Ebay un/versicherter Versand

Hallo zusammen,
Ich wollte fragen, wenn ich ein Artikel von ebay kaufe, kann ich dann den Verkäufer beauftragen das Artikel versichert zu schicken? Selbstverständlich würde ich die extra Kosten zahlen.
Wenn nicht…
Nehmen wir mal an der Verkäufer lehnt es ab und „schickt“ es unversichert und das Paket kommt nicht an und der Verkäufer meint das DHL schuld ist …

Was dann ? habe ich dann mein Geld für nichts ausgegeben ? Oder trägt der Verkäufer die Schuld, da er ein versichertes Versand abgelehnt hat ?

Hallo, soweit ich weiß haftet der Verkäufer sowieso für den Versand, daher sollte er ein Interesse daran haben versichert zu versenden. Wuerde mich fragen wie seriös der Verkäufer ist, wenn er ablehnt versichert zu versenden.

Wenn Sie sich absichern wollen für den Gall, dass was schief geht, sollten Sie per Paypal zahlen. Bei Überweisung hätten Sie ggf einige Scherereien im Schadenfall.

Gruß Gina

Hi!

In der Regel würde ich so etwas vor dem Kauf den Verkäufer fragen, via dem Button Verkäufer kontaktieren.
Im zweiten Fall ist es so, dass du die Antwort des Verkäufers als Beweis verwenden kannst und dein Geld zurückfordern kannst über Ebay. Hier den Fall schildern, dass ausdrücklich versicherter Versand gewünscht wurde. Genau genommen ist der Verkäufer aber nur schuld, wenn er versicherten Versand verwehrt hat oder gesagt hat er schickt versichert tut es in Wirklichkeit unversichert. Dann liegt ein Betrug vor, gegen den du über Ebay vorgehen kannst.
MFG Philipp

Vielen Dank für die Antwort.
Der Verkäufer schickt mir ein PS3 (alles dabei).
Die Versandkosten betragen 6.90 (DHL).
Der Verkäufer sagte mir bereits, dass der Versand versichert ist.

MFG Ramazan

normalerweise solltest du solche Sachen vor dem Kauf klären, bei seriösen Käufern sollte das kein Problem sein, wenn der Artikel nicht ankommt kanst du das Käufer Schutzprogramm von Ebay in Anspruch nehmen,

Hallo,

da muß man auch unterscheiden zwischen privat und gewerblichen Verkäufer.

Wenn Du bei einem gewerblichen Verkäufer die Ware nicht bekommst- ob nun versichert oder unversichert verschickt- muß der Verkäufer Dir das Geld zurückerstatten, oder die Ware nochnals senden.
Bei einem Privatverkäufer hat man diesen Anspruch nicht.Wenn der etwas unversichert verschickt und es ist weg, kann man nichts machen.
Ich denke aber, das eigentlich kein Verkäufer sich dagegen sträubt, ein Paket auf Käuferwunsch versichert zu verschicken, zumal wenn der Käufer die Kosten dafür bezahlt.
Also: ein gewerblicher Händler muß, laut Gesetz, die Haftung für die Ware bis zu Dir übernehmen- egal wie er es verschickt; ein Privatmensch gibt diese Haftung an Dich ab, sobald er die Ware verschickt hat und hat damit nichts mehr zu tun.

Guten Morgen,

bei unversichertem Versand trägst Du natürlich das Risiko, aber ein seriöser Verkäufer verschickt eigentlich nur versichert, es sei denn den Artikel hat nur 2€ gekostet…
Falls nur unversicherter Versand angeboten wird frag vor Auktionsende unbedingt noch mal nach.
Ich habe auch schon erlebt, dass der Verkäufer bei unversicherten Versand gesagt hat, dass der Artikel verschickt wurde als ewig nichts ankam. Ich habe dann immer auf einen Bekannten bei der Post verwiesen und um die Portoquittung gebeten, dann ging alles ganz schnell :wink:

Schönes WE

Hallo, wenn ich versicherten Versand wünsche und bezahle, ist der Verkäufer verpflichtet die Ware auch versichert zu verschicken, andernfalls kann man sich an Ebay wenden und die Angelegenheit klären lassen. Die beste Sicherheit hat man, wenn per Paypal bezahlt wird, dann bekommt man im Falle eines „Fehlers des Verkäufers“ das Geld sicher wieder zurück. Es gibt ja überall mal schwarze Schafe aber in der Regel sind die Verkäufer doch auch ehrlich. Ich jedenfalls habe bisher noch keine Verluste hinnehmen müssen.
Konnte ich mit meinem Beitrag helfen und alles klären dann wünsche ich noch viel Erfolg bei Ebay.
Liebe Grüsse und noch einen schönen Sonntag

Hi!
Das ist auch korrekt Päckchen für 3,90 ist unversichert und Paket für 6,90 versichert.
Das stimmt alles soweit.
MFG Phil

hallo,
ich glaube kaum, dass ein verkäufer bei kostenübernahme versichert ablehnt. zudem ist der verkäufer verantwortlich für die verschickte ware. ich verkaufe viel per warensendung und auch da kommt es mal vor, dass ware nicht ankommt. dafür hafte ich und muß das geld erstatten oder die ware nochmals verschicken. falls sie mit paypal zahlen, sind sie auch darüber geschützt.
lieben gruss

Hi!

Selbstverständlich kannst du den Verkäufer beauftragen den Artikel versichert zu verschicken. Macht er es nicht, muß der Verkäufer Dir die kompletten Kosten erstatten.

Gruß

Carsten

Hallo, erst einmal müsste man unterscheiden:

  1. Gewerblicher Anbieter

Dieser ist verpflichtet seine Ware versichert zu verschicken bzw. kann vom Käufer in Regress genommen werden, wenn er nicht versichert verschickt und die Ware nicht ankommt.
Hier kann also im Normalfall nichts passieren.

  1. Privater Anbieter

Hier sollte man vor(!) Auktionsende Kontakt aufnehmen.
Eigentlich besteht keine Verpflichtung, aber ich habe noch keinen VK erlebt, der hier nein gesagt hat.

Da die Versandkosten immer der Käufer trägt sollte es eigentlich hier keine Probleme geben.

Wenn der Käufer nicht reagiert einfach nicht kaufen.
Auf keinen Fall nach Auktionsende nachfragen - so etwas kommt nicht gut an.

Hallo mein Bester,

ich gebe an dieser Stelle der Einfachheit halber das, was ich im Internet gefunden habe wieder:

  1. Das Versandrisiko geht im Falle eines Versendungskaufes nach § 447 BGB erst dann auf den Käufer über, wenn die verkaufte Sache einem Transportunternehmen, etwa der Post, übergeben wurde. Der Versender ist für die Übergabe nachweispflichtig.

  2. a. Kauf von einem privaten Verkäufer
    Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).
    Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurück verlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko. (Anmerkung: der Versender muss allerdings den ordnungsgemäßen Versand beweisen!)
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt und dadurch beschädigt wurde.
    Beim Kauf von einem privaten Verkäufer bietet es sich daher gerade bei höherpreisigen Artikeln an, eine versicherte Versandart zu wählen. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob der Verkäufer eine solche Versandart anbietet oder fragen sie vor dem Kauf direkt beim Verkäufer nach. Klären Sie mit dem Verkäufer unbedingt, um welche Art des versicherten Versands es sich handeln soll.
    Bei teuren Artikeln empfiehlt sich der Abschluss einer gesonderten Transportversicherung, da die normalen Deckungssummen (z.B. 500,00 EUR bei DHL) nicht ausreichen.
    Wurde eine bestimmte Versendungsart vereinbart und weicht der Verkäufer von dieser Vereinbarung ohne dringenden Grund ab, steht Ihnen im Schadensfalle unter Umständen ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer zu (§ 447 Abs. 2 BGB). Dieser umfasst den gesamten Schaden, der durch die abweichende Versendungsart entstanden ist (z.B. Kosten einer Ersatzbeschaffung).
    Unabhängig von der gewählten Versandart stehen Ihnen unter Umständen (Schadensersatz-)Ansprüche gegen das Transportunternehmen zu (§§ 421, 425 HGB), wenn die Ware auf dem Transportweg verloren geht oder beschädigt wird. Dies gilt in der Regel nur dann, wenn dem Transporteur ein Verschulden nachzuweisen ist. Dies wird in der Praxis allerdings häufig nicht möglich sein.

b. Kauf von einem gewerblichen Verkäufer
Wenn Sie als privater Käufer einen Artikel von einem gewerblichen Verkäufer kaufen, liegt ein so genannter Verbrauchsgüterkauf vor. Dabei trägt immer der Verkäufer das Versandrisiko (§ 474 Abs. 2 BGB). Dies gilt gleichermaßen für den Verkauf von neuen und gebrauchten Waren.
Geht die Ware beim Transport verloren, können Sie die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Sie haben jedoch grundsätzlich keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Wird die Ware auf dem Transportweg beschädigt, können Sie die Annahme der Ware verweigern und Nacherfüllung verlangen.
Von dieser Verpflichtung kann sich der gewerbliche Verkäufer auch nicht durch abweichende Regelungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder sonstige Regelungen befreien.
Hinweis: Die Gefahrtragungspflicht des gewerblichen Verkäufers gilt unabhängig davon, ob eine versicherte oder unversicherte Versandart vereinbart ist.

Dies bedeutet in Deinem Fall:
I. Die Versandart MUSS zwingend vor Abschluß der Auktion vereinbart sein!
II. Es empfielt sich nur solche Auktionen zu bebieten, bei denen der versicherte Versand angeboten wird.
III. Bei der Zahlung per PayPal ist ein sog. Konflikt meldbar, wenn eine Sendung nicht, defekt oder mit einem anderen Gegenstand geliefert wird. Allerdings zahlt PayPal den Kaufpreis nicht zurück, wenn der Versender den ordnugsgemäßen Versand beweisen kann.

Ich hoffe Dir geholfen zu haben.

Gruß Wolfgang

sorry wir sind eine Druckerei und haben nicht mit ebay zu tun