Hallo zusammen !
Mieter A will eine Wohnung als Erstbezug beziehen. Im Bad gibt es eine Wanne und eine Nische hinter der Wanne, die als ebenerdige, begehbare Dusche verwendet werden soll (Glasscheibe wird auf Wannenrand aufgesetzt). Der Durchgang zur Duschnische beträgt 40 cm, aber da bei der Besichtigung erklärt wurde, dass es keine Tür o.ä. gibt, ist es für A okay.
Nach Mietvertragsabschluss und Einzug (am 28.05.) zwei Monate später, stellt sich heraus, dass in allen Wohnungen gepfuscht wurde (Fliesensockel nicht gefliest/ Putz absolut uneben in allen Räumen/ Balkone können aus Statikproblemen nicht angebracht werden/ Lampe auf Balkon kaputt/ beschädigte Fenster etc.). Leider wurde in der Wohnung von A auch das Duschgefälle in die falsche Richtung gefliest wurde, so dass nun das Wasser aus der Dusche herausläuft und die Waschmaschine sowie das angrenzende Parkett fast beschädigt hätte. Weiterhin bleibt das Wasser in der Nische stehen. Dusche ist absolut nicht nutzbar.
Bauaufsicht X begutachtet den Mangel. Ein Fliesenleger fliest den Boden in der Duschnische neu, aber es ändert nichts.
Mieter A setzt dem Vermieter/ Verwaltung schriftlich eine Frist bis Ende Juni zur Behebung des Mangels, andererseits möchte A die Miete nach Mietminderungstabelle um 15% nachträglich für Monat Juni mindern.
Bauingenieur X kommt am 22.Juni vorbei und bestätigt, dass der Boden schief ist. Ein Handwerker merkt an, dass der Estrich schlecht gemacht wurde, aber das ignoriert A und meint, dass dieser gut aussah. Er kommt zu dem Schluss, dass der Boden komplett erneuert werden müsste und dass der Aufwand dafür nicht verhältnismäßig wäre (Estrich, Fußbodenheizung im Boden). Er möchte eine Glastür anfertigen lassen und am Wannenrand ausschneiden lassen. Zwischen der vorhandenen Scheibe und der neuen Glastür, sowie der Wanne wird es einen schmalen Schlitz geben, der sich aber nicht vermeiden lässt. Diese Behelfslösung sieht absolut unästhetisch und unprofessionell aus.
Eine Mietminderung von 15% empfindet er als absolut anmaßend und spielt das Problem herunter, indem er zur Demonstration die Duschbrause lasch aufsteht und 5cm über den Boden hält, um zu beweisen, dass lediglich ein dünner Wasserfilm in der Dusche stehen bleibt. A weiß aber, dass man bis zu 2cm im Wasser steht, wenn man realistisch duscht, da die Wassermenge inkl. Schaum zu schnell steigt und eben nicht abfließt.
X Beauftragt einen Handwerker eine simple Metallkante mit Silikon auf den Boden zu kleben, damit Mieter A duschen und die Miete nicht mindern kann. Die Tür soll dann demnächst aufgemessen und in Auftrag gegeben werden. Kann aber dauern.
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ist eine Mietminderung von 15% in diesem Fall wirklich unangebracht ? A hat jeweils sofort am nächsten Tag des Einzugs/ bzw. der Ausbesserung der Hausverwaltung mitgeteilt, dass ein Mangel vorliegt. A und seine Freundin können einen Monat nicht duschen, nur in der Wanne im Sitzen sich waschen.
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Kann A aus seinem Mietvertrag, der ihn 2 Jahre fest bindet, heraustreten, wenn der Zustand der Wohnung sich ändert? A wäre nicht in die Wohnung mit einer behelfsmäßigen Duschtür, die eigentlich keinen Platz hat, eingezogen. Das Wasser wird vermutlich trotzdem durch den Schlitz bzw. am Boden austreten, da keine Duschwanne vorhanden. A möchte auch nicht im 2cm tiefen Wasser stehen beim Duschen und das Wasser mit dem Fuß/ Wischer in den Abfluss wischen müssen.
Was kann/ darf A tun? Zu X hat er kein Vertrauen, da dieser völlig überfordert ist und den Eindruck erweckt, dass er unter keinen Umständen möchte, dass der Vermieter von dem Fehlbau Wind bekommt durch zB. eine Mietminderung.
Was kann schließlich Mieter A dafür, wenn das Bad einen völlig falschen Bodenaufbau erhalten hat und falsche Informationen zum Zustand der Mietsache gemacht wurden.
Zur Info: zwei baugleiche Wohnungen mit identischem Grundriss und Ausstattung befinden sich unter der Wohnung. In jeder ist die gleiche Dusche und überall funktioniert sie. Baulich muss es also eigentlich möglich sein.