Betrug bei Gebrauchtwagen Km+TÜV

Hallo,
Ich bin neu hier und hoffe das ich jetzt das richtige Forum erwischt habe.

Ich bin kurz vor dem Verzweifeln und hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Ich habe am 08.07.2003 einen Ford Sierra BJ92 gekauft von privat. Das Fahrzeug hatte einen nagelneuen TÜV. Da bei diesem Modell der Kilometerzähler keine Hunderttausender Stellen anzeigt und mir 88TKm ein bißchen wenig erschien für ein 11 Jahre altes Auto fragte ich den Verkäufer nach dem realen Km-Stand. Er sagte mir (unter Zeugen) das das Fahrzeug eine Laufleistung von 188TKm hat.
Nach genau 4 Wochen ging das Automatikgetriebe des Autos kaputt.
Als ich mir dann den Fahrzeugbrief mal genauer ansah stellte ich fest das der Verkäufer gerademal 4 Wochen vor mir dieses Auto gekauft hatte. Darauf hin machte ich den Besitzer ausfindig von dem „mein Verkäufer“ da Auto gekauft hatte um Einzelheiten über das Auto zu erfahren.
Es stellte sich heraus das das Fahrzeug eine tatsächliche Laufleistung von 288TKm hatte und mit diversen Mängeln und ohne TÜV im Mai verkauft wurde.
Mit diesem KM-Stand hätte ich das Auto nie im Leben gekauft.
Der Käufer (später mein Verkäufer) sagte zu dem Vorbesitzer die KM seien kein Problem und der TÜV auch nicht, da er einen Bekannten beim TÜV hat.
Nun habe ich das Auto mal von einem Bekannten untersuche lassen und der bestätigte mir das dieses Auto in diesem Zustand NIE TÜV bekommen hätte dürfen.
Jetzt war ich gestern bei dem Verkäufer und bot ihm an das Auto zurück zu nehmen und mir mein Geld wieder zu geben. Daraufhin lachte der mich aus und meinte: bring mir das Auto so wieder wie ich es dir verkauft habe, dann kannst du dein Geld wiederhaben. Aber mit einem Def. Getriebe nehme ich es die nicht ab.
Nun möchte ich gegen ihn gerne gerichtlich vorgehen. Habe ich damit eine Chance? Welcher Tatbestand ist das? „Arglistige Täuschung“ „Betrug“ oder was. Auserdem ist mir auch daran gelegen den Tüv´er zur Verantwortung zu ziehen. Ich habe mich bei dem Kauf des Autos auch maßgeblich von dem neuen Tüv leiten lassen.
Wäre echt klasse wenn mir jemand einen Tip geben könnte.

Strafrechtlich ist das eindeutig Betrug, da er Dich über den KM - stand getäuscht hat.
Du kannst ihn ohne weiteres anzeigen.
Du hast auch ein Rückgaberecht des Fahrzeugs, das müßtest Du Dir aber ggf. einklagen.
Am besten Du weißt den Verkäufer auf die Rechtslage hin und verlangst sofort Geld gegen Auto sonst Anzeige.
Wenn er nicht drauf eingeht, geh zur Polizei - was Dir allerdings das Geld nicht wiederbringt, dafür wirst Du wohl einen Anwalt brauchen…

Wenn Du im ADAC bist kannst hast Du auch ohne Rechtsschutz eine telefonische Anwaltsberatung frei.
Falls Du nicht im ADAC bist…
Naja sagen wir mal so, ich bins und hab letztens einen der Vertragsanwälte telefonisch gefragt. Kontrolliert ob ich wirklich Mitglied bin hat er nicht… mehr sag ich nicht dazu…

Viel Erfolg,

M.

Hallo Ronny,
erstmal herzlich willkommen hier :wink:
Die Sache mit der Kilometerangabe wurde ja schon von Mike abgehandelt.
Ganz klarer Betrug, da Du nachweisen kannst, das der Verkäufer über den höheren KM-Stand informiert war. Vielleicht wäre ja der Vorbesitzer sogar bereit, Dir eine Kopie des Kaufvertrages zwischen ihm und Deinem Verkäufer zu überlassen?
Hast Du den TÜV-Bericht? Wenn nicht, dann lasse ihn Dir noch vom Vekäufer geben und fahre damit nochmals zum TÜV. Die können dann feststellen, welcher Prüfer den Wagen geprüft hat, oder ob der TÜV-Bericht samt Plakette sogar gefälscht ist, oder es sich um einen sogenannten „gekauften TÜV“ handelt. Was stand im Kaufvertrag bezüglich der Laufleistung? Ich kann mich Mike nur anschliessen. Anzeige bei der Polizei wegen Betrug und schnell zum Anwalt. Verändere nichts am Auto, lass nichts reparieren (auch nicht notdürftig).
Gruss Sebastian

Hi!

Der typische Fall.
Es dürfte sich hier m.E. um eine sog. „arglistige Täuschung“ handeln.
Wichtig ist, dass Du die Aussage des Verkäufers beim Verkauf Dir gegenüber bzgl. des Km Standes von 188.000 km belegen kannst. Steht das so im Vertrag?
Weiterhin benötigst Du die Aussage des alten Eigentümers, was ja offenbar kein Problem ist.
Mit diesen beiden Fakten gehst Du in Begleitung eines Zeugen nochmals zu ihm und machst ihm unzweideutig kalr, dass Du im anbietest, den Wagen so wie er ist zurückzunehmen bei Rückzahlung des kompletten Kaufpreises. Geht er darauf nicht ein, würdest Du Dich an einen Anwalt wenden. Wenn er nciht ganz doof ist, macht er mit, zumal es sich wohl kaum um ein Vermögen handeln dürfte, für welches man gerne eine Vorstrafe riskiert.
Macht er nicht mit, musst Du eben zu einem Rechtsanwalt gehen. Der ADAC hilft hier weiter.
Die CVhancen, Dein Geld zurückzubekommen, sind nicht schlecht. Allerdings kann eine Nutzungsgebühr für die von Dir gefahrenen Km und ein Anteil an der Reparatur auf Dich zukommen. Wahrscheinlich würde es zu einem Vergleich irgendwo in der Mitte kommen.

Zum Thema TÜV: über die verschiedenen Kennzeichen im Kfz-Brief bzw. über die Fahrgestellnummer des Fahrzeuges ist ohne weiteres nachprüfbar, wer den Wagen wann geprüft hat. Du musst nun nur noch die verschiedenen Organisationen (TÜV/Dekra u.s.w.) abklappern und das herausfinden. Danach schreibst Du die Fakten zusammen (inkl. Aussage der Werkstatt), den Rest wird intern erledigt, keine Sorge…

Grüße,

Mathias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]