Bauwagen auf dem eigenen Grundstück?

Hallo, liebe Expertinnen zum Thema Bauwägen und Baurecht!
Ich bin auf der Suche nach einem Menschen, der sich ein bisschen mit dem Baurecht/Bauamt in Bezug auf Bauwägen auskennt.
Wir leben zu fünft in einem alten Fachwerkhaus und haben drei Bauwägen und einen Wohnwagen im Garten stehen.
Diese wollen wir für gelegentliche Übernachtungen und als Seminar/Workshopräume bzw.Werkstatt für unseren (nicht gemeinnützigen) Verein nutzen.
Welche Auflagen müssen wir erfüllen, damit das so genehmigt wird? Dürfen da z.B. Öfen rein? Muss man nachweisen, dass die Wägen beweglich sind? Kann man sie als Gartenlauben anmelden? Kann man sie als Aufenthaltsrüme anmelden? Wie sollen wir am besten vorgehen?
Vor ein paar Tagen war nämlich ein Sachbearbeiter vom Bauamt hier und hat gemeint, das ginge so nicht mit den Wägen und wollte Fotos machen. Wir wollen jetzt einen Termin mit dem Amt vereinbaren, aber nicht so ganz unvorbereitet sein.
Ich hab mich ein wenig durch das Baurecht gewühlt, finde da aber keine Punkte zu Bauwägen. An anderer Stelle in diesem Forum steht auch, dass Bauwägen nicht unter das Baurecht fallen, weil sie keine Gebäude sind, eventuell aber das Grundstück, auf dem sie stehen. Da ich mich mit Rechtsfragen in dieser Hinsicht überhaupt nicht auskenne, hoffe ich auf wertvolle Tips von euch.
Grüße
Mariesabell

Hallo!

Wie mit Bauwagen verfahren wird ist abhängig von Bundesland und Gemeinde und hängt von vieln Faktoren ab. In Brandenburg zum Beispiel gelten Bauwagen als Gebäude auch wenn Sie beweglich sind und bedürfen einer Baugenehmigung. ( Ausnahme ist, wenn das Haus als Baustelle angemeldet ist. So haben manche Hausprojekte zum Beispiel seit Jahren den Baustellenstatus und eine kleine Wagenburg im Garten)Etwas anderes ist es wenn Sie keine Feuerstelle, also Ofen oder Herd enthalten, dann dürfen sie beim Haus rumstehen. In manchen Gemeinden werden Bauwagen trotz Genehmigungspflicht geduldet in anderen hat man sofort das Bauamt am Hals. Wenn also schon wie bei Euch ein Mensch vom Bauamt da war sollte man einfach das Bauamt nach den Bedingungen fragen. In den meisten Gemeinden sind die Bauämter verpflichtet die Bürger zu beraten was geht und was nicht.

Die Sache wird natürlich dann heikel wenn Ihr gerne die Bauwagen so nutzen wollt wie es eigentlich nicht erlaubt ist. Kann sein das Bauamt weiß nichts von der Nutzung und wird es nie erfahren und kümmert sich auch nicht drum, spätestens wenn aber in euren Seminarräumen ein Seminarteilnehmer sich eine Verletzung zuzieht, oder ein Feuer ausbricht, kann es erhebliche Komplikationen geben, insbesondere Haftpflichtversicherungen verweigern dann möglicherweise die Zahlung.

Also ich an Eurer Stelle würde daher, wenn Ihr die Wagen auch für Seminare nutzen wollt ein Beratungsgespräch beim Bauamt vereinbaren und nötigenfalls einen Bauantrag stellen.

Lieben Gruß

Tobias