Bundeswehr Bezahlung

Guten Tag,

Ich habe mir vielleicht überlegt zur Bundeswehr zu gehen und als meinem Beruf einzusteigen wenn es klappt habe schon vor einer Weile meinen Grundwehrdienst verrichtet und wäre dann ja Wiedereinsteller. Nun zu meiner Meiner Frage. Anhand der Besoldungstabelle kann man ja ablesen wie viel man Verdient, aber wenn man sich im Internet schlau macht was noch möglich ist, also was noch bezahlt wird bzw. was man für Extra-Geld bekommt dann ist es doch immer unterschiedlich. Hier ein paar Beispiele: Der Bund bezahlt einem die Wohnung wenn man weiter von der Kaserne Weg wohnt, aber wenn es stimmt was sind dann die Voraussetzungen oder man kommt eine Zug fahrt im Monat bezahlt wenn man nicht Verheiratet ist.

Zusammengefasst: Was wird einem alles Bezahlt? Welche Voraussetzungen muss man mitbringen? Und kann man dies irgendwo nachlesen?

Ich bedanke mich schon mal im Voraus

Die Bundeswehr zahlt wie du schon richtig gesagt hast dir ein Gehalt das vom Dienstgrad und von der Erfahrungsstufe abhängt. Die Ehrfahrungsstufe hat die Staffelung nach dem Lebensalter abgelöst. Zur Sicherheit erst mal nur vom Grundgehalt deines Einstellungsdienstgrad ausgehen. Dieser ist in der Regel der gleiche wie dein Entlassungsdienstgrad. Wenn du inzwischen eine Berufsausbildung oder gar einen Meister abgelegt hast kann dieser eventuell anerkannt werden und du wirst als Uffz oder Fw eingestellt.

Eine Wohnung bekommst du sicherlich nicht gestellt. Das sind Geschichten. Wenn du mehr als 150 km von deiner Familie bzw. Wohnung eingezogen wirst bekommst du die billigste Fahrkarte erstattet.

Alles, auf deine Person zugeschnitten, kann dir der Wehrdienstberater oder JugendOffz deines Kreiswehrersatzamtes erklären und vorrechnen.

Hallo!
Die Bezahlung hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Grundsätzlich sollte der Ort der Arbeitsstelle, wie überall der Lebensmittelpunkt sein. Somit kann man innerhalb der Kaserne bis zum 25. Lebensjahr unentgeldlich wohnen, darüber, wenn Wohnraum innerhalb der Kaserne vorhanden, gegen eine geringe Miete. Heimfahrten mit der Bahn werden nur den Wehrpflichtigen bezahlt, die es ja nun nicht mehr gibt. Eine Wohnung wird nur bezahlt, wenn man von seinem eigentlichen Stationierungsort zu einer anderen Dienststelle kommandiert wird, dann gibt es entsprechend einer Tabelle Wohngeld, das für eine kleine Wohnung ausreichen sollte. Wird man versetzt bekommt man entsprechend den Umzug bezahlt. Davon ausgehend, dass man im Vergleich zu anderen Berufen mit Sicherheit nicht schlecht verdient, gibt es für Freiwillige (Zeitsoldaten, BS) keine weiteren besonderen Aufwandsentschädigungen. Allerdings gibt es, wenn man in einer ausreichenden Entfernung zum Dienstort wohnt Familienheimfahrten und Trennungsgeld. Natürlich gibt es Familienzuschlag (wenn verheiratet und/ oder je Kind), Zulagen bei Schichtdienst oder Dienst zu ungünstigen Zeiten (z. B. Nachtzulage) oder bei besonderen Diensten (spezielle Qualifikation, erschwerte Bedingungen oder ähnlichem) und letztendlich muss man seinem Gehlat auch noch die Freie Heilfürsorge obendrauf rechnen, da man sich ja nicht krankenversichern muss.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen, genauere Angaben könnten nur kommentiert werden, wenn man die entsprechenden Lebensumstände kennen würde.
Gruß
Ralf

Guten Tag,

Ich habe mir vielleicht überlegt zur Bundeswehr zu gehen und als meinem Beruf einzusteigen wenn es klappt habe schon vor einer Weile meinen Grundwehrdienst verrichtet und wäre dann ja Wiedereinsteller. Nun zu meiner Meiner Frage. Anhand der Besoldungstabelle kann man ja ablesen wie viel man Verdient, aber wenn man sich im Internet schlau macht was noch möglich ist, also was noch bezahlt wird bzw. was man für Extra-Geld bekommt dann ist es doch immer unterschiedlich. Hier ein paar Beispiele: Der Bund bezahlt einem die Wohnung wenn man weiter von der Kaserne Weg wohnt, aber wenn es stimmt was sind dann die Voraussetzungen oder man kommt eine Zug fahrt im Monat
bezahlt wenn man nicht Verheiratet ist.
Zusammengefasst: Was wird einem alles Bezahlt? Welche
Voraussetzungen muss man mitbringen? Und kann man dies
irgendwo nachlesen?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus

Hey!

Einfach mal das Kreiswehrersatzamt anrufen, dort einen Termin machen und den Wehrdienstberater dazu befragen. Dafür ist der da und dafür wird der bezahlt.

Okay? Ist ganz einfach…

Gruß

doci

Hallo Bundi07,

generell kannst du dich erstmal an der Gehaltstabelle Bund orientieren, nach der ein Stabsunteroffizier mit A6, Feldwebel A7, Hauptmann A11 etc. besoldet wird. Dies sind Bruttobeträge, also wird Lohnsteuer und Soli noch davon abgezogen.
Die Wohnung wurde einem aber nur bezahlt, wenn man WehrPFLICHTIGER war und einen eigenen Hausstand hatte, da Wehrpflichtige eben nur einen geringen Sold bekamen. Als Zeitsoldat bekommst du maximal Trennungsgeld (entspricht knapp dem Verpflegungssatz, den man in Kasernen für Frühstück-Mittag-Abendessen bezahlt), wenn deine (natürlich schon bevor du zum Bund gehst) anerkannte Wohnung mehr als 30km von der Kaserne entfernt ist. Wenn du keine eigene Wohnung hast und unter 25 Jahre bist, bist du eh zum wohnen in der Kaserne verpflichtet.
Bei anerkannter weiter weg liegender Wohnung würdest du auch als unverheirateter einmal im Monat „Reisebeihilfe“ bekommen, diese hängt dann natürlich ab, wie weit du fahren musst.
Hierfür würde ich die Begriffe „Reisebeihilfe“ und „Trennungsgeld“ einfach mal im Internet suchen.
… je nachdem , was für eine Verwendung hast (Schichtdienst, Bunker, Feldjäger, etc.) bekommst du auch noch unterschiedliche Arten von Zulagen, aber auch die lassen sich nachlesen.
ICh hoffe ich konnte helfen und wünsche dir viel Erfolg bei der Wiedereinstellung!

Gruß
sbollien

Hallo,

der Bund bezahlt nur die Wohnung, wenn man Grundwehrdienst leistet - dies gibt es ja nun seit dem 01.07. nicht mehr.
Eine Heimfahrt(ob Zug oder mit dem Auto) bekommt man als Lediger erstattet, wenn man Trennungsgeldempfänger ist.
Das ist dann der Fall, wenn man sich auf einem Lehrgang befindet, oder versezt wurde…
Wenn man als Soldat einen Dienstposten bekleidet, den man sich selbst ausgesucht hat, bekommt man NUR das Gehalt.
Genaueres kann jedes Kreiswehrersatzamt sagen - einfach einen Termin beim Wehrdienstberater machen und Fragen stellen.

Gruß
Michael

Moin,
also, früher gab es beim Pflicht-Grundwehrdienst eine BW-Fahrkarte, gültig für die Dauer des Wehrdienstes und für Fahrten zwischen Heimatort und Kaserne. Zusätzlich gab es noch eine geringe „Entfernungspauschale“, ich glaube pro 50 KM gabs etwas mehr. Die Unterbringung in der Kaserne sowie die Verpflegung war für GwDl und WÜ kostenlos, SaZ und BS müssen dafür zahlen. Die Miete für eine bereits bestehende Wohnung wurde nach Antrag vom für dich zuständigen Wohngeldamt übernommen.
Die Vorraussetzungen zum Ableisten des Wehrdienstes sind zunächst einmal körperliche und geistige Fitness, früher gab es eine Menge Tauglichkeitsgrade, nach denen man dann eingesetzt wurde, heute ist glaub ich bei allem unter (T)auglichkeitsgrad 2 Schluss.
Du schreibst dass du die Bundeswehr zu deinem Beruf machen möchtest. Bedeutet dass du hast bereits eine zivilberufliche Ausbildung und möchtest nach dem freiwilligen Wehrdienst berufsnah als SaZ eingesetzt werden? Oder möchtest du beruflich Soldat werden?
Die Bundeswehr nimmt als SaZ am liebsten Leute die bereits eine Ausbildung gemacht haben, n.M. eine die sich beim Bund verwenden lässt, z.B. einen Kfz-Mechaniker in einem Transportbattalion, einen Maurer in einer Pionierkompanie etc.
Ansonsten benötigt man mindestens einen Hauptschulabschluss für eine Mannschaftslaufbahn (SaZ bis zu 12, in Ausnahmefällen 16 Jahre), einen Hauptschulabschluss & eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Realschulabschluss für eine Uffz-Laufbahn, als Feldwebel kann man dann in ein Berufssoldatenverhältnis übernommen werden. Offizier geht fast ausschliesslich mit Abitur, bei entsprechendem vorhandenem Studium kann man als Fachoffizier beginnen.
Für Zeitsoldaten und BS fallen allerdings die Zulagen wie Miete, Fahrkarte, kostenlose Verpflegung etc weg. Allerdings gibt es wohl noch eine Kilometerpauschale.
Ich würde dir vorschlagen einen Termin bei dem für dich zuständigen Wehrdienstberater zu machen, der ist im Normalfall in dem für dich zuständigen Arbeitsamt bzw dem Kreisarbeitsamt anzutreffen.
Ich hoffe meine Antwort hilft schonmal etwas weiter. :smile:
Grüsse,
JJ

Servus bundi07
Also du müsstest einen eigenen Hausstand angemeldet haben um von der Bundeswehr diese geldlich unterstützt zu bekommen. Diese müsstest du 6 Monate vorher schon haben.
Sonst gibt’s keine weiteten Sonderleistungen die ohne Gegenleistung erbracht wird also z.B. für einen Wachdienst bekommst du entweder Geld oder Freistellung vom Dienst. Es besteht auch die Möglichkeit ein Zinsloses Darlehen zu bekommen muss man aber beantragen
Ich hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen wenn du mir genauere Informationen geben kannst was du wissen willst mach ich much noch schlau beim Rechnungsführer

Hallo,
ich muss hier jetzt wohl jemanden enttäuschen! Du bekommst exakt das was in der Besoldungstabelle steht, dies ist allerdings noch mit einer evtl. Stellenzulage (diese ist nicht ruhegehaltsfähig!) und einem Zuschlag für Verheiratete (ca. 95 Euro). Ansonsten gibt es nichts! Die Wohnung wird von der Unterhaltssicherungsbehörde nur Reservisten (nichtallen!) und GWDL / FWDL gezahlt, Bahnfahrten sind nicht mehr Kostenlos (ausser genehmigte Dienstreisen). ABER, die Besoldung sollte nicht der Grund sein zur Bundeswehr zu gehen! Am Anfang ist die Besoldung im Vergleich zur Wirtschaft relativ hoch, dies relativiert sich aber im laufe der Jahre. Weihnachts- und Urlaubsgeld (welche viele Betriebe der freien Marktwirtschaft wieder zahlen) gibt es nicht!Natürlich freuen wir uns über jeden Neuzugang! Aber stelle Dir auch andere Fragen, Stichwort: Abwesenheit von Zuhause, Einsatz, Aufstiegsmöglichkeiten, ggf nicht heimatnah eingesetzt, was mache ich nach der Bundeswehrzeit (nicht jeder wird Berufssoldat!), usw. Ich hoffe ich konnte in kurzen Worten helfen. Diese Frage läßt sich eigentlich nicht in ein paar Worten beantworten.

Moin Moin,
Beruf, steht für Berufung.
Dabei ist es in erster Linie nicht ausschlaggebend was man hierbei verdient.
Man tut es aus Überzeugung.
Dienstbezüge sind persönlich abhängig.
Wenn Sie, dies als Voraussetzung für sich farvorisieren, sollten Sie diesen Weg nicht begehen.

Hallo Bundi07,

Deine Frage bezieht sich auschließlich auf finanzielle Aspekte/Gehaltsfragen zum Thema Bundeswehr.
Dafür gibt es bei der ‚Firma‘ richtige Fachleute und zu denen zähle ich allerdings nicht. Alles was ich darüber erzählen könnte, wäre ‚gefährliches Halbwissen‘ und würde Dich eher verwirren als weiterbringen.

Mit bestem Gruß

Steven