Hallo,
also eine Firma hat einige Fahrtenbücher „verloren“ und fordert nun das die Fahrer die fehlenden Bücher nachschreiben.
Es handelt sich allerdings um Daten aus 2008 !! Das heisst man weis nicht mehr welches Kennzeichen das Fzg. damals hatte, keinen Km Stand, keine Tankrechnungen, nix…
Man müsste also alles frei erfinden !!
Ob das Fahrtenbuch dann vom Finanzamt anerkannt wird bezweifel ich da das ja sofort jeder sieht das da was nicht stimmt.
Wie aber sieht es mit dem Fahrer aus, kann/ soll er es nachschreiben oder kann man ihn dann wegen z.B (Urkunden) Fälschung an den Karren fahren ??
Thx