Ebay ausversehen falsch verkauft

also: person a hat bei ebay ein navigationsgerät verkauft und hat ausversehen falsche angaben darüber gemacht.

nun hat person b das gerät gekauft und es auch person a mitgeteilt (alles privatverkauf)

person a hat der person b mitgeteilt das sie für den rückversand und die kompletten kosten rückerstattet, wenn person b das navi unbenutz zurück schickt.

person b will aber erst das geld zurück überwiesen haben, aber person a möchte das gerät zurück haben bevor er das ganze geld zurück überweist.

wie sollte sich jetzt person a verhalten, da person b mit anwalt ect. droht was äußerst komisch ist da person a das geld ja komplett + aufwand zurück zahlten wollte/würde.

vielen dank im vorraus

Hallo,

wenn zwei sich gegenseitig nicht über’n Weg trauen, freut sich der Anwalt.
Als Käufer eines nicht den Beschreibungen entsprechenden Artikels wäre ich auch vorsichtig. Mein Gegenüber hat ja schon bewiesen, dass man seinen Angaben nicht unbesehen vertrauen kann. Vielleicht rücküberweist er das Geld auch „Ausversehen“ nicht, da würde ich das Gerät auch nicht herausgeben, bevor die Knete da ist.
Mein Rat: A soll die Kaufsumme + Porto usw. zurücküberweisen. Er hat ja auch die Sache verbockt.

Gruss

Iru

Howdy,

Mein Rat: A soll die Kaufsumme + Porto usw. zurücküberweisen.
Er hat ja auch die Sache verbockt.

nun, es wuerde z.B. auch gehen

B und A treffen sich irgendwo und uebergeben Zug um Zug Geld und Ware.
(irgendwo = öffentlicher Platz oder direkt neben einer Polizeistation :wink:)

B sendet das Ganze an A zurueck, per Nachnahme zu Lasten des A.
(die aktuellen Bedingungen dafuer sind bei der Hoernchenfirma zu erfragen)

B und A einigen sich auf Paypal Zahlung in Rueckrichtung.
(dafuer muessten A und B einen Paypal Account haben)

Gruss
norsemanna

2 Like

Da es dem Käufer zugemutet werden konnte, erst nach Überweisung des Geldes das Gerät bekommen zu haben, kann man es dem Verkäufer wohl auch zumuten, zuerst das Geld zu überweisen und dann erst das Gerät zu bekommen.

Hallo,

sicher würde das gehen, doch würde ich empfehlen, wenigstens 2 zeugen und einen notar dabei zu haben und darauf achten, das die besorgen pässe nicht vor kurzen in dubai waren.

aber mal im ernst, wenn man schon was verbockt sollte man schon dafür gerade stehen und den „vertrauensverschuss“ bringen.

würde mir das passieren würde ich auch niemand vertrauen, der schon bei der artikellbeschreibung betrogen hat.

gruss

ok danke schön!

dann wird wohl person a in den sauren apfel beißen müssen und das risiko bei sich behalten :smile:

mfg

Howdy,

nun abgesehen davon, dass der OP seine Schuld hier zugibt, gibt es auch mehr als genügend EBay „Kunden“, die vermeintliche Fehler reklamieren, das Geld zurueckueberwiesen bekommen und danach die Ware nicht zurücksenden.

Gruss
norsemanna

Hallo,

person a hat der person b mitgeteilt das sie für den
rückversand und die kompletten kosten rückerstattet, wenn
person b das navi unbenutz zurück schickt.

Das ist ja wohl das allermindeste.

person b will aber erst das geld zurück überwiesen haben, aber
person a möchte das gerät zurück haben bevor er das ganze geld
zurück überweist.

A kann froh sein, dass B der Rückabwicklung zustimmt und nicht auf Erfüllung des Kaufvertrags besteht bzw. Schadenersatz geltend macht. Insofern sollte sich A etwas in Zurückhaltung üben, was das Stellen von Forderungen angeht.

Gruß

S.J.

Hier liegt aber ein begründeter mangel vor.