Frage beim Rechnungswesen

Hallo Leute, ich habe bei folgender Fragestellung ein Problem, vielleicht könntet ihr mir dabei helfen
(AP. 95 I.7)
„Wegen eines laufenden Rechtsstreits wurde im Jahr 01 eine Rückstellung für Anwaltskosten in Höhe von 11.000,00 € gebildet. Die tatsaechlichen Anwaltskosten belaufen sich laut Rechnung vom 08.12.02 auf 9.520,00€ bruttp. Der Betrag wird am 28.12.02 per Bank überwiesen.
Buchen Sie:
a den Rechnungseingang und
b die Überweisung“

Nun, meine Lösungsangabe ergibt folgendes für Aufgabe a:
3930 11.000,00 und 2600 1.520,00 an 4400 9.520,00 und 5480 3.000,00

Meine Frage: Ich komme selbst auf die Wete von 3930 und 4400, diese sind einfach der Angabe zu entnehmen. Aber wie berechne ich die anderen beiden Werte?
Warum ist mein Ertrag bei 5480 auf einmal 3000 Euro und nicht 1480?

Hilfe waere sehr nett
Grüße

Hey,
Also ich hab jetzt mal überflogen, die 3000 ertrag ergeben sich ja einfach aus der Sache, dass deine rückstellungen 11000 € aber die Rechnung NETTO 8000€ beträgt. Somit hast du ja 3000 € „zu viel“ zurück gestellt.

Der Aufwand im Vorjahr: 11.000 EUR
Tatsächlicher Aufwand im aktuellen Jahr: 8.000 (netto)
Zu viel gebuchter Aufwand: 11.000 - 8.000 = 3000.
Der zu viel gebuchte Aufwand ist jetzt durch einen Ertrag gewinnerhöhend zu korrigiern. Dadurch bleibt ein Aufwand von 8.000 (tatsächlicher Aufwand) übrig.

Deine Frage ist berechtigt. Du hast die richtige Idee, dass du die Auflösung der Rückstellung auf Ertrag buchst, aber du hast ein kleines Wort übersehen: BRUTTO. Die MwSt interessiert nicht, heißt 9520 Euro/1,19=8000 Euro. Damit musst du 11.000-8.000=3.000 als Ertrag aus der Auflösung einer Rückstellung buchen.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

Gruß
Philip

Hallo Sebastian,

ist wohl der Datev SKR 03, oder ? . also die Rückstellung wurde mit dem Nettobetrag i.H.v. 11.000 EUR gebildet. die Anwaltsrechnung ist brutto EUR 9520,00, also netto EUR 8.000. Die Anwaltskosten buchst Du netto gegen die Rückstellung, bleiben EUR 3.000 Rest auf dem Konto Rückstellung stehen. und diese Rückstellung muss DU dann auflösen mit der Buchung: Rückstellungen an Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. die Umsatzsteuer i.H.v. EUR 1.520,00 ist ein durchlaufender Posten, ein Bilanzkonto und damit nicht ergebniswirksam. Verstanden ? falls noch Fragen sind, melde Dich. Gruß Gerd

Hi, wenn ich das richtig gelesen habe, handelt es sich um den bruttopreis der rechnung. Du darfst aber die daraus resultierende Vorsteuer nicht mit dem abgrenzungsposten verrechnen, da diese ja eh nur ein durchlaufender Posten ist.
Ich hoffe, dir geholfen zu haben, Gruß
Dirk

Hallo Sebastian

Meines Erachtens wird da verschiedenes durcheinander gebracht. Es ist zu beachten, dass die Rückstellung von 11’000 ja bereits im Vorjahr gemacht wurde und daher auf dem Rückstellungskonto (Tansitorische Passiven) verbucht ist. Das hat im ersten Moment mit den Rechnung nichts zu tun. Diese ist zu verbuchen:

Anwaltskosten / Kreditoren 9’520.–
Die Zahlung wird in gleicher Höhe vorgenommen und wird
verbucht:
Kreditoren / Bank 9’520.–
Somit ist das Kreditorenkonto ausgeglichen und das Konto Anwaltskosten entsprechend belastet.
Da aber diese Anwaltskosten bereits im Vorjahr belastet und über Transitorische Passiven zurückgestellt wurden, muss nun diese Rückstellung in diesem Jahr ausgebucht werden, da sonst die Anwaltskosten 2x belastet würden.
Buchung: Transitorische Passiven / Anwaltskosten.
Das hat zur Folge, dass das Konto Anwaltskoten entlastet wird. Und da die Rückstellung höher war als die eigentliche Rechnung wird die Buchhaltung in diesem Jahr um den Betrag von 1’480.00 (11’000.-- - 9’520.–) entlastet.
Wie die anderen Beträge (3’930.-- + 4’400.–) zustande kommen ist mir schleierhaft.
Gruss Carus0123

Hallo Sebastian,

die Rg lautet auf 9.520 EUR brutto, also netto 8.000 EUR. Der Ertrag aus Auflösung der Rückstellung beträgt also 3.000 EUR und nicht 1.480 EUR.

Das Konto 2600 ist somit der Vorsteuerbetrag von 9.520 -8.000 = 1.520 EUR. Weiß zwar nicht, was für ein Kontenrahmen hier benutzt wird, aber das ist wohl die einzige Erklärung.

Hoffe, Dir damit weitergeholfen zu haben.

Gruß

Stefan

Ich nehme an, die Kontonummern stammen aus einem deutschen Kontenplan, der mir nicht zur Verfügung steht, ich antworte daher nicht mit Kontonummern sondern mit Kontobezeichnungen.

Zur Frage „Warum Ertrag EUR 3.000 und nicht 1.480“:
Rückstellungen bildet man mit NETTObeträgen, die Eingangsrechnung dürfte BRUTTO 9.520, also NETTO EUR 8.000 betragen

Buchungssätze daher:
Eingangsrechnungsverbuchung:
Nettoaufwand im Soll auf Aufwandskonto EUR 8.000,
Vorsteuer im Soll auf Vorsteuerkonto EUR 1.520
Bruttorechnungsbetrag im Haben auf Lieferantenkonto EUR 9.520

Rückstellungsverwendung:
Rückstellungskonto im Soll EUR 8.000
Aufwandskonto im Haben EUR 8.000

Auflösung Restrückstellung
Rückstellungskonto im Soll EUR 3.000
Erträge aus der Aufl Rückst im Haben EUR 3.000

Verbuchung Überweisung:
Lieferantenkonto im Soll EUR 9.520
Bank im Haben EUR 9.520

Hallo Sebastian,

Verbindlichkeiten 4400 sind immer Bruttowerte. Wenn du nun von den 9520,00 die 19% herausrechnest, kommst du auf einen Nettowert von 8000,00 €. Die Differenz von 3930 (11000,00 €) und dem Nettowert (8000,00€) entspricht eben diesen 3000,00 € auf 5480. Der Wert von 1.520,00 € auf 2600 ist die entsprechende Vorsteuer auf 8000,00 €.