Darf das Sicherheitspersonal mich festhalten?

Gestern war ich in einer Disco feiern und ich verlor meinen Getränkegutschein, welchen ich zu ende brauchte, damit festgestellt werden kann, ob ich mehr Getrunken habe als ich bezahlt habe und ggf. noch etwas dazu zahlen muss.

Da ich meinen verloren habe sollte ich 40€ zahlen oder die Polizei würde gerufen werden. Da ich keine 40€ und keine Lust auf die Polizei hatte, bot ich an meinen Personalausweis zu hinterlegen, bis ich die 40€ gezahlt habe. Dies wurde abgelehnt, also sagte ich dem Security, er solle dann bitte die Polizei rufen, weil ich die 40€ leider nicht dabei hatte und dass ich draußen warten würde.

Er wollte das nicht zulassen und drohte mir grob zu werden, würde ich versuchen das Lokal zu verlassen. Ich sagte ihm, dass ich keinerlei interesse an einer körperlichen auseinandersetzung und er nicht das Recht mich anzufassen oder fest zu halten habe. Fakt ist aber ich kam nicht raus und eine Freundin hat für mich gezahlt.

War es seinem Fall rechtens, mich dort fest zu nageln und mit Gewalt zu drohen?

Hallo RisH09, meines Wissens nach , darf Dich der Sicherheitsdienst festhalten , bis die Polizei da ist . Der Mitarbeiter darf Dir aber nicht mit körperlicher Gewalt drohen , das würde ich an Deiner Stelle mit einer Strafanzeige kommentieren . Klar ist : wenn Du draußen wartest , könntest Du derweil Fersengeld geben und die Discobetreiber bleiben auf den Kosten sitzen . Du hast doch von der Polizei nichts zu befürchten , wo also liegt das Problem , auf die Jungs zu warten ?
Viele Grüße

Ist mir natürlich unangenehm, wenn die Polizei in den Laden reinmaschiert kommt, wegen so einer kleinigkeit.
Naja, eigentlich habe ich auch eine vernünftige Alternative vorgeschlagen und bin freundlich geblieben.
Aber der Typ war einfach nur aggressiv und ich fühlte mich eingeängt. Hat mir z.B. einfach mein Handy aus der Hand gerissen und mein Telefonat unterbrochen, wo es doch um meine Mitfahrgelegenheit, Jacke und die 40€ ging.
War auch kein tolles Gefühl da vor allen von der Security in Schach gehalten zu werden, als wär ich ein ganz böser Junge…

Ich kann Dich natürlich verstehen, aber , was denkst Du , mit welchen Typen die manchmal zu tun haben ? Ich würde auf jeden Fall mal bei der Polizei vorbei schauen und fragen , ob Du denen einen „einscheppen“ kannst ! Wenn nie einer was sagt , bleibt das immer so . Würde mich freuen , wenn Du mich auf dem Laufenden hälst . Viele Grüße

weiß ich leider nicht

Meinst du die Aussage von mir und meiner Freundin reicht aus? Der Rest meiner Freunde war schon leider draußen.
Versuchen könnte ich es mal. Dann lernt er was draus :wink:
Und sollte ich zur Polizei gehen, werde ich dich auf dem laufenden halten.

Aber ja, das reicht vollkommen ! Die Polizei MUSS Dich ernst nehmen . Bürger müssen geschützt werden ! Würde mich freuen , noch mal was von Dir zu hören …

Da kann ich Dir nicht helfen,tut mir Leid.

Ja, das darf er, ansonsten könnten Sie sich doch vom Ort entfernen.

Hallo,
also formaljuristisch gesehen,kann der Türsteher natürlich auf sein Hausrecht pochen und auf die Begleichung der Rechnung durch eine Begleitperson bestehen, wenn ihm der Ausweis nicht seriös erscheint.
Die Wahl der Mittel ist allerdings nicht beliebig logischerweise und die Anwendung körperlicher Gewalt geht gar nicht.Das Problem ist nur, Recht haben und bekommen ist hier schwierig, da Aussage gegen Aussage steht und du tatsächlich den ersten Fehler mit dem Verlust der Karte begangen hast.Sollten nicht wirklich nachweisbare körperliche Schäden aus dieser Auseinandersetzung hervorgegangen sein,die im Übrigen ein Gutachter bestätigen müsste;bleibt die wohl nichts anderes übrig,als dir eine andere Disko zu suchen.Der juristische Aufwand wäre viel zu groß.

Für die vorläufige Festnahme durch Jedermann, das gilt auch für Sicherheitspersonal, gilt §127 Abs.1 der StPO. Da in Ihrem Fall die Identität durch Vorlage des Personalausweises zweifelsfrei geklärt wurde, dürfen Sie nicht mehr festgehalten werden. Es wurde somit rechtswidrig gehandelt.

Hi
ich sehe hier die „Nötigung“ als Straftat durch die Security.

Hallo!

Sorry für die späte Antwort, aber ich lese meine Mails höchstens 1 mal pro Woche…

Deine Frage dürfte leider gegen FAQ 1129 verstoßen.
Darauf darf ich nicht antworten (und tue es auch nicht).

Dennoch ganz allgemein:

Gemäß § 127 StPO darf jedermann denjenigen, der auf frischer Tat betroffen ist vorläufig festnehmen, wenn der Betroffene der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann.

Wer seinen Personalausweis vorlegt, ermöglicht die Feststellung seiner Identität. Das Festnahmerecht aus § 127 StPO dürfte dann nicht bestehen…

Mit Gewaltanwendung „darf“ und sollte niemand drohen.

Mir fallen gerade zufällig § 240 StGB oder § 241 StGB ein… Es gibt auch noch § 239 StGB oder § 223 StGB… Kannste ja mal googeln.

Gruß,Tine

Klar.
Siehe § 229 BGB :Selbsthilfe
Wer zum Zwecke der Selbsthilfe … einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.

Der Gaststättenbetreiber hatte einen rechtlichen Anspruch gegen Sie. Bei Verlassen des Lokals hätte die gefahr bestanden, dass Sie sich diesem Anspruch entziehen, deswegen hätte man sie festhalten dürfen.

Hallo erstmal, entschuldige bitte, dass ich erst jetzt antworte, habe meine Mails länger nicht mehr gecheckt.
Ich hoffe, meine Antwort nützt dir jetzt noch.
Grob gesagt: Du bist meiner Meinung nach im Recht.
Regelungen, die besagen, dass man bei Verlust des Verzehrkärtchens den Maximalbetrag zu zahlen hat, sind nichtig. Du musst generell nur bezahlen, was du auch bestellt hast. Wenn der Betreiber der Diskothek dir nicht nachweisen kann, was genau du verzehrt hast, ist das sein Problem und nicht deins.
In einem solchen Fall die Polizei zu rufen, ist (wie du festgestellt hast) eine leere Drohung, der nicht nachgekommen wird. Denn die Polizei hat mit solchen privatrechtlichen Streitigkeiten nichts zu tun.
Im Wiederholungsfall ist im Prinzip alles was du tun must, deine Personalien feststellen zu lassen, damit der Betreiber dir eine Rechnung schicken kann (über die tatsächlich bestellten Getränke, nicht über den Maximalbetrag!).
Du musst weder sofort bezahlen, noch deinen Personalausweis hinterlegen, dein Erstgeborenes verpfänden oder was auch immer man von dir verlangt.
Sollte das Personal versuchen, dich am Gehen zu hindern (nachdem du die Feststellung deiner Personalien angeboten hast), mach sie darauf aufmerksam, dass sie gerade eine Freiheitsberaubung begehen und rufe gegebenenfalls selbst die Polizei.
So müsstest du der überzogenen Forderung entgehen können, wenn du den Nerv für eine solche Auseinandersetzung hast. Allerdings könnte der Betreiber dir dann Hausverbot erteilen, hier solltest du also abwägen, ob es sich nicht doch lohnt, zähneknirschend zu zahlen.
Ich hoffe ich konnte dir hiermit helfen!
Abschließender Hinweis: Die obigen Ausführungen sind die nach bestem Wissen und Gewissen getätigten Einschätzungen eines Jurastudenten, der bisher keinen Abschluss hat. Es sind unverbindliche Hinweise und sie ersetzen nicht die Konsultation eines zugelassenen Rechtsanwalts.

Ergänzung: Habe eben die vorherigen Antworten durchgelesen, und festgestellt, dass häufig auf ein „Festhalterecht“ der Türsteher hingewiesen wird. Dieses Jedermannsrecht der „vorübergehenden Festnahme“ greift meines Wissens nur, wenn ein Tatverdächtiger auf frischer Tat gestellt wird und gilt somit nur für Straftaten. In D gibt es keinen Straftatbestand der „Zechprellerei“ (auch wenn manche Gastwirte das gerne behaupten) und durch die Ermöglichung der Feststellung deiner Identiät schließt du auch Straftatbestände wie Betrug oder Unterschlagung aus. Für zivilrechtliche Ansprüche gilt das o.g. Recht nicht, daher wäre es m.E. eine Freiheitsberaubung, dich festzuhalten.