Nehmen wir einmal folgend Fall an:
Jemand ist zum 01.11. eines Jahres in eine neue Mietwohnung eingezogen. Der Mietvertrag wurde vom Eigentümer unterzeichnet und die Details mit der Hausverwaltung abgesprochen. Alles lief ohne Probleme. Auch die Einrichtung eines Mietkautionskontos mit entsprechender Einzahlung verlief reibungslos. Dann wechselte der Eigentümer, was der neue Mieter nur durch einen dürren Brief ohne weitere Informationen mitgeteilt bekam. Da es klar war, das jetzt die Mietzahlungen auf ein anderes Konto erfolgen muss, wurde bei der bisherigen Hausverwaltung nachgefragt und dort wurde die Auskunft erteilt, daß der Mieter von der neuen (sehr, sehr grossen) Eigentümerin angeschrieben würde und in diesem Schreiben alle Informationen enthalten wären.
Lassen wir weiterhin die Zeit verstreichen (so ca. 3 Monate).
Währenddessen ergaben weitere nachfragen bei Nachbarn oder dem Ex-Hausmeister keine Ergebnisse, die neue Eigentümerin blieb eine grosse Unbekannte.
Nach 3 Monaten kam dann endlich ein Schreiben. Nicht sehr freundlich. Der fiktive Mieter wird aufgefordert die ausstehenden 3 Monatsmieten sofort zu begleichen und zukünftig dafür zu sorgen, daß die Miete pünktlich eingeht.
Meine Fragen:
Ist der fiktive Mieter wirklich verpflichtet die ausstehende Miete in einer überweisung zu bezahlen (wenn überhaupt)
Muss der neue Eigentümer nicht noch durch irgendein amtliches Papier nachweisen, daß er überhaupt der rechtmässige Empfänger der Miete ist ?
Vielen Dank für eure Beiträge
Wolfgang Reh