Fenster in Brandschutzmauer bauen

Hallo!
Wir haben ein Haus geerbt. In diesem Haus befindet sich eine fensterlose Brandschutzmauer. Darf man nachträglich in so eine Mauer ein Fenster einbauen? Danke schön.

Hallo!
Wir haben ein Haus geerbt. In diesem Haus befindet sich eine
fensterlose Brandschutzmauer. Darf man nachträglich in so eine
Mauer ein Fenster einbauen? Danke schön.

Genaue Auskunft kann ich leider nicht geben, da das von vielen Faktoren abhängig ist. (Z.B. Abstand zum Nachbargebäude, etc.) Es gibt Brandschutzfenster (F30, F60,…) die das möglich machen würden. Alles hängt aber von der jeweils gültigen Landesbauordnung ab. Da ich nicht genau weiß wo Sie wohnen, würden ich Ihnen raten, sich mit der zuständigen Feuerwehr bzw. dem Bauamt in Verbindung zu setzen. Nur diese kann eine rechtsgültige Auskunft geben.

Tut mir Leid das ich da nicht 100% eine Auskunft geben kann. Vielleicht ist meine Antwort mal ein Ansatz und es hilft Ihnen weiter. Viel Spaß mit dem neuen Haus.

Viele Grüße.

Zu bautechnischen Fragen kann ich keine Auskünfte Erteilen, sorry.
Hallo!
Wir haben ein Haus geerbt. In diesem Haus befindet sich eine
fensterlose Brandschutzmauer. Darf man nachträglich in so eine
Mauer ein Fenster einbauen? Danke schön.

Hallo,
auf den ersten Blick spricht nichts dagegen. Dennoch solltes du mit einem Maurer sprechen was der dazu sagt. Es könnte auswirkungen auf die Statik haben. Und Um den Brandschutz zu erhalten muss ein Fenster mit Brandschutz montiert werden. Auch die Montage muss im Sinne des Brandschutz erfolgen!
Gruß

Hallo T.Beeken,

mit den Informationen kann ich noch keine Antwort geben. Die erste Frage ist, ob es sich bei der „Brandschutzmauer“ um eine Brandwand handelt, die auch so in der damaligen Genehmigung eingetragen ist. Wenn es sich um eine „richtige“ Brandwand handelt, die entweder direkt auf der Grundstücksgrenze steht oder z.B. Doppel- oder Reihenhäuser voneinander trennt, kann man keine Öffnung einbauen. Bei sogenannten inneren Brandwänden ist das möglich. Dort muss dann eine F 90-Verglasung eingebaut werden, die aber nicht zum Öffnen ist. Diese Verglasung ist zusammen mit dem zugelassenen Rahmen sehr teuer.
Falls diese Antworten nicht ausreichen, müsste ich genauere Informationen haben.

Viele Grüße aus Kiel von
Thomas Börner
Brandschutz-Sachverständiger

Hallo,

soweit ich weiß muß das mit der Feuerwehr und dem Bauamt vor Ort besprochen werden. Leider hatte ich diesen Fall noch nie somit kann ich dies nicht mit Sicherheit sagen.

Hallo!
Wir haben ein Haus geerbt. In diesem Haus befindet sich eine
fensterlose Brandschutzmauer. Darf man nachträglich in so eine
Mauer ein Fenster einbauen? Danke schön.

Da kann ich leider nichts zu sagen. Es gibt Brandschutzfenster. Evtl. einen Architekten fragen.

Hallo T.Beeken,

meines Wissens nach darf man Brandschutzmauern nicht durchbrechen. Eine wirklich kompetente Aussage diesbezüglich kann dir aber nur ein Architekt/ Bausachverständige o.ä. geben.

Viele Grüße

Sebastian

Hallo!
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fensterlose Brandschutzmauer. Darf man nachträglich in so eine
Mauer ein Fenster einbauen? Danke schön.

Hallo!
Wir haben ein Haus geerbt. In diesem Haus befindet sich eine
fensterlose Brandschutzmauer. Darf man nachträglich in so eine
Mauer ein Fenster einbauen? Danke schön.

Fenster in Brandwänden müssen die gleiche Feuerwiderstands-Dauer wie die Wand haben. Das wird extrem teuer!
Aber: Lassen Sie sich beim zuständigen Amt (Bauordnungsamt? Feuerwehr?..) einen Termin geben. Die sind in der Regel sehr hilfsbereit. Vielleicht braucht es gar keine Brandwand? Die ist vielleicht vor zig Jahren gefordert worden; und inzwischen haben sich die Bedingungen bzw. die Bauordnung geändert.
Wünsche viel Erfolg!
H. Herterich

Hallo!
Wir haben ein Haus geerbt. In diesem Haus befindet sich eine
fensterlose Brandschutzmauer. Darf man nachträglich in so eine
Mauer ein Fenster einbauen? Danke schön.

Hallo T. Beeken, Nein, in eine Brandschutzmauer darf man nachträglich keine Fenster einbauen.

Mit freundlichen Grüßen,Harald Dietrich

PS.: Mit einer geringen Wahrscheinlichkeit könnte es alledings sein, dass die fensterlose Gebäudewand gar keine Brandwand ist, dann wäre die Antwort wieder offen. Um diese Möglichkeit zu prüfen, ist ihre Beschreibung des ‚Erbstückes‘, des Gebäudes und insbesondere seiner Umgebung viel zu knapp.

Hallo,

Das Fenster muss dann die gleiche Feuerwiderstandsklasse haben als für die Mauer gefordert. Also: Wand F30 -> Fenster F30 (nicht G30!!!) und Wand F90 -> Fenster F90 (nicht G90!!!) usw. Die Fenster dürfen aber nicht geöffnet werden können.

Grüße,

Ron

Hallo!
Wir haben ein Haus geerbt. In diesem Haus befindet sich eine
fensterlose Brandschutzmauer. Darf man nachträglich in so eine
Mauer ein Fenster einbauen? Danke schön.

Wenn der Sinn des Brandschutzes nicht mehr nötig ist, denke ich schon. Ist aber eher eine Frage an die Behörden.

LG Ganges

Hallo!
Wir haben ein Haus geerbt. In diesem Haus befindet sich eine
fensterlose Brandschutzmauer. Darf man nachträglich in so eine
Mauer ein Fenster einbauen? Danke schön.

Hallo,

ich antworte erst jetzt, weil etwas im Stress.

Die Antwort: NEIN, mit einem kleinen ABER.

Die Tante google hätte es rausgegeben, oder halt wikipedia.

http://de.wikipedia.org/wiki/Brandwand

Eine Brandwand darf keine Öffnungen haben. Wenn es unbedingt notwendig ist, dann muss die Öffnung entsprechend ausgeführt sein, z.B. F-90 Tür, oder entsprechendes Fenster, was man dann aber nicht Öffnen kann / darf.

Gruß
KEphas Gatzen

Hallo!
Wir haben ein Haus geerbt. In diesem Haus befindet sich eine
fensterlose Brandschutzmauer. Darf man nachträglich in so eine
Mauer ein Fenster einbauen? Danke schön.

Hallo!
Wir haben ein Haus geerbt. In diesem Haus befindet sich eine
fensterlose Brandschutzmauer. Darf man nachträglich in so eine
Mauer ein Fenster einbauen? Danke schön.

Morgen,

ein nachträglicher Einbau eines Fensters ist möglich, aber mit gewissen Auflagen. Dies muß mit der Baubehörde abgestimmt werden. Geht es bei diesem Raum um eine Belüftungsmöglichkeit und nur um Helligkeit ?? Glasbausteine habe eine Zulassung, um in Brandschutzwänden verbaut werden zu können.Also, erst mit der Behörde kurz absprechen und dann loslegen. Bei weiteren Fragen einfach nochmals melden.

[email protected]

Mfg

Jung

Hallo,

bitte entschuldigen Sie meine Verspätete Antwort. Fenster für Brandschutzwände dürfen meiner Meinung nach nicht ohne weiteres eingebaut werden. Sie werden wohl nicht darum herumkommen einen entsprechenden Experten zu konsultieren. Brandschutzverglasungen erfüllen diese Anforderungen nur unter speziellen Einbausituationen und dürfen nur von Fachleuten installiert werden. Neben der Notwendigkeit Anforderungen an notwendige Abstände, nachbarschaftlichen Genehmigungen etc. vermute ich, dass hier nur ein als Brandschutz Sachverständiger benannter Architekt weiterhelfen kann. Ein erster kostenloser Schritt kann eine telefonische Anfrage beim zuständigen Bauamt sein. Diese sollten Sie über notwendige Anforderungen informieren können.

MfG H. Bräuer

Hallo!
Wir haben ein Haus geerbt. In diesem Haus befindet sich eine
fensterlose Brandschutzmauer. Darf man nachträglich in so eine
Mauer ein Fenster einbauen? Danke schön.

Hallo zurück - entschuldigung, daß es etwas gedauert hat. Ich war viel unterwegs & meine mobile Verbindung hatte irgendwie Probleme mit der Seite und und und …

Eine Brandwand ist dazu da, um mindestens 90 Minuten einem Feuer zu widerstehen und dabei auch noch eine mechanischen Beanspruchung auszuhalten. Das wird gemacht, um die Ausbreitung eines Feuers von Haus zu Haus zu verhindern.
Die Brandwand hat also eine wichtige Schutzfunktion.
Öffnungen in Brandwänden sind erst einmal nicht zulässig, weil sie die Wand schwächen. Es dürfen aber Türen drin sein, wenn die für den Betrieb des Gebäudes notwendig sind. An diese Türen werden dann sehr hohe Anforderungen gestellt (T90 RS - Feuerwiderstandsdauer auch 90 Minuten, rauchdicht und selbstschließend = furchtbar teuer).
Ein Fenster ist für den Betrieb des Gebäudes nicht unbedingt notwendig - das Haus hat ja jahrelang ganz gut funktioniert …
Hier fängt der Reigen der Möglichkeiten jetzt an. Jedes Bundesland kocht da sein eigenes Süppchen. Für eine belastbare Auskunft sind unbedingt mehr Informationen notwendig.
Z.B. gibt es denn das Nachbargebäude noch? Wie ist der Abstand? Gehört Euch das Nachbargebäude vielleicht? Welche Gebäudeklasse? usw.

Auf alle Fälle ist diese Maßnahme genehmigungsrelevant (Bauantrag beim Baurechtsamt), weil die Schutzsituation der Bebauung geändert wird. Auch wenn eine Baufirma etwas anderes behauptet.
Wenn es zu einem Brandfall kommt & der Nachbar wird geschädigt, dann zahlt die Versicheung nicht. Wenn jemand stirbt, dann bedeutet das Knast.

Ihr seht, das ist ein heikles Thema. Holt Euch einen örtlichen Fachmann. Wenn der zu einem positiven Ergebnis kommt, dann übernimmt er auch die Verantwortung.

Grüße
Zivkovic

Generell ist sowas von Landesbauordnung abhängig.

„Einfach so“ und ein „normales“ Fenster darf es natürlich nicht sein. Es gilt mit der zuständigen Stelle für Vorbeugenden Brandschutz in Kontakt zu treten, das kann die zuständige Berufsfeuerwehr, Landratsamt o.Ä. sein.
Evtl. Kommt ein Termin vor Ort zu Stande.
Je nach den Bestimmungen ist es dann möglich ein „Brandschutzfenster“ einzusetzen, z.B. F90 Fenster. Das wiederum muss aber von der zuständigen Stelle abgenommen werden.

Hallo Familie Beeken.

bieten entschuldigen Sie die späte Anwort. Ich hatte ein Antwort formuliert, aber wie ich jetzt erst feststelle, ist diese nicht übermittelt worden.

Ihre Frage kann ich leider so pauschal nicht beantworten. Es hängt von der ‚Qualität‘ dieser ‚Brandschutzmauer‘ ab. Mauern sind klassifiziert in F 90 o.ä., oder auch als Brandwand. Es hängt also davon ab, was in der Bauzeichnung bzw. in der Baubeschreibung vermerkt ist.

Falls das Problem nicht schon gelöst wurde, kann ich Ihnen gerne weiterhelfen, wenn ich eine Zeichnung vorliegen habe.

Mit freundlichem Gruß

H.-P. Dresen