Def. Gasheizung durch Elektroheizung ersetzen

Hallo, haben folgendes Problem.
In der von mir gemieteten Wohnung befindet sich seit Anfang an eine Gasheizung. Der (betagte) Brenner dieser Heizung war bereits im Oktober defekt und wurde wieder instandgesetzt. Nun sind wieder Teile kaputt die ausgetauscht werden müssen. Dies will mein Vermieter aufgrund des Alters des Brenners nicht und die Installation eines Neuen ebensowenig. Stattdessen hat er mir heute mitgeteilt, dass er jetzt eine Elektroheizung einbauen will (wohlgemerkt keine Nachtspeicherheizung, sondern Heizkörper die über Steckdosen mit Strom versorgt werden. Hinzu kommt, dass die alten Heikörper nicht deinstalliert werden sollen.

Meine Frage nun, ist so etwas Rechtens? Schließlich habe die Wohnung mit einer Gasheizung gemietet. Von den enormen Stromkosten die auf mich zukämen und dem ästhetischen Aspekt (alte und neue Heizkörper) mal ganz abgesehen.

Danke für Eure Antworten.

Gruss
Mick

Hallo Mick,

zuerst einmal muss Dein Vermieter wohl das Energieversorgungsunternehmen um Zustimmung bitten, denn so einfach können in einer Wohnung keine Elektroheizkörper aufgestellt werden. Es sei denn, es handelt sich um Normalgeräte, die der Durchschnittsbürger in der Überbgangszeit vielleicht mal zur kurzen Erwärmung benötigt. Die eignen sich aber nicht als Dauerheizung, da sie aus Kostengründen zu teuer sind. Du musst nun der Masnahme widersprechen. Begründe sie damit, dass durch diese Änderung keine wirtschaftlich sinnvolle Lösung gefunden wird und unzumutbare höhere Nebenkosten zu tragen wären. Da Du zudem an die Steckdosen anschliessen musst, hast Du wahl auch nichts ein einem verbilligtem Nachtstrom. Suche eine in der Nähe gelegenen Mieterverein auf oder bei RS einen Anwalt. Du musst Deinen Vermieter dazu bringen, dass er eine neue Therme einbauen lässt.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ein weiteres, sehr entscheidendes Argument gegen die „Steckdosenöfen“ ist die Überlastung des Stromnetzes. Da solche Öfen im Bereich 2-3 kW arbeite, in der Regel ein Zimmer aber nur bis 3,5 kW abgesichert ist, kann man anschließend das Stromnetz nur noch eingeschränkt nutzen (Staubsauger = +1,6 kW und die Sicherung fliegt raus). Meines Erachtens sind Geräte ohne eigene Leitungsinstallation für die Alleinheizung nicht geeignet (vermutlich gar nicht mal zulässig). Bei einer neuen Elektroinstallation wird die Sache aber so teuer, dass eine Gastherme vermutlich auch in der Anschaffung deutlich günstiger ist.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Vermieter das nicht weiß.

Gruss, Niels

Hallo,

hättest wohl besser gestern ZDS-Wiso schaun solln - hab es leider auch net ganz gesehen:

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/25/0,1872,2083545,00…

Ganz unten steht was zum Thema Mehrkosten bei Elektroheizung. So wie es ausieht, will dich dein VM nur abzocken, weil er zu geldgeil ist nach Jahren in eine neue Therme zu investieren.

Wenn möchtest, kannst es auch mal in diesem Forum probieren:

http://www.recht.de/index.php3?menue=Foren&id=27

Gruß

Andi

P.S. Wenn möglich, gibts wohl bei so einem VM wohl nur eines - ausziehen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]