Nehen wir mal an jemand Tritt am 17. Dezember 2013 aus einer Religionsgemeinschaft aus. Die Person ist Selbstständig und bekommt im Januar 2014 eine Rechnung für das Jahr 2012.
Ist die Rechnung berechtigt?
Bekommt die person auch im Januar 2015 eine Rechnung für das Jahr 2013? Ist diese dann Berechtigt? in voller Höhe oder 11/12 davon?
Danke schonmal für die Antworten