Fahrrad/Fußgängerampel

Hallo,

anders als bei Autoampeln gibt es bei Ampeln, die gleichzeitig für Radfahrer und Fußgänger gelten, keine Gelbphase.
Deshalb kommt es desöfteren vor, dass eine Ampel auf Rot springt, der Radler aber nicht mehr bremsen kann, also quasi von der roten Ampel überrascht wird.
Wie wird soetwas rechtlich gehandhabt? Es wäre ja ungerecht, soetwas als normales Fahren über eine rote Ampel angesehen würde.

Grüsse

Jörg

Hallo Jörg,

anders als bei Autoampeln gibt es bei Ampeln, die gleichzeitig
für Radfahrer und Fußgänger gelten, keine Gelbphase.
Deshalb kommt es desöfteren vor, dass eine Ampel auf Rot
springt, der Radler aber nicht mehr bremsen kann, also quasi
von der roten Ampel überrascht wird.
Wie wird soetwas rechtlich gehandhabt? Es wäre ja ungerecht,
soetwas als normales Fahren über eine rote Ampel angesehen
würde.

ich fürchte, dass das nur von Fall zu Fall entschieden wird. Immerhin kann dieses „Kann grade nicht mehr bremsen“ höchstens ein Ampelverstoß unter einer Sekunde sein.

Gruß, Karin

… Ampeln, die gleichzeitig für Radfahrer und Fußgänger gelten…

Hallo,
meinst Du, wenn Radfahrer auf dem Weg fuer die Fussgaenger fahren? Das sind dann aber Kinder. Erwachsene duerfen nicht fahren, sie schieben ihr Rad und sind Fussgaenger.
Oder meinst Du andere Beispiele?
Gruss Helmut

Hi,

… Ampeln, die gleichzeitig für Radfahrer und Fußgänger gelten…

meinst Du, wenn Radfahrer auf dem Weg fuer die Fussgaenger
fahren? Das sind dann aber Kinder. Erwachsene duerfen nicht
fahren, sie schieben ihr Rad und sind Fussgaenger.

Mit „Ampeln, die gleichzeitig für Radfahrer und Fußgänger gelten“ meint er Ampeln, die gleichzeitig für Radfahrer und Fußgänger gelten.
Ein Bild sagt mehr, als tausend Worte:
http://www.darmstadt.de/imperia/md/images/neuesverze…

Gruß,
V.

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Mit „Ampeln, die gleichzeitig für Radfahrer und Fußgänger
gelten“ meint er Ampeln, die gleichzeitig für Radfahrer und
Fußgänger gelten.
Ein Bild sagt mehr, als tausend Worte:
http://www.darmstadt.de/imperia/md/images/neuesverze…

Genau die meine ich, danke.

Grüsse

Jörg

Auch hallo,

anders als Autos fahren Radfahrer selten mit 50 km/h. Und anders als Autofahrer müssen sich Radfahrer auf Radwegen mit verhältnismäßig wenig Beschilderung o. ä. beschäftigen.
Bei 20 - 25 km/h kann wohl jeder Radfahrer innerhalb von max. 8 - 10 m anhalten.

Das hier…

Es wäre ja ungerecht,
soetwas als normales Fahren über eine rote Ampel angesehen
würde.

…verstehe ich somit nicht.

Oder bist Du für „Gleichheit auf der Straße“, also auch für Führerschein- und Steuerpflicht für Fahrfahrer/-halter?

Grüße, M

Hallo,

Oder bist Du für „Gleichheit auf der Straße“, also auch für
Führerschein- und Steuerpflicht für Fahrfahrer/-halter?

was man in ein paar Zeilen alles hineindeuten kann…

O.K., dann konstruiere ich mal ein Beispiel.
Man stelle sich einen Radweg vor, der von der Straße durch einen dünnen grassbewachsenen Streifen abgetrennt ist. Der Radweg selbst ist durch rote Bepflasterung vom daneben liegenden Fußweg abgegrenzt.
Ein Radler nähert sich auf dem Radweg einer Ampel, die so kurz vor ihm auf Rot umspringt, dass er nicht mehr anhalten kann und auf dem Radweg über die rote Ampel fährt.
Ein abbiegendes Auto plättet nun diesen Radfahrer. Das Auto hatte selbstverständlich noch grün. Kann sich der Autofahrer darauf berufen, dass der Radfahrer doch bei Rot über die Straße gefahren wäre.
Würde diese für den Radfahrer nicht zu beeinflussende Situation ihm eine Mitschuld auferlegen?

Vielen Dank für eure Antworten

Grüsse

Jörg

Hallo Jörg,

O.K., dann konstruiere ich mal ein Beispiel.
Man stelle sich einen Radweg vor, der von der Straße durch
einen dünnen grassbewachsenen Streifen abgetrennt ist. Der
Radweg selbst ist durch rote Bepflasterung vom daneben
liegenden Fußweg abgegrenzt.
Ein Radler nähert sich auf dem Radweg einer Ampel, die so kurz
vor ihm auf Rot umspringt, dass er nicht mehr anhalten kann
und auf dem Radweg über die rote Ampel fährt.
Ein abbiegendes Auto plättet nun diesen Radfahrer. Das Auto
hatte selbstverständlich noch grün. Kann sich der Autofahrer
darauf berufen, dass der Radfahrer doch bei Rot über die
Straße gefahren wäre.
Würde diese für den Radfahrer nicht zu beeinflussende
Situation ihm eine Mitschuld auferlegen?

genau deswegen meinte ich, dass es ganz schwer auf den Einzelfall ankommt. Ein mir nahestehender Mensch musste sich in so einem Fall noch gegen Ansprüche des Unfallgegners wehren, weil ja am Auto auch ein paar Dellen entstanden sind, als es den Radfahrer vom Rad geholt hat.

Und das war nur ein Fall, wo durch gemeinsame Geh- und Radfahrerfurt die Fußgängerampel unabhängig vom Piktogramm für beide galt. Glücklicherweise war die Anwältin gewieft genug, diese Ansprüche abzuwehren.

Gruß, Karin

Hallo MASCH,

anders als Autos fahren Radfahrer selten mit 50 km/h.

allerdings sind auch die Bremsen auf die geringere Geschwindigkeit ausgelegt. Mal ganz abgesehen von dem Problem, dass man bei Vollbremsungen auch mal schneller als sein Fahrrad werden kann.

Und anders als Autofahrer müssen sich Radfahrer auf Radwegen mit
verhältnismäßig wenig Beschilderung o. ä. beschäftigen.

Dafür mit jeder Menge Fußgänger, gassigeführter Hunde und verkehrswidrig geparkten Autos.

Bei 20 - 25 km/h kann wohl jeder Radfahrer innerhalb von max.
8 - 10 m anhalten.

Und wenn nun die Ampel umschaltet, wenn man grade 2 m vor der Kreuzung ist? Einfahren und auf der Straße bremsen?

Das hier…

Es wäre ja ungerecht,
soetwas als normales Fahren über eine rote Ampel angesehen
würde.

…verstehe ich somit nicht.

Jetzt klarer?

Gruß, Karin

Hallo!

Oder bist Du für „Gleichheit auf der Straße“, also auch für
Führerschein- und Steuerpflicht für Fahrfahrer/-halter?

was man in ein paar Zeilen alles hineindeuten kann…

Jaja, so ist das hier bei den Radlerfragen…

Den genannten Fall finde ich interessant, da ich aktuell auch wieder viel mit dem Rad fahre.

O.K., dann konstruiere ich mal ein Beispiel.
Man stelle sich einen Radweg vor, der von der Straße durch
einen dünnen grassbewachsenen Streifen abgetrennt ist. Der
Radweg selbst ist durch rote Bepflasterung vom daneben
liegenden Fußweg abgegrenzt.
Ein Radler nähert sich auf dem Radweg einer Ampel, die so kurz
vor ihm auf Rot umspringt, dass er nicht mehr anhalten kann
und auf dem Radweg über die rote Ampel fährt.

Genau hier beisst sich das, denn ich kann mich nicht daran erinnern, dass mir das auch nur ein einziges Mal in 32 Jahren auf dem Rad passiert wäre.

Man muss schon sehr, sehr schnell oder sehr wenig vorausschauend unterwegs sein, dass einem so etwas wirklich passieren kann. Wenn ich auf eine Ampel zufahre und sehe, dass sie schon länger grün ist, kann ich mir doch ausrechnen, was demnächst passiert.

Die Wahrscheinlichkeit, dass bei Nutzung eines langsamen Verkehrsmittels wie dem rad eine Ampel genau dann umschaltet, wenn ich nicht mehr bremsen kann, halte ich zudem für eher gering.
Meistens hat man halt keine Lust, scharf abzubremsen und fährt noch rüber. Nötig ist das aber normalerweise nicht, was meine rein persönliche Erfahrung betrifft.

Ein abbiegendes Auto plättet nun diesen Radfahrer. Das Auto
hatte selbstverständlich noch grün. Kann sich der Autofahrer
darauf berufen, dass der Radfahrer doch bei Rot über die
Straße gefahren wäre.

Der stärkere Verkehrsteilnehmer muss besondere Rücksicht auf den schwächeren nehmen. Ein Autofahrer kann sich auch gegenüber dem dümmsten/dreistesten Radfahrer (nicht persönlich nehmen!) so nicht vollständig entschulden. Im vorliegenden Fall, beim Abbiegen des Autos, muss der Autofahrer ohnehin besondere Vorsicht walten lassen, auch wenn die Fußgängerampel bereits rot zeigen sollte.
Er kommt aus der Sache somit wohl eher nicht komplett heraus.

Würde diese für den Radfahrer nicht zu beeinflussende
Situation ihm eine Mitschuld auferlegen?

Das kann gut sein. Fakt ist, dass der Radler bei rot gefahren ist.
Die Frage ist eher, wie sich das dann in der Realität rekonstruieren und beweisen lässt.

Gruß,
M.

was man in ein paar Zeilen alles hineindeuten kann…

Hi Jörg,

stimmt, da habe ich wohl zu viel hineingedeutet. Was aber auch daran liegt, dass Du eine Bewertung in Deine Frage aufgenommen hast, dass das wohl ungerecht wäre. Schwamm drüber.

Natürlich haftet in dieser Konstellation zunächst mal der Autofahrer, weil sein Fz. eine Betriebsgefahr hat. Aber natürlich könnte dem Radfahrer eine Mithaftung zugerechnet werden, je nach konkretem Hergang.
Ganz gerenerll gilt: ein Radfahrer muss mit angepasster Geschwindigkeit fahren, genau wie Autofahrer.

Grüße, M

Hi KUHmax,

ja, das stimmt alles, aber

allerdings sind auch die Bremsen auf die geringere
Geschwindigkeit ausgelegt. Mal ganz abgesehen von dem Problem,
dass man bei Vollbremsungen auch mal schneller als sein
Fahrrad werden kann.

wenn der Radfahrer meint, trotzdem sooo schnell fahren zu müssen, haftet er eben für Schäden.

mit jeder Menge Fußgänger, gassigeführter Hunde und
verkehrswidrig geparkten Autos.

s. o.

Und wenn nun die Ampel umschaltet, wenn man grade 2 m vor der
Kreuzung ist? Einfahren und auf der Straße bremsen?

Dann hätte er sich vorher Gedanken machen müssen, genau wie ein Autofahrer…

Jetzt klarer?

Ganz ehrlich: nein. Die Auffassung „Radfahrer immer unschuldig“ ist und bleibt nun mal falsch.

Nur der Vollständigkeit halber: ich besitze und nutze ein Fahrrad und bin kein Auto-Fanatiker.

Grüße, M

Hallo Jörg,

dieser Fall ist mal wieder ein gutes Beispiel für:

Warum man Radwege meiden und lieber auf der Straße fahren sollte.

Denn dort gibt es eine Gelbphase.

OT: In Düsseldorf übrigens auch für Fußgänger und Radfahrer. Ich frage mich, warum es diese - in meinen Augen sehr sinnvolle Einrichtung - eigentlich nur in Düsseldorf gibt???

Gruß

Anne

1 Like

Hallo,

Der stärkere Verkehrsteilnehmer muss besondere Rücksicht auf
den schwächeren nehmen. Ein Autofahrer kann sich auch
gegenüber dem dümmsten/dreistesten Radfahrer (nicht persönlich
nehmen!) so nicht vollständig entschulden.

Ich als Buddha(aber nicht im Körperumfang) unter den Rennradfahrern
fühle mich da überhaupt nicht angesprochen. Und wenn ich es täte, wären wir quitt.

Grüsse

Jörg

Hi,

Denn dort gibt es eine Gelbphase.

OT: In Düsseldorf übrigens auch für Fußgänger und Radfahrer.
Ich frage mich, warum es diese - in meinen Augen sehr
sinnvolle Einrichtung - eigentlich nur in Düsseldorf gibt???

andere Städte mit Lebenskultur wie z.B. Kiel haben sowas auch. Hier gibts auch Induktionsschleifen aufm Radweg die den Bussen Rot und der Radspur Grün geben damit es an Haltestellen nicht zu Konflikten kommt…
Was es hier auch gibt sind Ampelwartebereiche für Radler, die VOR denen für Autofahrer liegen.

Grüße,
J~

Hi,

allerdings sind auch die Bremsen auf die geringere
Geschwindigkeit ausgelegt. Mal ganz abgesehen von dem Problem,
dass man bei Vollbremsungen auch mal schneller als sein
Fahrrad werden kann.:

wenn der Radfahrer meint, trotzdem sooo schnell fahren zu
müssen, haftet er eben für Schäden.

Das hat doch alles mit der absoluten Geschwindigkeit rein gar nichts zu tun! Wenn jemand mit einer radfahrerüblichen Geschwindigkeit von 15 km/h auf eine wie oben beschriebene Ampel zufährt, und die Ampel eben genau einen Meter vor ihm auf Rot springt, dann kann der Radfahrer faktisch nicht mehr bremsen. Das ist reine Physik.

Das ist aber in meinen Augen alles halb so wild, weil das ja bei Fußgängern genauso ist. Auch da wird die Ampel ja ganz gern mal mitten auf dem Weg rot. Und die Fußgänger darf ein Autofahrer ja auch nicht ungestraft überfahren.
Wie man das im Zweifelsfall beweisen will, dass man bei grün gegangen oder gefahren ist, ist naturlich wieder eine andere Frage (Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge).

Und wenn nun die Ampel umschaltet, wenn man grade 2 m vor der
Kreuzung ist? Einfahren und auf der Straße bremsen?

Dann hätte er sich vorher Gedanken machen müssen, genau wie
ein Autofahrer…

Eben nicht wie ein Autofahrer, denn dort gibt es eine Gelb-Phase. Und man kann einfach nicht vorhersehen (oder am besten noch Sekunden mitzählen), wann die Ampel rot wird, weil das bei fast jeder Ampel unterschiedlich lange dauert.

Die Auffassung „Radfahrer immer
unschuldig“ ist und bleibt nun mal falsch.

Was Du nicht sagst …

Gruß,
V.

Hallo V.,

Das hat doch alles mit der absoluten Geschwindigkeit rein gar
nichts zu tun!

womit denn sonst?

Und die Fußgänger darf ein
Autofahrer ja auch nicht ungestraft überfahren.

hatte ich auch nicht behauptet

Eben nicht wie ein Autofahrer, denn dort gibt es eine
Gelb-Phase.

und genau deshalb muss der Radfahrer mit einem „plötzlichen“ Umspringen auf rot rechnen. Die Tatsache, dass es keine Gelbphase gibt, erlaubt doch nicht das Fahren bei rot.

Grüße, M

Huhu!

Ich fasse mal zusammen: Ein Radfahrer hat sich mit Schrittgeschwindigkeit zu bewegen und vor jeder Ampel grundsätzlich anzuhalten, da er nicht wissen kann, wie lange sie noch „grün“ anzeigt.

Und Du fährst Fahrrad? Wie kann Dir das Spaß machen?

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Ich fasse mal zusammen: Ein Radfahrer hat sich mit
Schrittgeschwindigkeit zu bewegen und vor jeder Ampel
grundsätzlich anzuhalten, da er nicht wissen kann, wie lange
sie noch „grün“ anzeigt.

Auch huhu,

nein, das hast Du völlig mißverstanden: die besagten Ampeln haben für Radfahrer nur Empfehlungscharakter und eigentlich können die Radler machen, was sie wollen - sie haften nie für Schäden, die sie (mit-) verursachen.

Grüße, M

Hallo J~,

Was es hier auch gibt sind Ampelwartebereiche für Radler, die
VOR denen für Autofahrer liegen.

das haben wir hier in München auch: An genau EINER Stelle in einer Nebenstraße, wo diese an sich sinnvolle Einrichtung (Radfahrer werden bei Grün nicht übersehen) überhaupt nichts bringt.

Gruß, Karin