Formulierung: Ist im Termin

Hallo!

Wir haben uns gestern die Frage gestellt:

Ist es korrekt zu sagen: „Herr XY ist in einem Termin?“
Oder muss es heißen: „Er ist zu einem Termin?“

Angenommen, ein Mitarbeiter hat das Telefon auf die Zentrale umgestellt und wir wissen nur, er ist eben nicht am Platz. Ob jetzt im Haus oder außer Haus ist egal. Wir wollen dem Anrufer aber nichts falsches sagen. Bisher sagen wir: Ist in einem Termin - weil das neutral ist und wir nichts falsches behaupten.

Wer kann da helfen?

Herzlichen Dank!
Liane

Hi

Wer kann da helfen?

Also bei uns ist der Standardspruch: XY ist derzeit (ein leider - je nach gefühlter Dringlichkeit/Wichtigkeit des Anrufers - wird noch eingefügt) nicht erreichbar. Soll XY Sie zurückrufen oder versuchen Sie es später noch mal?

Dann kann XY am Klo, am Golfplatz, bei einem Termin oder sonstwo sein :wink:

Gruß
Edith

Moin, Liane,

Ist es korrekt zu sagen: „Herr XY ist in einem Termin?“
Oder muss es heißen: „Er ist zu einem Termin?“

das ist beides nicht sehr glücklich formuliert. Ein Termin wird wahrgenommen (oder eben nicht); der Herr XY ist dann in einer Besprechung oder unterwegs zu einem Treffen.

Ein Termin ist halt keine Besprechung, sondern nur die Vereinbarung, sich zu einer Zeit an einem Ort zu treffen.

Gruß Ralf

Hallo Liane,
wie wäre:

„Herr XY hat einen Termin.“
oder
„Herr XY ist in einer Besprechung.“

Gruß
Jana

Schreckliche Formulierung: Ist im Termin
Moin, Ralf und Liane!

das ist beides nicht sehr glücklich formuliert.

Das ist eine sehr zurückhaltende Charakterisierung einer sprachlichen Entgleisung.

Armes Deutsch!

http://img257.imageshack.us/my.php?image=schlerheute…

Gruß Fritz

Huhu,

wenn der Termin ein Meeting ist oder eine Verhandlung, dann ist man in einem Termin.

mfg:smile:
rené

Huhu, René,

DU darfst so reden!

Fritz

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Huhu Fritz,

DU darfst so reden!

http://www.dwds.de/?woerterbuch=1&corpus=1&kompakt=1…

guckst du!

b) Jur. festgelegter Zeitpunkt für eine mündliche Gerichtsverhandlung: die Anberaumung eines Termins (zur mündlichen Verhandlung); umg. T. haben; zum T. erscheinen; etw. im (ersten, zweiten) T. verhandeln, vorlesen, vorweisen; heute ist T. in Sachen N; ein kleiner Anwalt, von Terminen gehetzt M. Walser Ehen 251

mfg:smile:
René

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Oh, geh weg und schweige!owt
Mit dir zu diskutieren ist Danaerarbeit!
FR

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Richtige Belege um Falsches zu belegen

guckst du!

Ja!

b) Jur. festgelegter Zeitpunkt für eine mündliche Gerichtsverhandlung: die Anberaumung eines Termins (zur mündlichen Verhandlung); umg. T. haben; zum T. erscheinen; etw. im (ersten, zweiten) T. verhandeln, vorlesen, vorweisen; heute ist T. in Sachen N; ein kleiner Anwalt, von Terminen gehetzt M. Walser Ehen 251

Und ich sehe, dass deine Belege daneben liegen und nicht belegen, dass es möglich ist zu sagen: Person XY ist im Termin!
Unterscheide doch bitte zwischen einer Zeitangabe und einer Ortsangabe.

Du bist nicht bei der Sache. Genauso wie bei deinen Belegen zum Doppelpunkt. Dort war es nicht die Frage, ob man nach Doppelpunkt groß oder klein schreibt, sondern deine Aussagen, dass man nach d. h. einen Doppelpunkt setzen kann, habe ich als Privatcode bezeichnet.

Lesen lernen! Und verstehen!

Gruß Fritz

3 Like

b) Jur. festgelegter Zeitpunkt für eine mündliche Gerichtsverhandlung: die Anberaumung eines Termins (zur mündlichen Verhandlung); umg. T. haben; zum T. erscheinen; etw. im (ersten, zweiten) T. verhandeln, vorlesen, vorweisen; heute ist T. in Sachen N; ein kleiner Anwalt, von Terminen gehetzt M. Walser Ehen 251

Und ich sehe, dass deine Belege daneben liegen und nicht
belegen, dass es möglich ist zu sagen: Person XY ist im
Termin!

Unterscheide doch bitte zwischen einer Zeitangabe und einer
Ortsangabe.

Vgl. aber z.B. auch §333 ZPO:

„Als nicht erschienen ist auch eine Partei anzusehen, die in dem Termin zwar erscheint, aber nicht verhandelt.“

oder §334 ZPO:

„Wenn eine Partei in dem Termin verhandelt, sich jedoch über Tatsachen […] nicht erklärt, so sind die Vorschriften dieses Titels nicht anzuwenden.“

Hier wird „Termin“ synonym mit dem Vorgang „mündliche Verhandlung“ verwendet, und einem solchen tatsächlichen Vorgang wird man einen gewissen örtlichen Bezug kaum absprechen können. Ich räume allerdings ein, dass die Tatsache, dass dies so im Gesetz steht, nicht bedeutet, dass es allein deshalb auch richtiges Deutsch wäre …

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Hallo, Atn,
die Tatsache, dass ein Begiff in einer Fachsprache mit einer speziellen Bedeutung hinterlegt wird, bedeutet keinesfalls, dass diese spezielle Bedeutung auch für die allgemeine Schriftsprache Gültigkeit haben muss.

Dies und nichts anderes begründet die „Bauchschmerzen“, die hier einige empfinden, wenn „Termin“ (Zeitpunkt zu dem etwas stattfindet) mit dem Ereignis gleichgesetzt wird, das zu diesem Zeitpunkt beginnt.

Gruß
Eckard

Huhu,

die Tatsache, dass ein Begiff in einer Fachsprache mit
einer speziellen Bedeutung hinterlegt wird, bedeutet
keinesfalls, dass diese spezielle Bedeutung auch für
die allgemeine Schriftsprache Gültigkeit haben muss.

Dies und nichts anderes begründet die „Bauchschmerzen“, die
hier einige empfinden, wenn „Termin“ (Zeitpunkt zu dem etwas
stattfindet) mit dem Ereignis gleichgesetzt wird, das zu
diesem Zeitpunkt beginnt.

Natürlich muss niemand diese grauenvolle Juristensprache wie „Der Richter befindet sich gerade in einem Termin“ benutzen. Und analog dazu befindet sich der Chef natürlich nicht in einem Termin. Das wäre ja viel zu juristisch ausgedrückt und völlig fehl am Platz.

mfg:smile:
René
p.s.: Ich hoffe, ich bin nicht für die Bauchschmerzen verantwortlich. Jetzt weiter zu diskutieren, würde auch nichts bringen. Der Fragesteller muss sich nun entscheiden, ob er den Kunden solche Bauchschmerzen verpassen will.

Huhu,

Du bist nicht bei der Sache. Genauso wie bei deinen Belegen
zum Doppelpunkt. Dort war es nicht die Frage, ob man nach
Doppelpunkt groß oder klein schreibt, sondern deine Aussagen,
dass man nach d. h. einen Doppelpunkt setzen kann, habe
ich als Privatcode bezeichnet.

Lesen lernen! Und verstehen!

Auch wenn du immer bei der Sache bist, scheinst du hier übersehen zu haben, dass der Doppelpunkt nicht auf die 3 Beispiele in beiden Links begrenzt ist. Du darfst ihn wesentlich häufiger verwenden - selbstverständlich auch nach „d.h.“.
Du darfst ihn auch nach „aber“, „jedoch“ oder „genau deshalb“ und noch 10000 anderen Verbindungen verwenden.
Ob du das jetzt glaubst oder nicht, ist mir persönlich eigentlich völlig egal. Ich habe auch wenig Interesse, über das, was man in der Grundschule lernt, mit jemand so Erfahrenen zu diskutieren, der das aus persönlichen Gründen in Frage stellt.

mfg:smile:
rené

Hallo René,
sorry, aber mit deinem Doppelpunkt bist du wirklich auf dem Holzweg. Mag sein, dass du und vermutlich auch viele andere ihn so benutzen. Aber dadurch wird es weder schöner noch richtiger.
Der gute, alte Duden - auch in solchen Fällen immer wieder gerne herangezogen - ist deutlich sparsamer. Schau doch mal bei K 33-35.

Gruß
Jana

Euer beider Umgangston lässt übrigens auch zu wünschen übrig …

ot

Euer beider Umgangston lässt übrigens auch zu wünschen übrig

Du meine Güte!
Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil!

Und so wie man in den wood hineincried, aso comes back!

Hallo, Atn,
die Tatsache, dass ein Begiff in einer Fachsprache mit
einer speziellen Bedeutung hinterlegt wird, bedeutet
keinesfalls, dass diese spezielle Bedeutung auch für
die allgemeine Schriftsprache Gültigkeit haben muss.

Dies und nichts anderes begründet die „Bauchschmerzen“, die
hier einige empfinden, wenn „Termin“ (Zeitpunkt zu dem etwas
stattfindet) mit dem Ereignis gleichgesetzt wird, das zu
diesem Zeitpunkt beginnt.

Hallo Eckard,
absolut einverstanden. Vielleicht hat ja auch die Fachsprache ein wenig auf das Alltags-Deutsch „abgefärbt“?
Grüße,
atn

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Huhu

sorry, aber mit deinem Doppelpunkt bist du wirklich auf dem
Holzweg. Mag sein, dass du und vermutlich auch viele andere
ihn so benutzen. Aber dadurch wird es weder schöner noch
richtiger.

http://www.canoo.net/services/GermanS

Eine Regel, die den Doppelpunkt nach „d.h.“ ausschließen würde, würde diesen Link außer Kraft setzen, denn „d.h.“ steht vor einer Zusammenfassung - §81.2 und §81.3

oder hier

http://www.canoo.net/services/GermanS

Möglich sind hier teilweise auch Doppelpunkt oder Komma:
Plötzlich: ein vielstimmiger Schreckensruf!
Plötzlich, ein vielstimmiger Schreckensruf!

Es wäre völlig unlogisch, nach d.h. keinen Doppelpunkt zuzulassen und würde bei den von mir genannten Regeln zu einer meines Erachtens unübersichtlichen Gratwanderung führen. Aber auch hier möchte ich nicht weiter rumdiskutieren. Wer glaubt, sich Stolpersteine in den Weg legen zu müssen, kann gerne das Gegenteil behaupten.

mfg:smile:
rené

… Männer …

;o)

grrr

In den Fällen auf der verlinkten Seite übernimmt doch der Doppelpunkt die ankündigende/zusammenfassende Funktion des d.h. Das ist doch gerade der Witz! Eines von beiden reicht. Du setzt doch auch keinen Punkt hinter ein Komma, nur weil beides möglich wäre?!

Noch einmal einen Gruß