Energieausweis

Ich habe schon ganz oft empfohlen bekommen mir für meine neue Wohnung (Nachtspeicheröfen) einen Energieausweis zeigen zu lassen. Aus welchem Grund soll ich das tun???

Hallo !

Du weisst aber,was der Ausweis ist und aussagt ?

Seit einiger Zeit sind Vermieter und Verkäufer gesetzlich verpflichtet,einen solchen Ausweis erstellen zu lassen und Mietern bzw. Kaufinteressenten vorzulegen.

Daraus kann man die Eigenschaften des Hauses in Bezug auf Energieverbrauch ersehen,als Absolutwert und in Bezug auf eine Rangordnung(gut-schlecht).
Es gibt zwei Arten,einen bedarfsgerechten(besser und aufwändiger zu erstellen) und einen verbrauchsorientierten(der ist einfacher und sagt leider weniger aus,weil er das Heizverhalten der Vorbesitzer/Vormieter ausweist.)
Und weicht das von Deinem Verhalten sehr ab,ist es für Dich als Entscheidungshilfe völlig falsch,es kommt zu bösen Überraschungen bei Heizkostenabrechnungen.

Da Nachtspeicherheizung(also Elektroheizung) systembedingt zu den teuersten Heizarten zählt,kann man nur mit dem Energieausweis in etwa voraussehen,was einen erwartet in der neuen Wohnung.

Der Ausweis soll ja die Vermieter zu Modernisierung(Dämmung,neue Heiztechnik,neue Fenster z.B.) ermuntern,weil sich Neumieter über die Heizkosten informieren können und bei hohem Verbrauch eher nicht mehr anmieten werden.
Das klappt aber nur,wenn die Mietinteressenten sich den Ausweis auch zeigen lassen. Hat der Vermieter keinen,dann sollte man das auch sagen,„nein,da kann ich nicht mieten,das ist mir zu unsicher“.

Macht man es so wie früher,ändert sich wohl auf lange Sicht nichts.
Es wird nicht investiert in Energiesparmaßnahmen,Motto :"Zahlt ja sowieso alles der Mieter,warum sollte ich(Vermieter) Geld ausgeben.

MfG
duck313

Hallo,

Seit einiger Zeit sind Vermieter und Verkäufer gesetzlich
verpflichtet,einen solchen Ausweis erstellen zu lassen und
Mietern bzw. Kaufinteressenten vorzulegen.

Aber nur bei Neuvermietungen! Ein Mieter, der bereits wohnt, kann keinen Energieausweis der Mietsache fordern.

Grüße,
Tinchen

1 Like

Hallo !

Ja,stimmt.
Allerdings sollte ein Vermieter auch bei bestehendem Mietverhältnis den Ausweis erstellen lassen,denn einem Neumieter ist er vorzulegen,zumindest auf Verlangen und da sollte er bereits vorhanden sein.
Und ein Altmieter wird ja inzwischen über die Heizkostenabrechnung eine Ahnung vom Energiebedarf der Wohnung bekommen haben.
Sollte inzwischen ein Ausweis vorliegen,kann man ihn sich aber auch zeigen lassen(ob Rechtsanspruch oder nicht sei dahingestellt),denn der Vergleich des Hauses mit dem Durchschnittshaus aus dem Ausweis ist schon aussagekräftig.

MfG
duck313