Eichnachweis schriftlich

Hallo liebe Experten,

unser jetzt ausgezogener Mieter verlang einen schriftlichen Eichnachweis der Wasseruhren/ Wärmemengemesser. Nach meine Infos gibt es aber nur die Sztempel, Augfkleber an den Uhren

Wo bekommt man schriftliche Eichnachweis?

Leider ist der Eichstempel des Wärmemengezählers nicht mehr aktuell - gibt es eine Möglichkeit, ihn zu überprüfen, ob er trotzdem korrekt läuft?

Und falls nicht - nach meien Infos läuft ein uhr dann langsamer, aber nie schneller, also nicht zu Ungunsten des Mieters, stimmt das?

Im Voraus schon mal Danke für die Antwort!

Hallo,

bei den Wasseruhren wären wohl die Wasswerke zuständig, denn der Verbrauch wird ja mit deren Wasseruhren verrechnet.
Die wüssten ggf. auch hinsichtlich der Wärmeuhren eine Kontaktadresse,
schönen Tag noch.

Guten Tag,

Ok, Frage falsch formuliert - es handelt sich nicht um Stadtwerkeuhren, sondern um vom Installateur eingebaute Uhren an den einzelnen Leitungen zur Wohnung.

Und für „seine“ Uhren möchte der Mieter den schriftlichen Eichnachweis.

Wenn der Eichnachweis nicht vorhanden ist oder nicht aktuell, oder sonstwas ist, dann ist über m² abzurechnen (BGB). Man kann aber auch über PersonenTage abrechnen.
Dem würde ich schon mal eine schöne Rechnung aufmachen.
vnA

Manche uhren lasen sich nacheichen. aber die in Whg.verbauten meist nicht. die werden gewechselt. Oft geschieht das im Rahmen eines Vertrages zur Ablesung, z. B. mit Fa. Techem.

es hilft eigentlich nur der wechsel. Und der Eichstempel muss genügen. der muss aber noch gültig sein. Uhren sind Verschleißteile.

Vielen Dank für die Antwort.

heißt das, man kann weil jetzt auffiel, dass die Uhr nicht mehr geeicht ist und der Mieter darauf hingwiesen hat über m² abrechnen?? Einfach so?

Hm, das könnte nicht gut ankommen - der reine Verbrauch ( ohne Grundkosten) für 2010 beläuft auch auf 11 € ( da die Wohnung quasi nur selten benutzt wurde und fast nie beheizt).

Und was bedeutet PersonenTage?

Wenn nicht nach dem direkten Verbrauch abgerechnet werden kann/darf - hier weil die Uhr nicht ordnungsgemäß geeicht sein soll - so ist nach BGB nach den m² abzurechnen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556a.html

In kleineren, überschaubaren Einheiten kann auch Personentage ein geeigneter Abrechnungsmodus sein.
WE EG 2 Pers x 365 Tg = 730 P/T
WE OG 4 Pers x 200 Tg = 800 P/T
WE OG 5 Pers x 165 Tg = 825 P/T
= 2355 P/T
Bei 1000€ Kosten zahlt WE EG: 1000/2355*730 = 309,98€

Weder bei der m² noch bei der P/T-Abrechnung kommt es darauf an wer wieviel tatsächlich verbraucht hat. Funktioniert aber nicht bei der Heizung.

vnA