Darf ich einen weiteren Job annehmen?

Hallo, meine Freundin ist schwanger, ihr wurde vom arbeitgeber ein beschäftigungsverbot ausgesprochen. nun die frage. darf sie noch einen Bürojob annehmen auf steuerklasse 6 ? und dann das geld von der 1. Beschäftigung weiter bezihen?

Hallo STephan1988,
letztlich kann diese Frage nur beantwortet werden, wenn man alle Fakten kennt.
Daher fällt meine Antwort allgemein gehalten aus.
Der Arbeitgener hat das Beschäftigungsverbot sicherlich aussprechen müssen, weil sonst eine gesundheitliche Gefährdung für das Baby besteht. Z.B. bei Nachtarbeit oder körperlich schwerer Arbeit.
Nun bedeutet schwanger ja nicht krank. Wenn von ärztlicher Seite nichts dagegen spricht, kann die Freundin natürlich arbeiten.
Zu prüfen ist, ob sie auf Grund des mit ihrem ersten Arbeitgeber geschlossenen Vertrages einfach so einen weiteren Job annehmen kann.
Eventuell als Aushilfe auf geringfügiger Basis. Das wird sehr wahrscheinlich lukrativer sein als auf Steuerklasse 6.

Viele Grüße

J.H.

Halo Jorma, danke für deine Fixe antwort.

Es ist folgendes: Sie arbeitet in einer EInrichtung mit Behinderten und darf daher dort (auf steuerklasse 1) nicht arbeiten. Einen 400 € job hat sie auch, dort darf sie jedoch auch nicht mehr arbeiten, da sie dort mit tieren zu tun hat, und diese krankheiten auf das kind übertragen können.

Die dürfte wie die Frauenärztin sagt, im Büro diverse tätigkeiten ausführen. daher die frage, ob sie dann obwohl sie schwanger ist auf steuerklasse 6 einen weiteren job annehmen darf.

hoffe dass das nun ein bisschen hilfreicher war.

warum hat sie denn ein beschäftigungsverbot bekommen ? welchen grund hat das denn ?

Da sie mit behinderten zusammen arbeitet.

Hallo STephan1988,
das könnt ihr machen/versuchen.
Ihr müsst vorher:

  • beide Arbeitgeber informieren. Die haben ein, wenn auch sehr geringes, Einspruchsrecht.
  • klären, ob sich das finanziell wirklich lohnt. Es gibt Einzelfälle, da bleibt trotz (eigentlich besser „wegen“) Mehrarbeit nach der Einkommensteuererklärung weniger übrig, als ohne. (Steuerberater fragen)

Schraubt eure Erwartungen nicht zu hoch einen Bürojob zu finden.
Hört der neue Arbeitgeber, dass die Bewerberin schwanger ist, winkt er meist ab. Denn auch für den neuen Arbeitgeber gelten natürlich die Regularien, die bei schwangeren Mitarbeiterinnen anzuwenden sind.

Noch ein Hinweis: auch in dem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis hat deine Freundin Anspruch auf Lohnfortzahlung. Den Chefs kleinerer Betriebe ist das manchmal nicht bekannt.

Viele Grüße

J.H.

was sagt denn der arbeitgeber deiner freundin zu deiner frage ?

was der Arbeitgeber dazu sagt ist mir erstmal egal, ich muss nur wissen, ob sie es rein rechtlich darf, habe da im gesetz nicht so wirklich was gefunden.

hallo und guten tag. natürlich nicht, arbeitsverbot bleibt arbeitsverbot. egal wo ! gruß . r.scherhag