Guten Abend!
Ich brauche einen Rat, wie ich mich gegen eine falsche Aussage zum Unfallhergang wehren kann. Vor einigen Tagen, um ca. 22:00, wollte ich mit meinem Krad von einer Hauptverkehrststraße mit angelegtem Radweg rechts in eine Seitenstraße einbiegen. Ich setzte den Blinker rechts und sah während des Schulterblicks einen Radfahrer (in gleicher Fahrtrichtung) sehr schnell angefahren kommen. Daher entschloss ich mich den Radfahrer lieber erst an mir vorbeifahren zu lassen und nach ihm abzubiegen. Ich stand also mit gesetztem Blinker am rechten Fahrbahnrand und wartete. Nun kommt hinzu, dass die Straße, auf der ich stand, normalerweise zweispurig ist, diese sich durch eine Baustelle jedoch (bereits ca. 20m vor der Unfallstelle beginnend) auf 1 1/2 Spuren mittels Baken verengt. Während ich also warte überholt mich der Radfahrer und zeitgleich gab es einen Knall mit einem Ruck an meinem Lenker. Ein Mercedes hatte mich anscheinend links so dicht innerhalb des Fahrstreifens überholt, dass er meinen Lenker mit seinem rechten Aussenspiegel erwischte.
Da der Fahrer des Mercedes sogleich einen Streit vom Zaun brach und mir Fehlverhalten vorwarf, rief ich die Polizei. Und da beginnt mein Problem: er behauptete vor den Beamten, dass ich zunächst mein Krad abgewürgt hätte. Später „überarbeitete“ er seine Aussage und warf mir vor, dass ich nicht geblinkt hätte. Somit erreichte mich heute ein Schreiben mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro. Ich werde natürlich Widerspruch einlegen, frage mich aber (da Aussage gegen Aussage) wie meine Chancen vor Gericht aussehen. Wie kann ich gegen solch eine Falschaussage vorgehen? Welchem Tatbestand macht sich Unfallgegner schuldig? Ich will das Ding auf keinen Fall auf mich nehmen, da ich nichts falsch gemacht habe!
Vielen Dank für jede Antwort!
SL