Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme nach Schulbeginn

Hey Leute, Ich habe mich vor den Ferien zum wiederholen der 10 Klasse angemeldet. Ich möchte allerdings zur BVB, habe aber erst in zwei Tagen ein Termin und weiß erst dann ob ich an der BVB teilnehmen darf. Meine Frage: Zählt das dann als Schule abgebrochen wenn ich mich nach zwei Tagen abmelde? Und hat das Auswirkungen auf meinen Abschluss? (Mittleren Bildungsabschluss)

Hast du denn einen qualifizierten Realschulabschlus - wenn evtl. auch nur mit schwachen Noten - oder nicht?
Das können wir hier nicht wissen.
Ob dies ausreicht an der BVB teilzunehmen, wirst du erfahren.
Nach dem Absolvieren von 10 „Pflichtschuljahren“ darf man die allgemeinbildende Schule verlassen und hat dann den bis dahin erreichten Bildungsabschluss. Da du die 10. Klasse „geschaft“ hast, hast du mindestens den Hauptschulabschluss. Evtl. den Realschulabschluss. Eher nicht den „qualifizierten“ Realschulabschluss, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt. Sonst wäre eine Wiederholung der 10. Klasse nicht angesagt.

Bis zum 18. Geburtstag ist man allerdings weiterhin schulpflichtig. Ob man nun eine Berufsschule, eine berufsbildende Schule oder sonst eine weiterführende Schule besucht, ist egal.

Dein Notenschnitt ist doch sooo schlecht nicht.
Und was sollte eine Wiederholung dir bringen?
Das macht nur Sinn, wenn du danach auf ein Gymnasium wechseln willst.
Warum beginnst du nicht gleich eine richtige Berufsausbildung?

Die BVB ist doch nur eine Verlegenheitslösung.
Auch wenn dir dann ggf. das erste Lehrjahr angerechnet wird hast du den Nachteil von weniger Praxiserfahrung. Von der Ausbildungsvergütung ganz abgesehen.

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Ich habe einen mittleren Bildungsabschluss (mittlere Reife) und einen Schnitt von 2,78. das wiederholen ist freiwillig. Jedoch möchte ich lieber die bvb besuchen. Also kann ich sobald ich die Bestätigung vom Arbeitsamt habe, der Schule sagen das ich jetzt nicht mehr komme und die bvb besuche? (Erlaubnis meiner Eltern habe ich)

Das meine ich eigentlich auch. Die Leute, von denen ich weiß, dass sie ein berufsvorbereitendes Jahr gemacht haben, hatten vorher gar nichts auf die Reihe gekriegt, wirklich gar nichts.

Wikipedia, wo das übrigens mit BVJ abkürzt wird (BVB ist doch Borussia Dortmund), schreibt folgendes darüber: „BVJ wurde für Schüler erdacht, die nach der Beendigung oder dem Abbruch der Schule weder einen Ausbildungsplatz finden noch weiterführende Schulen besuchen, aber noch der Schulpflicht unterliegen.“ Und außerdem: „Die Schüler können durch das BVJ ihre Schulpflicht erfüllen und gleichzeitig unter Umständen den Hauptschulabschluss erwerben.“ - Da wärst du doch völlig unterfordert.

Kannst du nicht irgendeine höhere Berufsfachschule oder eine Kollegschule besuchen? - Na ja, ist vielleicht ein bisschen spät dafür. - Ich würde die Schule weitermachen und währenddessen einen Ausbildungsplatz suchen. Es gibt ja auch Ausbildungen, die nicht Anfang August beginnen.

Ich finde, dass du dein Licht ziemlich unter den Scheffel stellst.

Viele Grüße

@Team: Ich habe den Beitrag von odo01 kommentiert. Wieso sieht es jetzt so aus, als hätte ich das UP beantwortet?