Befristeter Arbeitsvertrag läuft aus.... HILFE

Hallo, Ich habe mal ne Frag, So wie viel hier, haha.
Also ich Arbeite in einem Krankenhaus im Steri und mein Arbeitsvertrag läuft zum 28.02.11 aus. Als ich meine Chefin vor 2 Tagen fragte ob der Vertrag verlängert wurde sagte Sie mir mündlich zu. Als Ich darauf hin fragte ob Ich nicht einen neuen Vertrag unterschreiben müsste, sagte Sie Nein der läuft einfach weiter.

So Jetzt zu meinen Fragen:

den Vertrag den ich jetzt habe kann doch nicht automatisch weiterlaufen weil dieser läuft am 28.02.11 aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Ist denn durch die mündliche Zusage meiner Chefin ein Arbeitsvertrag zustande gekommen bzw. zählt so was vor dem Betriebsrat oder Arbeitsgericht.

Ich denke nämlich das Sie mir den Wind aus den Segeln nehmen wollte, nicht das ich bis zum 28.02.11 Krank mache oder so….

Für eine Antwort wäre Ich sehr dankbar.
Rechtschreibfehler könnt Ihr behalten…

bin leider im Urlaub

Hallo Andre,

hätte deine Chefin nichts gesagt, wäre der Vertrag tatsächlich ausgelaufen, aber so hat sie dir mündlich eine Vertragsverlängerung zugesagt.

Es wäre noch zu klären, ob sie überhaupt eine Berechtigung hat derartiges zu tun und ob du von
ihren Befugnissen kenntnis hast.
Weißt du, das Personalentscheidungen von ihr nicht getroffen werden können, dann ist so eine Aussage zweifelhaft.
Rufe direkt in der Personalabteilung an und frage nach.
Auskunfte solcher Art wären arglistige Täuschung und hätten auch Konsequenzen, da du als Arbeitnehmer davon ausgehen darfst, dass Aussagen von Vorgesetzten rechtsgültig sind. Pure Theorie und ob es rechtlich Bestand hat kann ich dir nicht genau sagen.

Wenn du jedoch aufgrund dieser Aussage am 01.03 Arbeitest ist ein unbefr. Arbeitsvertrag zustande gekommen. Dieser muss dann gekündigt werden.

LG.

Hallo Andre,

sei froh, dass es genauso läuft!

Es ist nur die Schriftform für einen befristeten AV vorgeschrieben. Wenn du also die Zusage hast, dass alles (zu den gleichen Bedingungen) weiter läuft, ist das eine verbindliche Zusage.
Das bedeutet konkret für dich, wenn du am 01.03.2011 deine Arbeit angetren hast, und Arbeitsleistung erbracht hast, hast du automatisch ein festes unbefristetes Arbeitsverhältniss. Das bedeutet auch, wenn dir nach dem 01.03. ein weiterer befristeter AV vorgelegt werden sollte, solltest du unbedigt vor deiner Unterschrift zeitnah externen Rechtsschutz / Beratung ( Anwalt, Gewerkschaft) in Anspruch nehmen.

Viel Spaß bei deiner Arbeit im unbefristetem Arbeitsverhältniss.

danke für deine schnelle hilfreiche antwort.
das problem ist aber, das sich natürlich keine anderen leute im büro aufgehalten haben als sie mir das sagte, also würde sich das im falle bei einem rechtsstreit schwierig beweisen lassen oder??

Halloooo erstmal,
hast Du recht, der Arbeitsvertrag läuft ohne erforderliche Kündigung aus. Wenn Dir die Personalverantwortliche (also jemand, der auch die Befugnis hat dazu) mündlich zusagt der Vertrag läuft weiter, ist das erstmal gültig. Geh also am 01. März wie üblich zur Arbeit, als wenn nix wär. Nimmt man Deine Arbeitskraft an, beschäftigt Dich also, kommt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande.§15 Teilzeit-und Befristungsgesetz Abs. 5
Knackpunkt, einem Arbeitsvertrag muss der Betriebsrat zustimmen . Andernfalls ist es schwierig für den Arbeitgeber gegen den Betriebsrat einen Arbeitsvertrag durchzusetzen.
Ist das zweckbefristetes Arbeitsverhältnis,oder Vertretung eines anderen Arbeitnehmers?
Im Falle eines zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses ist die Dauer von Interesse (mehr als 2 Jahre?) oder wie oft schon verlängert (mehr als dreimal?)
Unter Umständen ist die Befristung nicht zulässig und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wäre entstanden oder würde entstehen.
Wie läufts es denn mit dem Betriebsrat?
Ich habe immer versucht so viele Leute wie möglich zu halten.
Also viel Erfolg und melde Dich wenn Du willst nochmal zu Klärung offener Punkte
Gruß
fragmich46

Hallo, schau mal in den Vertrag rein, ob da was von automatischer Verlängerung steht. Eine mündliche Zusage ist keine Versicherung. Deshalb auf Schriftliches bestehen. Viele Grüße Michaela

aber ein arbeitsvertrag kann doch auch mündlich geschlossen werden oder??

Hallo André28.03.
mit Dir würde ich keinen Arbeitsvertrag eingehen, oder Du
bist besser als Du schreibst, mach einen (besser vier) Kniefall wenn Du einen Vertrag bekommst.
Gruß Cress

habe eine lese- rechtschreib schwäche

Hallo

Ohne das diese Antwort eine Form der rechtlichen Beratung darstellt sehe ich die Sache so.

Auch eine mündliche Zusage ist ein Arbeitsvertrag.
Es wird Ihnen jedoch schwer fallen diese Zusage im Ernstfall zu beweisen.
Daher wäre zu mindest die Anwesenheit von zeugen sinnvoll.

Aber auch wenn Sie am Tag nach dem auslaufendem Vertrag zur Arbeit eingeteilt werden ist ein unbefristeter Vertrag geschlossen.

Gibt es denn vielleicht schon einen Einsatzplan für den Tag.

Sie können natürlich auch Ihnen Arbeitgeber bitten Ihnen die Vortführung des Vertrages zu bestätigen(Vielleicht kommt er dann aber auf die Idee wieder eine Befristung einzutragen)
Sie könnten das ja damit begründen das sie sonnst extra zum ,Arbeitsamt, müssten um das auslaufen Ihres Verzrages zu melden.
(obwohl Sie das schon vor drei Monaten gemacht haben sollten um eine Sperre zu umgehen)

Das Ihr AG das macht um eine Krankschreibung zu verhindern ist möglich würde aber nicht für ein gutes Verhältniss sprechen.

Ihnen viel Erfolg.Sie können ja mal schreiben wie es ausgegangen ist.

Freundliche Grüße

das problem ist , das ich alleine mit meiner chefin im büro gewesen bin als ich mit ihr drüber gesprochen habe… und ich nun keine zeugen habe die das bestätigen können…

habe allerdings mir eine Kopie von dem Schichtplan im März gezogen wo ich noch drauf steh, dies könnte ich doch eigentlich als „beweiss“ einbringen wenn ich doch am 28.02. entlassen werde oder??

arbeitskollegen haben mir nämlich erzählt das sie das schon öfters durchgezogen hat, mit dem hinhalten und dann entlassen

Hallo danke für Ihre schnelle Antwort,
der Dienstplan für März ist quasi schon einsehbar und da steh Ich noch drauf hab mir davon auch eine Kopie gezogen… wäre dies ein beweiss wenn es zum Streitfall kommen würde!!

Hallo Andre,
Du hast nur zeitweilig eine Rechtschreibschwäche, aber das üben wir noch.
Versuch es doch einmal mit F7, aber der Kniefall bleibt.

Gruß
Cress

Ich gehe mal davon aus, dass niemand vor Gericht Lügen würde. Es könnte als Mißverständnis ausgelegt werden, aber so wie du die Aussage geschildert hat kann es keine Unklarheiten geben.

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na dann mal abwarten und tee trinken…

aber danke für deine schnellen antworten, warst wirklich eine hilfe… danke!!

Zumindest wird es damit für den AG schwer zu wiederlegen, dass es das Gespräch zur Verlängerung des AV gegeben hat.
Pesönlich kann ich mir auch nicht vorstellen, dass ein AG so ein Risiko eingeht nur weil es um eine Krankschreibung von sechs Tagen geht.

Also Kopf hoch.

Freundliche Grüße

1 Like

Hallo, Ich habe mal ne Frag, So wie viel hier, haha.

Also ich Arbeite in einem Krankenhaus im Steri und mein
Arbeitsvertrag läuft zum 28.02.11 aus. Als ich meine Chefin
vor 2 Tagen fragte ob der Vertrag verlängert wurde sagte Sie
mir mündlich zu. Als Ich darauf hin fragte ob Ich nicht einen
neuen Vertrag unterschreiben müsste, sagte Sie Nein der läuft
einfach weiter.

So Jetzt zu meinen Fragen:

den Vertrag den ich jetzt habe kann doch nicht automatisch
weiterlaufen weil dieser läuft am 28.02.11 aus, ohne dass es
einer Kündigung bedarf.

Wenn Sie am nächsten Tag, also am 1.3.11, die Firma betreten und zu Ihrem Arbeitsplatz gehen (und eine Aufgabe haben) sind Sie weiterbeschäftigt, allein dadurch, dass Sie in die Firma gehen durften, eingelassen wurden.

Ist denn durch die mündliche Zusage meiner Chefin ein
Arbeitsvertrag zustande gekommen bzw. zählt so was vor dem
Betriebsrat

Der Betriebsrat ist immer Ihr Partner und für die Mitarbeiter da und soll immer Ihre Interessen vertreten. Der AV läuft weiter, siehe oben, aber besser wäre natürlich, wenn Sie Ihren Fall dem Betriebsrat schildern oder auf jeden Fall eine kurze Gesprächsnotiz von Gespräch mit Ihrer Chefin machen. Das sollte auf jeden Fall vor dem Arbeitsgericht zählen, sollte der Arbeitsvertrag doch nicht weiterlaufen (was rechtlich nicht in Ordung wäre, nach der mündlichen Zusage der Vorgesetzten). Aber sobald Sie am 1.3. mit einer Arbeit beginnen und man Sie lässt, gilt der Arbeitsvertrag als verlängert (rechtlich). Sollte es nicht so sein, gehen Sievor Gericht und können klagen.

Viel Erfolg!

oder Arbeitsgericht.

Ich denke nämlich das Sie mir den Wind aus den Segeln nehmen
wollte, nicht das ich bis zum 28.02.11 Krank mache oder so….

Für eine Antwort wäre Ich sehr dankbar.

Rechtschreibfehler könnt Ihr behalten…

Hallo André,
bei befristeten Arbeitsverträgen ist es so, dass du wenn du einen Tag nach Ende des befirsteten Vertrags weiter in der Firma arbeitest und dich niemand heimschickt, automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast. Du hast dann noch Anspruch dir von deinem Arbeitgeber hierzu einen schriftlichen Arbeitsvertrag ausstellen zu lassen (steht irgendwo im Gesetz, könnte ich bei Bedarf nachsehen).

Schöner wäre es natürlich, du hättest vorher die Sicherheit und müsstest nicht bis zum 01.03. warten.

Also ich Arbeite in einem Krankenhaus im Steri und mein
Arbeitsvertrag läuft zum 28.02.11 aus. Als ich meine Chefin
vor 2 Tagen fragte ob der Vertrag verlängert wurde sagte Sie
mir mündlich zu. Als Ich darauf hin fragte ob Ich nicht einen
neuen Vertrag unterschreiben müsste, sagte Sie Nein der läuft
einfach weiter.
den Vertrag den ich jetzt habe kann doch nicht automatisch
weiterlaufen weil dieser läuft am 28.02.11 aus, ohne dass es
einer Kündigung bedarf

…wenn Du einfach weiter arbeitest nach dem der befristete Vertrag abgelaufen ist und Dich niemand nach hause schickt entfristet sich Dein Vertrag automatisch…gut dass Deine Chefin damit einverstanden ist…Du brauchst Dich da nicht weiter drum kümmern…viel Glück weiterhin, Malook