Einladung Jobcenter

Liebe Experten, ich wünsch mir, dass man mir weiterhilft. Ich habe eine Einladung erhalten, wo ich echt wissen möchte, ob dies rechtens ist. Es ist so, ich habe an einem bestimmten Tag eine Einladung, wenn ich da ein Vorstellungsgespräch habe oder krank bin, dann muss ich trotzdem ohne Einladung zum Jobvermittler kommen , sobald ich wieder kann, ist das rechtens dass er sowas machen darf? Falls ja warum und wenn nein wie ist das dann zu begründen? Im übrigen ist es eh so, dass er kein normaler Mensch ist und einen wie den letzten Dreck behandelt anbrüllt usw, und es auch nichts gebracht hat, dass ich einen Wechsel wollte .
freue mich auf eure Antworten
lg Christina

Hi.

Hab ich das richtig verstanden? Du hast am Tag X einen Einladung zu deinem Sachbearbeiter, bist aber an eben diesem Tag krank, oder hast ein Vorstellungsgespräch und sollst dann sobald möglich ohne Termin vorstellig werden?
Sollte das so sein, ist es nicht in Ordnung. Du mußt natürlich deine Abwesenheit belegen.(Attest, Bestätigung des Arbeitgebers etc.) Dann hat dein Sachbearbeiter dir einen neuen Termin zu geben.

Ist das so? Ich will dir nichts unterstellen, aber kann es nicht sein, dass das ein wenig auf Gegenseitigkeit beruht? Oftmals ist das nämlich so. Auch ist es in begründeten Fällen durchaus möglich den Sachbearbeiter zu wechseln. Wende dich an einen Vorgesetzten.

Servus,

damit man dieses

überhaupt verstehen und beurteilen kann, schreib bitte

Wort für Wort

wer das wie genau geschrieben oder gesagt hat, und falls das in einem schriftlichen Bescheid stand, schreibe bitte den gesamten Text - einschließlich Begründung und Rechtsfolgenbelehrung.

Dann sehen wir weiter.

Schöne Grüße

MM

Hallo valdez,

du hast recht, was den Termin betrifft.

Was aber den Umgangston einiger (sicher nicht aller) Sachbearbeiter im Jobcenter betrifft, so habe ich an der Schilderung keine Zweifel (über den normalen, was alle Posts im Netz betrifft, hinaus). Ich hatte in letzter Zeit öfter mit Angestellten dieses Amtes zu tun - nicht persönlich, sondern als Begleitung.

Ich habe höflich gegrüßt, gefragt, ob ich dabei sein dürfte, weil mich der „Kunde“ darum gebeten hatte und ansonsten nichts gesagt, außer einmal nachgefragt, weil ich sicher machen wollte, dass ich richtig verstanden hatte, was der Mann verlangte. Daraufhin wurde ich angeschnauzt. Wegen einer höflichen Nachfrage. Zugegebenermaßen hatte der Kunde einiges verbockt, aber ich war ja nur dabei, um sicherzustellen, dass er wirklich verstanden hat, was von ihm verlangt wird.

Anderer Tag, gleicher Kunde, neue Stadt. Ich begleite ihn zum Jobcenter, wo er gesagt bekommt, dass nicht dieses Jobcenter, sondern ein anderes, in einem anderen Viertel für ihn zuständig ist. Ich fahre ihn hin, dort wartet er 40 Minuten, um gesagt zu bekommen, dass doch das erste Jobcenter sein zuständiges ist. Wieder zurück, wir kommen 10 Minuten vor Torschluss hin und ihm wird gesagt, es sei für heute zu spät (von dem gleichen Angestellten, der ihn vorher weggeschickt hatte).

Noch eine Szene, nicht so krass, aber auch bezeichnend. Der Kunde von oben hat vergessen, in der vorgegebenen Zeit (bis 31.8.) ein Formular auszufüllen. Es fiel ihm erst am 30.8. ein. Also ausfüllen und aus Gefälligkeit bringe ich das Formular in einem Briefumschlag am 31.8. persönlich vorbei. Es ist 12 Uhr, ziemlich genau auf den Punkt, was aber nicht wichtig ist, weil am Mittwoch die Öffnungszeiten von 8-17 Uhr sind (laut Internet, laut Aushang). Bevor ich den Brief einwerfe, möchte ich sichermachen, dass es der richtige Briefkasten ist (es gibt eine Diskrepanz zwischen dieser Adresse und dem Briefkopf des Sachbearbeiters). Es ist aber alles zu. Während ich noch rumstehe und überlege, was ich tun soll, geht die Türauf, drei Damen kommen raus. Ich spreche sie an. „Jetzt ist Mittagspause!“ ist die Antwort. „Ich möchte nur wissen …“ „Jetzt ist aber Mittagspause.“ „Da steht aber ‚durchgehend geöffnet‘.“ Keine Antwort, sie gehen einfach weiter. Ich: „Ich will ja nur wissen, ob das der richtige Briefkasten für Herrn XY ist!“ Eine ließ sich dann herab: „Selbstverständlich.“ „Auf dem Briefkopf steht halt was anderes.“ „Ja, das ist blöd. Aber wir sind jetzt in der Pause.“

Ich kann die Frustration von Menschen mit diesem Amt (und wahrscheinlich anderen) durchaus verstehen.

Upps, das wurde jetzt länger als erwartet. Aber seit ich da öfter mitgegangen bin, bin ich nicht mehr so schnell bei der Hand mit dem Wald-und-Hineinrufen-Argument.

Grüße
Siboniwe

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Servus,

na siehste - da sind inzwischen Leute federführend beteiligt, denen wohlmeinende Deutschlehrer versucht haben, Werke von Kafka nahezubringen. Aber dieser Autor ist halt nichts für den Schulunterricht - die Amtsräte usw., die aus bildungsfernem Milljöh in Behördenlaufbahnen aufgestiegen sind, glauben jetzt, sie „hätten das in der Schule so gelernt, dass man das so macht“.

Wahrscheinlich wichtiger: Es ist mittlerweile über ein Vierteljahrhundert her, dass man in der Schule lernen musste, dass Rechtsstaatlichkeit, Handeln von Behörden im Dienst der Bürger und dergleichen mehr bezeichnende Qualitäten sind, die die gute BRD von der bösen DDR unterschieden. Die Erinnerung verblasst, und man kann jetzt als Amtsdiener endlich wieder richtig die Sau rauslassen und den Untertanen beibiegen, wo oben und unten ist.

Immer wieder hübsch, wenn man beim FA Ludwigshafen/Rhein was will. Überall sonst das Gesäusel von irgendwelchen mehr oder weniger inkompetenten Telefonzentralen-Mäuselein „mein Name ist Saskia Sawitzky-Badstübner, was kann ich für Sie tuuun (die 3 u ansteigend geflötet)?“, dort aber eine klare Ansage (in Feldwebel-Lautstärke): „Finanzamt!! Sie wünschen?!!“

Dort stehen in den oberen Etagen übrigens Fotokopierer, die nur dem Dienstgebrauch dienen, so dass man Leute, die so dämlich sind, die Eintragung „G“ im Original vorzulegen, ohne Aufzug zum öffentlichen Kopierer im Erdgeschoss befiehlt. Wenn jemand allerdings mit Vorbedacht eine Kopie vorlegt, wird er kaum was anderes hören als „Und? Was soll ich damit?“

Schöne Grüße

MM

Hi.

Gut, vielleicht habe ich hier einen etwas voreiligen Schnellschuß gesetzt. Es steht mir sicherlich nicht zu jemanden, den ich nicht kenne, zu kritisieren.
Meine persönlichen Erfahrungen sind allerdings etwas anders. Ich hatte berufsbedingt vor ca. 1 Jahr das Vergnügen über 2 Wochen täglich in der ortsansässigen ARGE zu arbeiten. Bedrohungen und Beleidigungen seitens der Kunden waren fast an der Tagesordnung.

Aber nochmal: Es war an dieser Stelle nicht richtig Kritik zu üben. Der Einzelfall sollte dann doch im Focus stehen.
Auch könnte ich mir vorstellen, das es einen Unterschied macht, in welcher Stadt, Umgebung, und sozialem Umfeld sich die jeweils betreffende ARGE befindet.

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dann unterstelle mir erst mal nicht, dass ich lüge, ist nämlich Tatsache da meine Schwester mit dabei war. Ich habe mich sogar an die Geschäftsführerin gewendet, wo die Begründung kam, dass angeblich zu wenig Personal beim Jobcenter sei und der Sachbearbeiter ja ein frommes Lamm ist .
Es sit folgendes wo drinsteht:
Ich möchte mit Ihnen über Ihre Bewerberaktivitäten sprechen. Bitte schriftliche Nachweise mitbringen.
Diese Einladung gilt auch mit Fortwirkung des nächsten Öffnungstages des Job-Centers für den Fall, dass Sie am … ein Vorstellungsgespräch ein telefonisches Bewerbungsgespräch haben sollten. Sprechen Sie in diesem Fall am darauffolgenden Öffnungstagohne Termin persönlich vor. Bitte beachten Sie im Krankheitsfall. Eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwingend, dass Sie nicht in der Lage sind, einen Meldetermin wahrzunehmen. Die Vorlage eine einfachen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann daher nicht als wichtiger Grund für Ihr Nichterscheinen zum genannten Meldetermin anerkannt werden. Sollten Sie den genannten Termin aus gesundheltlichen Gründen nicht wahrnehmen können, legen Sie bitte eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes vor, aus dem hervorgeht, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen gehindert sind, den TEermin wahrzunehmen. Solten Sie von Ihrem Arzt eine solche Bescheinigung für den oben genannten Termin vorlegen, erscheinen Sie bitte an dem ersten Tag, an dem die von Ihrem behandelnden Arzr gesundheitliche Gründe nicht mehr vorliegen. Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld um 10 Prozent gemmäß Paragraph 20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch maßgehenden Regelbedarfs für die Dauer von 3 Monaten gemindert.

sorry galt nicht für dich mit unterstellen bin verrutscht, hoffe du kannst mir weiterhelfen danke dir

bitte unterstelle mir nicht Tatsachen die dem nicht entsprechen, Wie weiter oben gerade geschrieben, war sogar meine Schwester dabei.
Es ist nicht so, dass ich krank bin an dem Tag, doch man kann das nie wissen im voraus was passiert.
Zweitens will ich wissen, ob der Sachbearbeiter im Recht ist, dass ich auch wenn ich ein Vorstellungsgespräch habe oder evtl krank bin, was ich ja nicht weiß, dass ich dann ohne eine Einladung wieder zu ihm kommen muss, sonst wird mir das Geld um 10 Prozent wegen einer Sanktion gekürzt.
Im übrigen habe ich mich ja schon um einen Wechsel bemüht, doch die Geschäftsführerin hat abgewinkt mit den Worten , dass mein Sachbearbeiter heilig ist und sie leider keinen anderen Vermittler hat.
Fertig war das Thema
Also was meinst du ist das alles rechtens?

glaubst du mein Sachbearbeiter ist im Recht was er macht mit mir?

ich glaube nicht daran, dass die Kunden diejenigen sind, wo nicht nett sind. Denn es ist so, dass wenn wenn man Druck auf Kunden, was ja ein schönes Wort beim Arbeitsamt oder Jobcenter ausübt, dann ist es kein Wunder, dass sie dann nicht nett sind. Doch leider würden ja die meisten Menschen, wo beim Arbeitsamt angestellt sind, sofort rausfliegen in der freien Wirtschaft, wenn sie das gegenüber Kunden tun würden.
Ich möchte auch keine Beurteilung haben, was andere gemacht haben, sondern will wissen, ob mein Sachbearbeiter im Recht ist ist er das?

Hallo, ich weiß was du meinst meine Schwester war auch an dem Tag dabei, als er mich anbrüllte und andere Dinge mir an den Kopf warf, wenn ich danach alleine weggefahren wäre, hätte ich einen Unfall verursacht.
Glaubst du dass mein Sachbearbeiter im Recht ist?

Mal ehrlich, wo ist da das Problem ?
verstehe ich da wieder was nicht ?

Man hat einen Termin bekommen. Gut

Vorsorglich weist man den Kunden darauf hin, sollte er verhindert sein, so gilt die Einladung auch für den darauffolgenden/nächstmöglichen Tag.
oder nach Krankheit (Attest) für den ersten Tag nach der Genesung.

Wo ist da das Problem ?

Will man immer einen neuen Termin mit festem Datum und Uhrzeit haben ?
Zu dem man dann möglicherweise auch wieder nicht kommen kann ?
Dann noch einen neuen und der Monat ist wieder rum ?

Wie gesagt, ich verstehe es nicht.

MfG
duck313

Hallo MM,

das war auch bereits vor 50 Jahren nicht anders!

Beispiel:

1967, im Vertrieb „Kümpelteile“ eines sehr grossen Stahlkonzernes, der in einer mittleren Industriestadt des Ruhrgebietes ansässig war, gab es neben mir und vielen anderen auch einen Mitarbeiter, ca. Mitte 20, dem, wie es damals so schön hiess „nahegelegt wurde, selbst zu kündigen“. Der Grund dafür war, daß sein Umgangston sowohl gegenüber der Fertigung als auch insbesondere gegenüber Mitarbeitern von Kundenfirmen an Rotzigkeit kaum zu überbieten war.

Er kündigte dann also selbst.

Und - oh Wunder - kam er ohne Zwischenpause zum nächstmöglichen Einstellungstermin beim örtlichen „Arbeitsamt“ (so hieß das damals) in Lohn und Brot, wurde nach entsprechender Zeit verbeamtet und ging als Amtmann in den wohlverdienten Ruhestand.

Wie mir glaubhaft berichtet wurde, hat sich sein „Umgangston“ keinesfalls im neuen Wirkungskreis geändert. Selbst der im „Pott“ traditionell sehr starken und einflussreichen IG Metall, bei der sich die Beschwerden der Mitglieder häuften, ist es nicht gelungen, da einen Riegel vorzuschieben. Das einzige, was die IGM erreichen konnte, war, daß der Gute bei Erreichen der möglichen Höchstpension mit 58 Jahren in den zunächst einstweiligen, dann andauernden Ruhestand versetzt wurde.

Es hat sich wohl - mit Verlaub - schon seit Preußens Zeiten kaum was geändert…

Herzliche Grüße

Helmut

Hallo,

wie ich in meiner Antwort an valdez schon schrieb, in der Sache stimme ich ihm zu.

Du hast einen Termin. In dem Schreiben sind mehrere Gründe angegeben, warum du eventuell nicht zu dem Termin kommen kannst und je nach Grund gibt es andere Verhaltensregeln.

Solltest du ein Vorstellungsgespräch haben --> dann geh am nächsten Öffnungstag hin. Dafür brauchst du keinen Termin. Das ist sogar eine Art Kulanz, denn wenn du erst wieder einen Termin ausmachen müsstest, verzögern sich sämtliche Entscheidungen etc. eventuell um einige Wochen.

Solltest du krank sein, brauchst du eine ausführliche Bescheinigung, warum du nicht kommen konntest. (Man kann z.B. nicht als Lagerarbeiter arbeiten gehen, wenn man sich an der Hand verletzt hat, das würde einen aber nicht hindern, beim Jobcenter vorzusprechen, deshalb wird eine genauere Bescheinigung verlangt.)

Die Kürzung ist eine Sanktion, die der Sachbearbeiter dann verhängen kann. Das steht in den Regeln.

Egal, wie unangenehm und unfair dein Sachbearbeiter sein mag, in der Sache hat er recht.

Grüße
Siboniwe

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Servus,

die Einladung ist so, wie sie formuliert ist, vollkommen in Ordnung: Es gibt keine Rechtsgrundlage, die es verböte, dass ein Sachbearbeiter des Jobcenters eine von ihm betreute Person ohne Termin einlädt, wenn sie nicht bereit oder in der Lage ist, einen vorgeschlagenen Termin wahrzunehmen - unabhängig davon, ob Du selber vorher schon Anlass dazu gegeben hast, sie so zu formulieren, oder ob es dabei schlicht darum geht, dass es dem Sachbearbeiter zum Hals raushängt, dass für die Nichtteilnahme an so etwas Banalem wie der Besprechung der Eigenbemühungen, die ganz genauso auch bei Empfängern von ALG I stattfindet, zwei Drittel seiner Kundschaft jedesmal eine andere Entschuldigung auftreibt, so dass es völlig egal ist, ob er seine Arbeit plant oder nicht - is eh fürn Arsch.

Ab „diese Einladung gilt …“ weist der Sachbearbeiter ausführlicher, als er müsste, auf die Rechtsfolgen hin, wenn die Teilnahme an der Besprechung verweigert wird. Damit hilft er dem Betroffenen, Sanktionen zu vermeiden, und spielt mit ganz offenen Karten, indem er ganz konkret beschreibt, wie man jedenfalls die Sanktionierung nicht vermeiden kann, wenn man die Teilnahme an der Besprechung verweigert.

Ist also offenbar einer der eher kooperativen Leute vom Jobcenter. Die gibt es auch, obwohl sie sich in dieser Aufgabe schnell abnutzen.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

ja, er ist im Recht. Er tut, was er mit Dir tun muss, und er kann Dir im besten Fall dabei helfen, aus der Soße rauszukommen. Wenn Du ihm konkret sagst, was Du brauchen könntest, damit Deine Jobsuche besser wird, ist es gar nicht ausgeschlossen, dass er da etwas gehend macht.

Als ich das vorletzte Mal arbeitssuchend war, hat mich mein „Fallmanager“ (so hießen die armen Clowns damals, ich weiß nicht, wie oft ihre Namen seither geändert worden sind) gefragt, was mir denn aus meiner Sicht zum erfolgreichen Bewerben fehlen würde. Ich hab ihm dann erzählt, dass man als alter Hase in Buchhaltung und Bilanzierung, wenn man ein paar Fremdsprachen kann, diese Fremdsprachen fast nur brauchbar verwerten kann, wenn man SAP wenigstens in Grundzügen beherrscht. Zehn Tage später saß ich in einer SAP-Grundlagenschulung, die mich nix kostete, und für die mich seither manche Kollegen, die SAP „on the job“ lernen mussten, schwer beneideten. Macht nix, inzwischen buche ich wieder mit einem hausgemachten WaWi-System, das eine gut funktionierende Schnittstelle zu DATEV hat, und mit DATEV. Aber ich bin in meinem jetzigen Betrieb schnell bekannt geworden als der Mann, dem man fummelige Sachen im Kontakt mit Franzosen und Belgiern geben kann. - Nunja, das gehört aber woanders hin.

Hat der Mann denn schon mal vorher mit Dir über Deine Bewerbungen gesprochen? Was ist dabei rausgekommen? Bist Du weitergekommen? Wo hängt es denn?

Schöne Grüße

MM

Hallo Helmut,

dazu gibt es ein hübsches (noja, an seinem Ende ein wenig zweischneidiges) Histörchen von der weiland Bundesbahn aus der Gegend von Braunschweig. Da hatte es so ein Emporkömmling aus dem mittleren Dienst geschafft, auf einen Posten mit „Personalverantwortung“ zu rutschen, den er - für den Betriebsdienst untauglich, weil er einfach nichts kapierte, was auf den durch das Volkswagenwerk und den dazugehörigen Berufs- und Güterzugverkehr damals heillos überlasteten Strecken verheerende Folgen hatte - dazu nutzte, von früh bis spät seine Untergebenen mit dem größten Unsinn zu drangsalieren, nur aus Freude am Befehlen.

Ich kannte einen Eisenbahner aus dieser Gegend, der dieser Träne zuliebe alles, was es an Dienstvorschriften, Anweisungen, Regelwerken, das es bei der Bundesbahn zum Thema Bekleidung und äußeres Erscheinungsbild des Eisenbahners im Betriebsdienst gab, ausführlichst studierte. Ergebnis dieses Studiums war unter anderem, dass es (anders als z.B. bei der Bundeswehr) bei der Bundesbahn keinerlei gültige Vorschrift über die Länge des Haupthaares gab, soweit nicht aus anderen Vorschriften (etwa Unfallschutz) etwas abgeleitet werden konnte. Außerdem zwar genaue Regelungen über das Tragen von kurzärmeligen Hemden mit oder ohne Binder, den legendären Dienstsandalen bei unterschiedlichen Wetterbedingungen usw., aber keine Vorschrift, die verboten hätte, zu diesen Dienstsandalen zwei unterschiedlich gefärbte und gemusterte Socken aus Privatbestand zu tragen.

Korrespondenz und Gesprächsprotokolle zum Thema „schulterlanges Haupthaar eines männlichen Bundesbahnbeamten im Betriebsdienst“ und „zwei verschiedene Socken in Sandalen“ füllten nach und nach einen 4cm-Ordner.

Wie auch immer, es kam der große Tag, dass die Träne als „Aufsteiger“ endlich in den lang ersehnten gehobenen nichttechnischen Dienst, dazu noch im Allerheiligsten, der Bundesbahndirektion Hannover, versetzt wurde. Der Mann hatte allerdings nicht damit gerechnet, dort von den Opfern seines Wirkens umgeben zu sein, die sich unter Verzicht auf die damals wertvollen Schichtzulagen aus dem Betriebsdienst weg nach Hannover in den Innendienst beworben hatten, weil sie seine Drangsalierereien nicht mehr weiter ertragen wollten.

Jo, und unter denen hatte es sich herumgesprochen, dass der Mann, der ihnen als Vorgesetzter hinterhergekommen war, ein riesiges persönliches Problem damit hatte, dass er zwar jetzt in den gehobenen Dienst übernommen worden war, aber eben kein Abitur hatte und immer Angst hatte, von den anderen Bahnern aus der Inspektorenlaufbahn deswegen als ein wenig minderbemittelt (was er zweifellos war) erkannt zu werden.

Nun ja - vom ersten Tag an, dass er in Hannover im Dienst war, hörte er mehrmals täglich, dass z.B. mündliche Anweisungen von ihm, Wortbeiträge von ihm in irgendwelchen Dienstbesprechungen usw. usw. quittiert wurden mit den einleitenden Worten „Ich weiß nicht, ob ich Sie richtig verstanden habe, Herr Oberinspektor, ich habe ja kein Abitur“ oder „Bitte berücksichtigen Sie, Herr Oberinspektor, dass ich kein Abitur habe“ usw. usw.

Als letztes Stück auf dem Ordner über die Haarlänge und das Tragen verschiedener Socken im Betriebsdienst der Bundesbahn ist darin die Todesanzeige der Träne eingeheftet. Der Mann hatte keinen Ausweg mehr aus der Soße gesehen, in die er sich selber hineingebracht hatte, und wollte nicht mehr weiterleben.

Schöne Grüße

MM

Erratum
gehobenen höheren

Kurzform: JA das ist rechtens