Hallo,
ein Bekannter von uns hat vor einigen Jahren eine zweite Ausbildung gemacht, die vom Arbeitsamt (Tschuldigung von der Arbeitsagentur) bezahlt wurde.
Allerdings waren die Regeln dafür sehr streng.
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Er konnte seinen Beruf aufgrund Multipler Sklerose nicht mehr ausführen, er war gelernter Koch.
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Er konnte sich nicht aussuchen auf was er umschult, dies wurde mit dem Arbeitsamtberater und dem Psychologischen Dienst mit festgelegt. Ob dies so üblich ist, weiss ich nicht, er hatte eine sehr agressive Form seiner Erkrankung und daher froh über jede Entscheidung die er nicht selber tragen muss.
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Er musste in Deutschland seine zweite Ausbildung (Umschulung) machen und sich verpflichten nach dieser Umschulung dem Deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.
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Die Ausbildung musste ein von der IHK abgenommener Beruf sein, sie musste mindestens 24 Monate in Vollzeit erbracht werden.
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Er musste zum Zeitpunkt des Umschulungsbeginns arbeitslos gemeldet sein, aus einem Beschäftigungsverhältnis raus ging es nicht. Er war aber eh aufgrund seiner Erkrankung arbeitslos.
Alles in Allem ist die Sachlage nicht einfach, ich würde dir zu einem Gespräch beim Arbeitsamt (unser Bekannter hatte damals einen extra Umschulungberater) raten. Die können dir weiterhelfen. Aber wenn du eine Ausbildung hast und nicht arbeitslos bist, dann denke ich werden die nicht sehr handzahm sein.
Ach so ja, was sie unserem Bekannten dann nach Abschluss seiner Prüfung (sehr gut vor der IHK) angeboten haben ist, dass sie noch die Ausbildereignungsprüfung bezahlen, aber das Angebot musste dann innerhalb eines Jahres angenommen werden und er hätte einen Arbeitgeber vorweisen müssen, der dann Bedarf für ihn hat. Aufgrund der Schwere der Erkrankung ist es aber so weit gar nicht mehr gekommen.
Grüße Ute