Fahrtenbuch nachschreiben ?!

Hallo,

also eine Firma hat einige Fahrtenbücher „verloren“ und fordert nun das die Fahrer die fehlenden Bücher nachschreiben.

Es handelt sich allerdings um Daten aus 2008 !! Das heisst man weis nicht mehr welches Kennzeichen das Fzg. damals hatte, keinen Km Stand, keine Tankrechnungen, nix…

Man müsste also alles frei erfinden !!

Ob das Fahrtenbuch dann vom Finanzamt anerkannt wird bezweifel ich da das ja sofort jeder sieht das da was nicht stimmt.

Wie aber sieht es mit dem Fahrer aus, kann/ soll er es nachschreiben oder kann man ihn dann wegen z.B (Urkunden) Fälschung an den Karren fahren ??

Thx

Hallo,

ein Fahrtenbuch ist keine Urkunde.

aus Az. IV C 6 - S 2177/07/10004:

Ein Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Es muss die Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstandes vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergeben (BFH-Urteil vom 9. November 2005, BStBl II 2006 S. 408). Das Fahrtenbuch muss mindestens folgende Angaben enthalten (vgl. R 8.1 Absatz 9 Nummer 2 Satz 3 LStR 2008): Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt, Reiseziel, Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner. Wird ein Umweg gefahren, ist dieser aufzuzeichnen.

es sind also noch nicht einmal Unterschriften gefordert.

Gruß
Klaus

Fahrtenbuch
Hi,

ein Fahrtenbuch ist keine Urkunde.

schön

danke für deine Anleitung zur Steuerhinterziehung

ein Fahrtenbuch ist ein Beweismittel

Ein Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt
werden.

und das kann man nachträglich nicht herstellen

Es handelt sich nicht mehr um „kleinere“ Mängel.

Eine Lockerung ergibt sich aus dem BFH Urteil vom 10.04.2008 - VI R 38/06
http://www.juraforum.de/urteile/urteil/bfh-urteil-vo…

was aber hier sicher nicht mehr weiterhilft.

Schöne Grüße
C.

ein Fahrtenbuch ist keine Urkunde.

schön

und unterliegen demnach auch nicht § 267 StGB

danke für deine Anleitung zur Steuerhinterziehung

dies war keine Anleitung!!
sondern war dafür gedacht, dass sich der in der Zwangslage befindliche Frager (Order von Firma) bezüglich „Urkundenfälschung“ keine Sorge machen muss.

Das dieses Vorgehen allen Regeln der Führung eines Fahrtenbuches widerspricht war wohl auch ohne Deinen Kommentar klar ersichtlich!!

Hi,

ein Fahrtenbuch ist keine Urkunde.

schön

und unterliegen demnach auch nicht § 267 StGB

schön

dann schau mal in §§ 370 ff AO
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__370.html

Nichtwissen schützt vor Strafe nicht.

Schöne Grüße
C.

1 Like

ist ein Fahrtenbuch auch Pflicht,
wenn bei dienstlichen Fahrten mit dem privaten PKW lediglich eine km-Pauschale für dienstliche Fahrten in Anspruch genommen wird,
wie zeitnah müssen diese Fahrten dokumentiert sein?

Fahrtenbuch kmPauschale
Hi,

ist ein Fahrtenbuch auch Pflicht,
wenn bei dienstlichen Fahrten mit dem privaten PKW lediglich
eine km-Pauschale für dienstliche Fahrten in Anspruch genommen
wird,

nein, aber die Fahrten müssen auch nachvollziehbar aufgezeichnet werden. Die Lockerung besteht darin, dass die Fahrten nicht lückenlos incl. Privatfahrten aufzuzeichnen sind.

wie zeitnah müssen diese Fahrten dokumentiert sein?

Fahrtenbuch: täglich beim Ende der Fahrt
sonstige Aufzeichnungen: auch täglich

Erleichterung bei Nachweis über Abrechnung mit Arbeitgeber oder Kundenbesuchsaufzeichnungen.

Schöne Grüße
C.