Hallo!
Ein Beamter, der beihilfeberechtigt und damit 50% PKV-versichert ist, plant einen Umzug in ein Bundesland, in dem es keine Beamte gibt. Eine Versetzung ist also nicht möglich. Er müsste sich entlassen lassen.
Der Wechsel ist im Zuge einer einjährigen Elternzeit geplant. Der Beamte ist unverheiratet, ein Kind ist mit in der PKV, für das erwartete Kind muss dann entsprechend entschieden werden. Der Vater ist in der GKV und unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze.
Es gibt folgende Szenarien:
- Der Beamte bleibt bis zum Ende der einjährigen Elternzeit Beamter, ist beihilfeberechtigt, zahlt den Anteil an der PKV und ist glücklich. Anschließend erhält er einen sozialversicherungspflichtigen Job und ist GKV-versichert.
Frage : Sind die Kinder dann auch automatisch in der GKV?
- Der Beamte lässt sich mit dem Beginn der Elternzeit entlassen.
Frage : Muss er dann die kompletten Beiträge zur PKV zahlen oder ist ein Wechsel in die GKV möglich (freiwillig oder irgendein „Sonderstatus“ aufgrund der Elternzeit)? Wie sind die Kinder versichert?
- Der Beamte heiratet.
Frage : Ist damit das Versicherungsproblem gelöst, weil er ab Entlassungstag familienversichert ist (während der Elternzeit oder einer möglichen Arbeitslosigkeit)?
Frage : Kann es ein Szenario geben, in dem der entlassene Beamte bei der PKV hängenbleibt (und damit auf 100% der Beiträge)?
Frage : Was passiert, wenn zwischen Entlassungstag und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ein Abstand besteht? Wie ist man versichert? Wie sind die Kinder versichert?
Grüße!