Hallo,
Postzustellungsaufträge werden 3 Monate gelagert, gelten aber
schon mit der Benachrichtigung als zugestellt.
Um den letzten Punkt geht es mir. Ist das wirklich so?
Ja, steht so in der Zivilprozeßordnung. Ich zitiere mal § 181:
"(1) Ist die Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 3 oder § 180 nicht ausführbar, kann das zuzustellende Schriftstück auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Ort der Zustellung liegt, niedergelegt werden. Wird die Post mit der Ausführung der Zustellung beauftragt, ist das zuzustellende Schriftstück am Ort der Zustellung oder am Ort des Amtsgerichts bei einer von der Post dafür bestimmten Stelle niederzulegen. Über die Niederlegung ist eine schriftliche Mitteilung auf dem vorgesehenen Formular unter der Anschrift der Person, der zugestellt werden soll, in der bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise abzugeben oder, wenn das nicht möglich ist, an der Tür der Wohnung, des Geschäftsraums oder der Gemeinschaftseinrichtung anzuheften. Das Schriftstück gilt mit der Abgabe der schriftlichen Mitteilung als zugestellt. Der Zusteller vermerkt auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung.
(2) Das niedergelegte Schriftstück ist drei Monate zur Abholung bereitzuhalten. Nicht abgeholte Schriftstücke sind danach an den Absender zurückzusenden. "
Am 1.7.2002 ist das Zustellungsreformgesetz in Kraft getreten, auf dem die oben wiedergegebene Gesetzesfassung der Zivilprozeßordnung beruht. Das bereits im Mai 2001 verabschiedete Gesetz vereinfacht und vereinheitlicht das gerichtliche Zustellungsverfahren (§§ 166 ff ZPO). Es erweitert die Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Zustellungsarten und schränkt die Pflicht zur kosten- und zeitaufwendigen Beurkundung der Zustellung ein, erweitert die Möglichkeit der Zustellung durch Telefax und vereinfacht die Zustellung im Ausland. Das Gesetz vereinheitlicht außerdem das Zustellungsrecht der Gerichte aller Gerichtszweige.
Das mit den 3Monaten oder das mit dem ‚zugestellt‘?
Eigentlich beides, aber da ich schon ein Weilchen in Elternzeit bin und die Zettelchen nicht hier habe…???
VG,
Birgit