Fehlende Bankdaten

Nehmen wir einmal folgend Fall an:

Jemand ist zum 01.11. eines Jahres in eine neue Mietwohnung eingezogen. Der Mietvertrag wurde vom Eigentümer unterzeichnet und die Details mit der Hausverwaltung abgesprochen. Alles lief ohne Probleme. Auch die Einrichtung eines Mietkautionskontos mit entsprechender Einzahlung verlief reibungslos. Dann wechselte der Eigentümer, was der neue Mieter nur durch einen dürren Brief ohne weitere Informationen mitgeteilt bekam. Da es klar war, das jetzt die Mietzahlungen auf ein anderes Konto erfolgen muss, wurde bei der bisherigen Hausverwaltung nachgefragt und dort wurde die Auskunft erteilt, daß der Mieter von der neuen (sehr, sehr grossen) Eigentümerin angeschrieben würde und in diesem Schreiben alle Informationen enthalten wären.

Lassen wir weiterhin die Zeit verstreichen (so ca. 3 Monate).
Währenddessen ergaben weitere nachfragen bei Nachbarn oder dem Ex-Hausmeister keine Ergebnisse, die neue Eigentümerin blieb eine grosse Unbekannte.

Nach 3 Monaten kam dann endlich ein Schreiben. Nicht sehr freundlich. Der fiktive Mieter wird aufgefordert die ausstehenden 3 Monatsmieten sofort zu begleichen und zukünftig dafür zu sorgen, daß die Miete pünktlich eingeht.

Meine Fragen:

Ist der fiktive Mieter wirklich verpflichtet die ausstehende Miete in einer überweisung zu bezahlen (wenn überhaupt)

Muss der neue Eigentümer nicht noch durch irgendein amtliches Papier nachweisen, daß er überhaupt der rechtmässige Empfänger der Miete ist ?

Vielen Dank für eure Beiträge

Wolfgang Reh

Ich bin kein Jurist!

Ist der fiktive Mieter wirklich verpflichtet die ausstehende
Miete in einer überweisung zu bezahlen (wenn überhaupt)

Der Zahlungsweg sei mal dahingestellt, Fakt ist aber:

  • Mieter wusste, daß er zur Miete wohnt
  • Mieter wusste, daß die Miete bezahlt werden muss
  • Mieter wusste, wie hoch die Miete ist

Ergo: Der Mieter hätte sich jeden Monat die Miete auf die Seite legen können, um sie in solch einem Fall jetzt parat zu haben. Einen Anspruch auf Stundung oder Ratenzahlung dürfte er eigentlich nicht haben. Große Firmen sind da aber oft etwas toleranter und lassen sich auf eine Ratenzahlung zusätzlich zur natürlich weiterlaufenden und normal zu bezahlenden Miete ein.

Der Mieter hat jederzeit die Möglichkeit, das Grundbuch einzusehen, wenn er Zweifel am Eigentum des Vermieters hegt.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter Ratenzahlungen zu gewähren. Der Vermieter könnte sogar zum jetzigen Zeitpunkt eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn der Mieter nach der Aufforderung immer noch nicht bezahlt.

Lasst uns annehmen, der fiktive Mieter hat monatlich einen der Miete entsprechenden Betrag zurückgelegt, so daß es jetzt nicht zu einem Engpass kommen würde.

Ist ein Vermieter in keiner Weise verpflichtet anzuzeigen, daß er jetzt der ‚Neue‘ ist ?? Kann es wirklich sein, daß ein Mieter für sowas dem neuen Vermieter hinterherlaufen muss ??

mfg

Wolfgang Reh