Einen schönen guten Morgen,
die Gemeindesatzung meines Wohnortes enthält unter anderem folgenden Abschnitt:
Anstelle des Eigentümers trifft die Reinigungspflicht:
a den Erbbauberechtigten
b den Nießbraucher, sofern er unmittelbar Besitz am gesamten Grundstück hat
c den dinglich Wohnberechtigten, sofern ihm das ganze Wohngebäude zur Benutzung überlassen ist …
Was, bitteschön, sind „Nießbraucher“ und „dinglich Wohnberechtigte“?
Wer kennt sich mit diesen seltsamen Begriffen aus?
Für alle Antworten dankt
Frank