BKK - Kostenübernahme einer Stoßwellentherapie

Hallo,

ich habe eine Verkalkung in der rechten Schulter, was eine sehr schmerzhafte Angelegenheit ist. Diese wurde schon 2mal mittels Akupunktur behandelt. Eine dauerhafte Heilung oder Linderung ist jedoch leider durch diese Behandlung nicht gegeben. Die Schmerzen kommen nach ca. 1 Jahr wieder. Der Bewegungsapparat ist erheblich eingeschränkt, von den Schmerzen gar nicht zu sprechen. Nun habe ich mich auf Anraten meines Orthopäden und nach intensiver Informationssammlung der Erfolgschancen, anstatt für eine kostenaufwendige OP (bei der die Erfolgschancen nicht höher sind, die Risiken aber dennoch) für die Behandlung einer Stoßwellentherapie entschieden. Ein Bekannter hat die Kosten von seiner Krankenkasse bezahlt bekommen (BKK Melitta). Nun beantragte ich auch bei meiner Krankenkasse (andere BKK) die Übernahme der Kosten. Ich bekam den Bescheid, dass die Kosten nicht übernommen werden, mit dem Hinweis, dass auf Basis des Gutachtens des Medizinischen Dienstes für die Stoßwellentherapie kein medizinischer Wirksamkeitsnachweis im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung vorliege. Ich möchte nun Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Was muss ich beachten? Ich finde es einfach nicht in Ordnung, dass die Kosten einer risikoreichen und kostenintensiveren OP übernommen werden, obwohl die Erfolgsaussichten einer Stoßwellentherapie denen einer OP nach meinen Informationen in nichts nachstehen. Vielen Dank für eure Tipps.
Bea

Hallo,
ich kqann zwar deine Argumentation verstehen - trotzdem hat der
Medizinische Dienst schon auf Bundesebene entschieden, dass die
Stosswellentherapie als Kassenleistung nicht anerkannt werden
kann, da diese Therapie noch nicht ausreichend ihre positive
Wirkung nachgewiesen hat.
Wenn also eine Kasse hier in der Vergangenheit eine Kostenerstattung
vorgenommen hat dann sollte sich der Versicherte freuen.
Ich gehöre zu den Verfechtern der These „die Kasse sollte immer dann
alles, aber auch alles zahlen - aber nur hinterher wenn es tatsächlich
geholfen hat“ - leider hört man nicht auf mich.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Günter,

hat noch nicht ausreichend „ihre positive Wirkung nachgewiesen“. Ja, das haben die damals auch bei der Akupunkturbehandlung gesagt. Ich habe 800 DM bezahlt dafür. Egal, ist ja meine Gesundheit. Aber 1 Jahr später bezahlte ich überraschenderweise nur noch eine Rezeptgebühr für die nächsten Behandlungen. Angeblich eine Testphase …

Ich kenne keine Person, die durch die Stoßwellentherapie nicht positive Erfahrung gemacht hat. Wie bereits erwähnt, liegt der Erfolg bei einer OP nicht höher - nur das Risiko für den Patienten ist höher. Genau deshalb kann ich die Entscheidung nicht nachvollziehen! Auch kann ich nicht nachvollziehen, dass bei einer KK die Behandlung übernommen wird und bei der anderen nicht. Ich habe nicht einmal eine ordentliche Begründung bekommen, warum die Kosten nicht übernommen werden. Mit so einem Pauschalsatz muss man sich auch als Kassenpatient nicht zufrieden geben denke ich. Man sollte vielleicht doch auf dich hören … :wink:)
Grüßle Bea

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Hallo Bea,
ich arbeite selbst bei einer Krankenkasse und muss dir leider sagen,
dass sich bei den Fällen die mir bekannt sind der Erfolg der
Stosswellentherapie die Erfolgsquote bei etwa 40% liegt - ja, und
das reicht den Medizinern offensichtlich noch nicht.
Was die Akupunktur angeht so werden z.Zt. tatsächlich von einigen
Krankenkassen sog. „Modellversuche“ durchgeführt, d.h. die Kosten werden von den betreffenden Kassen übernommen.

Gruss

Günter

Hallo Günter,

dann stehen deinen 40 % meine in Erfahrung gebrachte 75 % Erfolgquote bei der Stoßwellentherapie gegenüber … :wink:)

Grüßle Bea

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