Bei unentschuldigtem Fehlen Note 6?

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich war an einem Montagmittag in der Schule krank und bin nach Hause gegangen. Nun hatte ich aber einen schweren grippalen Infekt und musste die ganze Woche zu Hause bleiben. Am Donnerstag und Freitag jedoch hab ich jeweils eine Arbeit geschrieben. Aber meine Mutter hat am Dienstag morgen vergessen in der Schule anzurufen, wobei dies ja eigentlich logisch nicht nötig sein sollte, da ich ja schon am Mittag davor krank war.
Anschließend hab ich nun von meinen Klassenkameraden mitbekommen das unser Klassenlehrer gesagt hat , dass ich in diesen Arbeiten nun eine 6 habe.
Kann das die Schule tatsächlich machen, obwohl mir meine Mutter eine Entschuldigung schreibt?
Und als Begründung sagen sie , dass meine Mutter mich nicht am Dienstagmorgen entschuldigt hat und das somit „unentschuldigt“ sei.
Ich würde mich um eine Antwort rießig freuen.

Mfg jehob

Hi,

wenn wir das Bundesland wüßten, wäre es besser, aber ich denke, der Fall ist in jedem Bundesland gleich eindeutig:

Bei einem angekündigten Leistungsnachweis (zB eine schriftliche Arbeit) bist du nur dann entschuldigt, wenn du ein ärztliches Attest vorlegen kannst. Die Entschuldigung Deiner Mutter ist kein ärztliches Attest.

die Franzi

Hallo!

in welchem Bundesland lebst gehst Du zur Schule? Das ist bei der Beantwortung dieser Fragen wirklich entscheident, weil Bildung nun mal Ländersache ist.

Für Baden-Württemberg gilt: Wenn eine Arbeit unentschuldigt versäumt wird, ist sie mit „ungenügend“ zu bewerten. Was „unentschuldigt“ nun konkret heißt, liegt im Ermessensspielraum der Schule. Bei uns ist es so, dass eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von drei Tagen eingereicht werden muss. Wenn eine Arbeit geschrieben wird, müssen sich Oberstufenschüler bis spätestens 7:30 Uhr am Tag der Klausur abmelden.

Was Deinen Fall anbetrifft: Ich würde einfach mal mit dem Klassenlehrer reden. Wenn Du tatsächlich wegen eines grippalen Infekts eine Woche lang flach liegst - wie Du schreibst - kann ich mir nicht vorstellen, dass die Lehrer auf der Note 6 bestehen (auch wenn das die Paragraphen theoretisch hergeben).

Gute Besserung!
Michael

Hallo!

Bei einem angekündigten Leistungsnachweis (zB eine
schriftliche Arbeit) bist du nur dann entschuldigt, wenn du
ein ärztliches Attest vorlegen kannst. Die Entschuldigung
Deiner Mutter ist kein ärztliches Attest.

Nee, das war mal so. Das Aktenzeichen weiß ich jetzt nicht, aber es gibt ein Gerichtsurteil, demzufolge eine Schule nur in begründeten Fällen ein Attest verlangen darf und dann auch nur ein amtsärztliches Attest. Wenn ich es richtig weiß, hing das mit der Einführung der Praxis-Gebühr zusammen. Die Schule darf den Schüler nicht zu etwas zwingen, was für ihn mit Kosten verbunden ist.

Michael

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Hallo Michael,

müssen Kinder Praxisgebührbezahlen (bin privat, daher weiß ich das nicht)?

Gruß,
Andreas

Hallo,

müssen Kinder Praxisgebührbezahlen (bin privat, daher weiß ich
das nicht)?

Nein, erst ab 18.
Allerdings KANN der Arzt für ein Attest für die Schule eine Gebühr verlangen.

Gruß
Elke

Hallo Michael

Bei einem angekündigten Leistungsnachweis (zB eine
schriftliche Arbeit) bist du nur dann entschuldigt, wenn du
ein ärztliches Attest vorlegen kannst.

Nee, das war mal so. Das Aktenzeichen weiß ich jetzt nicht,
aber es gibt ein Gerichtsurteil, demzufolge eine Schule nur in
begründeten Fällen ein Attest verlangen darf und dann auch nur
ein amtsärztliches Attest.

Also in Bayern (und hier ist auch Miezekatze zugange) gibt es diese Attestpflicht. Sie ist sogar in den einzelnen Schulordnungen verankert.

Die Schule darf
den Schüler nicht zu etwas zwingen, was für ihn mit Kosten
verbunden ist.

Naja … Kopiergeld? Klassenfahrten? Materialgeld? Ich denke diese Aussage ist (unabhängig vom Bundesland) so zumindest unhaltbar :wink:

Gruß
Wawi

Hallo!

Interessant. Ich hätte nicht gedacht, dass der Unterschied zwischen Bawü und Bayern so groß ist. http://de.wikipedia.org/wiki/Lernmittelfreiheit

Kopiergeld, Büchergeld, … gibt es in BaWü alles nicht. Wie im Wikipedia-Artikel nachzulesen steht das sogar in der Landesverfassung.

Michael

Hi,

wenn die im Bundesland gültigen Regeln für das korrekte Sich-Entschuldigen verletzt wurden, wird er das sehr wohl.

Ich sehe grad in der ViKa, dass Du Lehrer bist… du scheinst sehr geerne Nachholschulaufgaben zu erstellen, beaufsichtigen und korrigieren? Meine Kollegen würden sich über deine Hilfe freuen. Ich unterrichte leider andere Fächer als Du, kann dich also leider nicht bitten und muss weiter verständnislos gegenüber Schülern bleiben ;9

die Franzi

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Hallo,
erstmal danke an alle, die mir geantwortet haben.
Ich gehe in Badenwürtenberg zur Schule.
Inzwischen geht es mir wieder besser, danke der netten Besserungswünschen.
Na ja ich denke ich werde einfach abwarten bis die Ferien zu Ende sind und dann mit dem Klassenlehrer reden. Wobei es natürlich sehr beruhigend wäre wenn ich wüsste, ob er mir zwei sechsen geben kann oder nicht. Auf jeden Fall nochmal danke!

Hallo!

Ich sehe grad in der ViKa, dass Du Lehrer bist… du scheinst
sehr geerne Nachholschulaufgaben zu erstellen, beaufsichtigen
und korrigieren?

Nee, da irrst Du Dich sehr.

Nichtsdestotrotz: Der mit dem Nachschreiben verbundene Arbeitsaufwand ist kein Argument dafür, das Nachschreiben zu verweigern.

Michael

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Hi Elke,
ich hatte (in Bayern) mal ein Jahr Attestpflicht. Da bin ich dann halt zum Arzt und hab mich krankschreiben lassen.

Wieso ich für den gelben Wisch bezahlen soll, nur weil ich den dann der Schule überreiche, versteh ich nicht.

Gruß
Nick H

Hallo,

Wieso ich für den gelben Wisch bezahlen soll, nur weil ich den
dann der Schule überreiche, versteh ich nicht.

Manche Ärzte (hier in Hessen, weiß nicht, ob das von Belang ist) verlangen für Schulatteste 5 Euro.
Auch das Attest für den Sport (Fußballverein möchte, dass die Kinder ein Attest vorlegen, dass sie fit sind) hat mich 5 oder gar 10 Euro pro Kind gekostet.

Gruß
Elke

Hallo,

Wieso ich für den gelben Wisch bezahlen soll, nur weil ich den
dann der Schule überreiche, versteh ich nicht.

OT:
Man geht zum Augenarzt und es werden die obligatorischen Tests gemacht, es wird festgestellt, dass alles so geblieben ist - schön. Kostet heute 10EUR Praxisgebühr, früher wars ganz „kostenlos“. Nur wenn der Augenarzt dann auf einem Zettel feststellt, dass man für das Auto eine Brille braucht, kostete das zu meinen Zeiten 7EUR. Auch nur dafür, dass die Helferin einen Zettel ausgefüllt hat und der Arzt seine Initialen draufkrakelt …

Grüße

Hi Elke,

Manche Ärzte (hier in Hessen, weiß nicht, ob das von Belang ist) verlangen für Schulatteste 5 Euro.
Auch das Attest für den Sport (Fußballverein möchte, dass die Kinder ein Attest vorlegen, dass sie fit sind) hat mich 5 oder gar 10 Euro pro Kind gekostet.

Also das Zweite versteh ich noch so einigermassen.
So ähnlich wie der Gesundheitscheck für meinen Tauchschein.

Aber wenn deine Kids krank werden und du eine Krankmeldung für die Schule brauchst weil z.B. grad Schulaufgaben sind musst Du da tatsächlich 5€ hinlegen?

Immer wieder erstaunlich wie stark Regelungen in den Bundesländern variieren können.

Gruß
Nick H

[MOD] bitte…
… macht, wenn ihr das weiterdiskutieren wollt einen neuen Thread auf, da das mit der Ausgangsfrage eigentlich nix mehr zu tun hat :smile:

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Hallo!
In der Schulbesuchsverordnung Baden-Württemberg steht sehr klar formuliert, dass die Schule Recht hat (Achtung wörtliches Zitat):
„§ 2 (1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten … Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.“
Das heißt, sie hätte anrufen können, hätte aber so oder so eine schriftliche Mitteilung nachreichen müssen.
Auf die Verordnung wird bei uns zu Beginn jedes Schuljahres hingewiesen!
gruß
mitzisch

Hallo,

erstmal danke an alle, die mir geantwortet haben.
Ich gehe in Badenwürtenberg zur Schule.

Auf diese Information habe ich gewartet.

Es gilt

  1. die Notenbildungsverordnung §8 Abs 5

Weigert sich ein Schüler, eine schriftliche Arbeit anzufertigen, oder versäumt er unentschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, wird die Note „ungenügend“ erteilt.

  1. Schulbesuchsverordnung §2 Abs 1

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, volljährige Schüler für sich selbst. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.

Das sind bekannte Regeln, an die sich Lehrer, Eltern und Schüler halten müssen. Wenn er dir keine ungenügend gibt, dann nutzt er seinen pädagogischen Spielraum aus. Er ist rechtlich völlig abgesichert wenn er dir zweimal ungenügend gibt.

Na ja ich denke ich werde einfach abwarten bis die Ferien zu
Ende sind und dann mit dem Klassenlehrer reden. Wobei es
natürlich sehr beruhigend wäre wenn ich wüsste, ob er mir zwei
sechsen geben kann oder nicht. Auf jeden Fall nochmal danke!

Siehe oben, wenn man die Regeln scharf auslegt, dann muss er sogar zwei sechsen geben. Dazu muss man allerdings die Entschuldigungspraxis der Schule bzw. des Klassenlehrers kennen.

Gruß
MK

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Hi,

Nichtsdestotrotz: Der mit dem Nachschreiben verbundene Arbeitsaufwand ist kein Argument dafür, das Nachschreiben zu verweigern.

Nö isses auch nicht, daher auch ein Smiley dahinter, auch wenn es ein „:wink:“ werden sollte statt eines „;9“.

Das Argument ist ein eher pädagogisches. Schulaufgaben und andere Leistungsnachweise werden geschrieben, wann es die Lehrkraft für richtig hält und nicht wann es dem Schüler lieber wäre. Man kann sich nicht erstmal angucken, was die beim Haupttermin so schreiben und sich dann darauf einstellen, was denn nun beim Nachtermin drankommt, und wie schwer es werden könnte etc. … Oder statt zB in den ersten zwei Stunden Schulaufgabe zu schreiben, lieber ausschlafen und den Nachtermin wählen, der ist am Nachmittag, da ist man eh viel wacher usw.
Aber: wer krank ist, braucht nicht mitzuschreiben. Deswegen wird ein ärztliches Attest akzeptiert, so ist das in Bayern. Bei euch ist es wohl anders, da ist man großzügiger - nun, sei es drum.

die Franzi

Hallo,

ich finde es, ehrlich gesagt, krass, dass ein minderjähriger Schüler die jeweiligen Landesschulverordnungen kennen muss, ohne in eine solche Bredouille zu geraten.

Während der Schulzeit meiner Kinder haben sich die Regelungen zigmal geändert. Ich bin mir auch jedes Mal unsicher, wann ich was mitteilen muss (zumal der Krankheitsfall zum Glück selten eintritt).

Es sollte doch kein großes Problem sein, ein Formblatt „Was tun bei Krankheit“ (1. Tag, weitere Tage, wann Attest…)Schülern und Eltern gegengezeichnet in die Hand zu drücken und das übliche Vorgehen auf der Homepage zu verlinken (nicht als Gesetzestext~).

Lieber jehob, ich drücke Dir die Daumen, dass du gut da raus kommst.

Grüße
Chrissie