Darf man in einem Wohngebiet ein Pferd halten

Ich habe in einem ländlichen Ort ein Grundstück gekauft. Rechts davon ist ein Grundstück mit Haus. Links davon nichts, vorne nichts und hinten eine kleine Straße (eher Weg), auf der anderen Seite des Weges wieder ein Haus.

Das Grundstück lag lange brach (verwilderte) inkl. einer alten Ruine.
Nun würde ich dort 1 Pferd halten wollen.
Ist das erlaubt?
Danke schon mal!

Hallo Sonnenwind,

ich kann das nicht mit Sicherheit sagen, da müsstest Du die Gemeinde fragen. Aber nach Deiner Darstellung dürfte es keine Probleme geben. Wenn, dann entzünden sich die Streitereien am Misthaufen - d. h. genauer: an der Geruchsbelästigung. Aber da nur ein Haus in der Nähe ist, kannst Du dieses Problem ja anders lösen, als den Misthaufen genau in dessen Nähe anzulegen.
Ein anderer Aspekt beschäftigt mich bei Deiner Anfrage: Willst Du wirklich 1 Pferd dort halten? Das empfinde ich als nicht pferdegerecht, Pferde sind Herdentiere und fühlen sich alleine niemals sicher und wohl. Sie brauchen ihre Artgenossen. Wir Menschen können ihnen das nicht ersetzen, selbst wenn wir viel Zeit mit ihnen verbringen. Es gibt so viele „Beistellpferde“, die einen ruhigen, guten Platz suchen, aber man muss sich dann darüber im Klaren sein, dass man die Verantwortung auch übernimmt. Aber für Dein eines Pferd hast Du ja dann auch schon Deine Verantwortung übernommen (bzw. nimmst sie noch? Hast Du schon eins?). Vielleicht möchtest Du über die sozialen Bedürfnisse der Pferde mit mir sprechen/mailen? Dazu weiß ich, glaube ich, mehr zu sagen.
Ich weiß nicht, ob Du über den Administrator meine Emailadresse bekommst, dazu halte ich mich zu wenig in Foren auf. Wenn nicht, werden wir einen Weg finden, oder wir nehmen diesen hier schon begonnenen. Gruß - lilly

Hallo,

Das kommt wahrscheinlich darauf an, wie das Grundstück ausgewiesen ist.Wie ist das Gebiet genau definiert - reines Wohngebiet oder Mischgebiet?
In Landschaftschutzgebieten braucht es sogar eine Genehmigung um einen Zaun zu stellen. Da Pferde Herdentiere sind, sollten mindestens zwei Pferde gehalten werden. Andere Tiere als Gesellschafter, wie z.B. ein Schaf, sind ungeeignet. Auch reicht es nicht, Pferde auf die grüne Koppel zu stellen, da muss ein wetterfester Unterstand sein, möglichst mit befestigtem Boden, weil es sonst im Herbst/Winter matscht. Bei ganzjähriger Haltung dort, Lagerung von Futter und Einstreu einplanen. Gibt es einen Wasseranschluss oder Bach?
. Da stellt sich neben der Frage nach Baugenehmigung des Stallgebäudes, auch die Frage der Mistlagerung und - Entsorgung; sollte vorher geklärt sein. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten vor Pferdeanschaffung diese Punkte auf der Gemeinde abgeklärt werden…

Hallo lily, leider weiß ich auch nicht wie man die mails austauschen kann, ich habe deine nicht bekommen.
Das Pferd habe ich noch nicht, aber ich habe schon eines in aussicht das ich kaufen will.
Das Pferd wird hauptsächlich woanders stehen (Gemeinschafts-Offenstall), so alle 2 Wochenende soll es bei uns am Haus stehen für 2 Tage oder 3 damit wir längeren Kontakt haben können.
Auf Dauer wäre auch mit einem 2.Pferd sicher schwierig wegen Wasser, Mist entfernen usw.
Würde aber gerne mehr von dir erfahren, was ich alles beachten muss.
zur Info: wir haben früher Pferde gezüchtet, das ist aber 15 Jahre her. Grundwissen ist also da, nur einiges vergisst man halt.
Es wird sich übrigens um ein Kleinpferd handeln.
Liebe Grüße

Abgesehen davon, daß man ein Pferd ohnehin nicht allein halten sollte und ein Grundstück allein auch nicht generell zu Pferdehaltung reicht (Stichwort: Unterstand, Lagerraum für Heu/Einstreu, Bodenbefestigung, Mistentsorgung etc) ein klares Jein!
In einem reinen Wohngebiet ist es nicht erlaubt, aber gerade im ländlichen Bereich gibt es auch innerhalb geschlossener Ortschaften viele Mischgebiete. Am besten erkundigt man sich bei der zuständigen Gemeinde

Guten Tag,
ich bin da leider kein wirklicher Experte, würde an deiner Stelle zum Rathaus des Gebietes gehen und dort direkt anfragen.
Wir haben unsere Pferde mehrmals in Wohngebieten gehalten und nie irgendwelche Probleme damit gehabt! Aber fragen, bzw. rückversichern ist auf jedem Fall besser!
Es geht dann ja wahrscheinlich auch um Stall, Koppel, etc. - also bitte vor Ort schlau machen^^
Wünsche dir viel Erfolg!

wenn alle Kriterien erfüllt werden z.B. Tierschutz etc.bin ich der Meinung ja. Ich würde aber die Nachbarn informieren, Ansonsten steht dem nichts im Wege. Ich wünsche viel Spass.

Das Pferd habe ich noch nicht, aber ich habe schon eines in
aussicht das ich kaufen will.
Das Pferd wird hauptsächlich woanders stehen
(Gemeinschafts-Offenstall), so alle 2 Wochenende soll es bei
uns am Haus stehen für 2 Tage oder 3 damit wir längeren
Kontakt haben können.

Hallo Sonnenwind,

das hört sich schon anders an. Das heißt, Du hast das Grundstück nahe am Haus dazugekauft? Ich denke, Dein zukünftiges Pferd wird Dir zeigen, ob es alleine dort sein mag, ich meine, ohne Pferdegesellschaft. Voraussetzung ist aber, dass Du sehen und verstehen kannst, wie es sich Dir mitteilt darüber. Wenn es irgendwelche Stresssymptome zeigt, ist es sicherlich nicht gut, ihm diese Art des Aufenthalts zuzumuten. Vielleicht ist es ja eins (wird eins sein), das mit sich alleine gut klarkommt, wäre allerdings eher selten. Aber es könnte ja sein, dass es im neuen Stall schnell Freundschaft schließt, und Du und der/die BesitzerIn des neuen Freundes könntet übereinkommen, dass die beiden zusammen zum WE verreisen, also zu dir umziehen?
vielleicht gibt es kreative lösungen, aber das ganze Vorhaben ist nicht unheikel, aus Pferdesicht, jedenfalls verstehe ich das so.
Es gibt Leute, die mit einem Pferd Wanderritte unternehmen, da hat das Pferd ja auch keine anderen Pferde zur Gesellschaft. Dann sind diese Menschen aber ganztags mit dem Pferd zusammen und nachts auch ganz nah. Das kann ein Pferd offensichtlich gut annehmen, wenn auch sicher nicht jedes; ich denke, es ist dann eine besondere Aufgabe, die das Pferd hat. Aber der Normalfall – also das ganz normale Pferdeleben – ist das einfach nicht.
Wenn Du schon Pferdeerfahrung hast, das schreibst Du ja, dann wirst Du die Ausdrucksweise ja auch einigermaßen kennen und wohl eher nicht komplett von Dir ausgehen, wenn Du versuchst, die Sprache der Pferde zu verstehen. Es gibt dazu ja auch einiges an Literatur, falls Du darüber mehr wissen willst. Gerade dieses Zusammenwachsen und Sich-Verstehen-Lernen gehört ja zum Schönsten, wenn man ein eigenes Pferd hat und mit ihm vertraut wird. (Kann allerdings dauern, da braucht es schon Geduld und genaue, liebevolle Beobachtung). Ihr habt gezüchtet? Was? In welcher Form?
Dass es sich um ein Kleinpferd handelt, ändert eigentlich nichts daran, dass es eben einfach ein Pferd ist.
Lieben Gruß auch, und wenn Du weitere Fragen hast, gerne, morgen bin ich wieder im Netz, für heute mach ich den Deckel zu :wink:

Das kommt sehr darauf an, ob es einen Flächennutzungsplan, Bebauungsplan etc. für das Grundstück gibt. Klären kann man das nur durch eine Anfrage beim Bauamt.
Der Bau eines Pferdestalls (auch die Nutzungsänderung eines vorhandenen Gebäudes) ist genehmigungspflichtig, d.h. hierfür muss ein Bauantrag gestellt werden. Dieser wird dann, weil es sich um eine Tierhaltung handelt, auch dem Veterinäramt zur Genehmigung vorgelegt. Dieses wird der Haltung von _einem_ Pferd mit Sicherheit widersprechen, denn dies ist nicht artgerecht, da Pferde Herdentiere sind.
Die Veterinärämter orientieren sich bei der Bewertung von Pferdehaltungen in der Regel an den Leitlinien des BML: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtsch…

Hallo Sonnenwind,

Bei uns im Rodgau ist es kein Problem und da du ja nicht viele Nachbarn hast wird es auch kein Problem sein.

Aber nachfragen muss man, da ja evtl auch ein Stall gebaut werden muß und ob der Mist richtig entsorgt wird u.s.w.

hier mal das juristische: (habs ausm Inet)
Juristische Grundlage für Pferdehaltung in Wohngebieten

Grundsätzlich steht gegen die Pferdehaltung im Wohngebiet vor allem die Tatsache, dass die Unterbringung von Großtieren immer mit Gerüchen und vermehrtem Ungeziefer zusammenhängt, egal wie sauber und hygienisch es in der Stallung zugeht. Mögliche Nachbarn haben damit oft ein Problem und fühlen sich durch den tierischen Anwohner und dessen Geräusche mehr oder weniger stark belästigt.

1.Juristische Grundlage ist dabei ein Paragraph von 1984, der auch heute noch gilt. Darin ist klar festgehalten, dass die Baunutzungsverordnung eine Großtierhaltung in so genannten „Gemengelagern“ zwar erlaubt, innerhalb von reinen Wohngebieten jedoch untersagt ist. So muss sogar in „Außenbereichen“ eine Erlaubnis eingeholt werden, um eine Stallung zu bauen, obwohl es dort nicht direkt verboten ist, Pferde am Haus mit einem Zaun um das Grundstück zu halten.

2 Ansprechpartner für eine Genehmigung bzw. Sondergenehmigung bezüglich der Großtierhaltung und dem Bau von Stallungen sind die Gemeinde, Bauamt, weiter auch das Ordnungsamt und das Veterinäramt. Das Bauamt muss dabei entscheiden, ob die Umgebung und die Lage des Grundstücks mit einer Großtierhaltung überein gebracht werden kann. Für jedes Grundstück bestehen schon im Vornherein Regelungen, die darüber bestimmen, welche Art von Bebauung darauf vorgenommen werden darf. Sogar wenn Ihnen ein Grundstück selbst gehört, können Sie deshalb nicht einfach entscheiden, einen Stall anzubauen.

3 Einzelbeurteilung von Pferdehaltung im Wohngebiet

Oft lehnt das Amt den Bau eines Stalls und die Haltung von Pferden in einer bestimmten Umgebung ab, obwohl in der Nähe bereits Hühner oder andere Großtiere gehalten werden. Ist das der Fall, können Sie einen Anwalt hinzuziehen, um gegen den Entschluss des Amtes vorzugehen. Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass Sie in einem solchen Fall eine Erlaubnis erwirken können, wenn Sie direkt nachweisen, dass die Nachbarschaft bereits aus ähnlichen Betrieben besteht.
1Vor allem spielt für das Verbot einer Pferdehaltung die Typisierung der Gegend eine Rolle. Dabei sollten Sie genau darauf achten, ob Ihre Umgebung überhaupt als reines Wohngebiet gilt. Oftmals kann der Einzelne die Beurteilung eines Amts in Frage stellen, wenn er beweist, dass die Wohnsiedlung eigentlich gar keine Wohnsiedlung mehr ist. Gebietsrein ist die Wohnsiedlung nur, wenn sie ausschließlich aus Wohnhäusern, Gastronomiebetrieben, kleinen Handwerksbetrieben, einer Verwaltung und vereinzelten Tankstellen besteht. Sobald Bauernhöfe oder industrielle Betriebe das Wohngebiet „verunreinigen“ gilt das Großtierhalteverbot nicht mehr und Sie haben gute Chancen auf die Erlaubnis der Pferdehaltung.
2Weil sich Stallungen dem Gesetz zu Folge in die Umgebung eingliedern lassen müssen, ist die Erlaubnis für die Pferdehaltung vor allem dann schwierig, wenn sich das geplante Unterhaltsgrundstück zu nahe an Nachbarwohnhäusern befindet. Liegt zwischen Ihnen und den Nachbarn ein gutes Stück ist es wahrscheinlicher, dass man Ihr Vorhaben akzeptieren wird. Auch die Größe des Pferdebestands und die Ihres Grundstücks spielt eine Rolle für die Entscheidung für bzw. gegen die Pferdehaltung im Wohngebiet. Bei größeren Stallungen muss eine noch weitere Umgebung einberechnet werden, in der sich am besten kein anderes Wohnhaus befinden sollte.

3 Zusammenfassend hängt das Verbot der Großtier- bzw. Pferdehaltung in Wohngebieten stark vom Einzelfall ab und obliegt dabei immer der Beurteilung des lokalen Amtes und/ oder des zuständigen Gerichts. Daher kann man Ihnen nur raten, sich in den Ämtern nach eventuellen Gebietsbeurteilungen zu erkundigen und wenn Ihnen die Entscheidung der Ämter am Ende spanisch vorkommt, dann sollten Sie wohl am besten einen Anwalt einschalten.

Hallo Sonnenwind,
das halten von einem Pferd auf diesen Grundstück wird nicht das Problem sein. Wichtig ist die Absprache mit Deinem Nachbarn.
Jedoch solltest Du Dich bei Deiner Gemeinde erkundigen ob Du im „landwirtschaftlichen Außenbereich“ wohnst.
Dann wird es mit dem Aufstellen eines Unterstandes und dem Lagern von Pferdemist einfacher sein.
In einem reinen Wohngebiet wirst Du wohl sofort Probleme kriegen.
Ob Du für eine Weidehütte eine Erlaubnis brauchst kann man Dir dort ebenfalls sagen.
Mach Dir vorher Gedanken über das Abfahren von dem Pferdemist, über die Größe eines Stalles, damit Du auch Heu und Stroh lagern kannst.
Bei weiteren Fragen melde Dich gern.
lg