Darf Spedition abladen trotz Annahmeverweigerung?

Hallo,

mich würde mal interessieren, ob man Speditionslieferungen, die man nicht bestellt hat, die Annahme verweigern kann.

Angenommen eine private Person A, die eine private Person B bekannt ist, lässt Person B per Spedition mehrere Pakete zukommen, die Person B aber nicht haben will (beides private Personen, keine Unternehmen).

Person B hat Person A auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie keinerlei Pakete haben will und die Annahme verweigern wird.
Person A ist das aber egal, Person A ist stur.

Was macht Person B dann am besten?

Kann Person B dem Spediteur, wenn er denn kommen sollte, sagen, dass er nichts annimmt?

Wie ist das „speditionsrechtlich“ zu sehen?
Können Speditionen trotzdem die Pakete z.B. auf dem Garagenvorplatz abladen, auch wenn der Empfänger z.B. nicht zuhause ist oder die Annahme verweigert?

Wer zahlt dann den Rücktransport, angenommen das ginge, der Absender oder der Annahme verweigernde Empfänger?

Ich kenne das nur von der Post: wenn der Empfänger die Annahme verweigert und das Paket geht zurück und angenommen der Absender nimmt es auch nicht wieder zurück, kriegt der Absender eine saftige Rechnung über Lagergebühr.

Chris

Annehmen muss man sowas natürlich nicht. Wenn die Spedition in Abwesenheit Pakete aufs Grundstück stellt (was ungewöhnlich wäre), die man nicht haben will: anrufen und unter Androhung der kostenpflichtigen Entsorgung abholen lassen. Die holen sich ihre Extrakosten schon vom Versender zurück, keine Sorge :smile:

mfg
Simon

Hallo Chris,

weder bei einer DSpedition noch bei einem Paktedienst oder einem anderen Lieferanten bist du verpflichtet,eine Sendung anzunehmen.
Wenn der Fahrer dir damit „drohen“ sollte,die Sendung einfach abzuladen,
dann sag ihm einfach „soll er doch…nur Unterschreiben tust du nichts dafür…“,dann zieht der nämlich auch mit der Sendung wieder ab…
weil ohne Empfangsbestätigung „hängt“ der Fahrer nämlich auf der Sendung,weil er ihren Empfang ja auch quittiert hat…:smile:

mfg

Frank