Elektroinnstallation erneuern ?

Hallo Forumsnutzer,

ich möchte in meinem Haus ( 50ger Jahre ) den Zählerkasten erneuern lassen und dabei den Zähler von Wechsel- auf Drehstrom wechseln lassen.
Zuleitungen verlege ich selbst , an Unterverteilung und Zählerkasten kommt nur der Fachmann ran.
Nun hörte ich, dass hier in BW seit einigen Jahren Vorschrift ist, die Zuleitungen zu den Räumen für Licht und Steckdosen getrennt zu verlegen und abzusichern, was den Aufwand erheblich vergrößern würde, zumal eine Etage schon komplett fertig ist. Wunderlich auch, dass im Angebot des Elektrikers auch nach Infogespräch nichts derartiges berücksichtigt ist ??
STimmt das denn mit der Vorschrift der getrennten Zuleitungen ???
Wer kann mir da helfen ???
Ich danke schonmal im voraus

Alheppie

Nun hörte ich, dass hier in BW seit einigen Jahren Vorschrift
ist, die Zuleitungen zu den Räumen für Licht und Steckdosen
getrennt zu verlegen und abzusichern…

Hallo,

praktisch ist das schon, wenn man einen Kurzschluss verursacht und trotzdem nicht im Dunkeln steht, aber vorgeschrieben? Was meines Wissens vorgeschrieben ist: eine Schutzeinrichtung darf nicht die ganze Wohnung stromlos machen, d.h. praktisch, es darf nicht alles an einen einzigen Fehlerstrom-Schutzschalter angeschlossen sein, aus dem gleichen Grund.

Gruss Reinhard

Hallo !

Nein,das stimmt so nicht.
Es hat auch mit dem Bundesland nichts zu tun. Allenfalls könnte ein örtlich zuständiger Netzbetreiber so etwas in die „Technischen Anschlußbedingungen TAB“ aufnehmen(bin fast sicher er macht es nicht!). Die über spezielle örtliche Belange(Netzform z.B.) hinausgehenden Forderungen dort sind bundeseinheitlich.

Und in den Errichterbestimmungen nach VDE oder DIN ist das ebenfalls nicht zwingend.
Gemischte Licht/Steckdosenkreise sind sehr weit verbreitet und üblich.
Es gibt auch keinen wesentlichen Vorteil. Fällt das Licht aus,steht man im Dunkeln,auch wenn Steckdosen noch versorgt werden. Hat man dort keine Steh- oder Tischlampen dran,dann nützt es auch nicht so viel.
Reine Komfortgründe würden auch niemanden dazu auffordern,so etwas verpflichtend zu machen.
Das es im Nichtwohnbereich Gründe für die Aufteilung gibt, ist klar.

Ein Grund für die Trennung Licht/Steckdosen ist die Leitungslänge des Stromkreises zum verwendeten Querschnitt. 1,5 mm² hat bei 16 A Sicherung nur eine bestimmte Länge,die noch durch ungünstige Verlegeart reduziert wird. Ersatzweise müsste man 2,5 mm² verlegen(üblich) oder die Sicherung auf 13 A oder 10 A verkleinern (unüblich).

Selbst die Forderung in den TAB ein Haus/Wohnung nicht nur mit 1 FI-Schalter abzusichern ist eher als Empfehlung zu verstehen. Zumal dort auch keine feste Anzahl genannt wird.
Ebenfalls kein Sicherheitsaspekt sondern Vorsorge und Komfort.

Man kann Teile der Wohnung weiter nutzen bei einem Isolationsfehler.
Gut,aber das kann man auch mit 1 FI machen,wenn man die zuständige Sicherung findet und abschaltet. Dann kann alles weitere benutzt werden.
In meinen Augen kein echter Vorteil.
Es geht eher um die Belastung der FIs ,deshalb wird aufgeteilt.
Und wegen des Aufsummierens von kleinen Fehlerströmen,die einzeln noch nicht auslösend wirken,aber in der Summe schon.

Wenn zur Zeit nur ein Wechselstromzähler montiert ist,dann sollte man rechtzeitig beim E-Versorger anfragen und die Verstärkung beantragen. Womöglich liegt noch keine Drehstromzuleitung zum Haus oder sie müsste verstärkt werden.

MfG
duck313

Vielen Dank für die Beantwortung der Frage, ich hatte es mir fast gedacht.
Zwischenzeitlich habe ich beim Stromversorgungsunternehmen angefragt und die gleiche Antwort bekommen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Zwischenzeitlich habe ich beim Energieversorgungsunternehmen angefragt und die gleiche Antwort bekommen.
Nun kann ich dem Fachmann gegenüber sicherer auftreten, wurde doch meinem Nachbarn von einem beauftragten Elektriker solch eine aufwendige Lösung als Vorschrift „verkauft“ und eingebaut, was sicherlich höhere Material- und Stundenkosten zum Resultat hatte.

MFG
Alheppie

ich möchte in meinem Haus ( 50ger Jahre ) den Zählerkasten
erneuern lassen und dabei den Zähler von Wechsel- auf
Drehstrom wechseln lassen.

Das ist vermutlich überfällig und löblich!

Zuleitungen verlege ich selbst , an Unterverteilung und
Zählerkasten kommt nur der Fachmann ran.

Der sollte natürlich frühzeitig beratend tätig werden.

Steckdosen- und Lichtstromkreise brauchen NICHT getrennt zu werden.
Es ist ein Märchen.
Mancher macht das, weil er befürchtet, dass mit der FI-Pflicht seit 2007 der FI ja ständig unberechtigt auslösen würde und man dann ebenso ständig um Dunkeln stünde.

QUARK. Das Auslösen eines FI hat immer einen Grund. Und in meiner Wohnung habe ich seit Jahren exakt 4 FI-Auslösungen jährlich.
Jeweils zur Sommer/Winterzeitumstellung drücke ich nämlich bei beiden die Testtaste. Sollte jeder so machen, steht sogar bei vielen FI-Schaltern so drauf.

Eine ebenso falsche Begründung liegt im Nennstrom der üblich verbauten Schalter. Deren Kontakte sind nämlich normal nur bis 10A geeignet.
Nur ist es trotzdem zulässig, diese an einen 16A Stromkreis zu hängen, wenn die geschaltete Leuchte maximal 2300 Watt hat.
In der Regel kommen im Haushalt Leuchten mit mehr als 2300 Watt nur bei der Aufzucht von - ÄHH - ganz bestimmten Pflanzenarten zur Rauscherzielung - ÄHH - zur Verwendung.

Wie mache ICH das?
In aller Regel lege ich 3 x 2,5mm² zur ersten Schalterdose im Raum, von dort 1,5mm² weiter zu den Steckdosen und Leuchten. Pro Zimmer ein Stromkreis, das ist (bis auf Ausnahmen wie z.B. auf jeden Fall die Küche und - ÄHH - bestimmte Arten der Pflanzenzucht) mehr als ausreichend.

Die Stromkreis mische ich wild unter die beiden FI-Schalter (wenn man alles im OG auf einen FI packt, dann hat man so den Sinn mehrerer FIs vernichtet).

Einen Stromkreis ganz ohne Steckdosen dürfte man auch heute noch bei der meist verbreiteten Netzform ganu ohne FI-Schalter laufen lassen.
Vielleicht sollte das ja auch der Sinn sein.
Aber ich installiere doch nicht extra aufwändig, nur um weniger Sicherheit zu bekommen?!

Selbst die Forderung in den TAB ein Haus/Wohnung nicht nur mit
1 FI-Schalter abzusichern ist eher als Empfehlung zu
verstehen.

Hallo,

das lese ich anders
(DIN 18015-2 „Mindestausstattung in Wohngebäuden“):
„Die Zuordnung von Fehlerstrom-Schutzschaltern zu den Stromkreisen ist so vorzunehmen, dass das Abschalten eines Fehlerstrom-Schutzschalters nicht zum Ausfall aller Stromkreise führt. Ausgenommen sind selektive Fehlerstrom-Schutzschalter.“

Gruss Reinhard

Gut,aber das kann man auch mit 1 FI machen,wenn man die
zuständige Sicherung findet und abschaltet. Dann kann alles
weitere benutzt werden.

Wenn sich N und PE berühren, dann nicht!

Was meines Wissens vorgeschrieben ist: eine Schutzeinrichtung darf
nicht die ganze Wohnung stromlos machen, d.h. praktisch, es
darf nicht alles an einen einzigen Fehlerstrom-Schutzschalter
angeschlossen sein, aus dem gleichen Grund.

Seit wann ist das vorgeschrieben? Wäre echt sinnvoll, aber ich kenne genug Installationen, wo das nicht so ist.

Selbst die Forderung in den TAB ein Haus/Wohnung nicht nur mit
1 FI-Schalter abzusichern ist eher als Empfehlung zu
verstehen.

Nein.
Eine Forderung ist eine Forderung.
Mit Unterschrift unter den Zählerantrag bescheinigt der Elektriker, dass er die geltenden TAB beachtet hat.

Zumal dort auch keine feste Anzahl genannt wird.

Genau genommen reicht einer. Nur muss es mindestesn einen Stromkreis geben, der auch bei ausgelöstem FI noch Spannung hat.
Das könnte z.B. ein reiner Lichtstromkreis sein.

Gut,aber das kann man auch mit 1 FI machen,wenn man die
zuständige Sicherung findet und abschaltet. Dann kann alles
weitere benutzt werden.

Ähh - nein.

Fall 1: Isolationsfehler N gegen PE. Dann nutzt dir die abgeschaltete Sicherung rein gar nichts. (Wir habe hier keine österreichischen Verhältnisse, da gilt - in bestimmten Regionen zumindest - das Setzen von 1poligen LSS als Pfusch und LSS mit abschaltendem N sind Standard).

Fall2: Isolationsfehler L gegen PE. Dann nutzt die abgeschaltete Sicherung nur was, wenn kein Verbraucher mehr im Stromkreis zwischen N und L Strom durchlässt.

In meinen Augen kein echter Vorteil.
Es geht eher um die Belastung der FIs ,deshalb wird
aufgeteilt.

Kennst du viele Elektriker, die vor einen 40A FI wirklich 40A Sicherungen setzen bzw. maximal 2 16A LSS pro Außenleiter darüber laufen lassen?

Kennst du die Besonderheiten in AT und CH?
Das ist mal krank:

DE: 40A FI wird mit 40A abgesichert (geht auch durch nachgeschaltete Sicherungen, deren Nennstromsumme dann kleiner/gleich 40A sein muss)
CH: 40A FI kann auch stärker abegsichert sein. Wenn die Summer der nachfolgenden Sicherungen größer 40A ist, dann darf man das mit Gleichzeitigkeitsfdaktoren „Schönrechnen“
AT: Ein 40A FI darf nur so abgesichert sein, dass der „große Prüfstrom“ der vorgeschalteten Sicherung kleiner/gleich 40A ist. Dieser ist bei gL das 1,6fache von Inenn. Somit darf dort ein 40A FI nur mit 25A gL Sicherung abgesichert werden.

Strom fließt anscheinend je nach Staat anders…