Falsches Geburtsdatum - Strafbar?

Ist es strafbar, wenn man im Internet (Paypal, ebay, etc.) ein falsches geburtsdatum angibt und nicht in „betrügerischer“ Absicht handelt (man will niemandem finanziellen/sonstigen schaden zufügen und tut dies auch nicht)?

Danke,
Philipp

Hallo Philipp,

irgendwen oder irgendwas will man dann doch offenbar übergehen. Es gibt eigentlich überhaupt gar keinen „anständigen“ Grund, warum man das machen sollte.
Bei Erwachsenen sehe ich eventuell zwei Gründe, ihr Geburtsdatum zu fälschen: Entweder wollen auch sie ihre Identität verschleiern, oder es ist eine Frau, die lieber nicht ihr wahres Alter verraten möchte.

Ich würde natürlich als erstes auf einen Minderjährigen tippen, der sich Sachen zugänglich machen will, die ihm der Jugendschutz verwährt.

Wenn der Jugendschutz so nicht klappt, muss dieser Jugendliche dann aber eventuell anders geschützt werden. Ist dann aber keine Strafe, sondern eine erzieherische Schutzmassnahme.

Gruß!

Horst

Ist es strafbar, wenn man im Internet (Paypal, ebay, etc.) ein
falsches geburtsdatum angibt und nicht in „betrügerischer“
Absicht handelt (man will niemandem finanziellen/sonstigen
schaden zufügen und tut dies auch nicht)?

Tut man dies in irgendwelchen Foren oder IMs, wäre das „nur“ eine schriftliche Lüge, und die ist nicht strafbar - ebenso wenig, wie es strafbar ist, sich unter falschem Namen irgendwo bei einem Hotel anzumelden. Es gilt in allen Fällen aber streng die Regel, daß man solche Dinge eben nicht aus betrügerischer Absicht tut, also auch brav als Donald Duck die Hotelrechnung bezahlt.
Aber: Bei Verträgen, hier speziell auch Verträgen mit einer Bank (Paypal ist eine Bank!), sollte man sich das besser 2x überlegen, denn da könnte der Vertragspartner auch ganz schnell anderer Meinung sein, außerdem verstößt man mit Sicherheit gegen die AGB der Anbieter und könnte in eine zivilrechtliche Haftung reinlaufen, bei es dann keine Rolle spielt, ob das falsche Geburtsdatum nun strafrechtlich relevant ist oder nicht.

Hallo

irgendwen oder irgendwas will man dann doch offenbar
übergehen. Es gibt eigentlich überhaupt gar keinen
„anständigen“ Grund, warum man das machen sollte.

Ach ja, was ist mit Datenschutz? Seiten die ein Geburtsdatum anfordern ohne das eine Notwendigkeit zu erkennen ist bekommen kein echtes. Das sind aus meiner Sicht Datensammler, mit vollständigen Daten ist Geld zu verdienen, mit dem Alter kann man Zielgruppenorientiert werben, mit dem Geburtsdatum und der Adresse gleich einen Datenabgleich starten. So vermeidet man „Streuverluste“. Ich lache mich ja kringelig wenn Seiten wie FaceBook etc. in den AGB ausdrücklich echte Daten verlangen. Aber es sind ja genug so dumm und geben alles an.

Ich würde natürlich als erstes auf einen Minderjährigen
tippen, der sich Sachen zugänglich machen will, die ihm der
Jugendschutz verwährt.

Ohweija, wenn die Angabe des Geburtsdatums der einzige Jugenschutz ist …

Wenn der Jugendschutz so nicht klappt, muss dieser Jugendliche
dann aber eventuell anders geschützt werden. Ist dann aber
keine Strafe, sondern eine erzieherische Schutzmassnahme.

Dazu fällt mir nix ein.

Gruss vonsales

2 Like

Ist es strafbar, wenn man im Internet (Paypal, ebay, etc.) ein falsches geburtsdatum angibt und nicht in „betrügerischer“ Absicht handelt (man will niemandem finanziellen/sonstigen schaden zufügen und tut dies auch nicht)?

Die Frage wäre primär, zu welchem Zweck der Seitenbetreiber das Geburtsdatum benötigt.
Ist dies Teil eines Rechtsgeschäfts, so wird mit Sicherheit eine falsche Angabe ähnliche Auswirkungen haben wie falsche Angaben bei einem „normalen Papiervertrag“: Der Vertrag wird anfechtbar, dem Dienstleister (Seitenbetreiber) werden möglicherweise Regressforderungen zuteil etc.
Das hat sicherlich rechtliche Konsequenzen.

Betrifft es allerdings „reguläre Seiten“, z.B. irgendein Forum so steht die Angabe des echten Geburtsdatums in keiner Korrelation zu dem gebotenen Dienst; wie schon erwähnt wurde ist es eine Frage des Datenschutzes.
Sollte der Seitenbetreiber irgendwie spitzkriegen, dass man ein anderes Geburtsdatum als das Angegebene hat, kann er einen dann natürlich sperren (sein Recht als Host) - aber wenn er eine Klage einreicht, stelle ich mir das sehr lustig vor was ein Datenschützer aus dieser Klage machen würde: wer gibt dem Seitenbetreiber erstens das Recht diese Daten zu erheben, zweitens sie auszuwerten und drittens sie abzugleiche?

Es empfiehlt sich jedoch, ein Alter anzugeben welches „kategorisch richtig“ ist, d.h. sich nicht fälschlich als Minderjähriger auszugeben oder Volljährigkeit vorzutäuschen.

Gruss,
Michael

Ach ja, was ist mit Datenschutz?

Es wurden Paypal und ebay als Beispiel genannt. Das sind schon ordentliche Rechtsgeschäfte und da bedarf es schon korrekter Angaben.

Gruß!

Horst