Darf man Ware veredeln und dann wieder verkaufen?

Hallo!
Ich habe mal eine Frage bzgl Urheberrechte und Markenrecht.
Ich habe ein Gewerbe in Sachen Oberflächenveredelung und wollte nun Artikel wie Schlüsselanhänger Stifte Feuerzeug Zippos Usw einkaufen mit einer 24 Karsten GoldBeschichtung veredeln und diese dann wieder weiter verkaufen. Ich habe von einer fachkundigen Person erfahren dass es bei Marken wie z.B. Automarken nicht gestattet ist da es sich dann um eine MarkenRechtsverletzung handelt. Wie sieht es aber bei Stiften mit und ohne Markennamen oder bei Zippos o.ä. aus?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen! :smile:

Mfg

Thomas

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Soweit ich das aus dem Marketing-Bereich kenne, ist das eigentlich durchaus üblich. Werbefirmen kaufen heute billig T-Shirts/Feuerzeuge u.ä. ein, um diese z.B. mit teuren Verzierungen und/oder einem Werbeaufdruck zu „veredeln“. Solange es sich nicht um Markenware handelt (wie z.B. Lacoste-Shirts) ist das m.W. unbedenklich.
Gruß
History55

Eigentlich enden zwar die Rechte des Markenherstellers, sobald er die Markenware erstmals in Verkehr bringt; d.h. ein Weiterverkauf ist erlaubt - aber die Rechte des Markeninhabers können unter Umständen wieder aufleben, wenn die Markenware verändert wird, wie z.B. bei einer Oberflächenbeschichtung, denn er muss sich (vereinfacht gesagt) nicht bieten lassen, dass unter seiner Marke ein Produkt vertrieben wird, das er so nicht gewollt hat oder das durch die Bearbeitung verschlechtert wurde. Deshalb besteht hier ein erhebliches Risiko, dass die Markeninhaber im Wege einer Abmahnung dagegen vorgehen, wenn solche vergoldeten Produkte geschäftsmäßig angeboten werden.

Hallo Thomas,

späte Antwort, aber vielleicht hilfts dir doch noch.

Frag doch einfach bei den Herstellern nach. Sag ihnen genau, was du machen willst. Überleg dir ein paar gute Argumente (das Beste ist hier wohl der steigende Umsatz, übertreib nicht, aber rechne es doch einfach mal auf fünf oder zehn Jahre aus - da kommen oft ganz nette Zahlen heraus) und lass dir die Erlaubnis SCHRIFTLICH geben (Papier, auf Tontafel, in Stein oder sonst irgendwie), damit Du im Ernstfall etwas in der Hand hast.

Erfolgreiche Grüße

Markus

Hallo!

Und wenn sie nein sagen? Was dann? Dies ändert jedoch nichts an den rechtlichen Möglichkeiten, dies ggf. doch durchzuführen.

Gruß
Falke

Hallo Falke,

Und wenn sie nein sagen? Was dann? Dies ändert jedoch nichts
an den rechtlichen Möglichkeiten, dies ggf. doch
durchzuführen.

Du hast schon recht. An den rechtlichen Möglichkeiten ändert das gar nichts, aber man kann jahrelangen Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg gehen. Für kleinere Unternehmen kann das aus finanziellen Gründen der Anfang vom Ende sein und meist bleibt der ehemalige Unternehmer dann privat auf dem Schuldenberg sitzen.

Wenn allerdings das Geschäftskonzept und die Argumentation stimmen, wird kein Unternehmer nein zu mehr Absatz sagen - und wenn doch, hat er seine Gründe.

Und wenn doch, gibt es immer noch die Konkurrenz bei der man nachfragen kann. So wie ich das sehe, ist Thomas nicht an ein bestimmtes Produkt gebunden. (Man möge mich verbessern, sollte ich mich irren.)

Schöne Grüße
Markus