Besoffen beifahrer

Guten Tag, eine person und eine andere person haben den fehler gmacht und sind noch besoffen auto gfahren, der eine hatte einen führerschein und ist gefahren als ein unfall passierte. da der andere auch getrunken hat un zu diesem zeitpunkt noch keinen führerschein besaß ist er laut polizei aus dem schneider. aber wenn er ihn angestiftet hätte zum fahren wäre das immer noch so? und was für eine strafe wird der fahrer nun griegen (1,3 promille)? hatte 2 wochen seinen führerschein und der andere hatte seinen 2 wochen nach dem unfall. bitte um möglichst viele informationen. Der unfall ereignete sich selbstverständlich gar nicht un wenn dann wäre das gefährt ein auto gewesen
^^
ich danke allen schon einmal die eine wahre un nette antwort für mich haben, intressiert mich echt brennend.

Guten Tag,

Moin!

eine person und eine andere person haben den fehler
gmacht und sind noch besoffen auto gfahren, der eine hatte
einen führerschein und ist gefahren als ein unfall passierte.
da der andere auch getrunken hat un zu diesem zeitpunkt noch
keinen führerschein besaß ist er laut polizei aus dem
schneider.

Dann soll er sich freuen.

aber wenn er ihn angestiftet hätte zum fahren wäre
das immer noch so?

Das entscheidet der Verkehrsrichter.

und was für eine strafe wird der fahrer nun
griegen (1,3 promille)? hatte 2 wochen seinen führerschein und
der andere hatte seinen 2 wochen nach dem unfall.

Dumm gelaufen, würd ich sagen. Für genau solche Idioten, die grade den Führerschein gemacht haben u nu denken, das sie jedem alles beweisen müssen, gibts die Probezeit. Der Lappen is damit erstmal wieder weg, und das nich nur für kurze Zeit, denn in der Probezeit gelten 0,0 Promille…

Dieser Link (http://www.auto-und-verkehr.de/inhalt/alkohol-drogen…) is auch nich ganz uninteressant, auch wenn sich die Folgen auf Fahrer ausserhalb der Probezeit beziehen…

Gruss

Mutschy

Entlasten wird eine Anstiftung durch den Beifahrer den betrunkenen Fahrer hinsichtlich der Trunkenheitsfahrt wohl kaum.
Ist der zur Trunkenheitsfahrt anstiftende Beifahrer geschädigt worden, so könnte die Anstiftung indes hinsichtlich dieser Schädigung relevant sein (im Sinne von „selber schuld“)
Einen Tatbestand (Ordnungswidrigkeit) des Mitfahrens bei einer Trunkenheitsfahrt gibt es in manchen Ländern durchaus, in der BRD imho (noch) nicht.

Gruß

Marzeppa

Der Fahrer kann ja die Frage noch mal stellen, wenn er wieder nüchtern ist :wink:

Dumm gelaufen, würd ich sagen. Für genau solche Idioten, die
grade den Führerschein gemacht haben u nu denken, das sie
jedem alles beweisen müssen, gibts die Probezeit. Der Lappen
is damit erstmal wieder weg, und das nich nur für kurze Zeit,

Und das ist auch gut so!

denn in der Probezeit gelten 0,0 Promille…

Das ist aiuch gut so und hat seine Gründe!

1 Like

Hallo,

besoffen Beifahrer zu sein stellt in der Regel nie ein Problem dar.

Außer,
der Besoffene greift einem nüchternen Fahrer ins Lenkrad, dann könnte der Fahrer den Beifahrer auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagen,

oder der Besoffene Beifahrer ist nüchterner als der noch besoffenere Fahrer und hätte dies auch leicht erkennen können.

Gruß
Lawrence

Hallo,

der Fahrer wird erst einmal (zu Recht) Fußgänger. Der Führerschein wird sehr wahrscheinlich eingezogen, er wird ihn einige Monate entzogen bekommen. Vermutlich meldet sich auch das Straßenverkehrsamt und schickt den Ex-Fahrer dan zur MPU. Abhängig von dem Ergebnis bekommt er den Schein zurück oder, wenn er zu lange entzogen war, macht er ihn neu.
Er sollte sich erst einmal darauf einstellen, relativ lange ohne Alkohol auszukommen, denn bei der MPU werden auch die Leberwerte, die er vorher regelmäßig beim Arzt abgeliefert hat, betrachtet. An den Leberwerten, die da untersucht werden, fällt jeglicher Alkoholgenuss auf, auch wenn er Wochen vor der Untersuchung stattfand.

Na ja, zwei Wochen Führerschein und dann schon mit 1,3 Promille erwischt, traurig.

Der Richter wird evtl. auch unterstellen, dass das nicht die erste Trunkenheitsfahrt ist. Man wird ja nicht jedes Mal erwischt, ich habe mal eine Statistik gelesen, dass nur ca. jede 200. Trunkenheitsfahrt entdeckt wird.

Grüße

Holygrail

diese kleinschreiberei kann einem dermaßen auf den zünder gehen zumal deine tastatur ja nicht kaputt ist dass ich jetzt die satzzeichen ganz weglasse damit du mal siehst wozu bestimmte konventionen in der sprache eigentlich da sind auch wenn du stockfisch wahrscheinlich gar nicht in der lage bist ohne fremde hilfe zu kapieren was ich meine

aber wenn er ihn angestiftet hätte zum fahren wäre das immer noch
so?

so lange der fahrer noch nicht den totalen vollrausch hatte spielt das keine rolle weil mit einskommadrei davon auszugehen ist dass er immer noch genügend steuerungsfähigkeit hatte um sich nicht zum fahren verleiten zu lassen beifahrer ist zwar aber hatte auch schwein müsste allerdings uu mit seiner versicherung zanken falls folgeschäden aber was soll denn an essig noch sauer werden

und was für eine strafe wird der fahrer nun griegen (1,3 promille)?

mehr als einskommaeins heißt absolute fahruntüchtigkeit und damit regelmäßig punkte und entzug nicht fahrverbot die probezeit kommt erschwerend hinzu ergo erhebliche zweifel an der eignung zum führen eines kraftfahrzeugs gleich mpu was in diesem falle gleichbedeutend ist mit neu machen nicht nur beantragen prognose zwanzig bis dreißig tagessätze mpu als auflage siehe vor beim unfall kommt es drauf an mit fahrerflucht wirds noch viel hübscher selber dran doof