Betrug bei P&C bitte helfen!

Hallo alle zusammen, mir ist heute folgendes passiert:
Habe bei P&C einen Rotpreis von einem anderen Artikel an meinen rangemacht,damit die Ware um 25€ billiger ist und bin an die Kasse damit gegangen, wollte es bezahlen aber dann habe ich mich entschlossen es lieber sein zu lassen. Also bin ich rausgegangen und ein Security Mitarbeitet kam mir hinterher und stellte mich zur Rede die haben sofort die Beweisunterlagen festgestellt.
Daraufhin wurde ich in das Büro mitgenommen, wo eine P&C mitarbeiterin einen Bericht zum Tatvorgang schrieb. Den durfte ich weder durchlesen noch musste ich den Unterschreiben. Mir wird vorgeworfen Betrug. Die Polizei wurde gerufen, ich wurde Untersucht die Polizei nahm nichts zu Protokoll außer das was die P&C Mitarbeiterin aufgeschrieben hat. Ich habe die Tat gestanden.
Habe lebenslang Hausverbot bekommen. Und eine Anzeige.

Mit was für einer Strafe kann ich rechnen?
Ich bin Student und beziehe BAFÖG und bin noch nie Aktenkundig gewesen, das ist meine Erstat sozusagen.

Falls die Anzeige fallen gelassen wird wie sieht es mit der Aktenkundigkeit aus?

Kann man das Hausverbot rückgängig machen lassen?

Muss ich mit einem Gerichtsverfahren rechnen?

Bitte klärt mich auf

Tut mir leid,kann da keine Hilfe leisten.
Dringend RA nehmen,wegen Akteneinsicht
Viele Grüsse

Also zuerst einmal: Verlässliche Aussagen darüber, was einen bei einer Straftat an Buße erwartet sind nicht möglich, da hier immer die Umstände des Einzelfalls zu würdigen sind.

Hier liegt klar ein versuchter Betrug vor (Du hast die Ware ja vorher zurückgehängt). Der Strafrahmen bei Betrug sieht zwar auch Freiheitsstrafe vor, aber bei einem Ersttäter, dem geringen Warenwert und lediglich einem Tatversuch dürfte alles auf eine Geldstrafe hinauslaufen. Ich denke sogar, dass hier nur ein sog. Strafbefehl (also eine Geldstrafe ohne Gerichtsverhandlung) verhängt wird.
Wenn du ganz viel Glück hast, wertet die Staatsanwaltschaft das Zurückhängen der Ware sogar als freiwilligen Rücktritt von der Tat. Dann kann es sogar sein, dass das Verfahren eingestellt wird.

Daher da mal keine zu große Aufregung.
Das Hausverbot kann der Einzelhändler natürlich verhängen, da er alleine entscheidet, wer Zutritt zu seinem Geschäft hat. Das würde ich an deiner Stelle akzeptieren, da hätte ein Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg.

Was die Aktenkundigkeit angeht: Interessant ist ja nur die Frage, ob das in einem amtlichen Führungzeugnis auftaucht. So etwas muss man bei Bewerbungen insb. für den öffentlichen Dienst vorlegen. Auch hier hat Du gute Chancen, dass da nichts offenkundig wird, denn Geldtrafen bei Ersttätern werden erst ab einer bestimmten Höhe (90 Tagessätze) eingetragen. Näheres findest Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis

Dringender Rat: Besprich dich mit einem Anwalt, bevor du irgendwelche Strafen akzeptierst oder wenn es doch zu einer Anklage vor Gericht kommt.

Hallo,

zu Erwarten ist hier allenfalls eine Geldstrafe. Diese wird durch Anzahl und Höhe der Tagessätze ausgedrückt. Die Anzahl der Tagessätze bestimmt die Höhe der Strafe, in Ihrem Fall würde sicherlich der untere Bereich maßgeblich sein, etwa 10 bis 30 Tagessätze. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach Ihrem monatlichen Nettoeinkommen: Dies dividiert durch 30 ergibt die Höhe eines Tagessatzes dies kann aber auch in Sozialstunden ausfallen.

Da P&C Hausrecht hat wird das nicht so ohne weiteres aufgehoben.

Mit was für einer Strafe kann ich rechnen?
Ich bin Student und beziehe BAFÖG und bin noch nie Aktenkundig
gewesen, das ist meine Erstat sozusagen.

Falls die Anzeige fallen gelassen wird wie sieht es mit der
Aktenkundigkeit aus?

Kann man das Hausverbot rückgängig machen lassen?

Muss ich mit einem Gerichtsverfahren rechnen?

Bitte klärt mich auf

Hallo, ganz schön viele Fragen! Aber o.k., weil ich heute Geburtstag habe!

Betrug scheidet m.E. aus, versuchter Betrug wäre durch freiwilligen Rücktritt vom Versuch nicht strafbar. Wenn Du die Ware zurückgelassen hast- mit dem falschen Preisschild- könnte man einen versuchten Betrug Gunsten eines unbekannten Dritten, der gutgläubig zur Kasse maschiert, konstruieren - hier fehlt es aber am Vorsatz - allerdings: bedingter Vorsatz (der Täter denkt: na wenn schon …) würde aber wohl genügen.

Es bleibt sicher -man höre und staune- eine vollendete Urkundenfälschung in Tateinheit mit strafbarer Urkundenunterdrückung durch das Auswechseln der Preisschilder. Die Ware mit Preischid ist eine sog. zusammengesetzte Urkunde. Die eine Urkunde wird zerstört (Schild abgemacht). Die andere (falsche) Urkunde wird hergestellt und damit die ursprünliche verfälscht (Schild drangemacht). Dass man die Schilder nicht austauschen darf, leuchtet jedem ein, d.h. das sog. Unrechtsbewustsein ist also vorhanden. Das man dabei eine Urkundenfälschung usw. begeht, muss man nicht wissen - der Vorsatz entfällt dadurch nicht.

Mit viel Glück sieht der Sachbearbeiter der STA die Urkundenfälschung nicht - er muss dann aber schon ganz schön blöd sein.

Gerichtsverhandlung?: wahrscheinlich nicht, aber ein Strafbefehl wird es wohl geben.

Strafe?: Ca. 30 - bis 50 Tagessätze á 15.00 € = 450,00 € -750,00 € Geldstrafe. Wenn es mehr gibt oder versucher Diebstahl, versuchter Betrug angeklagt ist, Einspruch einlegen, Beratungsschein vom Amtsgericht (Rechtsantragsstelle, Bafög-Bescheid mitnehmen!) holen und dann damit zum Anwalt. Kurze Fristen (zwei Wochen!) beachten!

Hausverbot?: lebenslänglich erscheint unangemessen lang - 1-2 Jahre ist aber o.k. Rückgängig machen geht so nicht, nach zwei Jahren einfach wieder hingehen.

Akenkundig?: (für Justiz) nur wenn Strafbefehl oder Urteil ergeht oder Verfahren gegen Geldbuße eingestellt wird, kommt nicht ins Führungszeugnis (erst ab 90 Tagessätzen ++ ist man „vorbestraft“).

Viel Glück!

Vierten

Es läuft wahrscheinlich auf eine Bewährungsstrafe hinaus, evtl Geldstrafe, Hausverbot evtl 1 Jahr ??
… aber wirklich viel passiert nicht beim 1. Mal

Hallo, wenn Du Dich ungerecht behandelt fühlst, dann nimm Dir einen Anwalt. Ansonsten lerne aus Deinem Fehler und werde redlich. Viele Grüße - Rat

Hallo,

Ein Betrug scheidet schon tatbestandlich mangels Vermögensverfügung seitens P&C aus.
Allenfalls kommt eine Versuchsstrafbarkeit in Betracht.

Ein generelles und lebenslanges Hausverbot ist wohl schwer durchsetzbar und scheitert wohl in praktischer Hinsicht. Es gibt schließlich zahlreiche P&C-Filialen die Deinen Sachverhalt nicht kennen werden.

Viele Grüße
Lampi

Hallo,
ich gehe davon aus, dass es keine Gerichtsverhandlung geben wird. Eher wird das Verfahren gegen die Entrichtung einer Geldbuße wegen Geringfügigkeit eingestellt oder schlimmstenfalls ein Strafbefehl über eine bestimmte Geldstrafe erteilt (m.E. eher unwahrscheinlich), vorbestraft wärest Du damit nicht, aber aktenkundig!.
Insgesamt hast Du Dich jedenfalls strafbar gemacht, es handelt sich hier um versuchten Betrug. Nach Deiner Schilderung bist Du jedoch vom Versuch noch gerade rechtzeitig zurückgetreten, sodass die Maßnahmen nicht allzu streng werden sollten (s.o.).
Das Hausverbot ist rechtens; einjeder kann selbst darüber bestimmen, wer sein „Haus“ betreten darf und wer nicht. Ob das Verbot jemals wieder aufgehoben wird entscheidet P&C alleine. Tröste Dich: es gibt noch andere Kaufhäuser in der Textil-Branche!
Gruß
Hans

Hallo,
da kann ich leider nicht helfen, Fachmann einschalten.
Alles Gute.
MfG
KKl

Hallo alle zusammen, mir ist heute folgendes passiert:
Habe bei P&C einen Rotpreis von einem anderen Artikel an
meinen rangemacht,damit die Ware um 25€ billiger ist und bin
an die Kasse damit gegangen, wollte es bezahlen aber dann habe
ich mich entschlossen es lieber sein zu lassen. Also bin ich
rausgegangen und ein Security Mitarbeitet kam mir hinterher
und stellte mich zur Rede die haben sofort die
Beweisunterlagen festgestellt.
Daraufhin wurde ich in das Büro mitgenommen, wo eine P&C
mitarbeiterin einen Bericht zum Tatvorgang schrieb. Den durfte
ich weder durchlesen noch musste ich den Unterschreiben. Mir
wird vorgeworfen Betrug. Die Polizei wurde gerufen, ich wurde
Untersucht die Polizei nahm nichts zu Protokoll außer das was
die P&C Mitarbeiterin aufgeschrieben hat. Ich habe die Tat
gestanden.
Habe lebenslang Hausverbot bekommen. Und eine Anzeige.

Mit was für einer Strafe kann ich rechnen?
Ich bin Student und beziehe BAFÖG und bin noch nie Aktenkundig
gewesen, das ist meine Erstat sozusagen.

Falls die Anzeige fallen gelassen wird wie sieht es mit der
Aktenkundigkeit aus?

Kann man das Hausverbot rückgängig machen lassen?

Muss ich mit einem Gerichtsverfahren rechnen?