Hallo!
Ein Verwandter möchte, daß ich für ihn eine Bürgschaft für die Dauer etwa eines Jahres übernehme. Als Sicherheit bietet er mir ein Grundstück sowie meinen Eintrag in`s Grundbuch (er selbst ist ebenfalls als Eigentümer eingetragen). Das Grundstück ist derzeit Grünland, grenzt aber unmittelbar an bebautes Gebiet an. Der derzeitige Wert des Grundstückes beträgt ca. die Häfte der Gesamtsumme.
meine Frage:
- Was ist bei bei Bürgschaften allgemein zu beachten?
- Kann ich eine derartige Bürgschaft leisten?
- Ist - quasi als Anerkennung - für die Übernahme einer Bürgschaft eine Entschädigung, ein Honorar o.ä., nach der späteren Rückgabe der Bürgschaft üblich; falls ja, in welcher Art oder Höhe?
Gruß
Drawiggerl