Darf man in Deutschland normale Pistolen besitzen?

Ich hab eine Frage bezüglich des Waffenrechts in Deutschland. Wenn ich recht informiert bin bedarf es zur Genehmigung des Waffenbesitzes (also zum Ausstellen der Waffenbesitzkarte) in Deutschland, neben den Auflagen bezüglich Vorstrafen usw., immer einen Grund (fast immer Tätigkeiten als Jäger oder Sportschützen oder auch sehr selten zum Eigenschutz). Es kann ja sein, dass ich mich irre aber Jäger und Sportschützen verwenden ja meist sehr spezielle Waffen (z.B. Sportpistolen). Wie sieht es aber mit ‚‚normalen‘‘ Pistolen aus (z.B. solche wie sie die Polizei benutzt). Kann ich wenn ich z.B. im Schützenverein bin und alle erforderlichen Auflagen erfülle auch solche Waffen (z.b. Heckler & Koch P30)kaufen?

Bei Sportschützten bin ich mir nicht sicher, denn ich bin nur Jäger bei ihnen denke ich ist es Disziplin abhängig also was man schießt und ich glaube es gibt sicher Disziplinen wo man „normale“ Kurzwaffen benutzt. Also Bedarf ist da. Jäger dürfen erstmal generell 2 Kurzwaffen besitzen da ist erstmal vollkommen egal welche ob Walther PPK, Smith & and Wesson mod.6 oder Glock 17. Nachher ist nur wichtig das wenn man einen Fangschuss mit der Kurzwaffe abgibt das die Energie bei der Mündung mehr als 200 Joule beträgt. Aber das gilt nur für den Fangschuss auf dem Schießstand ist es egal.

Hallo JCN,

Grundsätzlich ist es möglich, auch solche Waffen zu erwerben. Es gibt Schützenverbände, die Disziplinen anbieten bzw. in ihrem Statut aufgenommen haben, welche mit solchen Waffen geschossen werden.
Gebrauchspistole/Zentralfeuerpistole wären zum Beispiel eine solche Disziplinen beim DSB. Weit verbreitet sind solche Disziplinen in den Polizeischützenverbänden.
Wenn sie solche Disziplinen schießen wollen und ein Bedürfnis hierfür nachweisen können, ist es möglich, legal eine solche Waffe käuflich zu erwerben.

PS: Die P 30 ist eine gute Waffe. Ich besitze sie dienstlich und bin sehr zufrieden mit ihr. Sie sollten jedoch beachten, dass es sich hierbei um eine reine Selbstverteidigungswaffe handelt, welche

  1. nur auf 6 - 12 m eingeschossen wird und
  2. kein Sicherungshebel mehr besitzt.
    Gleiches gilt für die annähernd baugleiche P 99 von Walther. Diese hat als kleinen Vorteil eine sichtbare Markierung für den Ladezustand.
    Weiterhin ist mir dieser Waffe nur DA möglich. Ein Vorspannen des Hahnes ist nicht mehr möglich.
    Ich hoffe, ich konnte ihnen weiterhelfen

MfG
R. Gonter

Guten Tag, JCN.

Ja, natürlich. Sie haben ganz Recht mit Ihren Ausführungen. Genau so ist es. Wenn Sie eine Waffenbestizkarte haben, beantragen Sie einen sog. „Voreintrag“ auf Ihrer WBK. Diese lautet dann „Pistole“ bzw. „Revolver“ und das entsprechende Kaliber (9mm, .357 Mag, .44 Mag oder .45 ACP). Damit können Sie sich dann eine Waffe im entsprechenden Kaliber kaufen. Der Waffenhändler ergänzt dann die fehlenden Angaben nach dem Kauf (Hersteller und Nummer der Waffe). Die Waffe muss allerdings mindestens eine Lauflänge von 5 Zoll haben. Die meisten Sportschützen schießen mit 6-Zoll-Waffen, denn je länger der Lauf umso größer die Präzision. Die meisten Sportschützen verwenden - wie Sie schon sagten - sog. Sportwaffen mit speziell leichtgängigen Abzügen usw.
Aber ich kenne auch Leute, die mit einer Walther oder einer H&K Wettkämpfe schießen (sog. Dienstwaffen). Die Präzision ist nicht ganz so gut wie bei einer Sportwaffe, aber es kommt letztlich auf den Schützen und nicht auf die Waffe an

-)

Falls noch weitere Fragen bestehen, wenden Sie sich wieder an mich.

Gruß

Meines Wissen nach darf man auch Faustfeuerwaffen besitzen.Aber wenn Du einen Waffenschein oder eine Waffenerwerbskarte hast gehe doch mal in ein Waffengeschäft,der Händler wird es schon wissen!Die Imigranten haben es leichter als die Einheimischen,die bringen sich Teile von Zuhause mit!!

Grüße

Ich hab eine Frage bezüglich des Waffenrechts iDeutschland.
Wenn ich recht informiert bin bedarf es zur Genehmigung des
Waffenbesitzes (also zum Ausstellen der Waffenbesitzkarte) in
Deutschland, neben den Auflagen bezüglich Vorstrafen usw.,
immer einen Grund (fast immer Tätigkeiten als Jäger oder
Sportschützen oder auch sehr selten zum Eigenschutz). Es kann
ja sein, dass ich mich irre aber Jäger und Sportschützen
verwenden ja meist sehr spezielle Waffen (z.B. Sportpistolen).
Wie sieht es aber mit ‚‚normalen‘‘ Pistolen aus (z.B. solche
wie sie die Polizei benutzt). Kann ich wenn ich z.B. im
Schützenverein bin und alle erforderlichen Auflagen erfülle
auch solche Waffen (z.b. Heckler & Koch P30)kaufen?

Eine Unterscheidung zwischen „normal“ und „speziell“ gibt es im Waffenrecht nicht, die gewünschte Pistole ist erst einmal eine Schußwaffe. Schußwaffen sind definiert im § 1 Abs. 2 Nr. 1 Waffengesetz (WaffG) in Verbindung mit Anlage 1, 1.1. Für den Umgang mit einer solchen bedarf es u.a. eines sogenannten Bedürfnisses (siehe dazu WaffG Abschnitt 1, Unterabschnitt 1).

Ein Beispiel für ein Bedürfnis ist eine Tätigkeit als Sportschütze. Und sollte in entsprechenden Disziplinen - hier wären zum Beispiel die Production Class im IPSC oder bestimmte Wettkämpfe im BDMP denkbar - eine H&K P30 gewünscht sein, so kann diese auch in einer Waffenbesitzkarte eingetragen und gekauft werden.

Hallo, hier meine Antwort: Der Erwerb einer Waffe ist vom Bedürfnis im Umgang mit dieser abhängig, das heist, der Schützenverein stellt eine Bescheinigung darüber aus. Wenn Die Sportart Großkaliberschießen ausgeübt wird, kann auch eine derartige Waffe erworben werden. Es darf sich nur nicht um vollautomatische Waffen handeln. Damit kann also auch eine polizeitypische Waffe mit Kal. 9mm gekauft werden. Die sind im Neuerwerb allerdings recht teuer, so dass die Schützen oft auf Importe aus Tschechien,Spanien oder andere Hersteller ausweichen.
Ich hab eine Frage bezüglich des Waffenrechts in Deutschland.
Wenn ich recht informiert bin bedarf es zur Genehmigung des
Waffenbesitzes (also zum Ausstellen der Waffenbesitzkarte) in
Deutschland, neben den Auflagen bezüglich Vorstrafen usw.,
immer einen Grund (fast immer Tätigkeiten als Jäger oder
Sportschützen oder auch sehr selten zum Eigenschutz). Es kann
ja sein, dass ich mich irre aber Jäger und Sportschützen
verwenden ja meist sehr spezielle Waffen (z.B. Sportpistolen).
Wie sieht es aber mit ‚‚normalen‘‘ Pistolen aus (z.B. solche
wie sie die Polizei benutzt). Kann ich wenn ich z.B. im
Schützenverein bin und alle erforderlichen Auflagen erfülle
auch solche Waffen (z.b. Heckler & Koch P30)kaufen?

Hallo,

das ist eine einfache Frage, die ich Dir gerne beantworte.

Was Du als „Grund“ bezeichnest, ist das sogenannte Bedürfnis, eines der absoluten Grundvoraussetzungen für eine waffenrechtliche Erlaubnis, das bis auf wenige Ausnahmen immer vorliegen muss.

Sportschützen mit Bedürfnis nach § 14 WaffG organisieren sich in Schützenvereinen, die einem vom Bundesverwaltungsamt anerkannten Sportschützenverband angeschlossen sind. Nach mindestens einem Jahr Mitgliedschaft mit regelmäßigem schießen hat man die Möglichkeit, eine eigene Waffe zu beantragen.

Der Vorstand des Schützenvereines bescheinigt hierzu im ersten Schritt die Mitgliedschaft und die Regelmäßigkeit des schießens per Dokumentation in einem Schießbuch und leitet diese Unterlagen an den Verband weiter. Der Verband prüft dann im wesentlichen, ob mit der beantragten Waffe eine Disziplin nach der allgemeinen Sportordnung geschossen werden kann und die Waffe auch zum sportlichen Schießen zugelassen ist und stellt dann die Bedürfnisbescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Waffenbehörde aus.

Auch ehemalige Polizeipistolen können durchaus die Voraussetzungen erfüllen. In den Sportordnungen ist genau definiert, was eine Waffe erfüllen muss.

Die P 30 ist eine gute Waffe. Ich besitze sie dienstlich und bin sehr zufrieden mit ihr. Sie sollten jedoch beachten, dass es sich hierbei um eine reine Selbstverteidigungswaffe handelt, welche

  1. nur auf 6 - 12 m eingeschossen wird und
  2. kein Sicherungshebel mehr besitzt.
    Gleiches gilt für die annähernd baugleiche P 99 von Walther. Diese hat als kleinen Vorteil eine sichtbare Markierung für den Ladezustand.
    Weiterhin ist mir dieser Waffe nur DA möglich. Ein Vorspannen des Hahnes ist nicht mehr möglich.

Es gibt die P30 in zahlreichen Versionen inkl. Sicherungshebel, visuellem Ladestandsanzeiger und einem DA/SA Abzugssystem mit außenliegendem Schlaghahn. Die polizeilich eingeführt V6 ist nur eine dieser Versionen, die ein reines DA-System besitzt. Das CDA-System dürfte in anderen Versionen häufiger zu finden sein.

Und auf welche Entfernung eine Waffe eingeschossen wird, ist variabel und Sache des Benutzters.

Hallo Waffenliebhaber,
Wenn du die gesetzlichen Auflagen erfüllst (Mitglied in einem Sportschützenverein, NAchweis des Bedarfs sprich Wettkampfschießen, Unbedenklichkeit seitens der Kreispolizeibehörde, Unbedenklichkeit seitens des schießsportlichen Dachverbandes = Landesverbandes,) dann darfst du auch sogenannte Gebrauchspistolen (Pistolen oder Revolver) kaufen, allerdings diese nur zum sportlichen Gebrauch.(Jäger und Waffenscheininhaber ausgenommen.)
Je nach Dachverband kannst du Kurzwaffen bis zu einem Kaliber von .50 erwerben, also auch Heckler & Koch, Walther, Luger, Sig Sauer, Smith & Wesson etc.
Kannst du diese Dinge nicht nachweisen, wirst du LEGAL keine Waffe erwerben können.

Liebe Grüße
von einer, die zu sportlichen Zwecken einen .357 Magnum Revolver von Smith & Wesson besitzt und diesen auch nicht hergibt.

Hallo,

Jäger und Sportschützen können durchaus auch „normale“ Pistolen/Revolver kaufen, jedoch muß bei Sportschützen hierzu ein berechtigtes Bedürfnis hinsichtlich Modell, Kaliber und Verwendungszweck vorliegen. Jäger dürfen auf die normale WBK zwei Kurzwaffen ohne Bedürfnisnachweis erwerben.

Hoffe Ihnen geholfen zu haben.

Viele Grüße
Oskar Jung

Das kommt auf die Verbands-Mitgliedschaft des gewählten Vereins an. Es gibt außer dem Deutschen Schützenbund (DSB) als größten (und eher „olympisch“ orientierten) Dachverband fast ein Dutzend weiterer Dachverbände (zB. BDMP, BDS, DSU ua), die sich bevorzugt den Großkaliber-Disziplinen verschrieben haben. Darunter auch Wettbewerbe, die mit „normalen“ Gebrauchswaffen geschossen werden. Aber selbst der DSB hat Disziplinen im Angebot, die ich auch mit meiner Dienstwaffe schießen könnte - allerdings wegen fehlenden Tunings nicht wirklich mit Siegchance… :wink:

Ich hoffe, geholfen zu haben.

andreas

Ja!
Der Verein muß den Besitz der eigenen Waffe, zur Leistungssteigerung bescheinigen. Dies ist aber normal,
da man seine eigene Waffe besser kennt als andere
(Haltepunkt, Abzug, etc…). Der Verein muß allerdings
eine Großkaliber-Abteilung haben.

MfG
Schuppy

Hallo erstmal an alle.
Meine Frage an alle die sich mit der Materie WBK auskennen, und mir weiterhelfen können.Ich war damals schon im Verein musste aufgrund meiner Ausbildung aufhören (Zeitmangel).Habe damals aber auch nur Luftgewehr geschossen.Dann durfte ich mal eine KK schiessen.Meine Frage ist:Kennt jemand einen guten Verein in Oldenburg (Niedersachsen)?Ich möchte gerne GK schiessen.Ist das überhaupt möglich,gleich damit einzusteigen?? Mein 24 Jahre

Mfg:Rene

Ja selbstverständlich darfst du. Du brauchst aber dafür ein polizeiliches Führungszeugnis.