Deutsche & amerikanische Staatsbürgerschaft

wenn man einen amerikanischen Vater und deutsche Mutter hat die nie verheiratet waren und man in Deutschland geboren ist und nur die deutsche Staatsbürgerschaft hat und mit 28 Jahren (1984 geboren) die amerikanische Staatsbürgerschaft beantragen möchte weil man nach Amerika ziehen möchte ist das problemlos möglich?

Kann man beide Staatsbürgerschaften behalten? Was muss man bei der Beantragung beachten? Welche Unterlagen sind erforderlich?

Ein Bekannter meinte in diesem Fall würde ein Vaterschaftstest (der bereits gemacht wurde) und die Beantragungsformulare genügen, aber irgendwie glaube ich nicht dass es so einfach ist?!

Hallo,

Ein Bekannter meinte in diesem Fall würde ein Vaterschaftstest (der bereits gemacht wurde) und die Beantragungsformulare genügen, aber irgendwie glaube ich nicht dass es so einfach ist?!

In der Regel ist es beim Hören-Sagen so, dass da jemand einen oder mehrere konkrete Fälle kennt/meint zu kennen und dies dann auf alle Fälle überträgt. Das kann dann zufällig richtig sein oder eben auch nicht.
Erkundige Dich einfach mal bei der dafür zuständigen Behörde. Die sollten das am besten wissen.
Als Anhalt und Ausgangspunkt mag dies hier gelten: http://germany.usembassy.gov/visa/uscis/n600k/

Grüße

wenn man einen amerikanischen Vater und deutsche Mutter hat
die nie verheiratet waren und man in Deutschland geboren ist
und nur die deutsche Staatsbürgerschaft hat und mit 28 Jahren
(1984 geboren) die amerikanische Staatsbürgerschaft beantragen
möchte weil man nach Amerika ziehen möchte ist das problemlos
möglich?

Wenn man nachweisen kann, dass ein USAmerikaner der leibliche Vater ist: Ja.

Kann man beide Staatsbürgerschaften behalten? Was muss man bei
der Beantragung beachten? Welche Unterlagen sind erforderlich?

Weiß ich nicht

Ein Bekannter meinte in diesem Fall würde ein Vaterschaftstest
(der bereits gemacht wurde) und die Beantragungsformulare
genügen, aber irgendwie glaube ich nicht dass es so einfach
ist?!

Nachweis, dass A Amerikaner ist.
Eigener Identitätsnachweis(Person B).
Nachweis, dass A der leibliche Vater von B ist.
ggf. Übersetzungen
Antragsformular
Ich wüsste nicht was man noch benötigen sollte.

Antwort zu Frage 1 lautet das man den Kontakt zum Vater aufnehmen muss,da dieser sowieso im Verfahren benötigt wird,der Rest ergibt sich aus dem beim US-Konsulat herunterladbaren Vordrucken.

Antwort zu Frage 2 lautet,das man die deutsche Staatsbürgerschaft auf Antrag beim Bundesverwaltungsamt in Köln weiterhin behalten kann.
Diesen Antrag wird in der Regel stattgegeben,wenn noch persönliche Bindungen (hier Mutter) nach Deutschland bestehen.

Hallo!

In der Regel ist es beim Hören-Sagen so, dass da jemand einen
oder mehrere konkrete Fälle kennt/meint zu kennen und dies
dann auf alle Fälle überträgt. Das kann dann zufällig richtig
sein oder eben auch nicht.

dafür könnte es mehrerer Sternchen geben:smile:

Gruß
Tom