Hi,
es gibt keinen Paragraphen im Schulgesetz, der mir das explizit verbietet. Also nicht, dass ich das wüsste.
Irgendwann beginnt natürlich das Thema Freiheitsberaubung, aber ob dafür schon eine Viertelstunde reicht, vor allem, wenn die Tür nicht verschlossen ist und einen am Gehen nichts anderes hindert als das mündliche Verbot des Lehrers… Hier müßtest du mal im Rechtsbrett weiterfragen.
Was ich aber viel interessanter finde: Es muss ja einen Grund geben, warum der LEhrer so viel überzieht, man braucht ja keine Viertelstunde, um einen Satz zuende zu reden oder die Hausaufgaben zu stellen.
Variante 1: Ere kann die Uhr nicht lesen und weiß nicht, was der Gong bedeutet bzw. kann ihn nicht hören.
Finde ich blödsinnig, denn ihr werdet ihn ja darauf hinweisen, und könnt es notfalls auch schreiben…
Variante 2: Während des Unterrichts geschieht irgendwas, was dafür sorgt, dass er mit dem geplanten Stoff nicht fertig wird, und damit er nicht allzusehr ins Hintertreffen gerät (er ist ja verpflichtet, den Lehrplan einzuhalten), überzieht er.
Variante 2 erscheint mir sehr wahrscheinlich. nmun muss man nur noch herausfinden, was ihn da aufhält.
Klar ist es denkbar, dass er einfach verplant ist, soll vorkommen. HAlte ich aber für wenig wahrscheinlich. Es gibt zwr solche Typen, aber die überziehen nicht, also nicht so extrem (ich gehöre selber in die Kategorie, vverplane mich gerne und muss dann kurzfristig umstrukturieren).
Wahrscheinlicher scheint mir, dass die Klasse alles mögliche tut, außer das, was sie soll. Auf Fragen nicht antworten, Hausaufgaben nicht dabei haben, beim Abschreiben bummeln, oder einfach mal ne runde Krach schlagen. Dann muss man als Lehrer im Unterricht auch immer ordnend eingreifen, oder alles xmal sagen, und das kostet zeit. Scheint mir bei Euch der Fall zu sein (die Formulierung „Lehrer die meinen sich alles erlauben zu können“ brachte mich darauf, wenn Du mit dem Lehrer auch so umgehst und aus jedem Arbeitsauftrag eine Grundsatzdiskussion machst…)
Das Problem wäre wesentlich einfacher zu lösen: In Bayern gibt es explizit einen Paragraphen, der sagt, dass versäumter Stoff nachgeholt werden darf. Zu Deutsch: NAchsitzen.
Mach ich gerne. Ich wohne nahe an der Schule, meine Schüler nicht. Hab mal eine Klasse ein paar Mal Samstag morgens einbestellt. War toll. und heilsam.
die Franzi