Autokauf rückgängig machen ?

Hallo,

ein Freund von mir hat sein Auto verkauft und mittels ADAC-Kaufvertrag
den Kauf am Wochenende komplett abgeschlossen. Der Wagen lief bis dahin ganz normal und wurde sogar von einem Bekannten, der KFZ-meister ist, des Käufers genau kontrolliert und er sagte auch, dass der Wagen o.k. ist.

Heute sagt der Käufer, dass er 2,5 Liter Öl nachkippen mußte und der Wagen qualmt ganz schlimm und der Krümmer wäre voller Öl.

Kann der Käufer jetzt den Verkäufer verklagen, bzw. auf Rücktritt vom Kaufvertrag pochen? Als der Verkäufer den Wagen hatte war alles in Ordnung, auch im Motorbereich. Ca. 2 Monate davor wurde die Ventildichtung und Zündkerzen in einer Werkstatt erneuert.

Welche Ansprüche kann der Käufer jetzt noch an den Verkäufer stellen ?

Danke im voraus.

Lieben Gruß, Marsi

Hallo,

also, ein Rückgaberecht besteht im allgemeinen nur wenn nachweisbar ist das Beschädigungen verschwiegen wurden.

Wenn dein Freund selbst keine Ahnung hat, regelmäßig in der Werkstatt war und in den Rechnungen nichts von Fehlern steht, bzw. die ihm nichts von etwaigen Beschädigungen im oder am Motor gesagt haben, dann kann der Käufer da nicht viel machen.

Es war ja ein Privatverkauf, also gibt es auch keine Garnatie auf irgendwelche Teile.

Mit einem ADAC- Kaufvertrag kann ihm da eh nicht viel passieren, da stehen eigentlich alle Ausschlußklauseln drin.

Dein Freund soll sich mal ganz locker machen, es ist zwar ärgerlich für den Käufer, aber … shit happens…

Grüße

Chris

Hallo,

ein Freund von mir hat sein Auto verkauft und mittels
ADAC-Kaufvertrag
den Kauf am Wochenende komplett abgeschlossen. Der Wagen lief
bis dahin ganz normal und wurde sogar von einem Bekannten, der
KFZ-meister ist, des Käufers genau kontrolliert
und er sagte
auch, dass der Wagen o.k. ist.

mit welcher begründung willste denn da argumentieren ?
so ist halt das leben.
pech gehabt.
der VK wird sich denken: da haste aber nochmal glückgehabt.
t.

Heute sagt der Käufer, dass er 2,5 Liter Öl nachkippen mußte
und der Wagen qualmt ganz schlimm und der Krümmer wäre voller
Öl.

Kann der Käufer jetzt den Verkäufer verklagen, bzw. auf
Rücktritt vom Kaufvertrag pochen? Als der Verkäufer den Wagen
hatte war alles in Ordnung, auch im Motorbereich. Ca. 2 Monate
davor wurde die Ventildichtung und Zündkerzen in einer
Werkstatt erneuert.

Welche Ansprüche kann der Käufer jetzt noch an den Verkäufer
stellen ?

Danke im voraus.

Lieben Gruß, Marsi

Mooin,

da schließ ich mich an. Ein Auto is so wie ein Mensch, da kann man nie alles genau abchecken, nich mal wenn man Meister ist.
Kommt ja auch oft genug vor, daß jemand grade beim Hausarzt war, der alles gecheckt hat, gesagt hat, alles in Ordnung und der Typ kriegt zuhause nen Herzinfarkt. Da steckt man einfach nicht drinne, woll?

meint

Chris

Hallo Marsi,

wenn im AC/DC Kaufvertrag der Passus:„unter Ausschluß der gesetzlichen
Sachmangelhaftung“ oder ähnlich steht, dann ist Dein Freund aus dem Schneider;es sei denn: 1.Der Mangel wäre Ihm bei der Übergabe bekannt gewesen und er hätte ihn arglistig verschwiegen oder 2. er das Fzg.
nicht als Privatmann sondern als Unternehmer(ganz gleich welchen Gewerbes;also auch als selbstständiger Bäcker muß er für ein altes Bäckereifahrzeug bei einem Verkauf von Unternehmer an Privat in die gesetzliche Sachmangelhaftung eintreten und kann diese vertraglich NICHT ausschließen.
Irgendwelche Garantien(von denen die Vorredner sprachen),braucht weder ein Unternehmer noch ein Privatmann geben.
GARANTIE=freiwilliges Haltbarkeitsversprechen des Herstellers/Verkäufers
SACHMANGELHAFTUNG(veraltet:Gewährleistung)ist bei einem Verkauf von
Unternehmer an Privat ZWINGEND GESETZLICH vorgeschrieben und kann auch einzelvertraglich nicht umgangen werden;bei Verkauf von Privat an Privat KANN sie ausgeschlossen werden,das MUSS aber vertraglich fixiert werden;wird die Sachmangelhaftung nicht ausgeschlossen, so muß
auch ein privater Verkäufer in den ersten sechs Monaten beweisen,
das der/die Sachmängel bei Gefahrenübergang nicht schon im Keim vorgelegen haben.Nach sechs Monaten kehrt sich die Beweislast um,
d.h. der Käufer muß beweisen,das der/die Sachmängel bei Gefahrenübergabe schon zumindest im Keim vorgelegen haben.
Verschleissteile wie Zündkerzen oder Bremsklötze fallen generell
NICHT unter die gesetzl.Sachmanglhaftung.
Uff,ich habe gesprochen,ähh geschrieben.
Viele Grüße
Huxy

Hallo,

Heute sagt der Käufer, dass er 2,5 Liter Öl nachkippen mußte
und der Wagen qualmt ganz schlimm und der Krümmer wäre voller
Öl.

Was weißt Du, was der mit dem Wagen gemacht hat ? Hat er den Ölstand nicht vor Abfahrt am Kaufort geprüft ? Selbst schuld. Mit einem unbekannten Fahrzeug fahre ich vorsichtig, bzw prüfe mal nach kurzer Fahrt nochmals die Flüssigkeitsstände.

Ein Kollege hat mal einen Ford Granada seiner Eltern verkauft, mit dem Hinweis „Ackerauto, nur Kurzstrecke“. Der Typ bläst über die Autobahn heim, Motorschaden, will ihn anzeigen etc. Pech es wurde darauf hingewiesen, daß der Wagen vorher nur Kurzstrecke lief, vom Bauernhaof auf den Acker in die Weinberge…

gruß

dennis

Normalerweise ist lt. EU Gesetz bei Privat Kauf KEINE Garantie. Warum soll andere klagen? Dein Freund hat alles: ADAC Befund UND das Statement von einem Meister DER Gegenpartei.
Also ich würde mir keine Sorgen machen (obwohl, das Leben ist mit den Gesetzen teilw. SEHR rätselhaft)

nachdenkliche grüße vom
andi1200