Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, zu der ich nun schon die unterschiedlichsten Meinungen gehört habe und hoffe mir durchs Forum ein wenig Klarheit zu erlangen.
Und zwar geht um Feldwege, die ohne Beschilderung wie beispielsweise „Land und Forstwirtschaft frei“ daher kommen. Darf man da nun offiziell mit einem Quad (oder auch anderes KfZ) fahren oder nicht? Die einen sagen „ja“, sonst stünde ja ein Schild - die anderen sagen „nein“, das ist grundsätzlich verboten.
Bei letzterem frage ich mich allerdings - wozu dann überhaupt Schilder aufstellen, wenn es grundsätzlich verboten wäre? Es gibt durchaus unbefestigte Verbindungswege zwischen Dörfern in meiner Nähe, die teilweise offizielle Straße sind. Aber mir geht es eben um normale Feld und Waldwege, ohne Beschilderung.
Es geht bei dieser Frage NUR um Feldwege mir klarer „Fahrspur“, weder irgendwelcher Querfeldeinakrobatik oder Privatgrundstücke.
Danke vorab!
-Thomas