Hallo,
mich würde mal interessieren, ob man Speditionslieferungen, die man nicht bestellt hat, die Annahme verweigern kann.
Angenommen eine private Person A, die eine private Person B bekannt ist, lässt Person B per Spedition mehrere Pakete zukommen, die Person B aber nicht haben will (beides private Personen, keine Unternehmen).
Person B hat Person A auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie keinerlei Pakete haben will und die Annahme verweigern wird.
Person A ist das aber egal, Person A ist stur.
Was macht Person B dann am besten?
Kann Person B dem Spediteur, wenn er denn kommen sollte, sagen, dass er nichts annimmt?
Wie ist das „speditionsrechtlich“ zu sehen?
Können Speditionen trotzdem die Pakete z.B. auf dem Garagenvorplatz abladen, auch wenn der Empfänger z.B. nicht zuhause ist oder die Annahme verweigert?
Wer zahlt dann den Rücktransport, angenommen das ginge, der Absender oder der Annahme verweigernde Empfänger?
Ich kenne das nur von der Post: wenn der Empfänger die Annahme verweigert und das Paket geht zurück und angenommen der Absender nimmt es auch nicht wieder zurück, kriegt der Absender eine saftige Rechnung über Lagergebühr.
Chris