Hallo,
ich habe eine Verkalkung in der rechten Schulter, was eine sehr schmerzhafte Angelegenheit ist. Diese wurde schon 2mal mittels Akupunktur behandelt. Eine dauerhafte Heilung oder Linderung ist jedoch leider durch diese Behandlung nicht gegeben. Die Schmerzen kommen nach ca. 1 Jahr wieder. Der Bewegungsapparat ist erheblich eingeschränkt, von den Schmerzen gar nicht zu sprechen. Nun habe ich mich auf Anraten meines Orthopäden und nach intensiver Informationssammlung der Erfolgschancen, anstatt für eine kostenaufwendige OP (bei der die Erfolgschancen nicht höher sind, die Risiken aber dennoch) für die Behandlung einer Stoßwellentherapie entschieden. Ein Bekannter hat die Kosten von seiner Krankenkasse bezahlt bekommen (BKK Melitta). Nun beantragte ich auch bei meiner Krankenkasse (andere BKK) die Übernahme der Kosten. Ich bekam den Bescheid, dass die Kosten nicht übernommen werden, mit dem Hinweis, dass auf Basis des Gutachtens des Medizinischen Dienstes für die Stoßwellentherapie kein medizinischer Wirksamkeitsnachweis im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung vorliege. Ich möchte nun Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Was muss ich beachten? Ich finde es einfach nicht in Ordnung, dass die Kosten einer risikoreichen und kostenintensiveren OP übernommen werden, obwohl die Erfolgsaussichten einer Stoßwellentherapie denen einer OP nach meinen Informationen in nichts nachstehen. Vielen Dank für eure Tipps.
Bea