DSL-Vertrag auf ein Kind angemeldet, strafbar?

Ich kenne eine, die ein DSL-Vertrag unter Angabe des falschen Geburtsdatums auf eins ihrer minderjährigen Kinder angemeldet hat, weil sie Aufgrund schlechter Schufa Auskunft keinen Vertrag auf ihren Namen bekommen kann.

Hat sich diese Person wegen Betrugs strafbar gemacht?

-D

Ja.

Und Kinder sind für solche Art von Geschäften/Verträgen nicht geschäftsfähig.

Und Kinder sind für solche Art von Geschäften/Verträgen nicht
geschäftsfähig.

wie meinen?

dass eltern ihre kinder vertreten dürfen kann dir doch nun wirklich nicht neu sein. und im gesetz finde ich auch nicht mal die erwähnung von dsl.

was also bringt dich zu dieser wunderlichen behauptung?

starfbar könnte hier allenfalls das falsche geburtsdatum sein. dazu müsste man aber erst noch mehr wissen.

starfbar könnte hier allenfalls das falsche geburtsdatum sein.
dazu müsste man aber erst noch mehr wissen.

Da braucht man nicht mehr wissen, für ein Dauerschuldverhältnis muß man volljährig
sein so steht es auch mit ziemlicher Sicherheit in allen DSL Verträgen. Selbstverständlich
können die Erziehungsberechtigten auf ihren Namen so etwas für für ein
Kind abschließen.

1 Like

Wenn man in der Absicht handelte, einen Vertrag zu bekommen, anschließend die Leistungen zu nutzen und auch zu bezahlen, dann ist es kein Betrug.

Handelte man aber in der Absicht, sich eine Vermögensvorteil zu verschaffen, indem man falsche Angaben machte, und wäre dadurch dann auch tatsächlich das Vermögen des Anbieters geschädigt worden, dann wäre es Betrug.

Wenn also die Mutter von Anfang an wusste, dass sie nicht zahlen können wird, dann ist es Betrug.

starfbar könnte hier allenfalls das falsche geburtsdatum sein.
dazu müsste man aber erst noch mehr wissen.

Da braucht man nicht mehr wissen,

ich schon. meine glaskugel ist grad in der reinigung.
aber vielleicht kannst du mir ja sagen, welches datum da für welchen zweck falsch angegeben wurde.

für ein
Dauerschuldverhältnis muß man volljährig
sein

interessant. ich darf also für meine kinder keine versicherung abschließen, sie für keinen verein anmelden, kein abo abschließen (nicht mal für Micky Maus oder Geolino), keinen handyvertrag, kein ausbildungsvertrag, kein mietvertrag, kein strom/wasser/gas, kein sparvertrag, …

in welchem gesetz steht das, bitte? und wie machen lehrlinge unter 18 das eigentlich, die nicht zu hause wohnen?

so steht es auch mit ziemlicher Sicherheit in allen DSL
Verträgen.

auch bei denen ohne mindestlaufzeit? hast du mal einen link zu einem beispiel?

btw., in meinem konnte ich nichts finden.

Selbstverständlich
können die Erziehungsberechtigten auf ihren Namen so etwas für
für ein
Kind abschließen.

ah so.

ich darf also für meine kinder keine versicherung
abschließen, sie für keinen verein anmelden, kein abo
abschließen (nicht mal für Micky Maus oder Geolino), keinen
handyvertrag, kein ausbildungsvertrag, kein mietvertrag, kein
strom/wasser/gas, kein sparvertrag, …

Du darfst sofern du 18 bist, das schrieb ich auch.

in welchem gesetz steht das, bitte? und wie machen lehrlinge
unter 18 das eigentlich, die nicht zu hause wohnen?

Die haben einige Probleme, weil immer Mutti oder Vati unterschreiben muß, genau wie
neuerdings die Studenten die erstmals unter 18 sind.

Der Plem

du hast leider die zentrale frage nicht beantwortet:

in welchem gesetz steht das, bitte?

btw., dass minderjährige sogar unternehmer werden können und nach einigen unterschriften keineswegs weiterhin mama oder papa unterschreiben müssen ist dir bekannt, oder?

ich darf also für meine kinder keine versicherung
abschließen,

Aber sicher darf man das - Versicherungsnehmer ist dann ein Elternteil und die versicherte Person das Kind. Es gibt nur wenige Ausnahmen wo das Kind (Arbeitnehmer) als Versicherungsnehmer im Vertrag auftaucht. Möglich wäre Vermögenswirksame Leistung oder Riester-Rente.

Bei sonstigen Versicherungsverträgen wo das Kind als VN eingetragen ist, wären diese schwebend unwirksam.

Gruß Merger

Hallo,

solange die Verpflichtungen aus dem Vertrag (hier also die Zahlung der fälligen Gebühren für die monatliche Nutzung) erfüllt werden ist das egal.
Schließlich können Kinder sehr wohl schon Verträge eingehen,wenn sie die Zustimmung ihrer Eltern dazu haben.
Klassische Beispiele
-Sportvereine
-Fitness-Studios

Es gibt nur
wenige Ausnahmen wo das Kind (Arbeitnehmer) als
Versicherungsnehmer im Vertrag auftaucht. Möglich wäre
Vermögenswirksame Leistung oder Riester-Rente.

bislang wurde behauptet, es gäbe sowas gar nicht. deshalb betrachte ich dein posting als zustimmung zu meiner meinung.

Bei sonstigen Versicherungsverträgen wo das Kind als VN
eingetragen ist, wären diese schwebend unwirksam.

schwebend unwirksam sind diese verträge immer nur bis zu dem zeitpunkt, wenn die eltern zustimmen. und das war ja nun hier nicht das problem.

und was hat das mit dem Fall zu tun?

Im vorliegenden Fall wurde ein Vertrag mit falschen Daten abgeschlossen, mir fallen da schon die 269 und die 267 ein.

hier wird NICHT von den Eltern ein Vertrag IM AUFTRAG des Kindes abgeschlossen sondern die Eltern geben sich mit gefälschten Daten für das Kind aus.

Der Vertragspartner hätte den Vertrag nicht geschlossen, wenn ihm diese Fakten bekann gewesen wären.

Hallo,

Betrug ist nicht eindeutig zu beantworten, aber die Strafbarkeit nach § 269 und/oder § 267 StGB ist doch viel wahrscheinlicher

hth

Hallo testare,
als Leitfaden nimmt man da das BGB und nicht sein eigenes Rechtsempfinden.
BGB ist als Taschenbuch schon für schlappe ca. 5 Euro im Buchhandel zu bekommen.
Bei Verträgen, die Folgegeschäfte nach sich ziehen, wird da fein unterschieden, wenn es um Minderjährige geht.
In der Anfrage ist es ja sogar so, dass der DSL-Betreiber über die Identität des Vertragsnehmers getäuscht wird und den Vertrag ansonsten nicht abgeschlossen hätte.

als Leitfaden nimmt man da das BGB und nicht sein eigenes
Rechtsempfinden.
BGB ist als Taschenbuch schon für schlappe ca. 5 Euro im
Buchhandel zu bekommen.

kommt auch noch was gehaltvolles? oder war’s das schon?

Bei Verträgen, die Folgegeschäfte nach sich ziehen, wird da
fein unterschieden, wenn es um Minderjährige geht.

wo denn und in welcher weise?
immer noch kein inhalt…

In der Anfrage ist es ja sogar so, dass der DSL-Betreiber über
die Identität des Vertragsnehmers getäuscht wird und den
Vertrag ansonsten nicht abgeschlossen hätte.

wo steht das???

sorry, aber das war nun genau gar nichts. da musst du dir schon etwas mehr mühe geben. blabla reicht nicht, um deine behauptungen zu untermauern. wie wäre es denn mit der angabe eines konkreten paragraphen? aber das ist wohl zu viel verlangt, wenn man wie du offensichtlich gar keine ahnung hat.

Betrug ist nicht eindeutig zu beantworten, aber die
Strafbarkeit nach § 269 und/oder § 267 StGB ist doch viel
wahrscheinlicher

die einfache angabe falscher daten erfüllt diesen tatbestand aber nicht. siehe http://www.burhoff.de/insert/?/asp_beschluesse/besch…