt nur habe ich keine passende und Ausagekräftige Antwort gefunden. Die einen Sagen der Händler muss sie ersetzen die anderen sagen die Batterie ist ein Verschleißteil und man hätte keine Chance.

Doch was Stimmt wirklich?

Mein Händler meinte da kann er nichts machen was ich auch persönlich eine Frechheit finde… so behält man keine Kunden.

Das Auto ist Baujahr 09/2008 somit ist die Batterie noch keine 4 Jahre in Betrieb.

Hallo Benjamin, es ist vielleicht etwas verwirrend aber einen regulären Schadensanspruch auf Garantie wirst du hier nicht durchsetzen. Es befindet sich genau im Rahmen der Kulanzregulierung. Kannst du gut mit dem Händler kann er dir eine neue Batterie für Null überlassen oder Ihr einigt euch auf jeder die Hälfte ist immer noch besser als allein auf den Kosten zu sitzen. Batterien haben nur eine bestimmte Haltbarkeitsdauer. Ist nicht unbedingt vom Hersteller abhängig sondern eher von der Benutzerseite. Fahrzeuge mit Kurzstrecken haben einen höheren Verschleiß an Batterien da diese nicht kontinuierlich auf max. geladen werden. Das kannst du auch beim Sachverständigen nachfragen. Ich kann mich nur wiederholen entweder in Güte einigen aber am besten höflich nachfragen was geht.
Mit freundlichen Grüßen
OnMemory

Hallo,

Ich habe mir vor genau 5 Monaten einen Gebrauchtwagen bei
einem Autohaus gekauft. Das Bedeutet also das ich noch im
Gewährleistungszeitraum von 6 Monaten liege.

offensichtlich gehst Du von völlig falschen Voraussetzungen aus.

Zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.

Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer.

Um nun zu klären, was überhaupt ein Mangel ist, hilft ein Blick ins Gesetz:

§ 434 BGB
Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
  2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu gut deutsch: Sofern der Verkäufer nichts ausdrücklich zum Zustand der Batterie zugesagt hat, muss man mit dem rechnen, was üblich ist. Üblich ist, dass die Lebensdauer einer Batterie endlich ist, da sie ein Verschleißteil ist. Üblich ist auch, dass die Lebensdauer einer Batterie durchschnittlich ca. 3-5 Jahre beträgt. Somit muss der Käufer eines Gebraucht KFZ damit rechnen, dass (nicht nur die Batterie) sondern auch andere Verschleißteile früher oder später ausgetauscht werden müssen.

Somit dürfte kein Anspruch bestehen und das Verhalten des Verkäufers ist keineswegs eine Frechheit, sondern entspricht der Rechtslage und den üblichen Sitten und Gebräuchen.

Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist.

Ob hier explizit eine Garantie vereinbart wurde und was diese ggf. umfasst, kann ich nicht sagen. Ich denke aber, dass hier keine Garantie besteht.

Gruß

S.J.

Guten Tag
es kann als normal bezeichnet werden, dass am Auto auch mal etwas kaputt geht. Der Gesetzgeber hat für den Gebrauchtwagenkauf die Sachmangelhaftung erfunden. Das hat nichts mit Garantie oder Gewährleistung zu tun.Der Händler haftet 1 Jahr lang für Sachmängel welche zum Zeitpunkt der Auslieferung des Fahrzeuges schon bestanden.Im ersten halben Jahr dieser Haftung muss der Händler bei Reklamation eines Mangels beweisen, dass dieser bei der Auslieferung noch nicht bestanden hat.Dieser Nachweis ist bei diversen Mängeln schlicht unmöglich, also zahlt der Händler die Reparatur. Im zweiten Halbjahr muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei der Auslieferung bestanden hat. Dies ist ihm in der Regel auch nicht möglich, also bleibt er auf den Reparaturkosten sitzen.

Die Batterie ist jedoch ein eindeutiger Fall. Entweder sie ist in Ordung oder kaputt.Mit einer defekten Batterie fährst Du keine Woche. Also muss die Batterie zum Zeitpunkt der Auslieferung i.O. gewesen sein. Also muss der Händler nicht haften.Es weiß aber fast jeder Autofahrer, dass eine Batterie von heute auf morgen ausfallen kann. Manche halten 3 Jahre und manche 8 Jahre und länger.

Hallo

Die Lebensdauer einer Batterie ist begrenzt, das liegt an ihrer grundsätzlichen Konstruktion.

Die Lebensdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, auch davon, ob sie bei Kälte immer geladen ist oder war - z.B. die vergangenen drei Winter, denn sie dürfte so alt wie dein Gebrauchtwagen sein.

Wenn dir beim Kauf keine besondere Zusage gemacht worden ist, wie z.B. die Batterie sei neu, oder nur 1 - 2 Jahre alt, so musst du mit dem normalen Verschleiß deiner Batterie rechnen. Ähnlich ist es z.B. mit der Auspuffanlage, der Bremsanlage oder den Reifen. Bei letzteren hast du den Grad des Verschleißes stets vor Augen, bei der Batterie leider nicht.

Mit einer neuen Batterie wird dir übrigens das selbe passieren, nach weiteren 3 - 4 Jahren wird auch sie zuerst schwächeln und nach einer Zeit den Geist aufgeben.

Der Siebenbürger