Falschaussage des Unfallgegners bei der Polizei

Guten Abend!

Ich brauche einen Rat, wie ich mich gegen eine falsche Aussage zum Unfallhergang wehren kann. Vor einigen Tagen, um ca. 22:00, wollte ich mit meinem Krad von einer Hauptverkehrststraße mit angelegtem Radweg rechts in eine Seitenstraße einbiegen. Ich setzte den Blinker rechts und sah während des Schulterblicks einen Radfahrer (in gleicher Fahrtrichtung) sehr schnell angefahren kommen. Daher entschloss ich mich den Radfahrer lieber erst an mir vorbeifahren zu lassen und nach ihm abzubiegen. Ich stand also mit gesetztem Blinker am rechten Fahrbahnrand und wartete. Nun kommt hinzu, dass die Straße, auf der ich stand, normalerweise zweispurig ist, diese sich durch eine Baustelle jedoch (bereits ca. 20m vor der Unfallstelle beginnend) auf 1 1/2 Spuren mittels Baken verengt. Während ich also warte überholt mich der Radfahrer und zeitgleich gab es einen Knall mit einem Ruck an meinem Lenker. Ein Mercedes hatte mich anscheinend links so dicht innerhalb des Fahrstreifens überholt, dass er meinen Lenker mit seinem rechten Aussenspiegel erwischte.
Da der Fahrer des Mercedes sogleich einen Streit vom Zaun brach und mir Fehlverhalten vorwarf, rief ich die Polizei. Und da beginnt mein Problem: er behauptete vor den Beamten, dass ich zunächst mein Krad abgewürgt hätte. Später „überarbeitete“ er seine Aussage und warf mir vor, dass ich nicht geblinkt hätte. Somit erreichte mich heute ein Schreiben mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro. Ich werde natürlich Widerspruch einlegen, frage mich aber (da Aussage gegen Aussage) wie meine Chancen vor Gericht aussehen. Wie kann ich gegen solch eine Falschaussage vorgehen? Welchem Tatbestand macht sich Unfallgegner schuldig? Ich will das Ding auf keinen Fall auf mich nehmen, da ich nichts falsch gemacht habe!

Vielen Dank für jede Antwort!

SL

Guten Tag,

das Problem kenne ich nur zur gut, auch aus Sicht der aufnehmenden Polizeibeamten. Wenn man zwei unterschiedliche Aussagen von den Parteien erzählt bekommt ist man verpflichtet beide Aufzunehmen und nachzugehen.

Hierbei ist jedoch immer auch zu beachten, das eine verkehrsrechtliche Ahnung nicht mit der einer Schadensregulierung gleichzusetzen ist. Bedeutet die Versicherung kann immer anders entscheiden als die Polizei bzw. Gericht.

Aber nochmal von vorne.
Nach der getätigten Sachverhaltsschilderung möchte sich der Porbant selber aus dem Unfall freisprechen. Aufgrund fehlender Zeugen versucht er es so.

Was er falsch mach ist das:
§ 164 Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

An der Beweisbarkeit wird es aber scheitern. Leider ist gerade die " Gegenanzeige " an der Tagesordnung und nur zu 0,1 % wirklich beweisbar.

Weil man müsste ihm jetzt nachweisen das er GESEHEN hat das Sie geblinkt haben und jetzt absichtlicht behauptet das sie es nicht machen um ihnen zu schaden. Das geht nur durch seine eigene Aussage. Ansonsten wird es immer darauf hinauslaufen das er es einfach nicht gesehen hat, selbst wenn das Gericht ihnen später recht gibt.

Was können sie also machen?
Einspruch einheben, nicht bezahlen und auf die Unfallaufnahme verweisen. Ich möchte keine ferndiagnose begehen, aber ein stehendes Fahrzeug was angefahren wird kann nicht schuld sein, auch ein fehlendes Blinken macht sie nicht zum Unfallverursacher.

Hallo!

Ärgerliche Sache!
Zur ersten Frage. Das Einige was Sie im Moment tun können, ist Ihre Sicht der Dinge in einer Vernehmung (bei der Polizei oder Rechtsanwalt) schildern.
Zweite Frage:
Der Unfallgegener macht sich nicht nachweislich Strafbar. Er schildert lediglich seine Wahrnehmung, auch wenn die, aus Ihrer Sicht, falsch ist. Einen Nachweis über die Falschheit der Aussage zu erhalten ist nahezu unmöglich. Er würde sich nur strafbar machen wenn man ihm die bewusste Falschaussage nachweisen könnte und er sie trotz Vereidigung vor Gericht nicht widerruft.
Da am Unfalltag Aussage gegen Aussage stand und die Polizeibeamten weder die Eine noch die Andere als zutreffend beurteilen konnten (offensichtlich fehlt der Sachbeweis - sprich Spuren), ist eine Verwarnung (35€) an Beide ergangen. Bei Widerspruch hat ein Gericht zu entscheiden.
Die besseren Karten hierbei sehe ich bei Ihnen. Sie bildeten ein stehendes Hindernis für den Mercedes (verkehrsbeding oder nicht) und er muss in der Lage sein entweder rechtzeitig anzuhalten oder mit ausreichend Seitenabstand vorbei zu fahren.
Viel Erfolg!

Die Polizei kann an der Unfallstelle nur die vorliegenden Tatsachen feststellen und im Anschluss die Aussagen der Beteiligten / Zeugen aufnehmen. Mit deinem Problem bist du besser bei einem Rechtsanwalt aufgehoben.
Gruß
Heinz

hallo,
was wird dir denn in dem bescheid über 35 euro vorgeworfen??
es bleibt doch dabi, dass der autofahrer dich angefharen hat und nicht umgekehrt. er hat entweder keinen genügenden sicherheitsabstand eingehalten und/oder ist zu schnell gefahren, um dir als stehendem hindernis auszuweichen, oder hat einfach riskant überholt und den unfall billigend in kauf genommen!

auf jeden fall widersprechen, auf die unterschiedlichen bzw korrigierten aussagen des autofahrers hinweisen, und bezeugen dass du geblinkt hast…führe an, dasss du bewußt auf den radfahrer gewartet hast und esdaher keinerlei grund gab, nicht zu blinken, es aus hektik bei schnellem abbiegen zu vergessen oä.
du hast ganz normal die geschw. verringert und für den radfahrer angehalten und nicht etwa eine notbremsung gemacht oä.
stelle die behauptung des anderen als versuch dar, den von ihm verursachten unfall zu begründen bzw zu rechtfertigen…

gruss

mike

Hallo,

zunächst gehe ich mal davon aus, dass der Radfahrer nicht als Zeuge zur Verfügung steht. Das ist natürlich sehr schade.
Was steht denn in dem Schreiben als Tatbestand, der die 35,- Euro rechtfertigt? §1 Absatz 2 StVO, Unfall verursacht?
Also wenn es tatsächlich so war, wie hier geschildert, kann ich das Verwarngeld nicht ganz nachvollziehen. Selbst wenn du da blöd herum gestanden hättest, ohne zu blinken, Darf der Andere dich deswegen ja noch lange nicht über den Haufen fahren. Solange unstrittig ist, dass du gestanden hast, kann die Hauptschuld eigentlich nicht bei dir liegen.
Was sagt denn deine Versicherung dazu? Eine Rechtschutzversicherung wäre hier natürlich von Vorteil.
Aus deinen Schilderungen heraus würde ich es aber auf einen Einspruch ankommen lassen. Warum sollte ein Richter, selbst wenn Aussage gegen Aussage steht, ausgerechnet dem Anderen mehr glauben? Zumindest hat er sich in einer offensichtlichen Gefahrenstelle (Baustellenbereich mit für ihn offensichtlich „liegengebliebenem“ Fahrzeug) falsch verhalten. Meine ganz persönliche Meinung ist, dass deine Chancen da gar nicht so schlecht stehen. Die Hauptsache ist, dass man ihn darauf festnageln kann, dass er gesehen hat, dass du gestanden hast. Wenn das so ist, ist das die halbe Miete.
Ferndiagnosen sind immer schwierig. Trotzdem hoffe ich, dass ich helfen konnte,

Gruß

Guten Abend!

Ich brauche einen Rat, wie ich mich gegen eine falsche Aussage
zum Unfallhergang wehren kann. Vor einigen Tagen, um ca.
22:00, wollte ich mit meinem Krad von einer
Hauptverkehrststraße mit angelegtem Radweg rechts in eine
Seitenstraße einbiegen. Ich setzte den Blinker rechts und sah
während des Schulterblicks einen Radfahrer (in gleicher
Fahrtrichtung) sehr schnell angefahren kommen. Daher
entschloss ich mich den Radfahrer lieber erst an mir
vorbeifahren zu lassen und nach ihm abzubiegen. Ich stand also
mit gesetztem Blinker am rechten Fahrbahnrand und wartete. Nun
kommt hinzu, dass die Straße, auf der ich stand, normalerweise
zweispurig ist, diese sich durch eine Baustelle jedoch
(bereits ca. 20m vor der Unfallstelle beginnend) auf 1 1/2
Spuren mittels Baken verengt. Während ich also warte überholt
mich der Radfahrer und zeitgleich gab es einen Knall mit einem
Ruck an meinem Lenker. Ein Mercedes hatte mich anscheinend
links so dicht innerhalb des Fahrstreifens überholt, dass er
meinen Lenker mit seinem rechten Aussenspiegel erwischte.
Da der Fahrer des Mercedes sogleich einen Streit vom Zaun
brach und mir Fehlverhalten vorwarf, rief ich die Polizei. Und
da beginnt mein Problem: er behauptete vor den Beamten, dass
ich zunächst mein Krad abgewürgt hätte. Später „überarbeitete“
er seine Aussage und warf mir vor, dass ich nicht geblinkt
hätte. Somit erreichte mich heute ein Schreiben mit einem
Verwarnungsgeld von 35 Euro. Ich werde natürlich Widerspruch
einlegen, frage mich aber (da Aussage gegen Aussage) wie meine
Chancen vor Gericht aussehen. Wie kann ich gegen solch eine
Falschaussage vorgehen? Welchem Tatbestand macht sich
Unfallgegner schuldig? Ich will das Ding auf keinen Fall auf
mich nehmen, da ich nichts falsch gemacht habe!

Vielen Dank für jede Antwort!

SL

Zunächst einmal möchte ich mich bei allen bedanken, die teils auch noch zu so später Stunde hilfsbereit in die Tastatur gehauen haben, um mir so ausführlich Antwort zu geben. Vielen Dank dafür!!

Nun fühle ich mich zumindest darin bestätigt, es auf einen Widerspruch ankommen zu lassen.
Ja, und die 35 Euro Verwarnungsgeld beinhalten „…bogen ab, ohne die Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Es kam zu einem Unfall. …§9 Abs.1, §1 Abs.2, §49 StVO; §24 StVG; 29 BKat; §19 OWiG…“.

Mich ärgert ja nicht zumeist, dass ich des Nichblinkens beschuldigt werde. Denn, wie schon in einigen Antworten erwähnt, muss die Polizei auch den Vorwürfen des Unfallgegners nachgehen. Aber es macht für mich doch einen Unterschied, ob mir „nur“ das Nichtblinken vorgeworfen wird oder aber auch noch obendrein die Schuld am Unfall, weil ich eben nunmal nicht geblinkt habe.

Wenn mir der Beamte das an dem Abend auch so gesagt hätte, wäre ich schon an Ort und Stelle ziemlich ungehalten gewesen. Aber als nach dem Unfall die Polizeibeamten schon alles aufgenommen hatten und man schon fast dabei war sich zu verabschieden, kam einer der Beamten nochmal auf mich zu und sagte: „Ich muss ihnen jetzt leider auch noch den Vorwurf machen, nicht geblinkt zu haben.“. Daraufhin meinte ich nur: „Ach! Ist das dem Herrn XY jetzt zu Schluss auch noch eingefallen!“ und nahm’s erstmal so hin. Denn von einer beinhalteten Unfallschuld war ja keine Rede.

Aber sei’s drum. Ich fühle mich von allen, die so hilfreich geantwortet haben mental unterstützt und schreibe schon fleißig an meinem Widerspruch!

Viele Grüße!!!

Hallo

Eine echt schwierige Situation. Aber solche Menschen gibt es leider auch, die selbst keinen Fehler zugeben können.
Nun, was kann man da raten? Ich würde auf jeden Fall bei der Wahrheit bleiben. Damit fährt man immer am besten. Wie ja bereits erwähnt, verstrickte sich der Unfallgegner bereits vor Ort in Widersprüche. Wodurch er sich selbst unglaubwürdig macht. Ich würde gegen den Bußgeldbescheid auf jeden Fall Widerspruch einlegen und mich schriftlich über den eigentlichen Unfallhergang äußern. Auch den Radfahrer als Zeugen benennen, auch wenn er namentlich nicht bekannt ist. Desweiteren kann man argumentieren, dass man ja schon seit Jahren unfallfrei Motorrad fährt und dieses Fahrzeug mit abloluter Sicherheit ohne es abzuwürgen im Straßenverkehr führen kann. Da hier ja offenbar Aussage gegen Aussage steht wird es schwer für die Bußgeldstelle hier den „Lügner“ zu entlarven. Weshalb ich glaube, dass es eingestellt werden würde. Aber um ganz sicher zu gehen, auch bzgl. rechtlicher Gegenmaßnahmen gegenüber dem Unfallgegner, würde ich einen Anwalt befragen. Der kann verbindliche Aussagen machen.
Hoffe ich konnte ein bisschen helfen.

Gruß

Hallo SL,

Deine Unfallschilderung kann ich nicht ganz nachvollziehen. Wenn es so war, wie Du es schilderst, wärst Du Unfallgeschädigter und nicht Unfallverursacher. Nur als Unfallverursacher wirst Du mit einem Bußgeld oder Verwarngeld belegt.
Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass ein stehendes Fahrzeug keinen Unfall verursachen kann, weil der Nachfolgende sich so zu verhalten hat, dass er jederzeit bremsen kann und wenn eine Passage zu eng ist, weil dort jemand steht, kann ich dort nicht durchfahren. Tue ich es trotzdem, bin ich bei einer Kollision schuld.
Das würde in Deinem Fall auf den Mercedesfahrer zutreffen.
Wenn Du ein Verwarngeld auferlegt bekommen hast, würde mich interessieren, was man Dir vorwirft.
Über diesen Tatvorwurf können wir dann noch einmal reden.

Ganz allgemein macht die Polizei immer die gleiche Erfahrung:
Man läßt sich von beiden Beteiligten den Unfallhergang schildern und kann oft nicht glauben, dass die beiden vom selben Unfall reden.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

Hallo Sabs,
Da ich nicht vor Ort war, kann ich dir leider auch nur bedingt dazu Aussagen machen.
Also soweit ich weiß macht sich der Andere durch diese falsche Verdächtigung nicht der Straftat falsche Verdächtigung schuldig, da die nur für Straftaten gilt.
Aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht kenne ich einen ähnlichen Tatbestand nicht (kann es aber trotzdem geben).
Wenn du jetzt Widerspruch einlegst und es so darlegst, wie du es wahrgenommen hast, kann es sein dass die Ordnungswidrigkeit eingestellt wird, oder dass es zuletzt doch vor ein Gericht geht. Dann steht deine Aussage gegen die des Anderen. Nach meinem Gefühl müsste da sowohl für dich, also auch für den Anderen keine Verwarnung/Geldbuße dabei rauskommen wenn es Aussage gegen Aussage steht. Wenn jetzt die Beamten die den Unfall aufgenommen haben noch aussagen sollen, dann kommt es halt darauf an was die sagen, wobei da eindeutig betont werden muss, dass die ja nicht den Unfall wahrgenommen haben, sondern nur ein Teil des Ergebnisses.

Ich hoffe das hilft dir ein wenig.

Grüße
Lutz

Hallo

Zuerst mal, das Durchlassen des Radfahrers war korrekt. Beim Abbiegen muss man den Längsverkehr passieren lassen. Egal ob rechts oder links.
Wenn du bereits standest, dann trifft dich am Ende (theoretisch) keine Schuld. Selbst wenn du falsch gestanden hättest, ist das für den anderen kein Rechtfertigungsgrund. Wenn er nicht vorbeikommt, dann muss er anhalten.
Anders sieht es aus, wenn du ohne erkennbaren Grund plötzlich stark bremst, weil du z.B. im letzten Moment merkst, dass du nicht abbiegen kannst und ohne Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr eine Vollbremsung machst. Dann Teilt ihr euch die Schuld. Der Nachfolger muss eigentlich jeder Zeit anhalten können, er muss sich aber auch auf ein gewisses Maß an regelgerechtem Verhalten des Vorausfahrenden verlassen können.
Nach deiner Schilderung wäre mein Favorit:

TBNR 101030, Sie ließen an einer Fahrbahnverengung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht, so dass es zum Unfall kam.
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 35 Euro

Und zwar für den Pkw-Fahrer.
Denn du musstest ja verkehrsbedingt warten, um den Radfahrer passieren zu lassen.

Jetzt zum eigentlichen Problem, dem Beweis.
Perfekt wäre es, du hättest die Daten des Radfahrers, um ihn als Zeuge hören zu können.
Allerdings hättest du dann vermutlich diese Frage nicht eingestellt.
Ansonsten steht tatsächlich Aussage gegen Aussage und die Chancen vor Gericht sind zumindest geteilt.
Aus der Erfahrung heraus kann ich sagen, ohne Anwalt sieht es vor dem Richter eher schlecht aus. Vor allem, wenn der Gegner einen hat.
Ich würde, wenn ich meiner Unschuld sicher bin, gegen das Verwarngeld in Widerspruch gehen und in diesem meine Version des Unfallhergangs darlegen. Die selbe Geschichte muss dann auch zur Versicherung, damit die den Schaden nicht begleichen und dich dann hoch stufen.
Kommt dann die Ladung für’s Gericht, ist es die Frage, ob du es dir selber zutraust den Richter zu überzeugen oder ob du eben doch nen Anwalt nimmst. Der kostet natürlich (ohne Rechtsschutz). Die Kosten übernimmt theoretisch der Verlierer des Verfahrens. Es kann natürlich passieren, dass jeder seine Kosten selber trägt, wenn der Richter sich nicht auf einen „Sieger“ festlegen kann.
Mit nem Anwalt kann man dann auch darüber beraten, ob der Unfallgegener hier vorsätzlich einen anderen zu Unrecht beschuldigt und sich damit strafbar macht. Hab ich aber bis jetzt nie erlebt, dass so etwas in diesem Zusammenhang angezeigt wurde. Der Pkw-Fahrer wird sagen, dass dies seine Sicht des Geschehens ist und er von dieser „Wahrheit“ überzeugt ist.

Also, lange Rede kurzer Sinn.
Recht haben und Recht bekommen, sind 2 verschiedene Dinge. Aber nur wer wagt gewinnt.
Also den Widerspruch einlegen. Das Kostet zwar unter Umständen am Ende ca. 25 Euro extra, ist aber die einzige Möglichkeit überhaupt etwas zu erreichen. Dann auch die Versicherung vom Sachverhalt informieren. Da die nicht zahlen wollen übernehmen die manchmal die Rolle einer passiven Rechtsschutzversicherung. D.h., die wenden zwar das Bußgeld nicht ab, streiten sich aber für dich wegen der zivilrechtlichen Sache (Schadenersatzansprüche). Wenn sie eine reelle Chance sehen (Versicherungsvertreter einschalten).
Wie es am Ende ausgehen wird ist bei all dem natürlich offen. Hier könnte nur ein Zeuge (Zeitungsaufruf??!) helfen.

Es ist doch immer das Gleiche. Ohne eine Wertung zu treffen: 2 Unfallgegner und jeder sieht die Lage anders, keiner will schuldig sein.
Zur Sache. Ich empfehle gegen den Verwarngeldbescheid Widerspruch einzulegen, dann kommt ein Bussgeldbescheid, dem auch zu widersprechen ist. Je nach Entscheidung der Bussgeldstelle kann dann die Sache zu Gericht gehen, wo ein Richter entscheiden muss.
Warum soll man dem einen Unfallgegner glauben und dem anderen nicht? Beide sind doch gleichwertig glaubhaft. Im Zweifelsfalle für den Betroffenen.
Der Zivilrechtsstreit um die Kosten wird langwierig, es empfiehlt sich einen Anwalt einzuschalten.
Am Besten wäre es, wenn man den Radfahrer ausfindig machen könnte. Dieser wäre ein objektiver Zeuge.

mfg

Werner

kann leider nicht helfen