Hallo!
Oder bist Du für „Gleichheit auf der Straße“, also auch für
Führerschein- und Steuerpflicht für Fahrfahrer/-halter?
was man in ein paar Zeilen alles hineindeuten kann…
Jaja, so ist das hier bei den Radlerfragen…
Den genannten Fall finde ich interessant, da ich aktuell auch wieder viel mit dem Rad fahre.
O.K., dann konstruiere ich mal ein Beispiel.
Man stelle sich einen Radweg vor, der von der Straße durch
einen dünnen grassbewachsenen Streifen abgetrennt ist. Der
Radweg selbst ist durch rote Bepflasterung vom daneben
liegenden Fußweg abgegrenzt.
Ein Radler nähert sich auf dem Radweg einer Ampel, die so kurz
vor ihm auf Rot umspringt, dass er nicht mehr anhalten kann
und auf dem Radweg über die rote Ampel fährt.
Genau hier beisst sich das, denn ich kann mich nicht daran erinnern, dass mir das auch nur ein einziges Mal in 32 Jahren auf dem Rad passiert wäre.
Man muss schon sehr, sehr schnell oder sehr wenig vorausschauend unterwegs sein, dass einem so etwas wirklich passieren kann. Wenn ich auf eine Ampel zufahre und sehe, dass sie schon länger grün ist, kann ich mir doch ausrechnen, was demnächst passiert.
Die Wahrscheinlichkeit, dass bei Nutzung eines langsamen Verkehrsmittels wie dem rad eine Ampel genau dann umschaltet, wenn ich nicht mehr bremsen kann, halte ich zudem für eher gering.
Meistens hat man halt keine Lust, scharf abzubremsen und fährt noch rüber. Nötig ist das aber normalerweise nicht, was meine rein persönliche Erfahrung betrifft.
Ein abbiegendes Auto plättet nun diesen Radfahrer. Das Auto
hatte selbstverständlich noch grün. Kann sich der Autofahrer
darauf berufen, dass der Radfahrer doch bei Rot über die
Straße gefahren wäre.
Der stärkere Verkehrsteilnehmer muss besondere Rücksicht auf den schwächeren nehmen. Ein Autofahrer kann sich auch gegenüber dem dümmsten/dreistesten Radfahrer (nicht persönlich nehmen!) so nicht vollständig entschulden. Im vorliegenden Fall, beim Abbiegen des Autos, muss der Autofahrer ohnehin besondere Vorsicht walten lassen, auch wenn die Fußgängerampel bereits rot zeigen sollte.
Er kommt aus der Sache somit wohl eher nicht komplett heraus.
Würde diese für den Radfahrer nicht zu beeinflussende
Situation ihm eine Mitschuld auferlegen?
Das kann gut sein. Fakt ist, dass der Radler bei rot gefahren ist.
Die Frage ist eher, wie sich das dann in der Realität rekonstruieren und beweisen lässt.
Gruß,
M.