Bürgschaft übernehmen?

Hallo!

Ein Verwandter möchte, daß ich für ihn eine Bürgschaft für die Dauer etwa eines Jahres übernehme. Als Sicherheit bietet er mir ein Grundstück sowie meinen Eintrag in`s Grundbuch (er selbst ist ebenfalls als Eigentümer eingetragen). Das Grundstück ist derzeit Grünland, grenzt aber unmittelbar an bebautes Gebiet an. Der derzeitige Wert des Grundstückes beträgt ca. die Häfte der Gesamtsumme.

meine Frage:

  1. Was ist bei bei Bürgschaften allgemein zu beachten?
  2. Kann ich eine derartige Bürgschaft leisten?
  3. Ist - quasi als Anerkennung - für die Übernahme einer Bürgschaft eine Entschädigung, ein Honorar o.ä., nach der späteren Rückgabe der Bürgschaft üblich; falls ja, in welcher Art oder Höhe?

Gruß
Drawiggerl

Hallo !

Bei einer Bürgschaft ist nur eines wichtig :

NIEMALS EINE ÜBERNEHMEN!!!

Grünland als Sicherheit ist ein Witz, das ist nichts wert. Soll er doch eine Hypothek für das gute Stück aufnehmen!! Die Banken werden nur grinsen.

Laß die Finger davon, wenn Du Dich nicht unglücklich machen willst!!

gruß max

Hi Drawiggerl,

wenn Verwandte Geldgeschäfte machen, geht das selten gut.

Aber es gibt auch die vielen Faälle, wo es gut ging, nur dazu sollte man nicht einfach hignehen und eine Bürgschaftserklärung mitunterschreiben, sondern sollte hingehen und das ganze b ewerten, als würde man für etwas selbst ein Darlehen aufnehmen!

Daher heißt die Frage, worauf soll gebürgt werden?

Ist es ein Darlehen für eine Firma? Nicht machen! Denn du hast keinen Einfluß auf die Geldverwendung und wirst wahrscheinlich die Aussichten, daß der Geldrückfluß ausreichend ist, nicht bewerten können.

Ist es für einen Immobilienerwerb? Warum reicht die Bürgschaft des Grundsstückes nicht aus, bzw. sichert sich das Objekt nicht selbst genug?

Ist es ein Verbraucherkredit? Schenk ihm das Geld, das gibt weniger Streit.

Braucht er für irgendetwas Eigenkapital? dann kauf ihm das Grundstück zum angemessenen Marktpreis ab und vereinbare ein Rückkaufsrecht. Wohlgemerkt zu jetzigen Wert nicht zu einem evtl-Bauland-Preis!

gruss
winkel

PS: Um wieviel geht es überhaupt?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

genau!! (owT)

Bei einer Bürgschaft ist nur eines wichtig :

NIEMALS EINE ÜBERNEHMEN!!!

Genau das empfehle ich auch,

viele Grüße
Cirwalda

Hallo!

In meiner eigenen Familie sowie in der Familie eines guten Freundes ging eine jeweils vergleichbare Situation schief.

Bürgschaften im Freundes- und auch im Familienkreis sollte man nur übernehmen, wenn dem Bürgschaftsnehmer Gefängnis oder sonstiges grobes Ungemach droht.

Das Grundstück soll die Hälfte der benötigten Summe abdecken. Weshalb nimmt er keine Hypothek darauf auf?
Wie sieht es sonst bei der Person aus? Hat er ein wertvolles Auto oder sonstige Luxusartikel, die er vorher verkaufen könnte? Weshalb tut er es nicht?
Frage das alles ab und wenn Du dann siehst, dass es sich um einen momentanen Engpass handelt, aus dem die Person sich realistisch eingeschätzt auch wieder befreien kann und sie bisher alles erdenkliche getan hat, um Geld aufzutreiben und es fehlt nur noch ein bisschen was - dann kannst Du Dich engagieren. Vorher nicht.
Einfach mal eine Bürgschaft von Verwandten verlangen, ohne selber auf den geliebten BMW verzichten zu wollen, ist zwar oftmals üblich, für den Bürgen jedoch sollte das ein Indiz dafür sein, sich da rauszuhalten.

Grüße,

Mathias

Bürgen heißt würgen!!!
Bürgen bringt IMMER Ärger!
Glaub mir!!!
Gruß Marlene

Bei einer Bürgschaft ist nur eines wichtig :

NIEMALS EINE ÜBERNEHMEN!!!