Fehlen bei Klassenarbeit - wie zu entschuldigen?

Hallo an alle Kolleginnnen und Kollegen,

mich würde allgemein interessieren, wie sich Schüler an anderen Schulen entschuldigen müssen, wenn sie zu einer Klassenarbeit fehlen.

Ich bin an einer Vollzeit- und an einer Teilzeitschule. In der Vollzeitschule muss für solche Tage eine ärztliches Attest vorgelegt werden. Eine Entschuldigung durch Eltern oder volljährige Schüler selbst genügt also nicht.

An der Teilzeitschule dagegen kocht offenbar jeder Klassenlehrer sein eigenes Süppchen. Meist reicht es, wenn der Betrieb den Azubi schriftlich entschuldigt. Teilweise werden Azubis auch auf Antrag des Betriebes an die Abteilungsleitung der Schule z. B. für eine (betriebliche) Fortbildung beurlaubt, auch an Tagen für die eine Klassenarbeit angesetzt ist. So kann es passieren, dass der Azubi die einzige Arbeit im Halbjahr nicht mitschreibt, weil der Berieb an dem Tag Fortbildung macht. Es muss also nachgeschrieben werden.
Ist das an anderen Schule auch so?

Ich kenne es nur mit ärztlichem Attest. Kurzer Anruf früh in der Schule zur Vorwarnung, Nachreichung des Attests.

Zettelchen der Eltern mag noch in der Grundstufe oder frühen Mittelstufe gehen, aber doch nicht in der Ausbildung oder an der weiterführenden Schule :wink:

MfG

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Hallo,

Ich kenne es nur mit ärztlichem Attest. Kurzer Anruf früh in
der Schule zur Vorwarnung, Nachreichung des Attests.

Zettelchen der Eltern mag noch in der Grundstufe oder frühen
Mittelstufe gehen, aber doch nicht in der Ausbildung oder an
der weiterführenden Schule :wink:

Allerdings geht das, hab ich ja dargelegt. Jedoch dein Wort in der Verantwortlichen Ohr.

Hallo,

Es gilt die Schulbesuchsverordnung: http://www.leu.bw.schule.de/bild/SchulbesuchsVO.pdf

§ 2 Verhinderung der Teilnahme
(1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, volljährige Schüler für sich selbst. Für Berufsschüler sind daneben außerdem die für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen oder deren Bevollmächtigte zur Entschuldigung verpflichtet. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung (fern-)mündlich oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.

Weiter gilt die Notenbildungsverordnung:
http://www.leu.bw.schule.de/bild/Notenbildung.pdf

§ 8 Klassenarbeiten, schriftliche Wiederholungsarbeiten

(4) Versäumt ein Schüler entschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, entscheidet der Fachlehrer,
ob der Schüler eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen hat; dies gilt auch, wenn der Schüler
eine Vergleichsarbeit entschuldigt versäumt.
(5) Weigert sich ein Schüler, eine schriftliche Arbeit anzufertigen, oder versäumt er unentschuldigt die Anfertigung
einer schriftlichen Arbeit, wird die Note „ungenügend“ erteilt.

Das hilft dir jetzt recht wenig. Das ist der Rahmen, in dem du dich bewegst. Diese Regeln können in einer GLK verschärft werden (->ärztliche Bescheinigung), allerdings sollten sich dann auch alle Kollegen daran halten, sie müssen sich daran halten. Vorsichtig sollte man mit einer Attestpflicht sein. Ich bin kein Jurist, allerdings gibt es juristisch kompetente Eltern und das wer-weiss-was- Rechtsbrett. Es gibt ärztliche Bescheinigungen, die in der Regel kostenlos sind und es gibt Atteste, die kostenpflichtig sind. Allerdings gibt es auch Ärzte die für ärztliche Bescheinigungen die Hand aufhalten.

Wie ist es bei uns, allg. Gymnasium:
Klasse 5-11: Telefonische Entschuldigung am Tag des Fehlens, schriftliche Entschuldigung wird nachgereicht, die Fristen müssen eingehalten werden.

Ab Klasse 12: Telefonische Entschuldigung am Tag des Fehlens plus ärztliche Bescheinigung der Erkrankung. Bei häufigen plötzlichen Erkrankungen an Klausurtagen machen wir uns Sorgen um den Schüler und ordnen eine amtsärztliche Untersuchung an.

Gruß
MK

Hallo Martin,

Das hilft dir jetzt recht wenig.

In der Tat, alle diese Regelungen kenne ich natürlich auch bzw. habe sie vorliegen.

Das ist der Rahmen, in dem du

dich bewegst. Diese Regeln können in einer GLK verschärft
werden (->ärztliche Bescheinigung), allerdings sollten sich
dann auch alle Kollegen daran halten, sie müssen sich daran
halten. Vorsichtig sollte man mit einer Attestpflicht sein.

Vielleicht habe ich mich da nicht ganz präzise ausgedrückt. Mit Attest meinte ich bzw. meinen wir, dass eine ärtzliche Bescheinigung vorliegt. Auf dieser muss „schulunfähig am XY“ stehen. Also nicht nur eine eigene Entschuldigung der Schüler oder ein Zettel der Art „War am 1.12. von 10 bis 10:30 Uhr in meiner Praxis“ (Da hätte er ja auch nur ein Rezept abholen und etwas fragen können).

Ich bin kein Jurist, allerdings gibt es juristisch kompetente
Eltern und das wer-weiss-was- Rechtsbrett. Es gibt ärztliche
Bescheinigungen, die in der Regel kostenlos sind und es gibt
Atteste, die kostenpflichtig sind. Allerdings gibt es auch
Ärzte die für ärztliche Bescheinigungen die Hand aufhalten.

Bei einem Schüler unter 18 fallen gar keine Kosten an, bei über 18 im Maximalfall die „Praxisgebühr“. Das kann hier aber keine Rolle spielen - ein echtes „Attest“ wird nicht verlangt.
Es ging mir auch weniger um die Rechtslage, sondern um die Art und Weise, wie das an anderen Schulen läuft (sozusagen kleine Umfrage).

Wie ist es bei uns, allg. Gymnasium:
Klasse 5-11: Telefonische Entschuldigung am Tag des Fehlens,
schriftliche Entschuldigung wird nachgereicht, die Fristen
müssen eingehalten werden.

Auch bei Klassenarbeiten? In der 11. sind doch schon einige Schüler 18 und können sich dann einfach mit drei Sätzen an Tagen mit Klassenarbeiten selbst entschuldigen?

Ab Klasse 12: Telefonische Entschuldigung am Tag des Fehlens
plus ärztliche Bescheinigung der Erkrankung. Bei häufigen
plötzlichen Erkrankungen an Klausurtagen machen wir uns Sorgen
um den Schüler und ordnen eine amtsärztliche Untersuchung an.

Und wie oft läuft das mit der telefonischen Entschuldigung so wie es sein sollte? Bei uns sollte das zwar auch so sein, aber in mindestens 50% der Fälle wird nicht angerufen und nur eine schriftliche Entschuldigung nachgereicht. Diese auch nicht immer in der 3-Tages-Frist („Hab keine Briefmarke gehabt“).
Zählst du z. B. den ersten Fehltag zu den 3 Tagen dazu oder nicht?

Wie oft wurde das mit dem Amtsarzt schon durchgezogen? Ich vermute, dass dies einen ziemlichen Aufwand bedeutet.

Gruß
M. Schm.

Hallo Michael,
Bei uns (großes Gymnasium in RLP) läuft das so: In der SI (also Klassen 5 bis 10) Anruf durch die Sorgeberechtigten am Morgen der Erkrankung. Das gilt grundsätzlich, nicht nur für Klassenarbeiten. Wir empfehlen den Eltern, nicht alle zwischen 7:50 und 8:00 Uhr anzurufen,weil sonst die Sekretärinnen verrückt werden, auch Anrufe bis 8:45 werden akzeptiert. Wird nicht angerufen, reagieren wir grätig, wir rufen die Eltern unsererseits an und fragen, wo das Kind ist (sofern die Lehrer uns sagen, dass es unentschuldigt fehlt). Mag aufwendig klingen, halten wir aber für richtig. In der S II (ab Jgst. 11) gilt grundsätzlich dasselbe, wird allerdings an dem Tag eine Kursarbeit oder eine angesagte schriftliche Überprüfung geschrieben, und der Schüler meldet sich nicht telefonisch ab, wird die Arbeit mit 0 Punkten bewertet. Ärztliche Atteste verlangen wir nur in speziellen Fällen, also wenn es sich um Kandidaten handelt, die schon mehrfach wegen Fehlen aufgefallen sind.

Auch bei Klassenarbeiten? In der 11. sind doch schon einige
Schüler 18 und können sich dann einfach mit drei Sätzen an
Tagen mit Klassenarbeiten selbst entschuldigen?

Ja, an sich schon. Aber in aller Regel ist es für den Schüler schlechter, die Arbeit zum Nachtermin nachzuschreiben. Zum Einen liegen unsere Nachtermine grundsätzlich nachmittags ab 14 Uhr, zum Anderen weiß jeder Schüler, dass die Nachschriften oft schwieriger sind als die ursprüngliche Arbeit. Dafür gibt es diverse Gründe, z.B. weil der am besten passende Stoff bereits in der ersten Arbeit dran war, oder auch, weil der Schüler durch die Zeitdifferenz ja mehr Zeit zum Vorbereiten hatte. Wir haben eher Schüler, die trotz Husten und Schnupfen kommen, als welche, die die Kursarbeit aus Jux und Dollerei versäumen.

Und wie oft läuft das mit der telefonischen Entschuldigung so
wie es sein sollte? Bei uns sollte das zwar auch so sein, aber
in mindestens 50% der Fälle wird nicht angerufen und nur eine
schriftliche Entschuldigung nachgereicht. Diese auch nicht
immer in der 3-Tages-Frist („Hab keine Briefmarke gehabt“).
Zählst du z. B. den ersten Fehltag zu den 3 Tagen dazu oder
nicht?

Ja, sicher zählt der 1.Fehltag dazu - das ist dieselbe Regelung wie bei dir als Lehrer auch: ab dem 3.Tag brauchst auch du ein Attest. Das klappt auch meistens gut, wie gesagt, wenn nicht, steigen wir den Eltern auf die Füße.

Wie oft wurde das mit dem Amtsarzt schon durchgezogen? Ich
vermute, dass dies einen ziemlichen Aufwand bedeutet.

Wir haben das schon mehrfach durchgezogen, der Aufwand hält sich in Grenzen. Anruf bei der Schulaufsicht und beim Gesundheitsamt, Angabe von Gründen. Schriftlich nachreichen. Dann meldet sich das Gesundheitsamt im Auftrag der ADD beim Schüler und teilt ihm einen verbindlichen Termin mit. Das macht schon Eindruck, und unsere Schüler sind nicht erpicht auf diesen Amtsarztbesuch kann ich dir sagen.
Gruß Orchidee

PS
Hallo Martin,

noch eine Frage,

wie verfährst du mit Schülern, die entschuldigt eine KA versäumen?
Wird grundsätzlich immer nachgeschrieben? Die gleiche Arbeit? Komplett andere Arbeit? Wann wird nachgeschrieben? (im Unterricht, nach Unterricht …)?

Das Problem stellt sich vor allem dann, wenn es nur eine KA im Halbjahr gibt.

Auch bei 2 oder 3 Arbeiten kommen Schüler oftmals und fragen „Wann kann ich nachschreiben?“. (sie wollen also unbedingt nachschreiben)

Manchmal will man nachschreiben lassen und dann fehlt ein Schüler und fehlt - manche Kollegen lassen ihn nachschreiben, sobald er wieder da ist. Dann kommt aber oftmals „Ich war doch die ganze Zeit krank, bin heute erstmals wieder da und konnte nicht lernen“. Klar, wenn er mit Koma im Krankenhaus lag, keine Frage. Aber das weiss man ja nicht immer.

bei uns wird grundsätzlich nachgeschrieben. In der Oberstufe gibt es zwei zentrale Termine pro Halbjahr, die liegen an einem Mittwochnachmittag ab 7.Std. (mittwochs ist bei uns kein Nachmittagsunterricht). Es wird niemals dieselbe Arbeit, sondern immer eine andere über den zur Zeit der Nachschrift aktuellen Stoff geschrieben. Falls man den Eindruck hat, ein Schüler versäumt eine Arbeit gezielt um sich um den aktuellen Stoff zu drücken kann man die Nachrift auch außer der Reihe ansetzen, muss sie dann aber selbst organisieren (Aufsicht, Raum etc.) . In der S I findet die Nachschrift in der Regel so statt, dass man den Kandidaten in eine andere Klasse, die eine Arbeit schreibt, mit hineinsetzt (nach Rücksprache mit dem Kollegen, dessen Unterricht er ja dann zwangsläufig versäumt). Für den Fall, dass einer nur den einen Tag gefehlt hat, an dem die Arbeit geschrieben wurde kann ich mir auch vorstellen, ihn am nächsten Tag direkt dieselbe Arbeit schreiben zu lassen (falls sie in der Klasse noch nicht besprochen wurde). Er konnte ja schließlich nicht vorher wissen dass er krank werden würde und musste am Vortag folglich vorbereitet sein.
Gruß Orchidee

Bei uns war das *immer* so, daß nachgeschrieben werden *mußte*.

In anderen Klassen eher selten. Meist an individuellen Nachholeterminen am Nachmittag. Da saß man teilweise ganz alleine.
Ab und zu gab es auch Zentraltermine, bei denen alle nöglichen Nachschreiber verschiedenster Fächer in einen großen Raum mit Aufsicht gestülpt wurden.

Es gab auch nie dieselbe Arbeit. Immer eine andere, und weil man ein bißchen mehr Zeit zum Lernen hatte, war die dann auch einen Tick schwerer.

Was ich merkwürdig finde: nur eine Klassenarbeit im Halbjahr? Dann ist es aber ein „Nebenfach“, weil in den einschlägigen doch zwei angebracht sind.
Diese eine Klassenarbeit bietet sich dann doch auch erst zum Halbjahresende an, um die ganze Breite des Stoffes abzufragen.
Mittendrin gibt das doch nur Sinnn, wenn drumherum eine ganz Reihe „sonstiger Noten“ erteilt werden, oder nicht?

Das mit der Krankheit ist übrigens keine Ausrede, schon in der fortgeschrittenen Mittelstufe nicht mehr.

Jemand ist nicht permanent sterbenskrank und plötzlich innerhalb eines Tages kerngesund. Es gibt nach hinten raus selbstverfreilich eine Besserungsphase, die man dann auch zum Lernen nutzen kann.

Natürlich sollte man niemanden gleich sofort nachschreiben lassen, wenn er wieder da ist - zwei bis drei Tage Puffer müssen aber genügen, sofern die Krankheit nicht superschwer gewesen ist.

Das ist wie mit Hausaufgaben. Wer krank ist, muß sich darum kümmern. Sicherlich ist es toll, wenn ein Lehrer das per eMail oder Brief schickt, oder einem Mitschüler mitgibt, oder anruft, oder eine Nachholefrist nach Genesung gewährt - doch das ist alles „Service“. Normalerweise muß sich der Schüler eigenverantwortlich das Versäumte organisieren, auch Hausaufgaben.

MfG

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Hallo,

Was ich merkwürdig finde: nur eine Klassenarbeit im Halbjahr?
Dann ist es aber ein „Nebenfach“, weil in den einschlägigen
doch zwei angebracht sind.

Nebenfach in dem Sinne gibt es nicht, Berufsschüler haben aber insgesamt nur 10-13 Stunden / Woche und auch einige Fächer mit nur 1 Stunde/Woche => 1 KA pro Halbjahr.
Dazu kommt (siehe Ausgansposting), dass Schüler der Berufsschule manchmal Fehlen, obwohl sie nicht krank sind, sondern weil der Betrieb deren Freistellung beantragt hat (z. B. für eine betriebliche Schulung). Darüber entscheidet dann nicht der Lehrer, sondern die Abteilungsleitung. Wenn das genau an dem Tag mit der KA ist hat man schon einen fehlenden Schüler. Und der Schüler wird auch dann durch die Schule freigestellt, wenn es eine KA zu schreiben gibt.

Diese eine Klassenarbeit bietet sich dann doch auch erst zum
Halbjahresende an, um die ganze Breite des Stoffes abzufragen.
Mittendrin gibt das doch nur Sinnn, wenn drumherum eine ganz
Reihe „sonstiger Noten“ erteilt werden, oder nicht?

Was sind für dich sonstige Noten? Mündliche Noten gibt es natürlich theoretisch auch. Bei 1 Stunde / Woche und 30 Schülern in der Klasse und insgesamt 200 Schülern pro Lehrer halte ich valide mündliche Noten aber für eine Illusion.

Das ist wie mit Hausaufgaben. Wer krank ist, muß sich darum
kümmern. Sicherlich ist es toll, wenn ein Lehrer das per eMail
oder Brief schickt, oder einem Mitschüler mitgibt, oder
anruft, oder eine Nachholefrist nach Genesung gewährt - doch
das ist alles „Service“. Normalerweise muß sich der Schüler
eigenverantwortlich das Versäumte organisieren, auch
Hausaufgaben.

Dann hast du wohl Musterschüler. Ich kenne nur Schüler, die wenn sie krank sind keine HA machen (was ich auch vertehe), die aber darüber hinaus auch grundsätzlich sehr vorwurfsvoll schauen, wenn man ihnen als Lehrer nicht alle ABs (*g*) aus der Zeit der Krankheit aufbewahrt hat.

Auch MfG :smile:

Hallo,

Was ich merkwürdig finde: nur eine Klassenarbeit im Halbjahr?
Dann ist es aber ein „Nebenfach“, weil in den einschlägigen
doch zwei angebracht sind.

Nebenfach in dem Sinne gibt es nicht, Berufsschüler haben aber
insgesamt nur 10-13 Stunden / Woche und auch einige Fächer mit
nur 1 Stunde/Woche => 1 KA pro Halbjahr.

Ich meinte „Nebenfach“ nicht wörtlich, sondern wollte damit ausdrücken, daß auch ich in der Oberstufenzeit in einigen Fächern nur 1 Klassenarbeit/Klausur pro Kurshalbjahr hatte (Ethik, Wirtschaft, …).

Diese eine Klassenarbeit bietet sich dann doch auch erst zum
Halbjahresende an, um die ganze Breite des Stoffes abzufragen.
Mittendrin gibt das doch nur Sinnn, wenn drumherum eine ganz
Reihe „sonstiger Noten“ erteilt werden, oder nicht?

Was sind für dich sonstige Noten? Mündliche Noten gibt es
natürlich theoretisch auch. Bei 1 Stunde / Woche und 30
Schülern in der Klasse und insgesamt 200 Schülern pro Lehrer
halte ich valide mündliche Noten aber für eine Illusion.

Ich meinte mit „sonstige Noten“ alles das, was nicht Klausur ist. Das wurde bei uns so genannt und umfaßte mündliche Noten, alle Arten von Hausarbeiten, Leistungskontrollen, Kurztests, Stundenarbeiten, … .

Das ist wie mit Hausaufgaben. Wer krank ist, muß sich darum
kümmern. Sicherlich ist es toll, wenn ein Lehrer das per eMail
oder Brief schickt, oder einem Mitschüler mitgibt, oder
anruft, oder eine Nachholefrist nach Genesung gewährt - doch
das ist alles „Service“. Normalerweise muß sich der Schüler
eigenverantwortlich das Versäumte organisieren, auch
Hausaufgaben.

Dann hast du wohl Musterschüler. Ich kenne nur Schüler, die
wenn sie krank sind keine HA machen (was ich auch vertehe),
die aber darüber hinaus auch grundsätzlich sehr vorwurfsvoll
schauen, wenn man ihnen als Lehrer nicht alle ABs (*g*) aus
der Zeit der Krankheit aufbewahrt hat.

Auch MfG :smile:

Erstens habe ich keine Musterschüler, weil ich kein Lehrer bin und noch studiere ^^. ICh spreche da aus eigener Erfahrung.
Wenn einer bspw. krank war und sich die Hausaufgaben nicht geholt hat, die dann aber eingesammelt wurden, mußte er mit einer ‚6‘ rechnen, weil das nunmal Eigenverantwortung war.

Sicher, es kam ständig vor, daß das Leute nicht gemacht haben, wenn es dann aber mal knallte mit Note usw. guckten die Leute dann eben in dir Röhre.

)

MfG

Hallo,

Sicher, es kam ständig vor, daß das Leute nicht gemacht haben,
wenn es dann aber mal knallte mit Note usw. guckten die Leute
dann eben in dir Röhre.

Wurden dann alle eingesammelten Hausarbeiten benotet oder wurde dafür, dass dieser Schüler die HA nicht hatte die Sanktionsnote 6 erteilt?

Gruß

Hallo,

mal so - mal so.

Manchmal wurden alle benotet, dann guckten sie in die Röhre. Wurden sie aber bei einer Routinekontrolle erwischt und der Lehrer hatte den Kanal voll, gabs auch die ‚6‘.

Nur selten kamen die davon. Es interessierte, wie gesagt, auch nicht, ob einer krank war - höchstens bei schwerem Leiden. Doch das hatte ich ja von Anfang an als Sonderfall oder Ausnahme beschrieben.

MfG

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Hallo,

Hallo,

mal so - mal so.

Manchmal wurden alle benotet, dann guckten sie in die Röhre.
Wurden sie aber bei einer Routinekontrolle erwischt und der
Lehrer hatte den Kanal voll, gabs auch die ‚6‘.

Das ist dann juristisch auch nicht korrekt, denn eine 6 als „Strafe“ für eine nicht gemachte HA ist nur zulässig, wenn auch die anderen Schüler mit HA diese benotet bekommen. Grundsatz: Noten sind keine Sanktionsinstrumente.

Gruß

Ich dachte, es findet endlich ein Umlernprozeß statt: Hört doch einmal mit dem „juristischen Scheiß“ auf. Würde alles nach Gesetz gehen, käme man zu gar nichts mehr.

Die HA darf mit ‚6‘ bewertet werden, weil es eine nichterbrachte Leistung ist. Ganz einfach: Stichprobenartiges Bewerten. Und - ach herje - durch **Zufall** hat es geraden den Faulen erwischt :wink:.

Das tut mir aber jetzt leid.

Wäre das juristisch fragwürdig, würden sich das nicht derart viele Lehrer erlauben.

Ich kenne das von vielen Schulen auch in anderen Bundesländern, wo die dienstälteren Lehrer das so handhaben. Nirgends ein Problem.

Dort wird regelmäßig die Hausaufgabe kontrolliert, und stichprobenartig bewertet. Wessen HA nicht da ist - ‚6‘. Pech gehabt.

Bei genannten dienstälteren Lehrern ist es übrigens so, daß dort weniger Hausaufgaben vergessen werden, als bei Lehrern, die nicht ab und zu die Peitsche rausholen. Wobei es damit wie mit jeder anderen Disziplinierungsmaßnahme ist: Richtig und rechtzeitig angewendet, braucht man sie nur ein- höchstens zweimal durchführen.

Im Klassenzimmer ist Praxis und tatkräftiges konsequentes Handeln gefragt, keine juristische Paragraphenreiterei.

Papier ist geduldig. :wink:

MfG

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Hallo Martin,

Es gibt ärztliche
Bescheinigungen, die in der Regel kostenlos sind und es gibt
Atteste, die kostenpflichtig sind. Allerdings gibt es auch
Ärzte die für ärztliche Bescheinigungen die Hand aufhalten.

Klar gibt es solche Ärzte. Siehe auch:
http://www.aerztekammer-bw.de/20/goae/10entscheidung…

Und meiner Meinung nach dürfen die Ärzte diese Bescheinigung zu recht abrechnen (wenn die Kasse nicht mitmacht, dann eben beim Patienten).

Und wie sieht das dann aus? Übernimmt die Schule die Kosten für den Arztbesuch den ich für mein privatversichertes Kind bezahlen darf wenn ich als Erziehungsberechtigter wegen des Fehlens an einem Schultag noch nicht gleich zum Arzt gegangen wäre?

Grüße von
Tinchen

Hallo,

Klar gibt es solche Ärzte. Siehe auch:
http://www.aerztekammer-bw.de/20/goae/10entscheidung…

Und meiner Meinung nach dürfen die Ärzte diese Bescheinigung
zu recht abrechnen (wenn die Kasse nicht mitmacht, dann eben
beim Patienten).

Ok, das mag so sein, sieht man ja in dem Link, da hast du Recht.

Und wie sieht das dann aus? Übernimmt die Schule die Kosten
für den Arztbesuch den ich für mein privatversichertes Kind
bezahlen darf wenn ich als Erziehungsberechtigter wegen des
Fehlens an einem Schultag noch nicht gleich zum Arzt gegangen
wäre?

Natürlich nicht. Warum sollte sie auch? Übernimmt dein Arbeitgeber die Kosten dafür, wenn deine KK das nicht übernimmt (wie in dem Link beschrieben). Wohl kaum, oder doch? Übrigens sins Schüler fast immer GKV-versichert, aber das speitl hier keine Rolle. PKV-Versicherte müssen den Arztbesuch dann eben bezahlen.

Die Schule ordnet lt. Schulbesuchverordnung für einzelne Schüler mit hohen Fehlzeiten an, dass ab dem 1. Fehltag eine äztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss.

Oder laut GLK/Abteilungs-Beschluss für eine Schulart für Tage mit Klassenarbeit (ärztl. Bescheinigung notwendig). Dann muss diese Bescheinigung vorgelegt und im Extremfall durch den Kranken bezahlt werden. Dürfte ca. 5,72 Euro kosten. Das wird wohl nicht das Problem sein, oder wie darf ich deinen Beitrag verstehen?

Übrigens: Wäre es besser, die sonst unentschuldigten Fehltage an das Ordnungsamt zu melden? Dann wird jeder unentschuldigte Fehltag mit 30.- bis 40.- Euro Ordnungsgeld angesetzt.

Gruß

Hallo Michael,

Das ist dann juristisch auch nicht korrekt, denn eine 6 als
„Strafe“ für eine nicht gemachte HA ist nur zulässig, wenn
auch die anderen Schüler mit HA diese benotet bekommen.

Stimmt so nicht: es steht nirgendwo geschrieben, dass ich immer für alle Schüler die gleiche Anzahl von Noten haben muss. Wenn du einen Schüler eine Aufgabe an der Tafel rechnen lässt und das benotest, machst du das auch nicht für alle, sondern nur für einen. Das ist durchaus legal.

Grundsatz: Noten sind keine Sanktionsinstrumente.

Nein, das nicht. Aber eine nicht erbrachte Leistung ist mit 0 Punkten zu bewerten - auch wenn das Nichterbringen als Leistungsverweigerung anzusehen ist. Das ist auch legal.
Gruß Orchidee

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Nein, das nicht. Aber eine nicht erbrachte Leistung ist mit 0
Punkten zu bewerten - auch wenn das Nichterbringen als
Leistungsverweigerung anzusehen ist. Das ist auch legal.
Gruß Orchidee

Hallo Orchidee,

ich kann nicht sehen in welchem Bundesland du Lehrerin bist. In BaWü jedenfalls gilt: Wenn ich durch die Reihen laufe, die HA kontrolliere und dann bei denen, welche sie nicht gemacht haben eine „6“ erteile (und bei denen, die sie gema,cht haben einfach nur ein Häkchen oder nichts), dann ist das rechtlich nicht wasserdicht bzw. angreifbar. Ich weiss zwar, dass dies oftmals genau so gemacht wird, aber deshalb ist es noch nicht juristisch korrekt. Quelle dazu müsste ich raussuchen.

Gruß

Hallo Michael,

ich kann nicht sehen in welchem Bundesland du Lehrerin bist.

In Rheinland-Pfalz.

In BaWü jedenfalls gilt: Wenn ich durch die Reihen laufe, die
HA kontrolliere und dann bei denen, welche sie nicht gemacht
haben eine „6“ erteile (und bei denen, die sie gema,cht haben
einfach nur ein Häkchen oder nichts), dann ist das rechtlich
nicht wasserdicht bzw. angreifbar. Ich weiss zwar, dass dies
oftmals genau so gemacht wird, aber deshalb ist es noch nicht
juristisch korrekt. Quelle dazu müsste ich raussuchen.

Das ist schon richtig: ich darf nicht auf die Tatsache, dass einer keine HA gemacht hat, eine 6 geben. Ich kann aber den Kandidaten an die Tafel holen und die HA vortragen lassen. Wenn ers nicht kann, kann ich das durchaus bewerten.
Gruß Orchidee

Gruß