Ebay Käufer stellt sich auf stur. Was tun ?

Hi,

Soweit normal.

Wie kann der Käufer das Geld und die Ware haben wenn der Verkäufer das Geld bekommen hat aber keine Adresse vom Käufer hat? Dann kann der Verkäufer die Ware doch nicht versenden.

Cool!

Noch besser! Also bezahlt der Käufer den Verkäufer, will die Ware nicht haben und weigert sich sein bezahltes Geld zurückzunehmen. Freies Land! Alles dokumentieren und von dem Geld schön Essen gehen!

Gruss
K

Hallo liebes Forum,
nehmen wir mal an ein privater Ebay Verkäufer verkauft einen Artikel und der Käufer bezahlt dann mit Paypal.
Der Käufer will aber weder seine vollständige Adresse angeben und hat bei Ebay und Paypal auch keine vollständige Adresse hinterlegt.
Jetzt hat der Käufer die Ware und das Geld.
Der Käufer verweigert seine vollständige Adresse und weigert sich die Ware zusenden zu lassen und weigert
sich auch das bezahlte Geld zurück zu nehmen. Der Verkäufer soll alles behalten, schreibt der Käufer dann
per Email.
Der Käufer verweigert auch jeglichen weiteren Kontakt zum Verkäufer.
Eine Kaufstornierung , Transaktionsabbruch und Ähnliches ist nicht mehr möglich, weil der Kauf fast 2 Monate her ist und alle Fristen abgelaufen sind, weil der Käufer auch auf Nichts reagiert hat.
Ebay sagt : wir dürfen dazu keine Auskunft geben und können auch nichts mehr machen, da dass ein rechtliches Problem ist !
Paypal sagt : da können wir nicht bei helfen !

Fragen :
Was kann/muss der Verkäufer nun tun, damit es hinterher keine böse „Überraschung“ gibt ?
Wie sieht das rechtlich aus ?

Vielen Dank schon mal, für die Antworten :slight_smile:

Ja, was soll der Verkäufer dann schon machen?
Auf jeden Fall den E-Mail-Verkehr gut abspeichern, und nochmal ausdrücklich fragen, ob der Käufer wirklich weder das Geld zurück noch die Ware haben will. Und dem Käufer mitteilen, wie lange man gedenkt, die Ware für ihn aufzubewahren (das muss man nicht ewig, der Käufer hat nämlich die Pflicht, die Ware anzunehmen. Da er ja aber gezahlt hat, würde ich schon so einige Wochen anbieten).

Vielleicht könnte man auch bei Ebay einen Problemfall aufmachen, damit es amtlich wird, aber das wird sicher sehr aufwändig, da es für diesen Fall wohl keine Option gibt, die man wählen kann, und auch die Ebay-Sachbearbeiter eher ratlos wären.

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Hallo,

ahh endlich mal das ganze im Zusammenhang.

Nur sehe ich dann da überhaupt kein Problem.

Wennd er Käufer weder die Ware will noch sein Geld, na ist doch Prima. Geld einsacken und Ware weiter verkaufen.

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Und wer hat hier wen betrogen?

Hallo,

hast du nicht gelesen ??

Natürlich habe ich gelesen.
Wenn Rickj als Verkäufer die Ware und das Geld hat, warum hat ihn dann der Käufer betrogen? Kennst du nicht die Definition von „Betrug“?

kknn, so was passiert einmal im Jahr auf der ganzen Welt. Und wenn du Verkäufer bist und ich bin einer, dann freust du dich natürlich und lässt möglich jeglichen rechtlichen Bullshit da raus. Meist sind die Verkäufer die Deppen und der Käufer macht schön Fälle auf bekommt Geld zurück und man zahlt nur als Verkäufer sinnlose Prozente. Ja und wenn die Post dein Paket verschlammpt darfst du auch blechen. Also ig wäre froh das mal was angenehmes passiert.

Aso ps würde türlich noch auf bezahlt und verschickt klicken. Oder wie manchmal, das ist dann rechtlich, wenn in einen bestimmten Zeitraum der Käufer sich nicht meldet, glaube 1 Woche, dann wird das Thema geschlossen.

Hallo,
wieso Betrug ?
Der Käufer hat die Ware gekauft und bezahlt. Will die Ware aber nicht mehr haben und will auch kein Geld zurück. Deswegen hat der Verkäufer nun beides; Ware und Geld.
Eine Zusendung der Ware, an den Käufer, ist nicht möglich, da der Käufer seine Adresse nicht nennen will.
Sämtliche Fristen, für eine Falleröffnung und ähnliches; sind abgelaufen…da der Kauf schon einige Wochen her sind.
Der Käufer verweigert alles. Was soll denn da der Verkäufer machen ?
Eine persönliche Zustellung (Paket vorbei bringen) ist nicht möglich, ohne Adresse.
Laut Internet-Telefonbuch gibt es diesen Namen mindestens 100 Mal; und wahrscheinlich noch mehr, die nicht im Telefonverzeichnis eingetragen sind.
Wer weiß, ob der Name überhaupt richtig ist, denn der Käufer ist neu bei Ebay.
Die Sache ist schon merkwürdig.
Wer macht denn so was ? :joy:

Hallo,
Falleröffnung oder ähnliches ist nicht mehr möglich; alles Fristen dazu sind abgelaufen
Der Kauf ist Wochen her.

Hallo,

  1. Käufer hat nüscht.

  2. Verkäufer hat Ware und Geld. Eines von beidem würde er gerne dem Käufer zukommen lassen.

  3. Kaufer reagiert nicht und will nichts.

  4. Lösung: Geld einstreichen und fertig. Alle Vorgänge ad acta legen und drei Jahre aufbewahren.

Nur falls der Käufer sich irgendwann wieder meldet, kann man mehr machen.

Gruß
vdmaster

P.S.: Das perfekte „Verbrechen“ :grin:

Hallo…
uuuups, ich habe mich verschrieben. Richtig ist : „Jetzt hat der Verkäufer die Ware und das Geld“
Sorry !!! :blush:

Hallo,

ganz einfach, Anzeige bei der Polizei erstatten wegen Betruges.

Den Rest macht dann Vater Staat.