Einschreiben lag nicht unterschrieben im Briefk.?

(Vorab der Hinweis an jene, die darauf hinweisen wollen, dass man Geld nicht auf diese Weise verschickt: es mag zwar richtig sein, wäre aber als Beitrag auf meine Frage sinnlos. Danke.)

Hallo,

vergangenen Dezember schickte mir eine Bekannte 1.000 DM per Einschreiben mit Rückschein. (Sie hatte das Geld einigermassen durch weitere Papiere „getarnt“, so dass es von aussen nicht zu erkennen war, wie sie mir erzählte.) Nach kurzer Zeit lag dieser Brief eines Mittags in meinem Briefkasten, ohne dass ich den Empfang bei der Zustellerin quittiert hatte. Der Umschlag enthielt all das, was meine Bekannte beigefügt hatte - nur nicht das Geld.
   Daraufhin sprach ich die Zustellerin an, die sich den Umstand nicht erklären konnte, dass der Brief „einfach so“ in meinem Briefkasten lag. Selbstverständlich erhielt meine Bekannte auch nicht den Rückschein, weshalb sie einen Nachforschungsantrag stellte. Nach vielleicht ein, zwei Wochen stand meine Zustellerin vor der Tür und meinte, es hätte da wohl Probleme gegeben und sie bräuchte eine Unterschrift von mir wegen eines Einschreibens. Diese Unterschrift verweigerte ich aber.

Soweit der Stand der Dinge. Meine Bekannte fragt bisweilen nach, ob ich schon etwas von der Post gehört hätte, was ich bis jetzt stets verneinen musste.
   Die Frage ist: Was können wir tun? Es interessiert uns ja nicht nur, warum und wieso das Geld (auf „geschickte Weise“ aus dem Umschlag heraus) weggekommen ist, sondern dass der Weg eines Einschreibens wohl doch einigermassen nachvollziehbar sein muss, sich also nicht jeder an dem Umschlag zu schaffen machen konnte. Auch dass die Post nichts von sich hören lässt, ist einigermassen merkwürdig, ist doch der Vorgang eindeutig.

Marco

Hi Marco,

Die Briefträgerin sagt aus: Herr Marco hat mich darauf angesprochen, daß der Brief in seinem Kasten lag. Der Brief war äußerlich unbeschädigt. Ich habe einen zustellfehler gemacht, indem ich die Rückscheinkarte nicht hab gegenzeichnen lassen.

Und nu seid ihr dran:

  1. Ist das Geld tatsächlich in umschlag gesteckt worden?
  2. Ist das Geld tatsächlich nicht angekommen?

Versuch jetzt mal die Beweiskraft der drei Aussagen neutral als Richter zu betrachten.

Die Post meldet sich nicht mehr, weil sie kein erkennbares Verschulden trifft. Letztendlich ist sie ihrer Beförderungspflicht nachgekommen. Sie hat andererseits keine Möglichkeit sich Kenntnis über den Inhalt der Briefsendungen zu beschaffen, kann also nicht sagen, ob der Umschlag Geld und in welcher Höhe enthielt.

Sie wartet jetzt auf eine Klage von euch, der sie gelassen entgegensieht. Denn diese Vorgehensweise ist mehrfach Grundlage von Betrugsversuch zu Lasten der Post gewesen und Altbekannt.

Ich geh mal davon aus, daß deswegen in den Beförderungsbedingungen der Post dieser Fall explizit behandelt ist incl. jeglichen Haftungsausschlusses.

gruss
winkel

Hi Marco,

Die Briefträgerin sagt aus: Herr Marco hat mich darauf
angesprochen, daß der Brief in seinem Kasten lag. Der Brief
war äußerlich unbeschädigt. Ich habe einen zustellfehler
gemacht, indem ich die Rückscheinkarte nicht hab gegenzeichnen
lassen.

Ja, aber warum verschicke ich denn was per Einschreiben mit Rückschein? Ist denn nicht die Post - oder der Zusteller - verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Post auch so zugestellt wird wie das vorher zugesagt war? Ich zahle doch für ein Einschreiben mehr als für einen normalen Brief, für eins mit Rückschein noch mehr. Findest du es in Ordnung, dass ein Einschreiben mit Rückschein einfach in den Briefkasten geworfen und nicht persönlich abgegeben wird vom Zusteller? Da liegt meiner Meinung nach schon ein Fehler der Post vor!!
Die Rückscheinkarte war nicht gegengezeichnet, was genausogut als Beweis gelten kann, dass die Zustellerin den Brief nicht - wie es Vorschrift wäre - persönlich überreicht hat.

Gruß, die Elbin

Huhu Marco,

(Vorab der Hinweis an jene, die darauf hinweisen wollen, dass
man Geld nicht auf diese Weise verschickt:

Daaas ist ne ganz andere Geschichte *lach*

zu erkennen war, wie sie mir erzählte.) Nach kurzer Zeit lag
dieser Brief eines Mittags in meinem Briefkasten, ohne dass
ich den Empfang bei der Zustellerin quittiert hatte.

Wie sah denn der Briefumschlag so aus? War der in irgendeiner Form beschädigt? Geöffnet? Unter Wasserdampf geöffnet? Aufgerissen? Hast Du das gute Stück denn noch?
Ansonsten meine ich mich vage zu erinnern, daß normalerweise der Post Einschreiben immer ziemlich „unterm Allerwertesten brennen“ weil sie nämlich irgendwie dafür haften. Hallo Ihr Experten - stimmt das so?

Nachforschungsantrag stellte. Nach vielleicht ein, zwei Wochen
stand meine Zustellerin vor der Tür und meinte, es hätte da
wohl Probleme gegeben und sie bräuchte eine Unterschrift von
mir wegen eines Einschreibens.

Das ist ja schon ein bisserl dreist :wink:

Ansonsten - habt Ihr irgendeine Chance nachzuweisen, daß Deine Freundin das Geld da tatsächlich reingepackt hat? Hat das vielleicht jemand gesehen? Oder habt Ihr mal was schriftliches ausgemacht, daß sie Dir bis dann-und-dann das Geld zuschicken soll? War jemand da, als Du den Umschlag geöffnet hast? Der also gesehen hat, daß da tatsächlich keine Kohle drin war?

Weil, ansonsten seid Ihr beiden wirklich ein bisserl in Beweisnot…

Liebe Grüße

Petzi

Hallo,

meines Wissens haftet die Post bei Einschreiben ohnehin nur bis zu einem Wert von etwa 30-40 EURO (war früher jedenfalls so, 60 DM). Erkundige dich mal. Wenn dem so ist, lohnt sich der Aufwand nicht.

Gruss, Niels

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen einem EINWURF-Einschreiben und einem ÜBERGABE-Einschreiben. Ersteres wird ohne das Einholen einer Unterschrift in den Briefkasten eingelegt. Dennoch hat der Absender eine Einlieferungsbestätigung.

Gehaftet wird nur bei Verlust der Sendung oder des GESAMTEN Inhalts. Wenn also noch Teile des Inhalts (z.B. die Zettel) drin waren, dann hat man Pech gehabt. Der Haftungsbetrag liegt bei 25 Euro, wenn ich mich nicht irre (dafür keine Garantie!).

Elke

Hallo Marco,

abgesehen vonn der völlig richtigen Unterscheidung zwischen ÜBERGABE- und EINWURF-Einschreiben:

Für so was sollte man unbedingt einen Wertbrief schicken. Kostet was, dafür ist der Inhalt wirklich Versichert mit dem bei der Abgabe angegebenen Wert.

Gruß Ivo

Ja, aber warum verschicke ich denn was per Einschreiben mit
Rückschein?

Damit du einen Zustellungsnachweis hast.

Ist denn nicht die Post - oder der Zusteller -

verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Post auch so
zugestellt wird wie das vorher zugesagt war?

Ja! Aber Menschen machen Fehler! Und da der gute ja die zustellerin bereits darauf angequatscht hat, hat er ja zugegeben, daß er diesen Brief erhalten hat. somit ist der nachweis erbracht, daß der Brief zugestellt wurde.

Ich zahle doch

für ein Einschreiben mehr als für einen normalen Brief, für
eins mit Rückschein noch mehr.

richtig

Findest du es in Ordnung, dass

ein Einschreiben mit Rückschein einfach in den Briefkasten
geworfen und nicht persönlich abgegeben wird vom Zusteller?

Nein! Aber wie gesagt, wenn dieser Brief zwischen mehreren anderen liegt und der Briefträger den ganzen Staperl einwirft, wür ich ihm auch mal verzeihen.

Da

liegt meiner Meinung nach schon ein Fehler der Post vor!!

Nein nicht Fehler der Post sondern des Zustellers.

Die Rückscheinkarte war nicht gegengezeichnet, was genausogut
als Beweis gelten kann, dass die Zustellerin den Brief nicht -
wie es Vorschrift wäre - persönlich überreicht hat.

diese Beweisführung ist ja nun nicht mehr interessant, da der gute ja zugeben muss, daß er den Brief erhalten hat, denn sonst wüßte er ja nicht, daß das Geld fehlt.

Reg dich nicht immer so auf, kriegst nen Herzinfarkt.
Bei der letzten Gebührenerhöhung hat die Post Merkzettel und Broschüren verteilt (liegen immer noch in allen Postämtern) darin steht genau, was ein Brief ist. Darin steht genau wofür die Post haftet und darin steht genau wie hoch die einzelnen Sendungen versichert sind.

Wem´s gegeben ist, der sollte diese AGBPost mal lesen, bevor er den armen Zusteller/in zur Sau macht. Gerade die mit diesen hohen Fehlerquote Null-Ansprüchen sind die selbst die schlampigsten.

Fakt ist doch: Der Brief ist angekommen und war nicht beschädigt! Wofür soll die Post jetzt haften?

gruss
winkel

Guten Abend,

Hier der Text der Deutschen Post auf deren Internetseite:

Einschreiben

Der Absender erhält einen Nachweis über die Einlieferung der Sendung.
Die Auslieferung der Sendung erfolgt nur gegen Unterschrift des Empfängers, seines Ehegatten oder Bevollmächtigten oder eines anderen Empfangsberechtigten (Ersatzempfänger).
Die Auslieferung der Sendung kann sich der Absender im
Internet oder telefonisch unter 0 18 05 / 29 06 90 (12 ct je angefangene 60 Sek. im Festnetz; Mo.-Fr. 8-18 h und Sa. 8-14 h) bestätigen lassen.

Das EINSCHREIBEN wird in der Postfiliale registriert und der Kunde erhält einen datierten Einlieferungsnachweis. Ein Zusteller der Deutschen Post stellt das EINSCHREIBEN persönlich dem Empfänger, seinem Ehegatten bzw. Bevollmächtigten oder einem Ersatzempfänger zu. In jedem Fall wird die Übergabe durch eine Unterschrift bestätigt. Gegen eine Gebühr von EUR 5,11 senden wir dem Kunden gerne eine Reproduktion des Auslieferungsbelegs zu. Ein Anruf bei unserer Servicenummer 0 18 05 / 29 06 90 (12 ct je angefangene 60 Sek. im Festnetz; Mo.-Fr. 8-18 h und Sa. 8-14 h) genügt.

So wie ich das sehe hat die ausliefernde Stelle wohl NICHT danach gehandelt.
Um unehrlichen Postzustellern das Handwerk zu legen, würde ich da schon massiv nachhaken, warum das so nicht geschehen ist.
Will der Fialleiter nicht, gibt es ja die nächsthöhere Stelle.
Die Presse ist auch manchmal recht hilfreich.
Eine Anzeige gegen den Dienststellenleiter und der Zustellerin würde ich auf jeden Fall einleiten und zwar gleich bei der zuständigen Staaatsanwaltschaft, nicht bei der nächsten Polizeistation.

MfG

Gerd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Einschreiben nicht sicherer als normaler Brief
Hallo zusammen,

hierzu kann ich noch eine Info beisteuern, die mir mal ein Postmitarbeiter gegeben hat.

Eine per Einschreiben verschickte Sendung ist nicht besser gegen Abhandenkommen/Diebstahl etc. gesichert als eine normale Briefsendung. Die Einschreiben werden zusammen mit der normalen Post befördert, der Unterschied besteht lediglich in der Austellung eines Einlieferungsbeleges und im Nachweis der Zustellung (per Einwurfvermerk oder Unterschrift auf Zustellungsbeleg oder Rückschein).

Will man bei einer Sendung sicherstellen, dass sie nicht verlorengeht oder unterwegs „erleichtert“ wird, so muss man sie als Wertbrief (alte Bezeichnung) bzw. per „Express“ mit Wertangabe schicken. Diese Sendungen werden einzeln registriert und - bildlich gesprochen - „von Hand zu Hand“ übergeben.

Ich verschicke regelmäßig Abrechnungsunterlagen, die zwar für einen Dritten nicht wertvoll sind, deren Verlust für mich aber sehr teuer würde, da ich dann meine Auslagen nicht mehr erstattet bekäme, die schicke ich auch immer per Express, bisher immer angekommen.

Grüße
Sebastian

Hallo Winkel (und Elbin, falls Du mitliest)!

Ja! Aber Menschen machen Fehler! Und da der gute ja die
zustellerin bereits darauf angequatscht hat, hat er ja
zugegeben, daß er diesen Brief erhalten hat. somit ist der
nachweis erbracht, daß der Brief zugestellt wurde.

Eigentlich nicht, denn die Zustellerin hat keinerlei Beleg dafür, dass ich das Einschreiben mit Rückschein tatsächlich erhalten habe. Dafür, dass der Brief (ordnungsgemäss) zugestellt worden ist, müsste sie meine Unterschrift haben. Diese hat sie nicht, womit ich behaupten könnte, ihn nicht erhalten zu haben. (In meinen Augen habe ich ihn auch nicht „ganz“ erhalten, also mit dem Inhalt, der darin sein sollte.) Gegenüber der Zustellerin habe ich nie genannt, was genau in diesem Umschlag fehlt.

Nein! Aber wie gesagt, wenn dieser Brief zwischen mehreren
anderen liegt und der Briefträger den ganzen Staperl einwirft,
wür ich ihm auch mal verzeihen.

Ich erinnere mich noch genau, dass dieser Brief die einzige Sendung an jenem Tag war, die in meinem Briefkasten lag. Wenn es danach ginge, müsste die Fehlerquote ziemlich hoch sein, denn die Zusteller haben meist ganze Stapel in der Hand.

Nebenbei noch zu einem anderen Punkt:

Wem´s gegeben ist, der sollte diese AGBPost mal lesen, bevor
er den armen Zusteller/in zur Sau macht. Gerade die mit diesen
hohen Fehlerquote Null-Ansprüchen sind die selbst die
schlampigsten.

Das ist eine etwas merkwürdige Argumentation, wobei mir eine Werbeanzeige der Post einfällt, die sie vor ca. vier Jahren in einigen Magazinen geschaltet hatte, um der Kritik einer bemängelten Zustellung zu entgehen: Soweit ich mich erinnere, waren dort jene sechs Prozent der Briefe abgebildte, die nicht oder zu spät zugestellt wurden. Hierbei handelte es sich dann um Kuverts mit vagen Empfängeranschriften, fehlenden Briefmarken und ähnliches.
   Vom Grundgedanken her in das gleiche Rohr blies dieses oder vergangenes Jahr die Deutsche Bahn, als die Kritik über das zu späte Eintreffen der Züge immer lauter wurde. Flugs startete man eine Kampagne, in der sich in einem Bahnhof Fahrgäste wild demonstrierend über drei Minütchen Verspätungen aufregten.
   So etwas ist in meinen Augen schon ziemlich perfide. Statt also der Kritik mit Argumenten zu begegnen, versuchte man die Kritiker lächerlich zu machen. (Und jeder Bahn- oder auch Postkunde wird über Beispiele berichten können, dass die Praxis bisweilen anders aussieht, als von den Unternehmen gerne dargestellt.)

Marco