Erbfolge und Erbanteile 3. Ordnung

Hallo,

der Eblasser hat kein Testament erstellt - also gesetzlíche Erbfolge. Der Ehemann, der ledige Sohn, der ledige Bruder und die Eltern des Erblassers sind bereits vorverstorben. Auch die Geschwister der Urgroßeltern des Eblassers sind verstorben. Es gibt 8 noch lebende Cousins und Cousinen des Erblassers.
1 Cousin müttelicheseits und 7 väterlicherseits plus 1 verstorbener Cousin/Cousine mit 2 Kindern. Wie wierd das Erbe verteilt ?

Cousin mütterlicherseits 1/2
7 Cousins/Cousinen 1/16
Die beiden Kinder des verstorbenen Cousins je 1/32

Die Angaben erlauben keine Beurteilung: Hatten die wohl vorverstorbenen 4 Großelternteile keine Kinder und diese wiederum keine Kinder? Ich empfehle, nicht mit den Begriffen „Cousin“ und „Cousine“ zu arbeiten.

Wenn der/die Erblasser(in?) Grundbesitz hinterließ, benötigt die Erbengemeinschaft einen Erbschein. Dann lieber jetzt als später einen Notar, der auch die Erbquoten zu ermitteln hätte, aufsuchen.

Aber auch wenn kein Grundbesitz vorhanden ist, kann sich schon jetzt die evtl. übereinstimmende Beauftragung eines Rechtsanwalts empfehlen, weil erfahrungsgemäß eine Erbauseinandersetzung so weit entfernter Verwandter nicht einfach ist.

Hallo,

bin mir nicht sicher, aber meiner Meinung nach, die Verwandten (Cousin) von Seiten des Erblassers zu gleichen Teilen, und die Kinder jeweils 1/2 Anteil des verstorbenen Cousins.

Gruß Sylvia

Aber sicherheitshalber einen Anwalt oder das Nachlassgericht fragen, wie müssten es besser wissen.
Gruß

Hallo,
die Angaben sind mir zu undurchsichtig. Der Erblasser ist doch wohl die Ehefrau des vorverstorbenen Ehemannes. Diese Erblasserin hatte also einen kinderlosen (ledig ist nicht unbedingt kinderlos) und einen kinderlosen Bruder.
von den Großeltern aus gibt es also die 8 Cousinen.
Die erben je nach Abstämmen, also die von der Oma und die von dem Opa anteilmäßig getrennt.
Aber fragen Sie doch -kostenlos- beim zuständigen Nachlassgericht, ob dort die Erbfolge genauso gesehen wird. Die/der Rechtspfleger gibt gern Auskunft.

MfG
PB

Ein Versehen ? Sie schreiben: Geschwister der Urgroßeltern; richtig ist wohl: Großeltern.
Wenn ja, dann sind die Erbquoten richtig.

Hallo,
um das zu prüfen, müsste ich wissen, wieviele Geschwister die Mutter hatte und wer davon wieviele Kinder hat.
Mütterlich gehe ich von einer Schwester oder Bruder und einem Kind dieser Schwester/Bruder aus.
Dann wäre 1/2 richtig.

Aber wieviele Geschwister hatte der Vater und wieviele Kinder hatten diese Geschwister jeweils?

Gab es weitere außereheliche oder adoptierte Kinder der Großeltern?

Was haben die Geschwister der Urgroßeltern damit zu tun? Eine nähere Erbordnung schließt eine fernere aus.
Es leben Cousins/Cousinen des Erblassers väterlicherseits und mütterlicherseits?
(Das sind Kinder von Onkel und Tante und damit Abkömmlinge der Geschwister der Erblasser-Eltern.

Beispiel: Großvater väterlich hatte außer dem Erblasservater noch 4 weitere Kinder (Onkel/Tanten des Erblassers)
Tante A, verstorben,hinterließ 3 Kinder
Onkel B, verstorben,hinterließ 2 Kinder
Tante C,verstorben,hinterließ 1 Kind das bereits verstorben ist und 2 Kinder hinterließ
Tante D, verstorben,hinterließ 2 Kinder

Dann geht das väterliche Erbe durch 4, also jeder Stamm
1/8
Kinder von A je 1/24
Kinder von B je 1/16
Kind von C 1/8 verstorben dessen Kinder je 1/16
Kinder von D je 1/16

Also aufpassen, es kommt auf die Stämme an. ggfls. nochmal fragen.

Hallo, bin mir nicht sicher. Fachlichen Rat einholen.
Gruß petit

Hallo, wenn ich Deine Beschreibung richtig übersetze, ist der Erblasser in Wirklichkeit eine Erblasserin, nämlich die Ehefrau. Es erben ausschließkich deren Blutverwandte, also ist m.E. der Cousin das Ganze.

Ingeborg

So wie ich das sehe ist die alleinige Erbin die überlebende Ehefrau . Alle anderen sind nicht erbberechtigt.