BOS Funk abhören und die Rechtslage ?

Hallo erst mal!!
Ein Bekannter hat sich ein Scanner zugelegt und ich finde das sehr interessant vor allem das mit den Bos Frequenzen.
Aber bevor ich mir einen zulege wollte ich mal einiges geklärt haben.

Jetzt die Frage:
Wie sieht es denn jetzt überhaupt Rechtlich aus was das Abhören angeht??

Ich habe z.b. das im Internet gefunden:
„In der März(98) Ausgabe der Fachzeitschrift " Radio hören und Scannen“ aus dem VTH-Verlag wird folgendes berichtet:
Der verantwortliche Redakteur der Zeitschrift hat ende 1997 vor dem Amtsgericht Burgdorf / Hannover ein erstes Urteil gewonnen. In der aufsehenerregenden Begründung wurde zum ersten Mal klar definiert, was man mit einem Radio-Scanner hören darf! Nämlich ALLES, was NICHT verschlüsselt ist! Also auch: Polizeifunk, Flugfunk, Mobiltelefone, etc. (Aktenzeichen Az 4DS / 16JS 7932/97) In der Urteilsbegründung heisst es:
Nach der derzeitigen Rechtslage ist es die Aufgabe des Herstellers einer Funkanlage, dafür zu sorgen, daß Nachrichten, die für die Funklage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden, indem das Gerät so hergestellt wird, daß der Empfang dieser Nachrichten technisch nicht möglich ist. Damit ist im Sinne des Abhörverbotes des Telekommunikationsgesetzes ALLES ÖFFENTLICH UND FREI HÖRBAR, was mit einem ganz normalen Radio-Scanner empfangen werden kann. Wer NICHT ABGEHÖRT WERDEN WILL MUß HINGEGEN SELBST FÜR SCHUTZ SORGEN. Beispielsweise durch eine Verschlüsselung. Und die muß sogar laufend dem Stand der Abhörtechnik angepasst werden!"

Stimmt das so weit???
Was ist wenn ich z.b. gesehen werde wie ein Scanner ausgeschaltet neben mir liegt ich aber die BOS Frequenzen abgespeichert habe???

Hoffe sie können mir weiterhelfen habe auf Google sonst nichts gefunden.

Mfg. Runte
[email protected]

Hallo erst mal!!
Ein Bekannter hat sich ein Scanner zugelegt und ich finde das
sehr interessant vor allem das mit den Bos Frequenzen.
Aber bevor ich mir einen zulege wollte ich mal einiges geklärt
haben.

Jetzt die Frage:
Wie sieht es denn jetzt überhaupt Rechtlich aus was das
Abhören angeht??

Das Burgdorfer Urteil war damals ein sehr positives,was die BOS-„Mithörergemeinde“ erfreute :smile:.Es war aber kein Grundsatzurteil,d.h. ein anderes Gericht kann anders entscheiden. Allerdings ist das Burgdorfer Urteil nicht mehr gültig. Lt. aktuellem Gesetz (Telekommunikationsgesetz) ist das Abhören aber trotzdem noch verboten. Wenn man mit laufendem Scanner auf BOS-Frequenzen von den Cops erwischt wird,kann es Konsequenzen geben. Allerdings gibt keine Konsequenzen,wenn der Scanner aus ist…auch dann nicht,wenn BOS-Frequenzen abgespeichert sind (im abgeschalteten Gerät!).Dann gibts keine Beweise,daß man BOS wirklich abhört. So lautete ein späteres Urteil.

Was ihr hinter verschlossenen Türen macht, geht im Endeffekt aber niemanden etwas an. Denn wo kein Kläger,da kein Richter :smile:

Hier noch die entsprechenden Passagen des TK-Gesetzes:

§86
Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, sowie das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

§95
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 86 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg/

Rechtssprechung:
Im Sinne der Vorschrift begeht der eine Straftat nach § 95 TKG, der den Polizeifunk mit einem Empfangsgerät abhört. Zum Abhören gehört nicht nur das Zuhören, sondern auch das Aufzeichnen um sich dies später anzuhören.

Bei einem Funkgerät kann es sich um einen sogenannter Scanner oder auch ein umgebautes Radio handeln. Auch eine CE-Kennzeichnung des Gerätes befreit nicht vom Mithörverbot.
Strafbar ist das Abhören des Polizeifunks bereits dann, wenn der Zuhörer diesen als solchen erkannt hat. Weiterhin wenn er diese bekannte Frequenz einstellt, beim Suchlauf findet und erkennt oder ihn auf dem Scanner fixiert hat. (BayObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99)
Es ist jedoch noch nicht strafbar, wenn unbeabsichtigt der Polizeifunk empfangen wurde (z.B. per Suchlauf zufällig auf Polizeifunk gestoßen). Wenn aber weiter mitgehört und der Polizeifunk erkannt wird, ist die Strafbarkeit gegeben. (Bay.ObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99 - Begründung). Der Funkempfänger kann durch die Polizei eingezogen werden (§ 111b Abs. 1 StPO i.V.m. § 74 StGB), wenn der Mithörer vorsätzlich, d.h. bewusst gehandelt hat.
Auch durch neuere Rechtssprechung wurde diese Rechtsauffassung wieder bestätigt.

Mich würde aber mal interessieren was jetzt ist wenn man z.b. in eine Polizei Konztolle kommt und der Scanner ist aus und die Antenne ist ab…vielleicht sogar noch die Batterien raus.

Was ist dann?`?
Wie ist die Rechtslage dann??

Genauso wie ich geschrieben hab: Man kann nicht belangt werden. Gerät ist schließlich aus und strafbar macht man sich nur,wenn man quasi mit laufendem Gerät von den Cops erwischt wird. In der Praxis wirds aber wohl so aussehen,daß das weitere Vorgehen vom aktuellen Kenntnisstand des Polizisten abhängig ist. Entweder passiert gar nix oder es gibt zumindest ´ne Einladung aufs Revier.Die meisten Cops sind leider immernoch der Meinung,daß Polizeifunk abhören grundsätzlich verboten ist,kennen aber nicht die Feinheiten der Rechtslage.Spätestens auf dem Revier sollte sich die Rechtslage herrausfinden lassen.

Marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Kannst du mir ne seite zeigen wo die sogenanten „feinheiten“ stehen??

habe jetzt auf Google nur so viel raus gelesen das auch keine Bos Frequenzen abgespeichert sein dürfen.

währe schön wenn du so eine seite hast dann kann ich mir so was mal ausdrucken??

Hallo…

…auch dann nicht,wenn BOS-Frequenzen abgespeichert sind (im
abgeschalteten Gerät!).

Im allgmeinen gehen die Behörden [RegTP und Polizei] bei angespeicherten BOS-Frequenzen davon aus, dass diese zum Zwecke des Abhörens eingespeichert worden sind und ziehen dann in der Regel das Gerät ein… [Und das nicht nur bei Privatpersonen, sondern durchaus auch bei anderen BOS, die den Scanner nur als Zweitempfänger im Dienstfahrzeug mitführen, da man BOS-Funk auch nur mit dafür zugelassenen Geräten hören darf.]

Servutz
Stephan