Beiträge nach Austritt aus Religionsgemeinschaft

Nehen wir mal an jemand Tritt am 17. Dezember 2013 aus einer Religionsgemeinschaft aus. Die Person ist Selbstständig und bekommt im Januar 2014 eine Rechnung für das Jahr 2012.

Ist die Rechnung berechtigt?

Bekommt die person auch im Januar 2015 eine Rechnung für das Jahr 2013? Ist diese dann Berechtigt? in voller Höhe oder 11/12 davon?

Danke schonmal für die Antworten :smile:

Hallo Max

herzliche Grüße aus dem Breisgau.

Deine Fragen beziehen sich auf Steuerrechtliche  (Kirchensteuer) Sachverhalte. Ich habe schon Mühe, meine eigene Einkommensteuererklärung auszufüllen.

In Deinem Beispiel gehörte dieser jemand 11 von 12 Monaten des Jahres 2013 einer bestimmten Religionsgemeinschaft an. Ich sehe nicht, warum er im folgenden Jahr (2014) für das betreffende Jahr (2013) keine „Rechnung“ erhalten sollte, wenn dise sich nur auf 11/12 beläuft.
Im Jahr 2012 war er sowieso das ganze Jahr Mitglied dieser Religionsgemeinschaft, weil er erst 2013 austrat.Dann kann er auch das ganze Jahr zahlen.

2015 sollte dann keine „Rechnung“ mehr kommen.

Aber wie gesagt, so genau kenne ich mich nicht im Steuerrecht aus.

Tja, das hat, glaube ich, nichts mit Glauben/Religion zu tun. Wenn ich mich heute im Turnverein abmelde, muss ich halt bis zum Abmeldedatum meinen Beitrag begleichen, meinst du nicht auch?
Gruß
Rixstein

Hallo!

Kirchenaustritt ist nicht rückwirkend möglich! Der Steuerpflichtige war bis 17.12.13 Mitglied der Kirche und ist verpflichtet den „Mitgliedsbeitrag“, sprich die Kirchensteuer, zu zahlen.

Für 2013 ist auch noch die volle Kirchensteuer zu zahlen, da im Dezember noch Mitgliedschaft bestand (es wird nicht taggenau runtergerechnet, nur monatsgenau). Erst ab 2014 ist nichts mehr zu zahlen.

Gruß derschwede77

Kirchenaustritt ist nicht rückwirkend möglich! Der
Steuerpflichtige war bis 17.12.13 Mitglied der Kirche und ist
verpflichtet den „Mitgliedsbeitrag“, sprich die Kirchensteuer,
zu zahlen.

Für 2013 ist auch noch die volle Kirchensteuer zu zahlen, da
im Dezember noch Mitgliedschaft bestand (es wird nicht
taggenau runtergerechnet, nur monatsgenau). Erst ab 2014 ist
nichts mehr zu zahlen.

konkret endet die kirchensteuerpflicht hier am 31.01.2014.

gruß inder

Hallo!

Und noch etwas präziser: Das ist Bundesalandabhängig ob die Kirchenstuerpflicht am 31.12.13 oder 31.01.14 endet:

Bei Kirchenaustritt des Kirchenmitglieds endet die Kirchensteuerpflicht erst mit Ablauf des Austrittsmonats (Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland) bzw. des Folgemonats (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen).

Gruß DerSchwede77

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Das ist Bundesalandabhängig ob die

Kirchenstuerpflicht am 31.12.13 oder 31.01.14 endet:

danke!

gruß inder

Ok, danke für die Antworten