Darf man auf Feldwegen Moped fahren?

Die Felder rund ums Dorf gehören einem Bauern. Die Feldwege werden stark von Hundebesitzern und Fußgängern genutzt.

Frage: Darf man dort ohne Führerschein ein Moped fahren? Es handelt sich ja nicht um öffentlichen Straßenverkehr. Aber die Wege werden öffentlich genutzt.

Was ist wenn der Bauer seine Zustimmung dazu gibt, denn ihm gehört ja der Grund? Müßte nicht eigentlich jeder Fußgänger eine Genehmigung haben, oder sind Feldwege öffentliches Allgemeingut?

Hallo,

Frage: Darf man dort ohne Führerschein ein Moped fahren? Es
handelt sich ja nicht um öffentlichen Straßenverkehr. Aber die
Wege werden öffentlich genutzt.

da irrst du, es ist öffentlicher Verkehrsraum mit all seinen Pflichten und Vorschriften.

Was ist wenn der Bauer seine Zustimmung dazu gibt, denn ihm
gehört ja der Grund?

Dann müsste er den Grund einzäunen.

Müßte nicht eigentlich jeder Fußgänger
eine Genehmigung haben, oder sind Feldwege öffentliches
Allgemeingut?

Hmmm… Fussgänger… benutzen die ein Kraftfahrzeug??? Mal scharf nachdenken…:wink:

Gruss

Iru

Hallo,

die Tatsache, dass die Felder dem bauern gehören, heißt noch lange nicht, dass auch die Wege dazwischen dem Bauern gehören. Die sind in aller Regel öffentliche Verkehrsflächen. Im Wohngebiet gehört den Anwohnern ja auch nicht die Straße.

Und selbst wenn die Wege dem Bauern gehörten, wären sie - für jedermann zugänglich, wie sie es wohl sind - noch immer quasi-öffentlich, die Verkehrsteilnehmer dort unterliegen so oder so mit allen Rechten und Pflichten der Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrs-Zulassungsordnung und Fahrerlaubnisverordnung und dem BGB und dem Strafgesetzbuch und was alles bei einer so verdächtigen Anfrage eine Rolle spielen mag.

Gruß
smalbop

unterliegen so
oder so mit allen Rechten und Pflichten der
Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrs-Zulassungsordnung
und Fahrerlaubnisverordnung und dem BGB und dem
Strafgesetzbuch und was alles bei einer so verdächtigen
Anfrage eine Rolle spielen mag.

Hi,

das Wichtigste Gesetz in diesem Zusammenhang, das Waldgesetz hast Du vergessen.

Q-Gruß

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Kein Schild (egal ob der rote Kreis mit weißer Fläche oder das „Betreten verboten“ eines Bauern)
und/oder keine Schranke

=> öffentlicher Grund

Dann ist das Fahren mit dem Auto auch erlaubt…

Dann ist das Fahren mit dem Auto auch erlaubt…

Hi,

dem ist nicht so.
Straßen und Wege müssen dem Verkehr gewidmet sein, ohne Widmung kein Verkehr, auch wenn dort kein Schild steht.

Q-Grus

Das umfasst aber nur den öffentlich-rechtlichen Verkehrsraum.

Der Feldweg ist aber dem öffentlich-tatsächlichen Verkehrsraum zuzurechnen:
Öffentlicher Verkehr findet auch auf nichtgewidmeten Verkehrsanlagen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden.
Dazu würde auch der Feldweg gehören.
Ob das jetzt eine Fahrbahn ist, oder nicht, lass ich jetzt mal offen.

D.h. also, ein Mofa dürfte da fahren. Führerschein bräuchte man ja sowieso nicht, sondern nur eine Mofaprüfbescheinigung. Diese muss man aber haben, sonst begeht man eine Ordnungswidrigkeit.

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Der Feldweg ist aber dem öffentlich-tatsächlichen Verkehrsraum
zuzurechnen:

Hi,

wenn er nicht gewidmet ist, zählt er eher zum Wald.

Öffentlicher Verkehr findet auch auf nichtgewidmeten
Verkehrsanlagen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter
Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein
benutzt werden.

Stimmt, wenn es nicht gerade Feldwege sind. Denn da sind dem Eigentümer Grenzen gesetzt.

Dazu würde auch der Feldweg gehören.

Nein.

D.h. also, ein Mofa dürfte da fahren.

Nö, ich zitiere mal das Waldgesetz von Brandenburg ( ist Ländersache )

§ 16
Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen

(1) Das Fahren mit sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen im Wald ist nur in dem für die Bewirtschaftung des Waldes und die Ausübung der Jagd erforderlichen Umfang sowie im Rahmen hoheitlicher Tätigkeiten erlaubt. Straßenrechtliche Regelungen bleiben unberührt.

(2) Waldbesitzer dürfen über den in Absatz 1 genannten Umfang hinaus das Fahren mit Kraftfahrzeugen in ihrem Wald gestatten, soweit dies aus wichtigen Gründen erforderlich ist und den Wald nicht gefährdet oder seine Funktionen beeinträchtigt. Die Gestattungen sind der unteren Forstbehörde auf Verlangen vorzulegen.

(3) Die untere Forstbehörde kann die Gestattungen nach Absatz 2 aus den genannten Gründen untersagen oder einschränken.

(4) Das für Forsten zuständige Mitglied der Landesregierung regelt die Einzelheiten über das Verfahren sowie den Umfang und die Grenzen der Gestattungsbefugnis nach Absatz 2 durch Rechtsverordnung.
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?..

Q-Gruß

Hallo,

Der Feldweg ist aber dem öffentlich-tatsächlichen Verkehrsraum
zuzurechnen:

wenn er nicht gewidmet ist, zählt er eher zum Wald.

Weil?

Nö, ich zitiere mal das Waldgesetz von Brandenburg ( ist
Ländersache )

Okay. Da steht dann in §2 Absatz1 (http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?..):
„Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen (Waldbäumen und Waldsträuchern) bestockte Grundfläche.“
Wo genau stehen diese Pflanzen auf einem Feldweg?
Gruß
loderunner

1 Like

Weil?

Hi,

Du es ja selber zitierst

Okay. Da steht dann in §2 Absatz1
(http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?..):
„Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen
(Waldbäumen und Waldsträuchern) bestockte Grundfläche.“

Siehste

Wo genau stehen diese Pflanzen auf einem Feldweg?

Sie dienen Fauna und Flora als Rückzugsgebiet, sind die netten Sträucher oft am Rand von Feldwegen.

Beklage dich nicht bei mir, beklage dich bei denen die es definiert haben.

Q-Gruß

Hallo,

Okay. Da steht dann in §2 Absatz1
(http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?..):
„Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen
(Waldbäumen und Waldsträuchern) bestockte Grundfläche.“

Siehste

Ja. Ich sehe, dass ein Feldweg kein Waldweg ist.

Wo genau stehen diese Pflanzen auf einem Feldweg?

Sie dienen Fauna und Flora als Rückzugsgebiet, sind die netten
Sträucher oft am Rand von Feldwegen.

Sorry, das ist Unsinn. Ein Feldweg führt an einem Feld entlang, das ist kein ‚Rückzugsgebiet‘ für Sträucher - die übrigens eben auch keine Forstpflanzen sind. Wenn Du mal drauf achtest: am Feldrand findet man in aller Regel vor allem Gras.

Beklage dich nicht bei mir, beklage dich bei denen die es
definiert haben.

Das wärest dann Du - es ist bislang allein Deine Definition. Hast Du da nichts offizielleres anzubieten?
Gruß
loderunner (ianal)

Wo genau stehen diese Pflanzen auf einem Feldweg?

Sie dienen Fauna und Flora als Rückzugsgebiet, sind die netten
Sträucher oft am Rand von Feldwegen.

Also bei aller Liebe zur Juristerei, aber ich habe noch nie einen 50cm breiten Wald gesehen. Selbst wenn, und das ist bei den allerwenigsten echten Feldwegen überhaupt der Fall, links und/oder rechts des Weges ein Gebüsch steht, wird das keiner ernsthaft als Wald bezeichnen können. Ansonsten würde Deutschland wahrscheinlich zu 99% aus Wald bestehen.

Hast Du da nichts offizielleres anzubieten?

Hi,

dann zitiere ich mal Thüringen

(2) Zum Wald gehören auch: Waldblößen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Leitungstrassen,
Waldwiesen, Wildäsungsflächen und Holzlagerplätze im Wald, von Wald umschlossene Teiche, Moore und Heiden, Gräben und andere Flächen wie Feldgehölze, Weihnachtsbaum-
oder Schmuckreisigplantagen, Parkwaldungen, mit befristeter oder mit jederzeit widerruflicher Genehmigung in eine andere Nutzungsart umgewandelter Wald, weitere mit Wald verbundene und ihm dienende Flächen sowie
andere Flächen, die mit dem Wald in einem natürlichen Zusammenhang stehen.
Die Zuordnung der Flächen erfolgt unbeschadet naturschutzrechtlicher Vorschriften.
http://www.thueringen.de/imperia/md/content/folder/g…

Q-Gruß

Haaaalt haalt, langsam! Mehr Info.
Ui, da habt Ihr Euch aber festgefresse! Fangen wir nochmal von vorne an, vielleicht mit etwas mehr Information.

Nehmen wir mal an, Herr A wohnt direkt an einem Feldweg und hat einen Sohn, 11 Jahre alt. Weil A sich an seine Jugend erinnert fühlt, wo sowas alles noch einfach ging, möchte er im eBay seinem Sohn eine kleine Knatterbüchse kaufen, mit der der Sohn dann über die Feldwege knattern kann.

Aber wo fährt man sowas? Schließlich sind die Dinger „nicht für den öffentlichen Straßenverkehr“. Die Felder gehören dem Bauern, sind also Privatgrund. Mit Genehmigung des Bauern dürfte man doch auf dem Privatgrund fahren, oder?
Auf dem Schild zum Feld weg steht ein Durchfahrt Verboten Schild. Darunter „Land und forstwirtschaftlicher Verkehr, Radfahrer und Handwagen frei“.

Angenommen, der Sohn wird vom Polizisten angehalten. Was dann? Angenommen er nietet einen Fußgänger oder dessen Hund um. Was dann?

In dem Zusammenhang, wo der Feldweg sogar gewissermaßen beschildert ist (dann gehört er wohl nicht dem Bauern) ist das klar öffentlicher Verkehrsraum und er darf da ohne Fahrerlaubnis bzw. Mofaprüfbescheinigung NICHT fahren…

Hallo,

dann zitiere ich mal Thüringen

Ich warte immer noch auf die Nennung der Feldwege. Ich habe noch nie gehört, dass da Wild äsen könnte. Oder dass ein Feldweg mit dem Wald verbunden ist (dann wäre eine Autobahn auch zum Wald gehörig). Erst recht ist es neu, dass ein Feldweg mit einem Wald in einem natürlichen Zusammenhang steht.
Sorry, das ist alles kompletter Unsinn. Ein Feldweg ist kein Wald ist kein Wald ist kein Wald.
Gruß
loderunner (ianal)